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Wenn es um Strafrecht Spezial Kcang Strafvorschriften 34 35 Kcang in Fachanwalt Strafrecht geht: rechnet Schwellen, Beträge, Varianten und Kontrollannahmen durch; liefert eine Berechnungstabelle mit Schwellen, Annahmen und Kontrollfragen.From its SKILL.md

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Strafvorschriften KCanG: § 34 KCanG Grundtatbestand (unerlaubter Anbau, Besitz, Handel über Schwellen), § 35 KCanG nicht geringe Menge und Qualifikationen

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; StPO; StGB — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Strafvorschriften KCanG: § 34 KCanG Grundtatbestand (unerlaubter Anbau, Besitz, Handel über Schwellen), § 35 KCanG nicht geringe Menge und Qualifikationen. Strafrahmen, Konkurrenzen, Uebergangsregeln zur Strafhaftung Cannabis.

KCanG: § 34, § 35 Strafvorschriften Cannabis

Worum geht es

§ 34 KCanG ist der Grundtatbestand für den unerlaubten Umgang mit Cannabis seit 01.04.2024. § 35 KCanG enthaelt Qualifikationen (nicht geringe Menge, Bande, Schusswaffe, Abgabe an Minderjaehrige, Gewerbsmaessigkeit). Die Strafvorschriften loesen die fruehere Cannabis-Strafbarkeit nach §§ 29 ff. BtMG ab.

Tatbestand und Stoffliche Erfassung

§ 34 Abs. 1 KCanG Grundtatbestand: Wer unerlaubt

  • Cannabis besitzt, erwirbt
  • mit Cannabis Handel treibt, einfuehrt, ausfuehrt
  • Cannabis abgibt, anbaut, herstellt
  • Cannabis Personen unter achtzehn Jahren ueberlaesst oder abgibt

über die in §§ 2, 3 KCanG erlaubten Schwellen hinaus, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

§ 34 Abs. 3 KCanG Qualifikation nicht geringe Menge: Strafrahmen Freiheitsstrafe drei Monate bis fuenf Jahre.

§ 35 KCanG schwere Faelle: Freiheitsstrafe ein Jahr bis fuenfzehn Jahre (Verbrechen) bei

  • gewerbsmäßigem Handeltreiben
  • Banden-Handel mit nicht geringer Menge
  • Mitfuehren Schusswaffe oder gefaehrlicher Gegenstand
  • Abgabe an Personen unter achtzehn Jahren als Person über einundzwanzig Jahren in nicht geringer Menge
  • leichtfertige Verursachung des Todes durch Abgabe

§ 35 Abs. 2 KCanG minder schwerer Fall: Drei Monate bis fuenf Jahre.

Subjektiver Tatbestand: Vorsatz, mindestens dolus eventualis. Fahrlaessigkeit nur in besonderen Faellen (Detail im Gesetzestext prüfen).

Mengen und Schwellen

TatbestandSchwelleStrafrahmen
§ 34 Abs. 1 KCanG GrundtatbestandUeberschreitung 25/50 g oder 3 Pflanzenbis 3 Jahre
§ 34 Abs. 3 KCanG nicht geringe MengeBGH-Faustregel ca. 7.5 g THC (KCanG-Linie noch in Entwicklung — verifizieren)3 Monate bis 5 Jahre
§ 35 Abs. 1 KCanG Qualifikationgewerbsmaessig, Bande, Waffe, Abgabe Minderjaehrige in nicht geringer Menge1 bis 15 Jahre
§ 35 Abs. 2 KCanG minder schwerer Fallabgemilderte Begleitumstaende3 Monate bis 5 Jahre

Wirkstoffberechnung Cannabis: Berechnung erfolgt traditionell anhand des THC-Gehalts; vgl. die BGH-Linie zur Schwelle 7.5 g THC im fruehen BtMG (BGH 1 StR 386/03 — Aktenzeichen mit aktueller KCanG-Rspr. verifizieren).

Praktikertipps der Verteidigung

  • Erste Prüfung — Schwellen-Naehe: Bei knapper Ueberschreitung Prüfung, ob noch Ordnungswidrigkeit § 36 KCanG.
  • Wirkstoffanalyse: Bei nicht geringer Menge entscheidet der THC-Gehalt. Probennahme, Lagerung, akkreditiertes Labor prüfen — wie bei BtMG.
  • Eigenkonsum-Verteidigung: Wer 26 g im öffentlichen Raum besitzt, kann sich darauf berufen, dass diese knappe Ueberschreitung lediglich Ordnungswidrigkeit ist. Schwierig wird es bei deutlich groesseren Mengen.
  • Hausanbau über 3 Pflanzen: Prüfen, ob die zusaetzlichen Pflanzen Stecklinge oder erntereife Pflanzen waren. Stecklinge zaehlen umstrittenermassen anders (Detail mit aktueller BGH-Linie verifizieren).
  • § 35 Abs. 2 KCanG minder schwerer Fall: wichtigste Verteidigungsoption bei Verbrechensstrafrahmen. Erstaeter, eigene Sucht, Aufklaerungshilfe.
  • Aufklaerungshilfe: § 35 BtMG analog? § 31 BtMG nur für BtMG-Stoffe; für KCanG ist § 46b StGB einschlaegig (Cannabis ist KCanG-Stoff, nicht BtMG-Stoff). Voraussetzung: Katalogtat des § 46b StGB erfuellt.

