Fachanwalt sozialrecht erwerbsminderungsrente
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill fachanwalt-sozialrecht-erwerbsminderungsrenteAssembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.
What its author says it does
Copied from the file, not written here
Wenn es um Erwerbsminderungsrente (Paragrafen 43. 240 SGB VI) in Fachanwalt Sozialrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
SKILL.md
16.8 KB, as published. Nobody here has run it
Erwerbsminderungsrente (§§ 43, 240 SGB VI)
Triage — kläre vor EM-Renten-Bearbeitung
- Leistungsvermögen: Unter 3 Stunden/Tag (volle EM, § 43 Abs. 2 SGB VI) oder 3-6 Stunden (teilweise EM, § 43 Abs. 1 SGB VI)?
- Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: 5 Jahre Wartezeit (§ 50 SGB VI) und 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI)?
- Geburtsjahrgang vor 02.01.1961? Dann Berufsschutz § 240 SGB VI prüfen.
- Bereits Reha (§ 15 SGB VI) ohne Erfolg? Reha vor Rente-Prinzip beachten.
- Ablehnungsbescheid vorhanden? Widerspruchsfrist 1 Monat (§ 84 SGG) gesichert?
Aktuelle Rechtsprechung (Stand Mai 2026)
- BSG, Urteil vom 05.06.2025 — B 5 R 17/23 R (5. Senat): Bei Konkurrenz höherer EM-Rente und niedrigerer Teil-EM-Rente im Nachzahlungszeitraum ist keine monatsweise Saldierung vorzunehmen; § 89 Abs. 1 Satz 5 SGB VI führt zu einer Gesamtsaldierung über den Nachzahlungszeitraum. Offene Fundstelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=05.06.2025&Aktenzeichen=B+5+R+17/23+R
- BSG, Urteil vom 27.03.2025 — B 5 R 16/23 R (5. Senat): Berücksichtigung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten bei der Regelaltersrente — Auswirkungen auch auf die EM-Rentenberechnung relevant. Offene Fundstelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/2025_03_27_B_05_R_16_23_R.html
- Verhandlungstermin BSG B 5 R 15/24 R vom 25.09.2025 (Überstundenabgeltung und Hinzuverdienst nach § 96a SGB VI): https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2025/2025_09_25_B_05_R_15_24_R.html — Volltext vor Verwendung in dejure.org / openjur.de auf Rechtskraft und Entscheidungsformel prüfen.
Weitere Rechtsprechung vor Ausgabe live verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Kaltstart-Rückfragen
- Welche Erkrankungen liegen vor (somatisch, psychisch, Kombination) — und welche Fachärzte sind behandelnd?
- Wie viele Stunden täglich kann der Mandant noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein (Selbsteinschätzung und ärztliche Einschätzung)?
- Ist die Mandantschaft bereits in stationärer Rehabilitation (§ 15 SGB VI) gewesen — mit welchem Entlassungsbefund?
- Geburtsjahrgang vor dem 02.01.1961? → Berufsschutz § 240 SGB VI prüfen.
- Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Fünf Jahre Wartezeit (§ 50 SGB VI) und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren erfüllt?
- Liegt bereits ein Ablehnungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung vor — mit welcher Begründung?
- Wurde ein rentenversicherungsinternes Gutachten erstattet — wurde Akteneinsicht beantragt?
- Sind Hinzuverdienstgrenzen relevant (§ 96a SGB VI — Mandant geringfügig beschäftigt)?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
| Norm | Inhalt |
|---|---|
| § 43 Abs. 1 SGB VI | Teilweise Erwerbsminderungsrente: Leistungsvermögen 3 bis unter 6 Stunden täglich |
| § 43 Abs. 2 SGB VI | Volle Erwerbsminderungsrente: Leistungsvermögen unter 3 Stunden täglich |
| § 43 Abs. 3 SGB VI | Arbeitsmarktrente (verschlossener Teilzeitmarkt bei 3–6 Stunden) |
| § 50 SGB VI | Allgemeine Wartezeit: fünf Jahre Beitragszeiten |
| § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB VI | Drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor EM-Eintritt |
| § 53 SGB VI | Ausnahmen von der versicherungsrechtlichen Voraussetzung (z.B. BU vor Wartezeit) |
| § 96a SGB VI | Hinzuverdienstgrenzen bei teilweiser EM-Rente |
| § 99 SGB VI | Beginn der Rente (frühestens Rentenantrag; Rückwirkung ausgeschlossen) |
| § 102 Abs. 2 SGB VI | Befristung auf drei Jahre; Verlängerung bis Regelaltersgrenze möglich |
| § 109 SGG | Gutachten durch Arzt des Vertrauens im Klageverfahren auf Antrag |
