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Eingliederungshilfe schule

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Wenn es um Eingliederungshilfe Schule in Fachanwalt Sozialrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Kind mit Behinderung benoetigt Schulbegleitung und Eltern oder Anwalt müssen Anspruch klären und durchsetzen

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: Nur das im Skill betroffene Sozialgesetzbuch und die konkrete Verfahrensnorm heranziehen. Widerspruchsfrist nach Paragraf 84 SGG, Klagefrist nach Paragraf 87 SGG und einstweiliger Rechtsschutz nach Paragraf 86b SGG strikt trennen; Rechtsweg, Statthaftigkeit, aufschiebende Wirkung und Rechtsmittel gesondert prüfen.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Kind mit Behinderung benoetigt Schulbegleitung und Eltern oder Anwalt müssen Anspruch klären und durchsetzen. SGB IX Teil 2 §§ 90 ff. Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII bei seelischer Behinderung. Prüfraster: Behinderungsbegriff § 99 SGB IX zuständiger Traeger (Eingliederungshilfetraeger Jugendamt) Antragspraxis Gesamtplanverfahren UN-BRK Inklusionsrecht. Output: Widerspruchsentwurf oder Klagebaustein Eingliederungshilfe Schulbegleitung. Abgrenzung zu hilfsmittelantrag-prüfen (Sachmittel) und fachanwalt-sozialrecht-gdb-schwerbehinderung.

Eingliederungshilfe in Schule und Bildung

Fachlicher Kern — Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Eingliederungshilfe in Schule und Bildung und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Arbeitsmodus: Immer Verwaltungsakt, Frist, Widerspruch/Klage/eA, Amtsermittlung, medizinische Tatsachen, Mitwirkungspflichten und Beweisgutachten trennen; bei Status § 7 SGB IV: tatsächliche Eingliederung, Weisung, Rechtsmacht und Unternehmerrisiko abgleichen.
  • Outputpflicht: Bescheidanalyse in einfacher Sprache, Widerspruch, eA-Antrag, Statusmatrix, medizinische Beweisfragen, Belegliste, Fristenplan oder SG-Schriftsatz.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Anspruchsgrundlagen

SGB IX Teil 2 — Eingliederungshilfe (seit 01.01.2020)

  • § 90 SGB IX Aufgabe der Eingliederungshilfe.
  • § 99 SGB IX iVm § 2 SGB IX Begriff der Behinderung.
  • § 102 SGB IX Leistungen zur sozialen Teilhabe.
  • § 112 SGB IX Hilfen zur Schulbildung — einschließlich Schulbegleitung und assistive Hilfsmittel.
  • § 113 SGB IX Hilfen zur Hochschulbildung.

SGB VIII — Kinder- und Jugendhilfe (bei seelischer Behinderung)

  • § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche durch das Jugendamt — Abgrenzung zum SGB IX (koerperliche oder geistige Behinderung).

Schulgesetze der Länder

  • Inklusion und sonderpaedagogische Förderung sind in den Schulgesetzen der Bundesländer geregelt.
  • Grundsatz inklusiver Beschulung mit Wahlrecht der Eltern (BAG- und BVerwG-Rspr.).

Völker- und Verfassungsrecht

  • UN-Behindertenrechtskonvention (BGBl. II 2008 S. 1419) — Art. 24 Recht auf inklusive Bildung.
  • Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG Diskriminierungsverbot wegen Behinderung.

Prüfraster

1. Anspruchsberechtigung

  • Behinderung iSd § 99 SGB IX iVm § 2 SGB IX — koerperliche geistige seelische oder Sinnesbehinderung von voraussichtlich mindestens sechs Monaten Dauer.
  • Beeintraechtigung der Teilhabe an der Schulbildung.
  • Bei seelischer Behinderung von Kindern Jugendlichen § 35a SGB VIII — Zuständigkeit Jugendamt.

2. Bedarfsermittlung

  • Gesamtplanverfahren nach §§ 117 ff. SGB IX — strukturiert mit ICF-Bezug.
  • Beteiligung der berechtigten Person.

3. Konkrete Hilfen

  • Schulbegleitung / Integrationshelfer — ständige Begleitung im Unterricht.
  • Assistive Hilfsmittel — Braille-Gerät Computer mit Sprachausgabe Höranlage.
  • Vorlesekraft / Vorlesegerät für blinde oder sehbehinderte Schueler.
  • Gebaerdensprachdolmetscher bei gehoerlosen Schuelern.
  • Therapeutische Förderung im schulischen Kontext (Ergotherapie Logopaedie als Eingliederungshilfe abgrenzbar zu SGB V).

4. Antragsweg

  1. Antrag beim Eingliederungshilfeträger (Land Landkreis) oder Jugendamt — abhängig von Art der Behinderung.
  2. Frist § 14 SGB IX — Zuständigkeitsklärung binnen zwei Wochen.
  3. Frist § 18 SGB IX — Entscheidung binnen zwei Monaten ab Antragseingang.
  4. Bei Untätigkeit: Genehmigungsfiktion / Untätigkeitsklage § 88 SGG.

5. Schule und Schulrecht

  • Antrag auf sonderpaedagogische Förderung beim staatlichen Schulamt parallel.
  • Bei Verweigerung inklusiver Beschulung: Verwaltungsverfahren / Klage zum Verwaltungsgericht (nicht Sozialgericht).

Typische Ablehnungsgründe

  • Behinderung wird verneint — Prüfung der medizinischen Gutachtenlage.
  • Schulbegleitung als reine paedagogische Aufgabe gesehen — Abgrenzung Eingliederungshilfe vs. schulische Aufgabe.
  • Unzureichende Bedarfsermittlung — Klage mit Beweisantrag auf SV-Gutachten.

Ausgabe

  • Bei Antrag: Antragsentwurf mit Anlagenliste (Schwerbehindertenausweis ärztliche Gutachten schulischer Foerderbedarf).
  • Bei Ablehnung: Widerspruch über Skill widerspruch-formulieren.
  • Bei Eilbedürftigkeit (drohendes Schuljahr Schulausschluss): Eilantrag § 86b SGG.

Schnittstelle zu anderen Plugins

  • Bei Schulrechtsfragen Verwaltungsrechtsplugin / fachanwalt-verwaltungsrecht.
  • Bei familienrechtlichem Bezug (Sorgerecht Streit Eltern) kindeswohlgefaehrdung-eilantrag.

Triage — kläre vor Antragstellung

  1. Art der Behinderung: körperlich/geistig (→ SGB IX, Eingliederungshilfeträger) oder seelisch (→ § 35a SGB VIII, Jugendamt)?
  2. Schuljahresbeginn: wie dringend ist der Bedarf? (Eilantrag § 86b SGG wenn Schule bereits läuft)
  3. Zuständigkeitsstreit Träger? — § 14 SGB IX Weiterleitung binnen zwei Wochen; Untätigkeit löst Vorleistungspflicht aus
  4. Gesamtplanverfahren eingeleitet? (§§ 117 ff. SGB IX) oder läuft Eingliederungshilfeplanung parallel
  5. Schulrechtlicher Weg parallel nötig? (Verwaltungsgericht, nicht Sozialgericht)

Aktuelle Rechtsprechung

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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