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Erwerbsminderungsrente

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Wenn es um Erwerbsminderungsrente in Fachanwalt Sozialrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Versicherter erhielt Ablehnung der Erwerbsminderungsrente oder ist ausgesteuert und fragt nach Rentenanspruch

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: Nur das im Skill betroffene Sozialgesetzbuch und die konkrete Verfahrensnorm heranziehen. Widerspruchsfrist nach Paragraf 84 SGG, Klagefrist nach Paragraf 87 SGG und einstweiliger Rechtsschutz nach Paragraf 86b SGG strikt trennen; Rechtsweg, Statthaftigkeit, aufschiebende Wirkung und Rechtsmittel gesondert prüfen.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Versicherter erhielt Ablehnung der Erwerbsminderungsrente oder ist ausgesteuert und fragt nach Rentenanspruch. §§ 43 240 SGB VI. Prüfraster: volle Erwerbsminderung unter 3 Stunden taeglich teilweise unter 6 Stunden Wartezeit 5 Jahre § 50 SGB VI 3 Jahre Pflichtbeitraege in letzten 5 Jahren § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI. Berufsschutz § 240 SGB VI Jahrgaenge vor 1961. Medizinische Befundlage Gutachten. Output: Widerspruchsschriftsatz oder Klagebaustein Erwerbsminderungsrente. Abgrenzung zu fachanwalt-sozialrecht-krankengeld-aussteuerung (Übergang).

Erwerbsminderungsrente (§§ 43, 240 SGB VI)

Fachlicher Kern — Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Erwerbsminderungsrente (§§ 43, 240 SGB VI) und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Arbeitsmodus: Immer Verwaltungsakt, Frist, Widerspruch/Klage/eA, Amtsermittlung, medizinische Tatsachen, Mitwirkungspflichten und Beweisgutachten trennen; bei Status § 7 SGB IV: tatsächliche Eingliederung, Weisung, Rechtsmacht und Unternehmerrisiko abgleichen.
  • Outputpflicht: Bescheidanalyse in einfacher Sprache, Widerspruch, eA-Antrag, Statusmatrix, medizinische Beweisfragen, Belegliste, Fristenplan oder SG-Schriftsatz.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Triage — kläre vor EM-Renten-Bearbeitung

  1. Leistungsvermögen: Unter 3 Stunden/Tag (volle EM, § 43 Abs. 2 SGB VI) oder 3-6 Stunden (teilweise EM, § 43 Abs. 1 SGB VI)?
  2. Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: 5 Jahre Wartezeit (§ 50 SGB VI) und 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI)?
  3. Geburtsjahrgang vor 02.01.1961? Dann Berufsschutz § 240 SGB VI prüfen.
  4. Bereits Reha (§ 15 SGB VI) ohne Erfolg? Reha vor Rente-Prinzip beachten.
  5. Ablehnungsbescheid vorhanden? Widerspruchsfrist 1 Monat (§ 84 SGG) gesichert?

Aktuelle Rechtsprechung (Stand Mai 2026)

Weitere Rechtsprechung vor Ausgabe live verifizieren.

Kaltstart-Rückfragen

  1. Welche Erkrankungen liegen vor (somatisch, psychisch, Kombination) — und welche Fachärzte sind behandelnd?
  2. Wie viele Stunden täglich kann der Mandant noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein (Selbsteinschätzung und ärztliche Einschätzung)?
  3. Ist die Mandantschaft bereits in stationärer Rehabilitation (§ 15 SGB VI) gewesen — mit welchem Entlassungsbefund?
  4. Geburtsjahrgang vor dem 02.01.1961? → Berufsschutz § 240 SGB VI prüfen.
  5. Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Fünf Jahre Wartezeit (§ 50 SGB VI) und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren erfüllt?
  6. Liegt bereits ein Ablehnungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung vor — mit welcher Begründung?
  7. Wurde ein rentenversicherungsinternes Gutachten erstattet — wurde Akteneinsicht beantragt?
  8. Sind Hinzuverdienstgrenzen relevant (§ 96a SGB VI — Mandant geringfügig beschäftigt)?

