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Fachanwalt strafrecht adhaesionsverfahren

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⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Adhäsionsverfahren im Strafverfahren in Fachanwalt Strafrecht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.

SKILL.md

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Adhäsionsverfahren im Strafverfahren

Kernsachverhalt & Mandantenfragen

Das Adhäsionsverfahren verbindet Strafprozess und Zivilrecht. Es spart der verletzten Person eine eigenständige Zivilklage. Gleichzeitig ist es für die Verteidigung ein Instrument zur Schadensminimierung: Ein Adhäsionsvergleich kann das Strafmaß erheblich beeinflussen (§ 46a StGB).

8 Kaltstart-Rückfragen:

  1. Was ist die konkrete Straftat und wann wurde sie begangen? Liegt ein Aktenzeichen vor?
  2. Welche zivilrechtlichen Schäden sind entstanden: Körperverletzung (Schmerzensgeld), Vermögensschaden (Betrug, Diebstahl), Sachschäden, Verdienstausfall?
  3. Liegen ärztliche Atteste, Behandlungsberichte oder Gutachten zur Schadenshöhe vor?
  4. Hat die Versicherung (z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung) bereits Leistungen erbracht? Forderungsübergang nach § 116 SGB X prüfen.
  5. Ist der/die Angeklagte zahlungsfähig? Pfändbare Vermögenswerte vorhanden oder Insolvenz droht?
  6. Besteht parallele Nebenklage oder soll der Adhäsionsantrag ohne Nebenklage gestellt werden?
  7. Ist ein außergerichtlicher Vergleich mit dem/der Angeklagten bereits diskutiert oder gescheitert?
  8. Welcher Betrag soll konkret geltend gemacht werden, oder soll das Schmerzensgeld dem Ermessen des Gerichts überlassen bleiben?

  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

NormInhalt
§ 403 StPOAdhäsionsrecht: Verletzte kann vermögensrechtliche Ansprüche aus der Tat im Strafverfahren geltend machen
§ 404 StPOForm und Inhalt des Adhäsionsantrags; schriftlich oder zu Protokoll; bis Schluss der Beweisaufnahme
§ 405 StPOAdhäsionsvergleich als Vollstreckungstitel; Protokollierung in der Hauptverhandlung
§ 406 StPOEntscheidung durch Strafgericht; Grundurteil; Absehen von Entscheidung bei Verfahrensverzögerung
§ 406a StPORechtsmittel gegen Adhäsionsentscheidung; eingeschränkte Berufungsmöglichkeit
§ 406b StPOVorläufige Vollstreckbarkeit des Adhäsionsurteils
§ 406c StPOVollstreckbarerklärung des Vergleichs
§ 472a StPOKosten des Adhäsionsverfahrens für Verletzte: grundsätzlich kostenfrei
§ 46a StGBTäter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung als Strafmilderungsgrund
§ 46 Abs. 2 StGBStrafzumessung: Schadenswiedergutmachung berücksichtigungsfähig
§ 253 Abs. 2 BGBSchmerzensgeld bei Körper-, Gesundheits-, Freiheitsverletzung oder sexueller Selbstbestimmung
§§ 249–252 BGBArt und Umfang des Schadensersatzes; Naturalrestitution, Wertersatz
§§ 823–826 BGBDeliktsrecht: Grundlagen der Schadensersatzpflicht
§ 830 BGBMittäter und Beteiligte haften als Gesamtschuldner
§ 116 SGB XForderungsübergang bei Sozialleistungsträgern (Krankenkasse, Rentenversicherung)

Leitentscheidungen (Stand Mai 2026)

AktenzeichenGericht / DatumTragende AussageOffene Fundstelle
3 StR 340/24BGH (3. Strafsenat), Beschluss 09.01.2025Adhäsionsentscheidung im Strafverfahren — Begründungsanforderungen an Schmerzensgeldzumessung; Strafgericht muss die maßgeblichen Zumessungsgesichtspunkte (Verletzungsbild, Dauer, Folgen) erkennbar machenhttps://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=09.01.2025&Aktenzeichen=3+StR+340/24
4 StR 232/25BGH (4. Strafsenat), Urteil 20.11.2025Zusammenspiel TOA / Schadenswiedergutmachung (§ 46a StGB) und Adhäsionsforderung — Strafmilderung setzt kommunikativen Aussöhnungsprozess voraus, nicht nur Zahlunghttps://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=20.11.2025&Aktenzeichen=4+StR+232/25

Weitere Entscheidungen vor Verwendung live in dejure.org/openjur.de mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.