| § 240 SGB VI | Berufsschutz (Rente wegen Berufsunfähigkeit) für Geburtsjahrgänge vor 02.01.1961 |
| § 15 SGB VI | Medizinische Rehabilitation als vorrangige Leistung |
Leitentscheidungen (Stand Mai 2026)
| Aktenzeichen | Gericht/Datum | Tragende Aussage | Offene Fundstelle |
|---|---|---|---|
| B 5 R 17/23 R | BSG, Urteil 05.06.2025 | Bei Konkurrenz höherer voller EM-Rente und niedrigerer Teil-EM-Rente im Nachzahlungszeitraum: Gesamtsaldierung statt monatsweiser Verrechnung; § 89 Abs. 1 S. 5 SGB VI | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=05.06.2025&Aktenzeichen=B+5+R+17/23+R |
| B 5 R 16/23 R | BSG, Urteil 27.03.2025 | Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der Rentenberechnung | https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/2025_03_27_B_05_R_16_23_R.html |
| B 5 R 2/24 R | BSG, Urteil 27.03.2025 | Rentenberechnung | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=27.03.2025&Aktenzeichen=B+5+R+2/24+R |
Weitere Entscheidungen vor Verwendung in dejure.org / openjur.de mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Prüfschema (14 Schritte)
| Schritt | Inhalt | Norm |
|---|---|---|
| 1 | Versicherungsrechtliche Voraussetzungen prüfen | § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 3 SGB VI |
| 2 | Wartezeit fünf Jahre ermitteln (inkl. Anrechnungszeiten § 58 SGB VI) | § 50 SGB VI |
| 3 | Pflichtbeiträge drei Jahre in letzten fünf Jahren vor EM-Eintritt | § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB VI |
| 4 | Ausnahmen von versicherungsrechtlichen Voraussetzungen prüfen | § 53 SGB VI |
| 5 | Leistungsvermögen medizinisch quantifizieren (Stunden täglich) | § 43 Abs. 1, 2 SGB VI |
| 6 | Verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt bei 3 bis unter 6 h | BSG-Linie "Arbeitsmarktrente" — vor Ausgabe Aktenzeichen live in dejure.org prüfen |
| 7 | Berufsschutz § 240 SGB VI bei Jahrgang vor 02.01.1961 | § 240 SGB VI |
| 8 | Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen / qualitative Einschränkungen | BSG-Linie B 13 R / B 5 R — vor Ausgabe Aktenzeichen live in dejure.org prüfen |
| 9 | Befristung § 102 Abs. 2 SGB VI beachten | § 102 SGB VI |
| 10 | Beginn der Rente (§ 99 SGB VI — Antragsdatum) | § 99 SGB VI |
| 11 | Hinzuverdienstgrenze § 96a SGB VI klären | § 96a SGB VI |
| 12 | Sozialmedizinisches Gutachten der DRV analysieren | § 109 SGG |
| 13 | Eigenes Gutachten § 109 SGG beantragen (Vertrauensarzt) | § 109 SGG |
| 14 | Widerspruch § 84 SGG (1 Monat), Klage § 87 SGG (1 Monat) | §§ 84, 87 SGG |
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — Erwerbsminderungsrente Widerspruch | Widerspruchsschriftsatz; Template unten |
| Variante A — Volle statt teilweise EM-Rente angestrebt | Gutachterliche Stellungnahme zur Leistungsfaehigkeit kleiner als 3h |
| Variante B — Rentenanpassung statt Neuantrag | § 48 SGB X Wesentliche Aenderung; guenstigerer Weg |
| Variante C — Berufsunfaehigkeit Privatversicherung parallel | BU-Versicherungs-Leistungsklage koordinieren |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatzbausteine
Baustein 1 — Vollständige Widerspruchsbegründung
An die Deutsche Rentenversicherung [Träger]
Widerspruchsstelle
[Anschrift]
Versicherungsnummer: [VsNr]
betr. [Name, Geburtsdatum]
Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum],
zugegangen am [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft legen wir gegen
den oben bezeichneten Bescheid
W i d e r s p r u c h
ein und begründen diesen wie folgt:
I. Sachverhalt
Unsere Mandantschaft [Name, Geburtsdatum] leidet seit [Datum]
an folgenden Erkrankungen:
- [Diagnose 1, ICD, behandelnder Arzt]
- [Diagnose 2, ICD, behandelnder Arzt]
- [Diagnose 3, ICD, behandelnder Arzt]
Die letzte berufliche Tätigkeit als [Beruf] wurde am [Datum]
aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben. Seitdem besteht
volle Arbeitsunfähigkeit.
II. Versicherungsrechtliche Voraussetzungen sind erfüllt
Die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (§ 50 SGB VI) ist
erfüllt (Beitragszeiten von [Datum] bis [Datum], insgesamt
[X] Monate).
