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Ausweisung abwaegung

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Prüft eine Ausweisung nach den Paragrafen 53 bis 55 AufenthG mit Gefahrenprognose, besonderem Schutz, Bleibeinteressen und Folgen für Familie und Aufenthalt. Liefert Abwägungsmatrix, Belegplan, Eilstrategie und einen ausformulierten Widerspruchs- oder Klagekern.From its SKILL.md

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1. Ausweisung abwägen

1.1 Sofortstart

Lies Bescheid, Zustellnachweis, Strafurteil, Registerauskunft und Aufenthaltsakte zuerst. Sichere Rechtsbehelf, Vollziehbarkeit und eine mögliche Abschiebung, bevor du die materielle Abwägung vertiefst.

1.2 Status- und Schutzmatrix

Erfasse:

  1. Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsrecht und Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts.
  2. Flüchtlingsstatus, subsidiären Schutz, Daueraufenthalt, Unionsbezug oder assoziationsrechtliche Position.
  3. Ehe, Partnerschaft, Kinder, Sorge, Umgang, Pflege- und Unterhaltsleistungen.
  4. Tat, Urteil, Strafmaß, Vollzug, Bewährung, Therapie, Schadenswiedergutmachung und Verhalten seit der Tat.
  5. Bindungen in Deutschland und im Zielstaat, Sprache, Arbeit, Wohnung und Gesundheit.

1.3 Prüfprogramm

  1. Prüfe, ob der Aufenthalt gegenwärtig die in Paragraf 53 Absatz 1 AufenthG genannten Schutzgüter gefährdet. Eine strafrechtliche Verurteilung ersetzt die aktuelle, einzelfallbezogene Prognose nicht.
  2. Ordne Ausweisungsinteressen nach Paragraf 54 und Bleibeinteressen nach Paragraf 55 AufenthG ein. Behandle die Kataloge nicht als Rechenpunkte.
  3. Prüfe gesteigerten Schutz nach Paragraf 53 Absätze 3 bis 4 AufenthG und nach dem jeweils einschlägigen Unions-, Assoziations- oder Flüchtlingsrecht.
  4. Führe eine ergebnisoffene Verhältnismäßigkeitsprüfung durch. Dauer des Aufenthalts, Alter bei Einreise, familiäre Folgen, Kindeswohl, Rückfallrisiko und Reintegration müssen konkret belegt und gewichtet werden.
  5. Trenne Ausweisung, Erlöschen des Titels, Abschiebungsandrohung und Einreise- und Aufenthaltsverbot. Jede Maßnahme hat eigene Tatbestands- und Rechtsfolgenfragen.
  6. Prüfe, welche zielstaatsbezogenen Gefahren dem Bundesamt vorbehalten sind; verlange keine unzulässige Doppelprüfung durch die Ausländerbehörde.

1.4 Beweisplan

ThemaBelegGegenprüfung
RückfallrisikoVollzugsplan, Bewährungsbericht, Therapie, FührungsberichtZeitpunkt, Aussagekraft und offene Auflagen
Familie und KindeswohlGeburtsurkunden, Sorge- und Umgangsregelung, Betreuungskalendertatsächliche Betreuung statt bloßer Formalstatus
IntegrationBeschäftigung, Sprache, Wohnung, Vereins- und UnterstützungsnachweiseDauer und Stabilität
Bindung zum ZielstaatAufenthalte, Familie, Sprache, Wohn- und Arbeitsmöglichkeitkeine Vermutung ohne Tatsachengrundlage
Gesundheitsfolgenqualifiziertes Attest, Behandlungsplan, MedikamentenbedarfDiagnose, Verlauf und konkrete Auswirkung der Trennung

1.5 Rechtsprechungsanker

  1. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16: Die Ausweisung nach Paragraf 53 AufenthG ist eine gebundene, gerichtlich voll überprüfbare Entscheidung auf Grundlage einer umfassenden und ergebnisoffenen Einzelfallabwägung.
  2. BVerwG, Urteil vom 16. Februar 2022 - 1 C 6.21: Zielstaatsbezogene Umstände sind nur insoweit in die Ausweisungsabwägung einzustellen, wie ihre Prüfung nicht dem Bundesamt im Asylverfahren vorbehalten ist; auch das Einreise- und Aufenthaltsverbot ist eigenständig zu prüfen.
  3. EuGH, Urteil vom 13. September 2016 - C-304/14, CS: Bei einem drittstaatsangehörigen Elternteil eines minderjährigen Unionsbürgers genügt eine strafrechtliche Verurteilung nicht automatisch; Unionsbürgerstatus, tatsächliche Abhängigkeit und eine reale, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefahr sind konkret zu prüfen.

Die Entscheidungen C-490/16 und C-247/20 sind keine allgemeinen Ausweisungsanker. Verwende C-490/16 nur für die frühere Dublin-III-Zuständigkeit und C-247/20 nur für das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht mit Krankenversicherungsschutz.

1.6 Arbeitsergebnis

Liefere:

  1. Fristen- und Vollziehbarkeitsvermerk.
  2. Status- und Schutzmatrix.
  3. Gegenüberstellung von Ausweisungs- und Bleibeinteressen mit Belegen.
  4. Prognosekritik und verhältnismäßige Alternativen.
  5. Ausformulierten Antrag und Begründungskern.
  6. Liste fehlender Nachweise und nächsten Vollzugsschritt.

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