Workflow asyl start
Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fachanwalt-migrationsrecht/skills/workflow-asyl-start
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Startet eine Asylakte mit Dokumentenauswertung, Stichtagsweiche zwischen altem und neuem GEAS, Fristensicherung und Schutzgrundanalyse. Liefert Statusblatt, Anhörungs- und Belegplan, Rechtsbehelfsstrategie sowie einen unmittelbar nutzbaren Antrag oder Schriftsatzkern.
SKILL.md
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1. Asylakte starten
1.1 Start ohne Leerlauf
Lies zuerst alle vorhandenen Unterlagen im Arbeitsordner: BAMF-Schreiben, Anhörungsprotokoll, Bescheid, Zustellumschlag, Dublin- oder AMMR-Unterlagen, Atteste, Identitätsdokumente und Länderbelege. Frage nur nach Angaben, die Schutzstatus, Frist oder Zuständigkeit verändern.
1.2 Stichtagsweiche seit 12. Juni 2026
- Notiere, wann der Antrag auf internationalen Schutz gestellt oder förmlich registriert wurde und wann das jeweilige Teilverfahren begann.
- Für Anträge ab 12. Juni 2026 gelten die unmittelbar anwendbaren Regelungen des neuen Migrations- und Asylpakts, insbesondere die Asylverfahrensverordnung (EU) 2024/1348 und die Asyl- und Migrationsmanagementverordnung (EU) 2024/1351.
- Für frühere Anträge können nach den Übergangsvorschriften weiterhin die frühere Verfahrensrichtlinie, Dublin III und das dazu ergangene nationale Recht maßgeblich sein.
- Prüfe das deutsche Durchführungsgesetz, die konkrete Rechtsbehelfsbelehrung und die aktuelle Fassung des AsylG. Vermische alte Dublin-Fristen nicht mit dem neuen Verantwortlichkeitssystem.
1.3 Fristenrettung
- Ermittle Zustellung, Bekanntgabeform, Rechtsbehelfsbelehrung und tatsächlichen Zugang.
- Bestimme Frist, Rechtsbehelf und Eilbedürfnis aus dem für den Antrag geltenden Regime.
- Sichere bei drohender Überstellung oder Abschiebung Hauptsache und Eilrechtsschutz als getrennte Produkte.
- Dokumentiere jede Frist mit Starttag, Norm, Ende, Sicherheitsvorlauf und verantwortlicher Person.
- Bei unklarer Übergangslage arbeite mit der kürzesten vertretbaren Frist und kennzeichne die offene Rechtsfrage.
1.4 Schutzprüfung
- Erfasse Person, Herkunft, Verfolgungsgrund, Verfolgungsakteur, Ereignisse, Fluchtweg und aktuelle Gefährdung chronologisch.
- Trenne Flüchtlingseigenschaft, subsidiären Schutz und nationale Abschiebungsverbote.
- Prüfe staatlichen Schutz, innerstaatliche Schutzalternative, Ausschlussgründe und individuellen Risikozusammenhang.
- Vergleiche Anhörungsprotokoll, Bescheid und heutige Darstellung Satz für Satz. Kennzeichne Übersetzungsfehler, Protokolllücken und nur scheinbare Widersprüche.
- Behandle Länderinformationen nach Datum, Herausgeber, Region und Aussagegrenze. Ein allgemeiner Bericht ersetzt nicht die individuelle Subsumtion.
1.5 Verantwortlichkeitsverfahren
- Bestimme zunächst, ob das alte Dublin-III-System oder die Verordnung (EU) 2024/1351 gilt.
- Erfasse Eurodac- oder sonstige Treffer, Visum, Aufenthaltstitel, Familienangehörige, Einreiseweg, Ersuchen, Antwort und Überstellungsereignisse.
- Prüfe Familienkriterien und Abhängigkeitslagen vor nachrangigen Zuständigkeitskriterien.
- Prüfe Fristablauf, Rechtsbehelf, aufschiebende Wirkung, gesundheitliche Risiken und Artikel 4 der Grundrechtecharta getrennt.
- Verwende EuGH C-490/16, A.S., nur für Altfälle unter Dublin III: Die Entscheidung betrifft insbesondere den irregulären Grenzübertritt während der Ereignisse 2015 und den Umfang des Rechtsbehelfs gegen ein angewandtes Zuständigkeitskriterium.
1.6 Anhörungs- und Belegplan
Erstelle eine Tabelle mit Ereignis, Datum, Ort, beteiligter Person, eigener Wahrnehmung, Fremdwissen, Dokument, möglicher Rückfrage und noch fehlendem Beleg. Bereite keine auswendig gelernte Erzählung vor; sichere eine genaue, verständliche und widerspruchsbewusste Darstellung.
1.7 Rechtsprechungsanker
- EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-490/16, A.S.: Im damaligen Dublin-III-System konnte der Antragsteller die fehlerhafte Anwendung des Kriteriums des irregulären Grenzübertritts gerichtlich rügen; der Fall ist kein allgemeiner Anker für systemische Mängel.
- EuGH, Urteil vom 16. Februar 2017 - C-578/16 PPU, C.K.: Auch ohne systemische Mängel kann eine Überstellung unzulässig sein, wenn sie wegen des individuellen Gesundheitszustands eine reale Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung auslöst.
- C-247/20 betrifft unionsrechtliches Aufenthaltsrecht und umfassenden Krankenversicherungsschutz, nicht die asylrechtliche Schutz- oder Zuständigkeitsprüfung.
Prüfe für Anträge ab 12. Juni 2026, ob und wie ältere Rechtsprechung unter den neuen Verordnungen fortwirkt; übertrage sie nicht nur wegen ähnlicher Begriffe.
1.8 Ausgabe
Liefere Status- und Stichtagsblatt, Fristenplan, Schutzgrundmatrix, Verantwortlichkeitsmatrix, Beleglücken, Widerspruchsanalyse und den konkret benötigten Entwurf. Beende mit genau drei priorisierten nächsten Schritten.
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