Prüfschema Adhäsionsverfahren

SchrittInhaltGrundlage
1Anspruchsgrundlage prüfen: § 823 BGB (Körperverletzung, Sachschaden), § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung bei Betrug), § 249/253 BGB (Schaden und Schmerzensgeld)§§ 249, 253, 823 BGB
2Verletzteneigenschaft prüfen: Nur unmittelbar Verletzte (§ 403 StPO); mittelbar Betroffene ausgeschlossen§ 403 StPO
3Forderungsübergang prüfen: § 116 SGB X bei Krankenkassenleistungen; Eigenanteil ermitteln§ 116 SGB X
4Schadenshöhe ermitteln: Schmerzensgeld nach Tabellen (Hacks/Slizyk); materieller Schaden beziffern; Feststellungsantrag für Zukunftsschäden§ 253 Abs. 2 BGB
5Vollstreckungsperspektive prüfen: Zahlungsfähigkeit des/der Angeklagten; Insolvenzsituation; pfändbares Vermögen§§ 704, 794 ZPO
6Adhäsionsantrag formulieren: bestimmter Antrag (Zahlung, Feststellung, Herausgabe); Sachverhalt; Beweismittel§ 404 StPO
7Fristwahrung: Antrag bis Beginn der Schlussvorträge (spätestens); frühzeitig einreichen§ 404 Abs. 1 StPO
8Vergleichsstrategie aus Verteidigung: § 46a StGB als Strafmilderungsargument; Ratenvereinbarung vorbereiten§ 46a StGB
9Vergleich nach § 405 StPO: In Hauptverhandlung protokollieren lassen; wird Vollstreckungstitel§ 405 StPO
10Grundurteil und Folgeentscheidung: Bei Bezifferungsproblemen Grundurteil nach § 406 Abs. 1 S. 2 StPO; Quantifizierung im Zivilverfahren§ 406 Abs. 1 S. 2 StPO
11Absehen-Antrag der Verteidigung: § 406 Abs. 1 S. 3–6 StPO – wenn Adhäsion Verfahren wesentlich verzögert§ 406 StPO
12Vollstreckung: Titel nach § 794 ZPO; Gerichtsvollzieher, Forderungspfändung; bei Insolvenz: Tabellenanmeldung§ 794 ZPO

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — Adhaesionsverfahren fuehrenAdhaesionsantrag; Template unten
Variante A — Mandant will Strafverfahren trennenZivilklage separat; Adhaesion entfaellt
Variante B — Strafgericht verweist AdhaesionNachfolge-Zivilklage; Bindungswirkung des Strafurteils
Variante C — Schadenshoehe unklarFeststellungsklage zuerst; Leistungsklage nach Konkretisierung

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatzbausteine

Baustein 1 – Adhäsionsantrag auf Schmerzensgeld

An das [Gericht]
Aktenzeichen: [...]

Adhäsionsantrag gemäß §§ 403 ff. StPO

In der Strafsache gegen [Name Angeklagte/r]
wegen [Tatvorwurf]

beantragt die Verletzte [Name] durch ihre anwaltliche Vertretung:

1. Die/den Angeklagte/n wird verurteilt, an die Verletzte
   ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen, dessen Höhe
   in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, jedoch den
   Betrag von [z.B. 15.000 Euro] nicht unterschreiten sollte,
   nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem
   Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit dieses Antrags.

