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Aufenthaltstitel pruefung

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fachanwalt-migrationsrecht/skills/aufenthaltstitel-pruefung

Wenn es um Aufenthaltstitel Prüfung in Fachanwalt Migrationsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Mandant fragt welcher Aufenthaltstitel für ihn passt oder hat Ablehnung der Ausländerbehoerde erhalten

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: AufenthG §§ 4, 5, 7, 8, 9, 16a-16g, 18a-18g, 19c, 25, 27-36, 50, 53-55, 58, 60, 60a-60d, 81, 84, 95; AsylG §§ 13, 24-30, 34-38, 71, 74, 77; FreizügG/EU §§ 2-5; StAG §§ 4, 5, 8-10, 12a, 25, 30; AsylbLG §§ 1, 3, 6; VwGO §§ 74, 80, 123; Dublin-III-VO Art. 3, 17, 21-29; einschlägige EU-Richtlinien/GEAS-Normstand live prüfen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Mandant fragt welcher Aufenthaltstitel für ihn passt oder hat Ablehnung der Ausländerbehoerde erhalten. Prüfraster Aufenthaltstitel nach AufenthG Visum § 6 Aufenthaltserlaubnis §§ 7 ff. ICT-Karte Blaue Karte EU § 18b Niederlassungserlaubnis § 9 Familiennachzug §§ 27 ff. AufenthG. Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen § 5 AufenthG Lebensunterhalt Sprachnachweis Identität. Versagungs- und Ausweisungsinteressen § 11 AufenthG. Output Aufenthaltstitel-Prüf-Memo mit Erteilungsvoraussetzungen-Checkliste und Klagewegen. Abgrenzung: fachanwalt-migrationsrecht-aufenthaltstitel-antrag für den Antrag selbst.

Aufenthaltstitel-Prüfung

Kaltstart-Rückfragen

  1. Was ist die Staatsangehörigkeit des Mandanten, wie alt ist er, und welcher Aufenthaltsstatus besteht aktuell (Datum, Ablauf)?
  2. Was ist der Aufenthaltszweck — Erwerbstätigkeit, Studium, Forschung, Familiennachzug, Asyl oder humanitärer Aufenthalt?
  3. Ist der Lebensunterhalt ohne öffentliche Mittel gesichert (Nettoeinkommen, SGB-II-Regelbedarf im Vergleich)?
  4. Bestehen Vorstrafen, laufende Ermittlungsverfahren, oder ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 AufenthG?
  5. Liegt ein gültiger Pass vor (§ 3 AufenthG), und ist die Identität im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG geklärt?
  6. Mit welchem Visum / zu welchem Zweck ist der Mandant eingereist — Visumserfordernis nach § 5 Abs. 2 AufenthG erfüllt?
  7. Sind Sprachnachweise vorhanden (A1 für Ehegattennachzug § 30, B1 für Niederlassungserlaubnis § 9)?
  8. Bei humanitärem Aufenthalt: Welche Schutzanerkennung liegt vor (GFK, subsidiär, national § 60 AufenthG)?

