Eu freizuegigkeit aufenthalt krankenversicherung
Prüft Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern und Familienangehörigen nach Erwerbsstatus, Existenzmitteln, Krankenversicherung und Daueraufenthalt und erstellt eine beleggestützte Behörden- oder Klageposition.From its SKILL.md
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EU-Freizügigkeit, Aufenthalt und Krankenversicherung prüfen
1. Einsatz und Ziel
Ordne den Aufenthaltsgrund für jeden Zeitraum getrennt zu. Arbeitslosigkeit beseitigt ein Aufenthaltsrecht nicht automatisch; entscheidend sind vorheriger Erwerbsstatus, Dauer, unfreiwillige Arbeitslosigkeit und weitere Tatbestände.
2. Normenanker
- Artikel 7 Richtlinie 2004/38/EG: Aufenthalt über drei Monate.
- Artikel 14 Richtlinie 2004/38/EG: Aufrechterhaltung und Ausweisungsschutz.
- Artikel 16 Richtlinie 2004/38/EG: Daueraufenthaltsrecht nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts.
- Paragrafen 2 bis 4a FreizügG/EU: nationale Umsetzung.
- Paragraf 7 SGB II und Paragraf 23 SGB XII: gesonderte leistungsrechtliche Prüfung.
3. Verifizierter Rechtsprechungsanker
- EuGH, Urteil vom 10.03.2022, C-247/20, VI gegen Commissioners for HMRC: Die Zugehörigkeit zum öffentlichen Krankenversicherungssystem des Aufnahmestaats kann das Erfordernis eines umfassenden Krankenversicherungsschutzes erfüllen; für Zeiträume nach Erwerb des Daueraufenthaltsrechts gilt dieses Erfordernis nicht fort.
4. Prüfprogramm
- Staatsangehörigkeit, Familienbeziehung, Einreise und jeden Aufenthaltszeitraum erfassen.
- Arbeitnehmer-, Selbständigen-, Arbeitssuchenden-, Ausbildungs- oder Nichterwerbstätigenstatus zuordnen.
- unfreiwillige Arbeitslosigkeit, Meldung und Fortwirkung des Arbeitnehmerstatus belegen.
- Existenzmittel und Krankenversicherung nur bei dem Tatbestand verlangen, der sie voraussetzt.
- fünfjährige Kontinuität und zulässige Abwesenheiten für Daueraufenthalt berechnen.
- Aufenthaltsrecht und Sozialleistungsanspruch getrennt begründen.
5. Arbeitsergebnis
Erstelle Periodentabelle, Nachweisliste und einen Antrag, Widerspruch oder Klageentwurf ohne Vermengung von Aufenthalts- und Leistungsrecht.
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