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Strafrecht spezial betrug 263 stgb grundtatbestand

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Wenn es um Strafrecht Spezial Betrug 263 Stgb Grundtatbestand in Fachanwalt Strafrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Betrug § 263 StGB Grundtatbestand: Anwendungsfall Verteidigung eines Beschuldigten oder Beistand für Geschaedigten in einem Vorwurf nach § 263 Abs

Arbeitsbereich

Betrug Stgb Btmg Grundtatbestand ordnet den Fall über die tragenden Prüfungslinien: Betrug § 263 StGB Grundtatbestand, BtMG-Grundtatbestand § 29 Abs, BtMG-Qualifikation § 29a BtMG. Arbeite zuerst die tragende Rechtsfrage heraus; Nebenaspekte werden nur verarbeitet, soweit sie Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder das konkrete Arbeitsprodukt tatsächlich beeinflussen.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; StPO; StGB — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Betrug § 263 StGB Grundtatbestand: Anwendungsfall Verteidigung eines Beschuldigten oder Beistand für Geschaedigten in einem Vorwurf nach § 263 Abs. 1 StGB ausserhalb der Qualifikationen. Taeuschung über Tatsachen, Irrtum, Vermögensverfuegung und Vermögensschaden inklusive Stoffgleichheit und Bereicherungsabsicht. Prüfraster zur Subsumtion, typische Verteidigungsansaetze (kein Schaden, kein Irrtum, kein Vorsatz), Trade-offs zwischen Einstellung Schweigen Einlassung und Verstaendigung. Output Memo für Akte und Mandanten plus Prüfraster für Plaedoyer.

Betrug § 263 StGB — Grundtatbestand

Worum geht es

Spezial-Mandat: Vorwurf einfacher Betrug nach § 263 Abs. 1 StGB. Klassische Konstellationen: Eingehungsbetrug, Erfuellungsbetrug, Sozialleistungsbetrug, Online-Shop-Betrug ohne Bandenstruktur, Anstellungsbetrug, Reiseschneck-Betrug. Strafrahmen Freiheitsstrafe bis fuenf Jahre oder Geldstrafe.

Abzugrenzen: Qualifizierter Betrug § 263 Abs. 3 StGB (Regelbeispiele) — eigener Skill. Bandenbetrug § 263 Abs. 5 StGB — eigener Skill. Spezialgesetze Subventionsbetrug § 264, Kapitalanlagebetrug § 264a, Versicherungsbetrug § 265, Kreditbetrug § 265b — eigene Skills.

Eingaben

  • Anklage- bzw. Ermittlungsschrift, mindestens Tatvorwurf und Aktenzeichen.
  • Ggf. Strafanzeige, Beweismittel, Vernehmungsprotokolle.
  • Wirtschaftliche Lage Mandant, Vorstrafen, Bereich Wiedergutmachung möglich.
  • Bei Vermoegenden: Strafzumessungsrelevante Frage einer Schadenswiedergutmachung (§ 46a StGB).

Tatbestand und Auslegung

Objektiver Tatbestand

  • Taeuschung über Tatsachen. Tatsache ist jeder konkrete dem Beweis zugaengliche Vorgang oder Zustand. Werturteile reichen nicht. Konkludente Taeuschung möglich (z. B. Bestellung in der Gastronomie = konkludente Erklaerung der Zahlungswilligkeit, BGH staendige Rspr.).
  • Irrtum. Positive Fehlvorstellung beim Getaeuschten. Sachgedankliches Mitbewusstsein ausreichend (BGH staendige Rspr. zum Tankstellen- und Mensa-Fall).
  • Vermögensverfuegung. Jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das unmittelbar zu einer Vermögensminderung fuehrt.
  • Vermögensschaden. Wirtschaftlicher Betrachtung: Saldierung der Vermögenslagen vor und nach der Verfuegung. Schadensgleiche konkrete Vermögensgefaehrdung anerkannt bei Eingehungsbetrug (BVerfG zu Wirtschaftsstrafrecht 2010, 2 BvR 2559/08 — Schadensbezifferung).

Subjektiver Tatbestand

  • Vorsatz bezüglich aller objektiven Merkmale, einschliesslich Schaden (Eventualvorsatz reicht).
  • Bereicherungsabsicht. Direkter Vorsatz auf den eigenen oder fremden Vermögensvorteil. Stoffgleichheit zwischen Schaden und Vorteil zwingend.
  • Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung. Bei fehlendem materiellem Anspruch.

Praktikertipps Verteidigung

  • Schadenshoehe prüfen. Schadensberechnung ist Achillesferse der Anklage. Bei Eingehungsbetrug: Realer Marktwert der erlangten Gegenleistung zum Zeitpunkt der Verfuegung? Bei einer Gefaehrdung: Konkretisierung verlangen.
  • Irrtum dokumentieren. War die getaeuschte Person ueberhaupt einem Irrtum unterlegen? Bei behoerdlicher Routine-Prüfung kann Irrtum fehlen.
  • Vorsatz angreifen. Bei Eingehungsbetrug fehlt oft die Erkenntnis der Nicht-Leistungsfaehigkeit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Buchhaltungsstand, Kontostaende, Auftragsbestand sichten.
  • Schadenswiedergutmachung. § 46a StGB Taeter-Opfer-Ausgleich oder Schadenswiedergutmachung — Strafrahmenverschiebung möglich.
  • Verstaendigung § 257c StPO prüfen, wenn Schuld eindeutig.