  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

NormInhalt
§ 43 Abs. 1 SGB VITeilweise Erwerbsminderungsrente: Leistungsvermögen 3 bis unter 6 Stunden täglich
§ 43 Abs. 2 SGB VIVolle Erwerbsminderungsrente: Leistungsvermögen unter 3 Stunden täglich
§ 43 Abs. 3 SGB VIArbeitsmarktrente (verschlossener Teilzeitmarkt bei 3–6 Stunden)
§ 50 SGB VIAllgemeine Wartezeit: fünf Jahre Beitragszeiten
§ 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB VIDrei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor EM-Eintritt
§ 53 SGB VIAusnahmen von der versicherungsrechtlichen Voraussetzung (z.B. BU vor Wartezeit)
§ 96a SGB VIHinzuverdienstgrenzen bei teilweiser EM-Rente
§ 99 SGB VIBeginn der Rente (frühestens Rentenantrag; Rückwirkung ausgeschlossen)
§ 102 Abs. 2 SGB VIBefristung auf drei Jahre; Verlängerung bis Regelaltersgrenze möglich
§ 109 SGGGutachten durch Arzt des Vertrauens im Klageverfahren auf Antrag
§ 240 SGB VIBerufsschutz (Rente wegen Berufsunfähigkeit) für Geburtsjahrgänge vor 02.01.1961
§ 15 SGB VIMedizinische Rehabilitation als vorrangige Leistung

Leitentscheidungen (Stand Mai 2026)

AktenzeichenGericht/DatumTragende AussageOffene Fundstelle
B 5 R 17/23 RBSG, Urteil 05.06.2025Bei Konkurrenz höherer voller EM-Rente und niedrigerer Teil-EM-Rente im Nachzahlungszeitraum: Gesamtsaldierung statt monatsweiser Verrechnung; § 89 Abs. 1 S. 5 SGB VIhttps://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=05.06.2025&Aktenzeichen=B+5+R+17/23+R
B 5 R 16/23 RBSG, Urteil 27.03.2025Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der Rentenberechnunghttps://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/2025_03_27_B_05_R_16_23_R.html
B 5 R 2/24 RBSG, Urteil 27.03.2025Rentenberechnunghttps://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=27.03.2025&Aktenzeichen=B+5+R+2/24+R

Weitere Entscheidungen vor Verwendung in dejure.org / openjur.de mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.


Prüfschema (14 Schritte)

SchrittInhaltNorm
1Versicherungsrechtliche Voraussetzungen prüfen§ 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 3 SGB VI
2Wartezeit fünf Jahre ermitteln (inkl. Anrechnungszeiten § 58 SGB VI)§ 50 SGB VI
3Pflichtbeiträge drei Jahre in letzten fünf Jahren vor EM-Eintritt§ 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB VI
4Ausnahmen von versicherungsrechtlichen Voraussetzungen prüfen§ 53 SGB VI
5Leistungsvermögen medizinisch quantifizieren (Stunden täglich)§ 43 Abs. 1, 2 SGB VI
6Verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt bei 3 bis unter 6 hBSG-Linie "Arbeitsmarktrente" — vor Ausgabe Aktenzeichen live in dejure.org prüfen
7Berufsschutz § 240 SGB VI bei Jahrgang vor 02.01.1961§ 240 SGB VI
8Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen / qualitative EinschränkungenBSG-Linie B 13 R / B 5 R — vor Ausgabe Aktenzeichen live in dejure.org prüfen
9Befristung § 102 Abs. 2 SGB VI beachten§ 102 SGB VI
10Beginn der Rente (§ 99 SGB VI — Antragsdatum)§ 99 SGB VI
11Hinzuverdienstgrenze § 96a SGB VI klären§ 96a SGB VI
12Sozialmedizinisches Gutachten der DRV analysieren§ 109 SGG
13Eigenes Gutachten § 109 SGG beantragen (Vertrauensarzt)§ 109 SGG
14Widerspruch § 84 SGG (1 Monat), Klage § 87 SGG (1 Monat)§§ 84, 87 SGG

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — Erwerbsminderungsrente WiderspruchWiderspruchsschriftsatz; Template unten
Variante A — Volle statt teilweise EM-Rente angestrebtGutachterliche Stellungnahme zur Leistungsfaehigkeit kleiner als 3h
Variante B — Rentenanpassung statt Neuantrag§ 48 SGB X Wesentliche Änderung; guenstigerer Weg
Variante C — Berufsunfaehigkeit Privatversicherung parallelBU-Versicherungs-Leistungsklage koordinieren

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatzbausteine

Baustein 1 — Vollständige Widerspruchsbegründung

An die Deutsche Rentenversicherung [Träger]
Widerspruchsstelle
[Anschrift]

Versicherungsnummer: [VsNr]
betr. [Name, Geburtsdatum]

Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum],
zugegangen am [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft legen wir gegen
den oben bezeichneten Bescheid

 W i d e r s p r u c h

ein und begründen diesen wie folgt:

I. Sachverhalt

Unsere Mandantschaft [Name, Geburtsdatum] leidet seit [Datum]
an folgenden Erkrankungen:
- [Diagnose 1, ICD, behandelnder Arzt]
- [Diagnose 2, ICD, behandelnder Arzt]
- [Diagnose 3, ICD, behandelnder Arzt]

Die letzte berufliche Tätigkeit als [Beruf] wurde am [Datum]
aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben. Seitdem besteht
volle Arbeitsunfähigkeit.