  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtlicher Rahmen

Titel-Übersicht

AufenthaltszweckTitelNorm
Schengen-Visum (max. 90 Tage)Visum Typ C§ 6 Abs. 1 AufenthG
Nationales Visum (über 90 Tage)Visum Typ D§ 6 Abs. 3 AufenthG
BerufsausbildungAE Ausbildung§ 16a AufenthG
StudiumAE Studium§ 16b AufenthG
Fachkräfte-BeschäftigungAE Beschäftigung§ 18a AufenthG
Hochqualifizierte / Blaue Karte EUBlaue Karte EU§ 18b AufenthG
ForschungAE Forschung§ 18d AufenthG
Intra-Corporate-TransferICT-Karte§ 19 AufenthG
SelbständigkeitAE Selbständige§ 21 AufenthG
Familiennachzug zu DeutschenAE§ 28 AufenthG
Ehegattennachzug zu DrittstaatsangehörigenAE Ehe§ 30 AufenthG
KindernachzugAE Kind§§ 32–34 AufenthG
AsylberechtigtAE § 25 Abs. 1§ 25 Abs. 1 AufenthG
GFK-FlüchtlingAE § 25 Abs. 2 Alt. 1§ 25 Abs. 2 AufenthG
Subsidiärer SchutzAE § 25 Abs. 2 Alt. 2§ 25 Abs. 2 AufenthG
Humanitärer AufenthaltAE § 25 Abs. 5§ 25 Abs. 5 AufenthG
Nachhaltige IntegrationAE§ 25b AufenthG
Gut integrierte JugendlicheAE§ 25a AufenthG
HärtefallAE§ 23a AufenthG
NiederlassungserlaubnisNE§ 9 AufenthG
Daueraufenthalt-EUDA-EU§ 9a AufenthG

Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen § 5 AufenthG

VoraussetzungInhaltAusnahmen
§ 5 Abs. 1 Nr. 1Lebensunterhalt gesichert ohne öffentliche Mittel§ 28 Abs. 1 Satz 3 (Familienangehörige Deutscher)
§ 5 Abs. 1 Nr. 1aIdentität und Staatsangehörigkeit geklärtAsyl: Sonderregelungen
§ 5 Abs. 1 Nr. 2Kein Ausweisungsinteresse § 54 AufenthGErmessensprüfung § 53 AufenthG
§ 5 Abs. 1 Nr. 4Pass- und Passersatzpflicht erfülltAusnahmen AufenthV
§ 5 Abs. 2Mit dem erforderlichen Visum eingereist§ 39 AufenthV-Ausnahmen

Leitentscheidungen

AktenzeichenGericht/DatumInhalt
BVerwGE 162, 130BVerwG, 09.09.2021Ausweisungsinteresse; Ermessensabwägung; Bleibeinteressen

Prüfschema (15 Schritte)

SchrittPrüfpunktGrundlage
1Aufenthaltszweck identifizieren und Spezialnorm auswählen§§ 16–26 AufenthG
2Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen § 5 AufenthG vollständig prüfen§ 5 Abs. 1, 2
4Identität und Pass prüfen§ 3, § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG
5Ausweisungsinteresse § 54 prüfen (Strafregister, Ermittlungsverfahren)§§ 53–55 AufenthG
6Visumserfordernis: richtiges Visum bei Einreise?§ 5 Abs. 2, § 39 AufenthV
7Zustimmungserfordernis BA § 39 AufenthG; BeschV-Ausnahmen§§ 18 ff. AufenthG, BeschV
8Sprachnachweis erforderlich? (A1, B1)§ 30, § 9 AufenthG
9Einreise- und Aufenthaltsverbot § 11 vorhanden?§ 11 AufenthG
10Spezifische Voraussetzungen der Spezialnorm prüfenJeweilige Norm
11Frist Fiktionswirkung § 81 Abs. 4 sichern§ 81 Abs. 4 AufenthG
12Wohnraum und Krankenversicherung§ 5, § 2 Abs. 3 AufenthG
13Einbürgerungsperspektive prüfen (StARModG 2024)§ 10 StAG
14Unterlagen-Liste erstellen (Checkliste nach Zweck)§ 82 AufenthG
15Antrag stellen; Fiktionsbescheinigung beantragen§ 81 Abs. 5 AufenthG

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — Aufenthaltstitel-PrüfungPrüf-Protokoll; Template unten
Variante A — Aufenthalts-Änderung durch FamilienstandAbgeleitetes Aufenthaltsrecht prüfen; Familiennachzug
Variante B — Niederlassungserlaubnis angestrebt§ 9 AufenthG Voraussetzungen prüfen; Sprachkenntnisse
Variante C — Aufenthaltsrecht durch EU-FreizuegigkeitFreizuegG/EU statt AufenthG; andere Rechtslage

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatzbausteine

Baustein 1 — Anschreiben Antrag auf Aufenthaltserlaubnis § 25b AufenthG (nachhaltige Integration)

An die Ausländerbehörde [Ort]

Betreff: Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG
 (nachhaltige Integration) für [Name, Geburtsdatum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht beantragen wir die Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG.

