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Gdb schwerbehinderung

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fachanwalt-sozialrecht/skills/gdb-schwerbehinderung

Wenn es um Gdb Schwerbehinderung in Fachanwalt Sozialrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md

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SKILL.md

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Mandant hat Behinderung und moechte Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen beantragen oder Ablehnungsbescheid anfechten

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: Nur das im Skill betroffene Sozialgesetzbuch und die konkrete Verfahrensnorm heranziehen. Widerspruchsfrist nach Paragraf 84 SGG, Klagefrist nach Paragraf 87 SGG und einstweiliger Rechtsschutz nach Paragraf 86b SGG strikt trennen; Rechtsweg, Statthaftigkeit, aufschiebende Wirkung und Rechtsmittel gesondert prüfen.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Mandant hat Behinderung und moechte Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen beantragen oder Ablehnungsbescheid anfechten. § 152 SGB IX Feststellungsverfahren Versorgungsmedizin-Verordnung. Prüfraster: GdB-Feststellung nach Versorgungsmedizinischer Grundsaetze Merkzeichen G aG H B Bl Gl RF Schwerbehindertenausweis ab GdB 50. Steuerliche und arbeitsrechtliche Vorteile. Output: Antragschreiben oder Widerspruchsbaustein GdB/Schwerbehinderung. Abgrenzung zu eingliederungshilfe-schule (Kinder) und fachanwalt-sozialrecht-erwerbsminderungsrente.

GdB-Feststellung

Fachlicher Kern — Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel GdB-Feststellung und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Arbeitsmodus: Immer Verwaltungsakt, Frist, Widerspruch/Klage/eA, Amtsermittlung, medizinische Tatsachen, Mitwirkungspflichten und Beweisgutachten trennen; bei Status § 7 SGB IV: tatsächliche Eingliederung, Weisung, Rechtsmacht und Unternehmerrisiko abgleichen.
  • Outputpflicht: Bescheidanalyse in einfacher Sprache, Widerspruch, eA-Antrag, Statusmatrix, medizinische Beweisfragen, Belegliste, Fristenplan oder SG-Schriftsatz.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

1) Antrag § 152 SGB IX

Antrag

  • Beim Versorgungsamt / zuständiger Behörde
  • Formulare im Land verschieden
  • Arzt-Auskuenfte und Befunde einreichen

Verfahren

  • 4-6 Monate Bearbeitungszeit typisch
  • Sachverständigen-Gutachten bei Bedarf
  • Bescheid mit GdB-Höhe und Merkzeichen

2) GdB-Bewertung

Versorgungsmedizin-Verordnung

  • Versorgungsmedizinische Grundsätze (VMG)
  • Anhaltspunkte für ärztliche Begutachtung
  • Tabelle in Anhang VMG

Einzel-GdB pro Funktionssystem

  • Innere Organe
  • Bewegungsapparat
  • Nervensystem
  • Psyche
  • Sinnesorgane

Gesamt-GdB

  • Nicht Summe der Einzel-GdB
  • Wechselwirkungs-Prüfung
  • Typisch 10er-Stufen

3) Merkzeichen

MerkzeichenBedeutungVoraussetzungen
Gerhebliche GehbehinderungGehfähigkeit < 2 km eingeschraenkt
aGaußergewoehnliche GehbehinderungRollstuhl / dauernde Mobilitäts-Beschraenkung
HhilflosPflege-Bedarf täglich
BBegleitung erforderlichim OePNV
BlblindSehfähigkeit < 1/50
GlgehoerlosHörverlust > 80 %
RFRundfunkbeitrag-Ermassigungbestimmte schwere Behinderungen

4) Vorteile Schwerbehindertenausweis (ab GdB 50)

  • Steuerlicher Behindertenpauschbetrag
  • Kündigungs-Schutz § 168 SGB IX (Zustimmung Integrationsamt)
  • Zusatz-Urlaub 5 Tage
  • Vorzeitige Altersrente
  • Vorteile Parkplatz (mit aG)
  • Steuer-Reduktion Kfz

5) Klage

Schritt 1 — Bescheid-Prüfung

  • Welche Funktionssysteme erfasst?
  • GdB-Höhe begründet?
  • Merkzeichen vollständig?

