Akteneinsicht strafrecht auswerten
Wenn es um Strukturierte Auswertung der Strafakte nach Akteneinsicht Paragraf 147 StPO in Fachanwalt Strafrecht geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert eine Chronologie mit Belegmatrix und Widerspruchsliste.From its SKILL.md
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Strukturierte Auswertung der Strafakte nach Akteneinsicht § 147 StPO
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; StPO; StGB — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Strukturierte Auswertung der Strafakte nach Akteneinsicht § 147 StPO. Erstellt Beweismittelverzeichnis (Urkunden Augenscheinsobjekte Zeugen Sachverständige) Personenregister Chronologie Aussagen-Synopse mit Inkonsistenzen Verwertungsverbots-Prüfung Belehrungsfehler § 136a StPO Beschuldigtenrechte § 136 StPO Beweisverwertungsverbote sowie Verteidigungsstrategie-Optionen. Ergebnis ist Aktenexzerpt zur Hauptverhandlungsvorbereitung mit Beweisanträgen Befangenheits-Prüfung und Vermerk für Beweisverwertung.
Akteneinsicht — Strafakte auswerten
Voraussetzung
- Akteneinsicht § 147 StPO gewährt
- Akte als PDF mit OCR
- Mandantengespräch zur Sachlage erfolgt
Schritt 1 — Personenregister
Tabelle aller in der Akte erwähnten Personen:
| Rolle | Name | Geburtsdatum | Funktion / Tat-Bezug | Aussage Bl. | Anschrift |
|---|---|---|---|---|---|
| Beschuldigter | … | … | … | … | … |
| Geschädigter | … | … | … | … | … |
| Zeuge | … | … | … | … | … |
| Polizeibeamter | … | … | … | … | … |
| Sachverständiger | … | … | … | … | … |
Schritt 2 — Chronologie
Zeitleiste in Tag-Stunde-Format:
2025-11-12 23:15 — angeblicher Tatzeitpunkt
2025-11-12 23:47 — Zeugenanruf 110
2025-11-13 00:02 — Streifenwagen am Tatort
2025-11-13 00:14 — Festnahme Beschuldigter
2025-11-13 00:42 — Belehrung § 136 StPO laut Bl. 27
2025-11-13 01:35 — Beschuldigtenvernehmung beginnt Bl. 31
…
Schritt 3 — Beweismittelverzeichnis
Urkunden
- Bl. 1–5 Anzeige
- Bl. 27 Belehrungsprotokoll
- Bl. 31–48 Beschuldigtenvernehmung
- Bl. 49 ff. Vermessungs- und Spurensicherungs-Protokoll
- Bl. … Sachverständigengutachten
Augenscheinsobjekte
- Asservat 1 Tatwaffe
- Asservat 2 Bekleidung
- Video-DVD aus Überwachungskamera
Personalbeweise
- Z1 Anzeigeerstatter
- Z2 Augenzeuge
- Z3 Lebensgefährtin Beschuldigter
- SV1 Rechtsmediziner
Schritt 4 — Aussagen-Synopse
Pro Tat-Element (objektiver Tatbestand: Wer Wann Wo Wie):
| Element | Aussage Z1 | Aussage Z2 | Beschuldigter | Anderes Beweismittel |
|---|---|---|---|---|
| Tatort | … | … | bestreitet | Spurensicherung |
| Tatzeit | 23:15 | 23:30 | 23:00 | Handydaten |
Inkonsistenzen markieren — jede Abweichung ist möglicher Ansatzpunkt.
Schritt 5 — Verwertungsverbote prüfen
Belehrungsfehler
- § 136 StPO Beschuldigtenbelehrung — Schweigerecht Verteidiger-Hinzuziehung
- § 136a StPO Misshandlung Ermüdung Täuschung Drohung Hypnose Versprechen — absolutes Verwertungsverbot
- § 163a StPO Belehrung bei polizeilicher Vernehmung
- § 52 ff. StPO Zeugnisverweigerungsrecht
- § 110a StPO Verdeckte Ermittler — Trennungsgebot
Wohnungsdurchsuchung
- § 102 StPO Beschuldigten-Wohnung
- Fund von Beweismitteln über Anordnungs-Gegenstand hinaus — Zufallsfund § 108 StPO
Telekommunikationsüberwachung
- § 100a StPO Katalogstraftaten Subsidiaritätsklausel
- § 100e StPO richterliche Anordnung
- Verwendung in anderen Verfahren § 100e Abs. 6 StPO
Beschuldigtenrecht
- § 137 StPO Verteidigerwahl
- § 140 StPO notwendige Verteidigung
- § 141 StPO Pflichtverteidiger-Bestellung
Schritt 6 — Verteidigungsstrategie
Optionen aufstellen
- Vollumfängliches Bestreiten
- Teilgeständnis bezüglich Randdetails
- Verfahrenseinstellung § 153 § 153a § 154 § 154a StPO (Bagatelle Auflage Teileinstellung)
- Verständigung § 257c StPO
- Beweisanträge zur Erschütterung der Belastungsbeweise
Beweisantragsvorbereitung
- Beweisthema klar formuliert
- Beweismittel konkret bezeichnet (Zeugen mit Anschrift, Augenscheinsobjekt)
- Konnex zwischen Beweismittel und Tatumstand
- Frist spätestens vor letzter Schließung der Beweisaufnahme
Schritt 7 — Sachverständigengutachten kritisch lesen
- Anknüpfungstatsachen vollständig der SV mitgeteilt?
- Methode anerkannt? (DNA mtDNA STR-Analyse Kapillarvergleich)
- Schluss-folgerung zwingend oder eine von mehreren?
- Gegengutachten denkbar?
Schritt 8 — Befangenheit prüfen
- Richter § 24 StPO Ablehnungsgründe
- Sachverständiger § 74 StPO
Ausgabe
aktenexzerpt-{az}.mdHauptdokumentpersonenregister.mdTabellechronologie.mdZeitleisteaussagen-synopse.mdInkonsistenzen markiertverwertungsverbote.mdmit Begründung pro Beweismittelverteidigungsstrategie.mdOptionen plus Bewertung- Liste vorbereiteter Beweisanträge
- Termin-Check Hauptverhandlung
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Quellen
- StPO §§ 136 136a 137 140 141 147 163a
- BGH 2. und 5. Strafsenat (Verwertungsverbote)
- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
- Beulke/Swoboda Strafprozessrecht
Aktuelle Rechtsprechung Aktenauswertung
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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