Voraussetzungen nach § 25b Abs. 1 AufenthG sind erfüllt:

1. Mindestaufenthalt: Ununterbrochener rechtmäßiger oder geduldeter
 Aufenthalt seit [Datum] — mindestens acht Jahre
 (sechs Jahre bei Kindern/Alleinerziehenden). Belegt durch
 Anlage A1 (Ausländerbehördennachweis).

2. Lebensunterhaltssicherung: Monatliches Nettoeinkommen
 EUR [Betrag] aus Beschäftigung bei [Arbeitgeber]. Überschreitet
 SGB-II-Regelbedarf für [Personen] (EUR [Betrag]) deutlich.
 Anlage A2: Lohnabrechnungen.

3. Mündliche Deutschkenntnisse A2: [Sprachzertifikat, Datum]
 Anlage A3.

4. Kein Bezug von SGB-II-/SGB-XII-Leistungen seit [Datum]:
 Bescheinigung Jobcenter Anlage A4.

5. Keine Ausweisungsinteressen § 54 AufenthG: Führungszeugnis
 ohne Eintrag Anlage A5.

Wir bitten um Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung und
Terminbestätigung.

Mit freundlichen Grüßen
[Rechtsanwalt/-anwältin]

Baustein 2 — Widerspruch gegen Versagung wegen Lebensunterhalt

An die Ausländerbehörde [Ort]

Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid vom [Datum], Az. [...]

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht erheben wir Widerspruch.

Begründung:

Die Behörde hat den Lebensunterhalt als nicht gesichert abgelehnt.
Diese Einschätzung ist unzutreffend.

gegeben, wenn das Nettoeinkommen den nach SGB II maßgeblichen Bedarf
aller Familienmitglieder übersteigt. Maßgeblich sind:

Regelbedarf nach SGB II für [Personen]: EUR [Betrag]
Kosten der Unterkunft (angemessen): EUR [Betrag]
Krankenversicherungsbeiträge: EUR [Betrag]
Gesamtbedarf: EUR [Betrag]

Demgegenüber steht das monatliche Nettoeinkommen von EUR [Betrag]
(Anlage W1: Lohnabrechnungen). Der Überschuss beträgt EUR [Betrag].

Die Behörde hat [Unterhaltspflichten / Abzüge] fehlerhaft berechnet.
Korrekte Berechnung: [Darstellung].

Wir beantragen: Aufhebung des Ablehnungsbescheides und Erteilung
des Aufenthaltstitels.

Mit freundlichen Grüßen
[Rechtsanwalt/-anwältin]

Baustein 3 — Blaue Karte EU § 18b Abs. 2 AufenthG

An die Ausländerbehörde [Ort]

Antrag auf Erteilung der Blauen Karte EU § 18b Abs. 2 AufenthG

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht beantragen wir die Erteilung der Blauen
Karte EU nach § 18b Abs. 2 AufenthG.

Voraussetzungen sind erfüllt:

1. Hochschulabschluss: [Universität, Land, Jahr, Fach].
 Abschluss-Zeugnis mit Übersetzung: Anlage B1.
 Anabin-Datenbank-Prüfung: Anlage B2 (Gleichwertigkeitsnachweis).

2. Konkreter Arbeitsplatz: Arbeitsvertrag mit [Arbeitgeber] vom
 [Datum] (Anlage B3). Bruttojahresgehalt EUR [Betrag].
 Aktueller Schwellenwert 2025 (§ 18b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG):
 EUR 45300 (Regelberuf) / EUR 41041 (Mangelberuf) —
 bitte aktuellen Wert aus BMAS-Bekanntmachung prüfen.