Die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen des
§ 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB VI sind erfüllt: In den letzten
fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung ([Zeitraum])
liegen mindestens 36 Monate Pflichtbeitragszeiten vor
(Anlage W1: Versicherungsverlauf).
III. Medizinische Voraussetzungen
Das Leistungsvermögen ist auf unter drei Stunden täglich
gesunken (volle Erwerbsminderung § 43 Abs. 2 SGB VI).
Belegt durch:
- Hausarzt Dr. [Name], Attest vom [Datum] (Anlage W2)
- Facharzt [Fachrichtung] Dr. [Name], Bericht vom [Datum]
(Anlage W3)
- Reha-Entlassungsbericht [Klinik] vom [Datum] (Anlage W4)
Die Erkrankungen sind in ihrer Gesamtwirkung zu beurteilen
[Falls 3–6 Stunden angenommen wird:]
IV. Verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt
Sollte die Beklagte lediglich ein quantitatives Leistungs-
vermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich annehmen, ist
die Rente wegen voller Erwerbsminderung dennoch zu gewähren.
Der Teilzeitarbeitsmarkt ist für Personen mit dem Profil
unserer Mandantschaft faktisch verschlossen (BSG, Beschl.
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Stellen in dem in Betracht kommenden Bereich sind nicht
benannt worden.
[Falls Jahrgang vor 02.01.1961:]
V. Berufsschutz § 240 SGB VI
Unsere Mandantschaft hat Geburtsjahrgang [Jahr] und fällt
damit in den Anwendungsbereich des § 240 SGB VI. Sie ist
als [Beruf] im bisherigen Beruf nicht mehr zu sechs Stunden
täglich einsetzbar. Eine sozial und gesundheitlich zumutbare
worden.
Wir beantragen:
1. Den ablehnenden Bescheid aufzuheben.
2. Unserer Mandantschaft ab [Datum] eine Rente wegen voller
Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 2 SGB VI zu gewähren.
3. Akteneinsicht in die vollständige Verwaltungsakte
(§ 25 SGB X), insbesondere das sozialmedizinische
Gutachten.
Mit freundlichen Grüßen
[Fachanwalt/-anwältin für Sozialrecht]
Baustein 2 — Antrag auf Gutachten nach § 109 SGG
An das Sozialgericht [Ort]
Az. S [X] R [Az]
In dem Rechtsstreit [Name] ./. Deutsche Rentenversicherung [Träger]
beantragen wir:
Gemäß § 109 SGG wird ein Gutachten über die Arbeitsfähigkeit
der Klägerin / des Klägers durch folgende Gutachterin / folgenden
Gutachter eingeholt:
[Name des Gutachters]
[Facharzt für Neurologie/Psychiatrie/Innere Medizin]
[Praxisadresse]
Beweisfrage:
1. An welchen Erkrankungen leidet die Klägerin / der Kläger?
2. Welches quantitative Leistungsvermögen auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt besteht in zeitlicher Hinsicht täglich?
3. Welche qualitativen Einschränkungen bestehen?
Die Auslagen des Gutachters trägt die Klägerin / der Kläger
vorläufig.
Mit freundlichen Grüßen
[Fachanwalt/-anwältin]
--- vor Versand klaeren ---
- Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
- Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
- Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
Beweislast
| Position | Träger | Beweismittel |
|---|---|---|
| Versicherungsrechtliche Voraussetzungen | Kläger | Versicherungsverlauf DRV, Beitragsnachweise |
| Quantitatives Leistungsvermögen (< 3 h) | Kläger | Ärztliche Berichte, Gutachten, Entlassungsberichte |
| Verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt | DRV (Arbeitsmarktrente-Linie) | DRV muss benennbare Stellen darlegen, sonst Arbeitsmarktrente |
| Berufsschutz § 240 (bisheriger Beruf) | Kläger | Arbeitsvertrag, Tätigkeitsbeschreibung |
| Zumutbare Verweisungstätigkeit | DRV | Konkrete Verweisungstätigkeit benennen und zumutbar begründen |
| Befristung sachlich gerechtfertigt | DRV | Gutachten, Prognose |
Fristen und Verjährung
| Frist | Grundlage | Inhalt |
|---|---|---|
| Ein Monat | § 84 Abs. 1 SGG | Widerspruchsfrist nach Bekanntgabe Bescheid |
| Ein Monat | § 87 Abs. 1 SGG | Klagefrist nach Widerspruchsbescheid |
| Ab Antragsdatum | § 99 SGB VI | Rentenbeginn; Rückwirkung auf Antragsdatum |
