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Klage sozialgericht

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Wenn es um Nach negativem Widerspruchsbescheid muss Klage zum Sozialgericht erhoben werden in Fachanwalt Sozialrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Nach negativem Widerspruchsbescheid muss Klage zum Sozialgericht erhoben werden

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: Nur das im Skill betroffene Sozialgesetzbuch und die konkrete Verfahrensnorm heranziehen. Widerspruchsfrist nach Paragraf 84 SGG, Klagefrist nach Paragraf 87 SGG und einstweiliger Rechtsschutz nach Paragraf 86b SGG strikt trennen; Rechtsweg, Statthaftigkeit, aufschiebende Wirkung und Rechtsmittel gesondert prüfen.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Nach negativem Widerspruchsbescheid muss Klage zum Sozialgericht erhoben werden. §§ 87 ff. SGG Klagefrist. Prüfraster: Klagefrist 1 Monat nach Widerspruchsbescheid § 87 Abs. 1 SGG kein Anwaltszwang vor SG beA-Versandpflicht sachliche Zuständigkeit § 8 SGG örtliche Zuständigkeit § 57 SGG PKH-Antrag § 73a SGG. Output: Klageschrift SG mit Anlagenverzeichnis Beweisangeboten und PKH-Antrag. Abgrenzung zu eilantrag-sozialrecht (Eilrechtsschutz) und fachanwalt-sozialrecht-widerspruch-sozialleistung (Widerspruchsstufe).

Klage zum Sozialgericht

Fachlicher Kern — Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Klage zum Sozialgericht und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Arbeitsmodus: Immer Verwaltungsakt, Frist, Widerspruch/Klage/eA, Amtsermittlung, medizinische Tatsachen, Mitwirkungspflichten und Beweisgutachten trennen; bei Status § 7 SGB IV: tatsächliche Eingliederung, Weisung, Rechtsmacht und Unternehmerrisiko abgleichen.
  • Outputpflicht: Bescheidanalyse in einfacher Sprache, Widerspruch, eA-Antrag, Statusmatrix, medizinische Beweisfragen, Belegliste, Fristenplan oder SG-Schriftsatz.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Voraussetzungen

  • Vorverfahren durchgeführt — Widerspruchsbescheid liegt vor (§ 78 SGG).
  • Untätigkeitsklage alternativ möglich nach drei Monaten Untätigkeit der Widerspruchsbehörde (§ 88 SGG).
  • Klagefrist ein Monat ab Zustellung des Widerspruchsbescheids (§ 87 Abs. 1 SGG); ein Jahr bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung (§ 66 Abs. 2 SGG).

Zuständigkeit

  • Sachlich Sozialgericht (§ 8 SGG) für Streitigkeiten in den Angelegenheiten der gesetzlichen Sozialversicherung der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Asylbewerberleistungsgesetzes und in den überwiegenden Bereichen des SGB.
  • Örtlich das SG des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Klägers (§ 57 Abs. 1 SGG); bei juristischen Personen Sitz (§ 57 Abs. 2 SGG).

Klagearten

  • Anfechtungsklage § 54 Abs. 1 Var. 1 SGG — Aufhebung eines belastenden Bescheids.
  • Verpflichtungsklage § 54 Abs. 1 Var. 2 SGG — Erlass eines abgelehnten Leistungsbescheids.
  • Leistungsklage § 54 Abs. 4 / § 54 Abs. 5 SGG — wenn Höhe streitig.
  • Feststellungsklage § 55 SGG — Rechtsverhältnis.
  • Untätigkeitsklage § 88 SGG — Behörde untätig.

Klageaufbau

1. Rubrum

  • Klagepartei mit Vertretung (Anwalt mit beA-Adresse).
  • Beklagte Behörde mit Aktenzeichen Widerspruchsbescheid.
  • Streitgegenstand kurz.

2. Anträge

Eindeutige vollstreckbare Anträge:

  1. Aufhebung des angefochtenen Bescheids und Widerspruchsbescheids;
  2. Verurteilung der Beklagten zur Gewährung der konkret bezifferten Leistung;
  3. Kostenantrag § 193 SGG (Gerichtskosten- und Auslagenfreiheit in Sozialgerichtsverfahren regelmäßig);
  4. ggf. Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung;
  5. ggf. Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 86b Abs. 1 SGG) oder einstweilige Anordnung (§ 86b Abs. 2 SGG) — Eilantrag dann über Skill eilantrag-sozialrecht.

3. Sachverhalt

Knapp und chronologisch — Antrag Bescheid Widerspruch Widerspruchsbescheid.

4. Rechtliche Würdigung

  • Anspruchsgrundlage(n).
  • Tatbestandsmerkmale mit Subsumtion.
  • BSG-Rechtsprechung mit Pinpoint.
  • Auseinandersetzung mit der Begründung des Widerspruchsbescheids.

5. Beweisangebote

Beweismittel im Sozialgerichtsverfahren (§ 103 SGG Untersuchungsgrundsatz):

  • Urkunden (Verwaltungsakte beizuziehen § 119 SGG).
  • Zeugen mit ladungsfähiger Anschrift.
  • Sachverständige (häufig medizinische SV bei SGB IX SGB V).
  • Augenschein.
  • Parteivernehmung.

6. Anlagenverzeichnis

Mit Sigel K1 K2 K3. Siehe Skill anlagen-erstellen.

Sonderregeln SGG

  • Kein Anwaltszwang vor dem SG (§ 73 Abs. 4 SGG).
  • beA-Pflicht für Rechtsanwälte (§ 65d SGG iVm § 31a BRAO).
  • Kostenfreiheit für Versicherte Leistungsempfänger Behinderte (§ 183 SGG).
  • Untersuchungsgrundsatz (§ 103 SGG) — Gericht ermittelt von Amts wegen.

PKH-Antrag

Bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit: PKH nach § 73a SGG iVm §§ 114 ff. ZPO. Verweis auf Skill prozesskostenhilfe-antrag.

Ausgabe

  • klage-<sg>-<az>-<datum>.docx und Markdown-Spiegel.
  • Anlagenkonvolut nach Skill anlagen-erstellen.
  • Fristen in Fristenbuch eingetragen — siehe Skill fristenbuch-sozialrecht.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Versand

Über beA — vor Versand der Skill versand-vor-check aus kanzlei-allgemein.

Triage — kläre vor Klageerhebung

  1. Vorverfahren abgeschlossen? — Widerspruchsbescheid oder Untätigkeit über sechs Monate (§ 88 SGG)?
  2. Klagefrist (ein Monat § 87 SGG) gewahrt? — Datum Zustellung Widerspruchsbescheid + Vier-Tages-Fiktion berechnen
  3. PKH erforderlich? — Prüfung Skill pkh-erfolgsaussicht-pruefen, Antrag zeitgleich einreichen
  4. Eilantrag § 86b SGG parallel nötig? — bei Existenzbedrohung oder dringendem Hilfsmittelbedarf
  5. Sachlich und örtlich zuständiges Sozialgericht ermittelt? (§§ 8, 57 SGG)

Aktuelle Rechtsprechung

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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