Trade-off-Matrix

StrategieVorteilNachteil
Schwellen-Naehe als Ordnungswidrigkeit verteidigenStrafverfahren entfaelltNur bei marginalen Ueberschreitungen tragfaehig
Eigenanbau auf 3 Pflanzen begrenzenKein StrafrisikoMengenbegrenzung
Minder schwerer Fall § 35 Abs. 2 KCanGBewaehrungsfaehigkeitSetzt erhebliche Milderungsgruende voraus
§ 46b StGB AufklaerungshilfeStrafrahmenverschiebungNur bei Katalogtat, schwerere Hurde als § 31 BtMG

Konkurrenzen

  • § 34 KCanG zu § 35 KCanG: Spezialitaet, § 35 verdraengt.
  • § 34 KCanG zu § 36 KCanG (Ordnungswidrigkeit): Strafbarkeit verdraengt Ordnungswidrigkeit.
  • § 34 KCanG zu BtMG-Vorschriften: bei reinem Cannabis-Sachverhalt KCanG ausschließlich; bei Mischsachverhalt (Cannabis + Heroin) zusaetzlich BtMG.
  • § 34 Abs. 1 Nr. 6 KCanG (Abgabe an Minderjaehrige) zu § 35 Abs. 1 Nr. 4 (Abgabe in nicht geringer Menge an Minderjaehrige): Spezialitaet, § 35 verdraengt.

Strafzumessung und Therapie statt Strafe

  • § 34 Abs. 1 KCanG: bis drei Jahre. Bewaehrung (§ 56 StGB) bis zwei Jahre.
  • § 34 Abs. 3 KCanG: drei Monate bis fuenf Jahre.
  • § 35 KCanG: ein bis fuenfzehn Jahre (Verbrechen). Minder schwerer Fall § 35 Abs. 2 KCanG: drei Monate bis fuenf Jahre.
  • § 56 StGB Bewaehrung: bis zwei Jahre.
  • § 35 KCanG enthaelt mit § 35 BtMG vergleichbare Therapie-statt-Strafe-Regelung — Detail nach Verkuendung verifizieren; bis dahin § 35 BtMG analog prüfen.
  • Strafmildernd: Erstaeter, gestaendige Einlassung, eigene Suchtkrankheit, Aufklaerungshilfe § 46b StGB.

Mustertexte

Antrag minder schwerer Fall § 35 Abs. 2 KCanG: "Es liegt ein minder schwerer Fall im Sinne des § 35 Abs. 2 KCanG vor. Mein Mandant ist nicht vorbestraft, hat ein umfassendes Gestaendnis abgelegt, die nicht geringe Menge wurde nur knapp ueberschritten, Aufklaerungshilfe nach § 46b StGB wurde geleistet."

Mandantenbrief Verteidigungsstrategie Cannabis Hausanbau: "In Ihrer Sache hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Verstosses gegen § 34 KCanG erhoben. Wir verteidigen Sie wie folgt: (1) Prüfung Pflanzenzahl unter Beruecksichtigung Stecklinge; (2) Wirkstoffanalyse THC; (3) Eigenbedarfs-Argumentation; (4) Bei Verbrechensstrafrahmen Antrag minder schwerer Fall § 35 Abs. 2 KCanG."

Quellen Stand 06/2026

  • KCanG (Konsumcannabisgesetz) vom 27.03.2024, in Kraft seit 01.04.2024.
  • §§ 34, 35 KCanG Strafvorschriften.
  • § 36 KCanG Ordnungswidrigkeiten.
  • § 46b StGB allgemeine Kronzeugenregelung.
  • § 49 StGB Strafrahmenverschiebung.
  • § 56 StGB Bewaehrung.
  • BGH-Linie zur nicht geringen Menge Cannabis (frueher BtMG, jetzt KCanG — Uebertragbarkeit der 7.5 g THC-Schwelle ist Gegenstand aktueller Rechtsprechung; aktuelle BGH-Entscheidungen verifizieren).
  • Methodik siehe references/methodik-buergerliches-recht.md.
  • Zitierregeln siehe references/zitierweise.md.

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