3. Zustimmungsfreiheit: Blaue Karte EU ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 2
 BeschV zustimmungsfrei.

4. Allgemeine Voraussetzungen § 5 AufenthG: Pass Anlage B4,
 Krankenversicherung Anlage B5, Führungszeugnis Anlage B6.

Mit freundlichen Grüßen
[Rechtsanwalt/-anwältin]

--- vor Versand klären ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast

PositionTrägerBeweismittel
LebensunterhaltssicherungAntragsteller (§ 82 AufenthG)Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, Steuerbescheid
Identität und StaatsangehörigkeitAntragstellerPass, Geburtsurkunde, Heimatstaatsdokumente
Kein AusweisungsinteresseAntragsteller (negativ)Führungszeugnis, Behördenauskunft
Fiktionswirkung RechtzeitigkeitAntragstellerEingangsbestätigung, Postnachweis, Faxbericht
Versagungsgrundlage § 11BehördeAktenlage, Verwaltungsakte
Hochschulabschluss GleichwertigkeitAntragstellerAnabin-Nachweis, KMK-Bescheid, ENIC-Dokument
Ermessen bei AusweisungsinteresseBehörde muss abwägenBegründungspflicht § 39 VwVfG

Fristen und Verjährung

FristGrundlageInhalt
Vor Ablauf AE§ 81 Abs. 4 AufenthGVerlängerungsantrag für Fiktionswirkung
Vier Wochen§ 74 Abs. 1 VwGOKlagefrist gegen Ablehnungsbescheid
Fünf Jahre§ 9 Abs. 2 AufenthGMindestaufenthalt für Niederlassungserlaubnis
Acht Jahre§ 10 Abs. 1 StAGRegelaufenthalt für Einbürgerung (seit StARModG 2024)
Fünf Jahre§ 10 Abs. 1 StAGEinbürgerung bei besonderen Integrationsleistungen
60 Monate§ 9 Abs. 2 Nr. 3 AufenthGRentenversicherungsbeiträge für Niederlassungserlaubnis

Typische Gegenargumente

Behörden-ArgumentRechtliche Gegenstrategie
"Visumserfordernis nicht erfüllt"§ 39 AufenthV-Ausnahmen: Nr. 1 (Familienangehörige Deutscher), Nr. 3 (humanitäre Gründe), Nr. 5
"Ausweisungsinteresse § 54 vorhanden"Abwägung § 53 Abs. 1 AufenthG; Bleibeinteressen § 55 qualifiziert prüfen
"Hochschulabschluss nicht anerkannt"KMK-Bescheid beantragen; anabin-Datenbank; ENIC-NARIC-Netzwerk
"§ 11 Einreise-/Aufenthaltsverbot"Befristungsantrag nach § 11 Abs. 4 AufenthG; humanitäre Ausnahme
"§ 25b — Lebensunterhalt nicht eigenständig"§ 25b Abs. 1 Nr. 3 AufenthG: Stufenmodell; Ausnahme bei unverschuldeter Hilfsbedürftigkeit

Streitwert / Kosten

PositionRichtwert
Streitwert Klage AEEUR 5000 (pauschal, NW-VGH-Streitwertliste)
Streitwert Klage NEEUR 10000 (NE = höherwertiger Titel)
Verwaltungsgebühr AE-ErteilungEUR 100 (§ 45 AufenthV)
Verwaltungsgebühr NEEUR 113 (§ 45 AufenthV)
Blaue Karte EUEUR 100 (§ 45 AufenthV)
Gerichtskosten VGNach GKG; ca. EUR 300 bis 600 erster Instanz
AnwaltskostenNach RVG, Streitwert EUR 5000; ca. EUR 800 bis 1200 netto
PKH/VKH§ 114 ZPO i.V.m. § 166 VwGO; bei geringem Einkommen bewilligbar

