Eilantrag sozialrecht
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Wenn es um Eilantrag Sozialrecht in Fachanwalt Sozialrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md
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Mandant ist auf Sozialleistung angewiesen die sofort wegfaellt oder verweigert wird (Buergergeld Wohnungslosigkeit Krankenversicherung)
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: Nur das im Skill betroffene Sozialgesetzbuch und die konkrete Verfahrensnorm heranziehen. Widerspruchsfrist nach Paragraf 84 SGG, Klagefrist nach Paragraf 87 SGG und einstweiliger Rechtsschutz nach Paragraf 86b SGG strikt trennen; Rechtsweg, Statthaftigkeit, aufschiebende Wirkung und Rechtsmittel gesondert prüfen.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Mandant ist auf Sozialleistung angewiesen die sofort wegfaellt oder verweigert wird (Buergergeld Wohnungslosigkeit Krankenversicherung). § 86b SGG Eilrechtsschutz. Prüfraster: Abs. 1 SGG aufschiebende Wirkung bei Aufhebungs-/Rückforderungsbescheiden vs. Abs. 2 SGG einstweilige Anordnung bei Leistungsbegehren. Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund Glaubhaftmachung § 920 Abs. 2 ZPO. Output: Eilantrag SG fertig zum Versand. Abgrenzung zu klage-sozialgericht (Hauptsache) und fachanwalt-sozialrecht-widerspruch-sozialleistung.
Eilantrag Sozialrecht (§ 86b SGG)
Fachlicher Kern — Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Eilantrag Sozialrecht (§ 86b SGG)und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Arbeitsmodus: Immer Verwaltungsakt, Frist, Widerspruch/Klage/eA, Amtsermittlung, medizinische Tatsachen, Mitwirkungspflichten und Beweisgutachten trennen; bei Status § 7 SGB IV: tatsächliche Eingliederung, Weisung, Rechtsmacht und Unternehmerrisiko abgleichen.
- Outputpflicht: Bescheidanalyse in einfacher Sprache, Widerspruch, eA-Antrag, Statusmatrix, medizinische Beweisfragen, Belegliste, Fristenplan oder SG-Schriftsatz.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Aktuelle Rechtsprechung
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Anwendungsfälle
§ 86b Abs. 1 SGG — Aussetzung / aufschiebende Wirkung
- Widerspruch gegen einen sofort vollziehbaren Bescheid (Aufhebung Rückforderung Sanktion ohne automatische aufschiebende Wirkung).
- Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung.
§ 86b Abs. 2 SGG — einstweilige Anordnung
- Verpflichtungs- oder Leistungsbegehren wo das Hauptsacheverfahren zu lange dauern würde.
- Regelungs- oder Sicherungsanordnung.
Prüfraster
Anordnungsanspruch
- Materielle Erfolgsaussicht im Hauptsacheverfahren.
- Bei § 86b Abs. 1: ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids.
- Bei § 86b Abs. 2: hoher Grad der Wahrscheinlichkeit eines Anspruchs.
Anordnungsgrund
- Eilbedürfnis — wesentliche Nachteile drohen ohne Eilentscheidung.
- Klassische Fälle: drohender Verlust der Wohnung Verlust der Krankenversicherung existenzielle Notlage Wegfall existenzsichernder Leistungen.
- Bei existenzsichernden Leistungen (Bürgergeld Grundsicherung Asylbewerberleistungen) reduzierte Anforderungen — sog. existenznotsicherndes Eilverfahren (BVerfG-Rspr.).
Glaubhaftmachung
§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG iVm § 920 Abs. 2 ZPO — eidesstattliche Versicherung Urkunden glaubhafte Belege. Verweis auf Skill anlagen-erstellen.
Antragsaufbau
- Rubrum wie Klage.
- Antrag auf einstweilige Anordnung oder aufschiebende Wirkung — konkret beziffert.
- Sachverhalt kurz mit Fokus auf Eilbedürfnis.
- Anordnungsanspruch rechtliche Begründung der Erfolgsaussicht im Hauptverfahren.
- Anordnungsgrund Darstellung der wesentlichen Nachteile.
- Glaubhaftmachung mit eidesstattlicher Versicherung und Belegen.
- Hilfsantrag auf Hauptsacheverhandlung.
Frist und Form
- Keine spezifische Antragsfrist — aber: je laenger gewartet wird desto schwerer ist das Eilbedürfnis glaubhaft zu machen.
- Form: schriftlich oder zur Niederschrift; bei RA über beA.
Ausgabe
eilantrag-<sg>-<az>-<datum>.docx.- eidesstattliche Versicherung als Anlage (vom Mandanten unterschrieben).
- Eintrag im Fristenbuch.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Rechtsmittel
- Beschwerde an das LSG innerhalb eines Monats nach Zustellung (§ 173 SGG).
Sonderregel existenzsichernde Leistungen
Bei drohendem Wegfall von Bürgergeld oder Asylbewerberleistungen: das BVerfG hat wiederholt entschieden dass das Eilverfahren in diesen Fällen Grundrechtsverwirklichung des Art. 1 Abs. 1 GG iVm Art. 20 Abs. 1 GG dient (Existenzminimum). Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung sind reduziert; das SG darf Leistungen vorläufig zusprechen wenn ohne sie das Existenzminimum nicht gesichert ist.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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