Schritt 2 — Widerspruch 1 Monat

  • An Versorgungsamt
  • Detaillierte Begründung mit Befunden

Schritt 3 — Sachverständigen-Gutachten

  • Im Klage-Verfahren angeordnet
  • Kostenfrei für Antragsteller im SG
  • Wiederholung möglich

Schritt 4 — Klage SG

  • Frist 1 Monat nach Widerspruchsbescheid
  • Beim Sozialgericht
  • Streitwert nach Vorteil-Erhöhung

6) Verschlechterungs-Antrag

  • Bei Änderung der Gesundheit
  • Neuer Antrag jederzeit
  • Bei Verbesserung: Rückforderung Versorgungsamt möglich

7) Typische Fehler

  1. Befunde unvollständig eingereicht
  2. Einzel-GdB falsch nach VMG bewertet
  3. Wechselwirkung nicht beachtet
  4. Merkzeichen-Prüfung übersehen
  5. Frist 1 Monat versäumt

8) BSG-Linien und aktuelle Rechtsprechung (Stand Mai 2026)

Widerspruchsbausteine

I. Einzel-GdB nicht ausgewiesen — formelles Defizit

Der Bescheid weist nur den Gesamt-GdB aus. Eine Prüfung ist mangels
ausg ewiesener Einzelwerte und Wechselwirkungen nicht möglich. Wir
beantragen die Auflistung aller Einzel-GdB-Werte und die Begründung
der Gesamt-GdB-Bildung (Akteneinsicht parallel beantragt).

II. Funktionsstörung [Name] zu niedrig bewertet

Der Einzel-GdB für [Diagnose] wurde mit [X] angesetzt. Nach VersMedV
Teil B Nr. [X.Y] ist bei [konkreter Beschreibung] ein GdB von [Y] zu
vergeben. Die aktuellen Befunde [Arzt, Datum] dokumentieren [Befund].

III. Merkzeichen G — Prüfung 2-km-30-Min-Kriterium

Die Versorgungsaärztin hat ohne konkrete Prüfung das Merkzeichen G
abgelehnt. Tatsächlich kann die Mandantin nicht zwei Kilometer in
dreizig Minuten zurüclegen (VersMedV Teil D Nr. 1).
Belegt durch aerztliches Attest Dr. [Name] (Anlage W [Nr]).

IV. Gesamt-GdB fehlerhafte Bildung

Bei [Diagnose A] GdB [X] und [Diagnose B] GdB [Y] mit
[wechselseitiger Beeinflussung] ist nach VersMedV Teil A Nr. 3 ein
Gesamt-GdB von [Z] zu bilden.

V. Antrag

Wir beantragen die Feststellung eines GdB von [X] sowie der Merkzeichen
[G/aG/B/Bl/Gl/H/RF] ab Antragsdatum [TT.MM.JJJJ], hilfsweise ab Datum
des angegriffenen Bescheids.

Beweisanträge

  • Beiziehung der Verwaltungsakte des Versorgungsamts
  • Aktualisierte Befundberichte aller behandelnden Ärzte
  • Sachverständigengutachten Fachrichtung [Neurologie / Orthopädie / Psychiatrie]
  • Bei Merkzeichen G/aG — Gehstreckenprüfung durch Sachverständigen

Triage — kläre vor dem Widerspruch

  1. Liegen alle aktuellen Befundberichte vor — insbesondere psychiatrische Diagnosen und Schmerzgutachten?
  2. Sind alle Einzel-GdB-Werte im Bescheid ausgewiesen, oder nur ein Gesamt-GdB ohne Einzelaufschlüsselung?
  3. Welche Merkzeichen wurden beantragt, welche abgelehnt? (G, aG, B, Bl, H, RF, TBl)
  4. Datum des Erstbescheids: läuft die Ein-Monats-Frist (§ 84 SGG) noch?
  5. Hat der Mandant steuerliche Auswirkungen (§ 33b EStG Pauschbetrag) und Schwerbehindertenrechtsstatus bereits genutzt?

Anschluss

  • fachanwalt-sozialrecht-krankengeld-aussteuerung — bei AU-Bezug
  • fachanwalt-sozialrecht-orientierung — Triage
  • betreuungsrecht — bei Erwachsenen-Schutzfrage
  • fristenbuch-sozialrecht — Fristenverwaltung
  • akteneinsicht-anfordern — Versorgungsamt-Akte mit versorgingsärztlicher Stellungnahme

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