II. Versicherungsrechtliche Voraussetzungen sind erfüllt

Die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (§ 50 SGB VI) ist
erfüllt (Beitragszeiten von [Datum] bis [Datum], insgesamt
[X] Monate).

Die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen des
§ 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB VI sind erfüllt: In den letzten
fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung ([Zeitraum])
liegen mindestens 36 Monate Pflichtbeitragszeiten vor
(Anlage W1: Versicherungsverlauf).

III. Medizinische Voraussetzungen

Das Leistungsvermögen ist auf unter drei Stunden täglich
gesunken (volle Erwerbsminderung § 43 Abs. 2 SGB VI).
Belegt durch:
- Hausarzt Dr. [Name], Attest vom [Datum] (Anlage W2)
- Facharzt [Fachrichtung] Dr. [Name], Bericht vom [Datum]
 (Anlage W3)
- Reha-Entlassungsbericht [Klinik] vom [Datum] (Anlage W4)

Die Erkrankungen sind in ihrer Gesamtwirkung zu beurteilen

[Falls 3–6 Stunden angenommen wird:]
IV. Verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt

Sollte die Beklagte lediglich ein quantitatives Leistungs-
vermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich annehmen, ist
die Rente wegen voller Erwerbsminderung dennoch zu gewähren.
Der Teilzeitarbeitsmarkt ist für Personen mit dem Profil
unserer Mandantschaft faktisch verschlossen (BSG, Beschl.
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Stellen in dem in Betracht kommenden Bereich sind nicht
benannt worden.

[Falls Jahrgang vor 02.01.1961:]
V. Berufsschutz § 240 SGB VI

Unsere Mandantschaft hat Geburtsjahrgang [Jahr] und fällt
damit in den Anwendungsbereich des § 240 SGB VI. Sie ist
als [Beruf] im bisherigen Beruf nicht mehr zu sechs Stunden
täglich einsetzbar. Eine sozial und gesundheitlich zumutbare
worden.

Wir beantragen:
1. Den ablehnenden Bescheid aufzuheben.
2. Unserer Mandantschaft ab [Datum] eine Rente wegen voller
 Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 2 SGB VI zu gewähren.
3. Akteneinsicht in die vollständige Verwaltungsakte
 (§ 25 SGB X), insbesondere das sozialmedizinische
 Gutachten.

Mit freundlichen Grüßen
[Fachanwalt/-anwältin für Sozialrecht]

Baustein 2 — Antrag auf Gutachten nach § 109 SGG

An das Sozialgericht [Ort]

Az. S [X] R [Az]

In dem Rechtsstreit [Name] ./. Deutsche Rentenversicherung [Träger]

beantragen wir:

Gemäß § 109 SGG wird ein Gutachten über die Arbeitsfähigkeit
der Klägerin / des Klägers durch folgende Gutachterin / folgenden
Gutachter eingeholt:

[Name des Gutachters]
[Facharzt für Neurologie/Psychiatrie/Innere Medizin]
[Praxisadresse]

Beweisfrage:
1. An welchen Erkrankungen leidet die Klägerin / der Kläger?
2. Welches quantitative Leistungsvermögen auf dem allgemeinen
 Arbeitsmarkt besteht in zeitlicher Hinsicht täglich?
3. Welche qualitativen Einschränkungen bestehen?

Die Auslagen des Gutachters trägt die Klägerin / der Kläger
vorläufig.

Mit freundlichen Grüßen
[Fachanwalt/-anwältin]

--- vor Versand klären ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast

PositionTrägerBeweismittel
Versicherungsrechtliche VoraussetzungenKlägerVersicherungsverlauf DRV, Beitragsnachweise
Quantitatives Leistungsvermögen (< 3 h)KlägerÄrztliche Berichte, Gutachten, Entlassungsberichte
Verschlossener TeilzeitarbeitsmarktDRV (Arbeitsmarktrente-Linie)DRV muss benennbare Stellen darlegen, sonst Arbeitsmarktrente
Berufsschutz § 240 (bisheriger Beruf)KlägerArbeitsvertrag, Tätigkeitsbeschreibung
Zumutbare VerweisungstätigkeitDRVKonkrete Verweisungstätigkeit benennen und zumutbar begründen
Befristung sachlich gerechtfertigtDRVGutachten, Prognose