2. Es wird festgestellt, dass die/der Angeklagte verpflichtet
   ist, der Verletzten alle weiteren materiellen und immateriellen
   Schäden zu ersetzen, die aus der Tat vom [Datum] künftig noch
   entstehen, soweit Ansprüche nicht auf Dritte oder Sozial-
   versicherungsträger übergegangen sind.

Begründung:
Die Verletzte erlitt durch die Tat vom [Datum] folgende
Verletzungen: [konkret aufzählen]. Sie wurde [X Tage]
stationär behandelt und befand sich [X Wochen] in ambulanter
Therapie. Behandlungsunterlagen werden als Anlage 1 bis 3
beigefügt.

Das Schmerzensgeld ist nach den Grundsätzen der Ausgleichs-
und Genugtuungsfunktion (§ 253 Abs. 2 BGB) zu bemessen.
Vergleichbare Verletzungen werden in der Rechtsprechung mit
[Betragsbereich] bewertet (Slizyk, Beck'sche Schmerzensgeld-
tabelle, [aktuelle Auflage], Nr. [XX]).

[Ort, Datum]
[Unterschrift]

Baustein 2 – Adhäsionsvergleich (Protokollvorlage)

In der Hauptverhandlung am [Datum]
Aktenzeichen: [...]

schließen die Parteien folgenden Vergleich gemäß § 405 StPO:

1. Die/der Angeklagte zahlt an die Verletzte [Name]
   zur Abgeltung sämtlicher Schmerzensgeld- und Schadens-
   ersatzansprüche aus der Tat vom [Datum] einen Betrag
   von [X Euro].

2. Zahlung erfolgt in monatlichen Raten von [X Euro]
   erstmals zum [Datum]; Gesamtfälligkeit bei Zahlungs-
   verzug mit einer Rate.

3. Mit Zahlung des Gesamtbetrags sind alle Ansprüche der
   Verletzten aus der Tat vom [Datum] abgegolten.

4. Die Gerichtskosten des Adhäsionsverfahrens trägt
   [je nach Vereinbarung].

Dieser Vergleich wird als Prozessvergleich nach § 794 Abs. 1
Nr. 1 ZPO protokolliert.

[Unterschriften beider Seiten und Gericht]

Baustein 3 – Verteidigung: Antrag auf Absehen von Entscheidung § 406 Abs. 1 S. 3 StPO

An das [Gericht]
Aktenzeichen: [...]

Antrag auf Absehen von der Entscheidung im Adhäsionsverfahren
gemäß § 406 Abs. 1 S. 3 StPO

In der Strafsache gegen [Name Angeklagte/r]

beantragt die Verteidigung,

von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag der Verletzten
abzusehen, da die Entscheidung eine dem Strafverfahren nicht
angemessene Beweisaufnahme erfordern würde und das Strafver-
fahren wesentlich verzögern würde (§ 406 Abs. 1 S. 5 StPO).

Begründung:
Zur Klärung der Schadenshöhe wäre ein medizinisches Sach-
verständigengutachten einzuholen. Der Adhäsionsantrag bezieht
sich auf Schäden in Höhe von [Betrag EUR]. Die Klärung der
Kausalität zwischen Tat und behaupteten Folgeschäden bedarf
einer umfangreichen medizinischen Beurteilung, die den Rahmen
des Strafprozesses sprengt.

[Ort, Datum]
[Unterschrift Verteidigung]

--- vor Versand klaeren ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast

KonstellationBeweislast
Anspruchsgrundlage (§ 823 BGB)Verletzte trägt Tatbegehung, Verletzung, Kausalität; im Adhäsionsverfahren erleichtert durch Bindungswirkung des Strafurteils zur Tat
Schadenshöhe (Schmerzensgeld)Verletzte muss Mindestbetrag darlegen; Gericht schätzt nach § 287 ZPO (analog)
Forderungsübergang § 116 SGB XSozialleistungsträger zeigt Übergang an; Verletzte muss nur Eigenanteil nachweisen
AdhäsionsvergleichEinigung trägt sich selbst; Vollstreckungstitel durch Protokollierung
Absehen wegen VerfahrensverzögerungGericht entscheidet von Amts wegen; Verteidigung kann Sachverhalt darlegen