| Drei Monate | § 88 Abs. 1 SGG | Untätigkeitsklage wenn kein Widerspruchsbescheid |
| Vier Jahre | § 44 SGB X | Rücknahme rechtswidriger Ablehnungen |
Typische Gegenargumente der Rentenversicherung
| DRV-Argument | Rechtliche Gegenstrategie |
|---|---|
| "Teilzeitmarkt offen" | Konkrete Stellen benennen lassen; ohne Stellenbenennung greift Arbeitsmarktrente nach BSG-Linie (vor Ausgabe Aktenzeichen in dejure.org prüfen) |
| "Versicherungsrechtliche Voraussetzungen fehlen" | Beitragszeiten exakt nachweisen; Ausnahmen § 53 SGB VI prüfen |
| "Eigenes Gutachten widerspricht" | § 109 SGG: Antrag auf Gegengutachten; Widersprüche im Gutachten angreifen |
| "Rehabilitation vorrangig" | § 15 SGB VI: Reha bereits durchgeführt und ohne Erfolg; DRV muss konkrete Maßnahmen benennen |
| "Befristung auf 3 Jahre korrekt" | Bei dauerhafter Erkrankung Verlängerung beantragen; Unbefristung ab Regelaltersgrenze-Nähe |
| "Hinzuverdienst zu hoch" | § 96a SGB VI: Grenzwerte exakt berechnen; Differenzierung Brutto/Netto |
Streitwert / Kosten
| Position | Richtwert |
|---|---|
| Streitwert EM-Rente (Vollrente) | 13-facher monatlicher Rentenwert (§ 42 GKG i.V.m. § 9 ZPO analog) |
| Gerichtskosten SG | Kostenfrei § 183 SGG |
| Anwaltskosten | PKH/LSG prüfen; sonst ca. EUR 1200 bis 2000 (erste Instanz) |
| § 109-Gutachten | EUR 800 bis 3000; Vorschuss Kläger, Erstattung bei Erfolg |
| LSG-Berufung | Streitwert > EUR 750 (§ 144 Abs. 1 SGG) |
Strategische Empfehlung
| Fallkonstellation | Empfehlung |
|---|---|
| DRV-Ablehnung, Gutachten intern ungünstig | § 109 SGG-Antrag eigener Gutachter; inhaltliche Fehler des internen Gutachtens angreifen |
| Nachzahlung mit konkurrierender Teil-EM | BSG 05.06.2025 — B 5 R 17/23 R beachten: Gesamtsaldierung statt monatsweise Verrechnung; Bescheidberechnung gezielt nachprüfen |
| Berufsschutz § 240 | Bisherigen Beruf und Verweisungstätigkeiten präzise definieren |
| Versicherungszeiten-Lücke | § 53 SGB VI-Ausnahmen prüfen; Anrechnungszeiten nachweisen |
| Klage anhängig | Parallele Leistungssicherung (Bürgergeld, Krankengeld) sicherstellen |
Häufige Schwachstellen im DRV-Bescheid
- Sozialmedizinisches Gutachten allein nach Aktenlage, kein persönlicher Vorstellungstermin
- Psychiatrische Diagnosen nicht vollständig erfasst
- Schmerzsyndrome im Belastbarkeitsprofil unterbewertet
- Wegefähigkeit nicht geprüft
- Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen nicht thematisiert
- Falsche Anwendung Drei-Stunden-Sechs-Stunden-Grenze
- Leistungsfall zu spät angesetzt → Drei-aus-Fünf-Regel scheitert
Beweisanträge
- Beiziehung der DRV-Verwaltungsakte vollständig
- Sachverständigengutachten Fachgebiet [Innere Medizin / Orthopädie / Psychiatrie]
- Vernehmung der behandelnden Ärzte als Zeugen / sachverständige Zeugen
- Beiziehung Berentungsgutachten DGUV (wenn berufsgenossenschaftliche Vorgeschichte)
Anschluss-Skills
fachanwalt-sozialrecht-widerspruch-sozialleistung— allgemeiner Widerspruchsprozessfachanwalt-sozialrecht-sgb-ii-bescheid— Bürgergeld während des Verfahrensfachanwalt-sozialrecht-long-covid-bk-anerkennung-bg— bei Long-COVID als Auslöserfachanwalt-sozialrecht-vergleich-sg-widerspruchsverhandlung— Vergleichsstrategie SG
Quellen (Stand Mai 2026)
- BSG 05.06.2025 — B 5 R 17/23 R (Gesamtsaldierung Nachzahlung): https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=05.06.2025&Aktenzeichen=B+5+R+17/23+R
- BSG 27.03.2025 — B 5 R 16/23 R (Kindererziehungszeiten): https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/2025_03_27_B_05_R_16_23_R.html
- BSG-Verhandlung 25.09.2025 — B 5 R 15/24 R (Überstundenabgeltung als Hinzuverdienst): https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2025/2025_09_25_B_05_R_15_24_R.html
- Weitere Rechtsprechung vor Verwendung live in dejure.org / openjur.de / bsg.bund.de verifizieren.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.