Fristen und Verjährung

FristGrundlageInhalt
Ein Monat§ 84 Abs. 1 SGGWiderspruchsfrist nach Bekanntgabe Bescheid
Ein Monat§ 87 Abs. 1 SGGKlagefrist nach Widerspruchsbescheid
Ab Antragsdatum§ 99 SGB VIRentenbeginn; Rückwirkung auf Antragsdatum
Drei Monate§ 88 Abs. 1 SGGUntätigkeitsklage wenn kein Widerspruchsbescheid
Vier Jahre§ 44 SGB XRücknahme rechtswidriger Ablehnungen

Typische Gegenargumente der Rentenversicherung

DRV-ArgumentRechtliche Gegenstrategie
"Teilzeitmarkt offen"Konkrete Stellen benennen lassen; ohne Stellenbenennung greift Arbeitsmarktrente nach BSG-Linie (vor Ausgabe Aktenzeichen in dejure.org prüfen)
"Versicherungsrechtliche Voraussetzungen fehlen"Beitragszeiten exakt nachweisen; Ausnahmen § 53 SGB VI prüfen
"Eigenes Gutachten widerspricht"§ 109 SGG: Antrag auf Gegengutachten; Widersprüche im Gutachten angreifen
"Rehabilitation vorrangig"§ 15 SGB VI: Reha bereits durchgeführt und ohne Erfolg; DRV muss konkrete Maßnahmen benennen
"Befristung auf 3 Jahre korrekt"Bei dauerhafter Erkrankung Verlängerung beantragen; Unbefristung ab Regelaltersgrenze-Nähe
"Hinzuverdienst zu hoch"§ 96a SGB VI: Grenzwerte exakt berechnen; Differenzierung Brutto/Netto

Streitwert / Kosten

PositionRichtwert
Streitwert EM-Rente (Vollrente)13-facher monatlicher Rentenwert (§ 42 GKG i.V.m. § 9 ZPO analog)
Gerichtskosten SGKostenfrei § 183 SGG
AnwaltskostenPKH/LSG prüfen; sonst ca. EUR 1200 bis 2000 (erste Instanz)
§ 109-GutachtenEUR 800 bis 3000; Vorschuss Kläger, Erstattung bei Erfolg
LSG-BerufungStreitwert > EUR 750 (§ 144 Abs. 1 SGG)

Strategische Empfehlung

FallkonstellationEmpfehlung
DRV-Ablehnung, Gutachten intern ungünstig§ 109 SGG-Antrag eigener Gutachter; inhaltliche Fehler des internen Gutachtens angreifen
Nachzahlung mit konkurrierender Teil-EMBSG 05.06.2025 — B 5 R 17/23 R beachten: Gesamtsaldierung statt monatsweise Verrechnung; Bescheidberechnung gezielt nachprüfen
Berufsschutz § 240Bisherigen Beruf und Verweisungstätigkeiten präzise definieren
Versicherungszeiten-Lücke§ 53 SGB VI-Ausnahmen prüfen; Anrechnungszeiten nachweisen
Klage anhängigParallele Leistungssicherung (Bürgergeld, Krankengeld) sicherstellen

Häufige Schwachstellen im DRV-Bescheid

  1. Sozialmedizinisches Gutachten allein nach Aktenlage, kein persönlicher Vorstellungstermin
  2. Psychiatrische Diagnosen nicht vollständig erfasst
  3. Schmerzsyndrome im Belastbarkeitsprofil unterbewertet
  4. Wegefähigkeit nicht geprüft
  5. Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen nicht thematisiert
  6. Falsche Anwendung Drei-Stunden-Sechs-Stunden-Grenze
  7. Leistungsfall zu spät angesetzt → Drei-aus-Fünf-Regel scheitert

Beweisanträge

  • Beiziehung der DRV-Verwaltungsakte vollständig
  • Sachverständigengutachten Fachgebiet [Innere Medizin / Orthopädie / Psychiatrie]
  • Vernehmung der behandelnden Ärzte als Zeugen / sachverständige Zeugen
  • Beiziehung Berentungsgutachten DGUV (wenn berufsgenossenschaftliche Vorgeschichte)

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-sozialrecht-widerspruch-sozialleistung — allgemeiner Widerspruchsprozess
  • fachanwalt-sozialrecht-sgb-ii-bescheid — Bürgergeld während des Verfahrens
  • fachanwalt-sozialrecht-long-covid-bk-anerkennung-bg — bei Long-COVID als Auslöser
  • fachanwalt-sozialrecht-vergleich-sg-widerspruchsverhandlung — Vergleichsstrategie SG

Quellen (Stand Mai 2026)


Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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