Trade-off-Matrix

StrategieVorteilNachteil
Vollumfaengliches SchweigenKeine SelbstbelastungKeine Strafmilderung Gestaendnis
Teil-Einlassung zum VorsatzKann Stoffgleichheit oder Schaden brechenAnknuepfungspunkt für Vorhalt
Volles Gestaendnis plus § 46a StGBErhebliche Strafmilderung, ggf. BewaehrungVoller Tatvorwurf bestaetigt
§ 153a StPO Einstellung gegen AuflageVerfahren endet ohne VerurteilungNur bei geringer Schuld; Auflage zahlen
§ 257c StPO VerstaendigungStrafmasszusageBindung Mandant, Rechtsmittelverzicht teilweise

Konkurrenzen

  • § 263 StGB / § 246 StGB Unterschlagung. Bei Sachdelikt: § 246 subsidiaer, § 263 vorrangig wenn Taeuschung.
  • § 263 StGB / § 266 StGB Untreue. Untreue greift bei Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht ohne Aussentaeuschung; bei Taeuschung Dritter regelmaessig § 263.
  • § 263 StGB / § 267 StGB Urkundenfaelschung. Tateinheit möglich, wenn Faelschung Tatmittel war.
  • § 263 StGB / § 264 StGB Subventionsbetrug. § 264 ist Spezialnorm bei Subventionssachverhalt.
  • § 263 StGB / § 370 AO Steuerhinterziehung. Konkurrenz; Tateinheit möglich bei Doppeltaeuschung.

Strafzumessung und Folgen

  • Strafrahmen Freiheitsstrafe bis fuenf Jahre oder Geldstrafe.
  • Strafzumessung § 46 StGB: Schadenshoehe, Anzahl Geschaedigter, Tatplanung, Vorstrafen, Gestaendnis, Wiedergutmachung.
  • Einziehung § 73 StGB Tatertrag (das aus der Tat Erlangte). § 73c StGB Wertersatz bei Konsumtion.
  • § 73d StGB erweiterte Einziehung bei rechtswidrigen Vermögen unklarer Herkunft (Voraussetzungen seit Reform 2017 herabgesetzt).
  • Berufsverbot § 70 StGB bei berufsbezogener Tat möglich.
  • Schadensersatz nach § 823 BGB parallel zivilrechtlich, ggf. Adhaesionsverfahren § 403 StPO.
  • Eintrag im BZR ab 90 Tagessaetzen Geldstrafe nicht mehr im Fuehrungszeugnis nach § 32 BZRG.

Mustertexte

Schutzschrift Schadensbestreiten

"Der bezifferte Vermögensschaden in Höhe von [Betrag] EUR wird bestritten. Eine wirtschaftliche Saldierung der Vermögenslagen vor und nach der vermeintlichen Verfuegung der Geschaedigten ergibt nach Massgabe der staendigen Rechtsprechung des BGH zur Schadensberechnung beim Eingehungsbetrug einen Saldo von hoechstens [Betrag] EUR. Der Beschuldigte regt die Einholung eines wirtschaftspruefungsfaehigen Sachverstaendigengutachtens an."

Antrag § 46a StGB

"Es wird angeregt, im Rahmen der Strafzumessung § 46a Nr. 1 StGB zu beruecksichtigen. Der Mandant hat den Geschaedigten am [Datum] [Betrag] EUR zur vollstaendigen Schadenswiedergutmachung erstattet. Hierueber liegt eine Bestaetigung des Geschaedigten vor."

Einlassung Vorsatz

"Der Mandant hatte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses am [Datum] keine Kenntnis vom Ausbleiben des Zahlungseingangs Y. Aus den Kontoauszuegen Anlagen K-3 bis K-5 ergibt sich ein Tagessaldo von [Betrag] EUR positiv. Eine Erkenntnis der Nicht-Leistungsfaehigkeit lag nicht vor."

Querverweise

  • strafrecht-spezial-betrug-263-stgb-besonders-schwer — Regelbeispiele § 263 Abs. 3 StGB.
  • strafrecht-spezial-bandenbetrug-263-stgb — Qualifikation § 263 Abs. 5 StGB.
  • strafrecht-spezial-computerbetrug-263a-stgb — Sondernorm bei Datenverarbeitung.
  • strafrecht-spezial-subventionsbetrug-264-stgb — Spezialnorm Subvention.
  • fachanwalt-strafrecht-einlassung-vorbereiten — Einlassungs-Workflow.
  • fachanwalt-strafrecht-verstaendigung-257c-toa-46a — Deal und § 46a StGB.

Prüfraster Subsumtion (Kurzform)

  1. Taeuschungshandlung? (ausdruecklich, konkludent, durch Unterlassen bei Aufklaerungspflicht).
  2. Tatsache (nicht Werturteil)?
  3. Irrtum erregt oder unterhalten?
  4. Vermögensverfuegung Getaeuschter (Stoffgleichheit Verfuegender = Geschaedigter)?
  5. Schaden wirtschaftlich (Saldoprinzip; konkrete Gefaehrdung anerkannt)?
  6. Vorsatz und Bereicherungsabsicht (direkter Vorsatz; rechtswidrige Bereicherung)?
  7. Stoffgleichheit Schaden — Vorteil?
  8. Rechtswidrigkeit, Schuld, Konkurrenzen.

Fristen und Hinweise

  • Verjährung § 78 StGB: Verjährungsfrist fuenf Jahre (Strafrahmen bis fuenf Jahre).
  • Beim besonders schweren Fall § 263 Abs. 3 StGB: Zehn Jahre (Strafrahmen bis zehn Jahre).
  • Akteneinsicht § 147 StPO schnell beantragen — siehe Skill fachanwalt-strafrecht-akteneinsicht-beantragen.
  • Schweigerecht § 136 StPO Mandant deutlich belehren.

Quellen Stand 06/2026

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