Fristen und Verjährung

FristInhaltNorm
Bis Schluss der BeweisaufnahmeAdhäsionsantrag muss vor Schlussvorträgen gestellt sein§ 404 StPO
Ab Urteilszustellung: 1 WocheBerufung/Revision gegen Adhäsionsausspruch§ 406a StPO
Ab UrteilsrechtskraftVollstreckung aus Adhäsionsurteil beginnt§ 704, § 794 ZPO
3 JahreVerjährung deliktsrechtlicher Ansprüche (§ 195 BGB) ab Kenntnis§ 199 BGB
30 JahreVerjährung des titulierten Anspruchs nach § 197 BGB§ 197 BGB

Typische Gegenargumente

GegenargumentErwiderung
"Adhäsionsantrag verzögert das Strafverfahren"§ 406 Abs. 1 S. 6 StPO — Absehen nur bei wesentlicher Verzögerung; Schmerzensgeld-Antrag wird durch S. 6 a. F. besonders geschützt; aktuelle Begründungsanforderungen siehe BGH 09.01.2025 — 3 StR 340/24
"Forderungsübergang nach § 116 SGB X schließt Adhäsion aus"Nur soweit Anspruch übergegangen ist; Eigenbeteiligung (Schmerzensgeld soweit nicht gedeckt) verbleibt bei der Verletzten
"Angeklagte/r ist insolvent; Adhäsion sinnlos"§ 302 InsO schließt Restschuldbefreiung bei vorsätzlichen unerlaubten Handlungen aus; Titel hat langfristigen Wert

Streitwert / Kosten

PositionBerechnung
Adhäsionsantrag kostenfrei für Verletzte§ 472a StPO: keine Gerichtskosten für Verletzte im Adhäsionsverfahren
Anwaltsgebühren (Verletztenvertretung)VV-RVG Nr. 4143 (Verfahrensgebühr), Nr. 4145 (Terminsgebühr), Nr. 4146 (Vergleichsgebühr); Streitwert = Adhäsionsforderung
Bei Beiordnung § 397a StPOAdhäsionsgebühren zusätzlich zur Nebenklagegebühr aus Staatskasse
Angeklagter zahlt Kosten bei AdhäsionsverurteilungKosten des Adhäsionsverfahrens als Nebenfolge im Strafurteil
Angeklagter bei Vergleich § 405 StPOKostenregelung im Vergleich frei vereinbar

Strategische Empfehlung

SituationEmpfehlung
Schneller Vollstreckungstitel gewünschtAdhäsionsantrag frühzeitig stellen; Vergleich nach § 405 StPO anstreben
Angeklagter will StrafmilderungSchadenswiedergutmachung proaktiv anbieten; § 46a StGB nutzen; Vergleich vor Urteil
Hohe Schadensummen in BetrugsfallAdhäsion kombinieren mit Verbleib im Strafverfahren für Bindungswirkung zur Tatbegehung
Angeklagter ist insolventAdhäsion trotzdem beantragen; § 302 InsO schließt Restschuldbefreiung aus; Titel 30 Jahre vollstreckbar
Gericht neigt zu § 406-AbsehenBeweise vorab vollständig vorlegen; Komplexität minimieren; Schmerzensgeld pauschal schätzen lassen
Schmerzensgeldzumessung im StrafurteilBegründungsanforderungen nach BGH 09.01.2025 — 3 StR 340/24 beachten; Verletzungsbild, Dauer, Folgen erkennbar machen

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-strafrecht-nebenklage-opfervertretung – Nebenklage und Adhäsion kombiniert führen
  • fachanwalt-strafrecht-insolvenzantrag-staatsanwaltschaft – Adhäsionsforderung in der Insolvenz des Angeklagten
  • plaedoyer-vorbereitung-strafverteidigung – Schadenswiedergutmachung als Strafmilderungsargument
  • fachanwalt-strafrecht-zeugenbeistand – Begleitung der Verletzten als Zeugin

Quellen (Stand Mai 2026)

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