Strategische Empfehlung

FallkonstellationEmpfehlung
NE-Antrag (§ 9 AufenthG) fast erreichbarFehlende Rentenbeiträge freiwillig nachzahlen; B1-Kurs abschließen; Termin rechtzeitig buchen
Visumserfordernis nicht erfüllt§ 39 AufenthV-Ausnahmen prüfen; sonst Ausreise und Visumantrag Deutschen Botschaft
§ 25b-AntragLückenlose Aufenthaltshistorie dokumentieren; Integrationsnachweise sammeln
EinbürgerungsperspektiveStARModG 2024: Regelaufenthalt 5 Jahre (statt 8); doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Antrag kurz vor AblaufSofortiger Antrag + Fiktionsbescheinigung; Arbeitgeber informieren
Ausweisungsinteresse vorhandenFrühzeitig Ermessensabwägung anstoßen; Bleibeinteressen dokumentieren

Einbürgerungsperspektive (StARModG 2024)

Das Staatsangehörigkeitsreformgesetz (StARModG) vom 27.06.2024 hat die Einbürgerungsvoraussetzungen erheblich geändert:

MerkmalAlte RegelungNeue Regelung (ab 27.06.2024)
Regelaufenthalt8 Jahre5 Jahre (§ 10 Abs. 1 StAG)
Besondere Integration6 Jahre3 Jahre (§ 10 Abs. 3 StAG)
Doppelte StaatsangehörigkeitGrundsätzlich nichtZulässig (§ 10 Abs. 6 StAG)
SprachnachweisB1B1 (unverändert)
Lebensunterhalt eigenständigJaJa (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG)

Hinweis: Die frühere Verkürzung auf drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen wurde durch das Sechste Gesetz zur Änderung des StAG (30.10.2025) ohne Übergangsregelung gestrichen — auf alle nach diesem Datum noch nicht beschiedenen Anträge findet die neue Rechtslage Anwendung.


Anschluss-Skills

  • fachanwalt-migrationsrecht-aufenthaltstitel-antrag — konkreter Antragsprozess
  • fachanwalt-migrationsrecht-einbuergerung — Einbürgerungsmandat
  • asyl-anhoerung-vorbereiten — bei Asylverfahren als Ausgangslage
  • fachanwalt-migrationsrecht-geas-reform-grenzverfahren-2024 — bei Grenzverfahren

Quellen

Stand 05/2026. AufenthG, AsylG, BeschV und Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Mandat tagesaktuell prüfen. Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Aktuelle Linie zur Dublin-Zuständigkeit: EuGH, Urt. v. 05.03.2026 — C-458/24 (Daraa) — Zuständigkeitsübergang auf ersuchenden Mitgliedstaat nach Ablauf 6-Monatsfrist; einseitige Aussetzung der Rücknahme bewirkt keinen automatischen Übergang.

Output-Template: Aufenthaltstitel-Prüfungsmemo

Adressat: Mandant oder Kanzlei-intern Tonfall: Sachlich-beratend, klare Handlungsempfehlung

AUFENTHALTSTITEL-PRUEFUNGSMEMO
Kanzlei: [KANZLEI]
Mandant: [NAME, geb. DATUM, Staatsang.]
Datum: [DATUM]
Aktenzeichen Auslaenderbehoerde: [AZ falls vorhanden]

I. AKTUELLER STATUS
Vorhandener Titel: [§ X AufenthG, gueltig bis DATUM]
Ablauf: [DATUM — Antrag rechtzeitig gestellt? Fiktionswirkung § 81 Abs. 4: ja/nein]

II. BEANTRAGTER / ANGESTREBTER TITEL
Angestrebter Titel: [§ X AufenthG]
Begründung Zweck: [BESCHAEFTIGUNG / STUDIUM / FAMILIENNACHZUG / HUMAN.]

III. ALLGEMEINE ERTEILUNGSVORAUSSETZUNGEN § 5 AufenthG
a) Lebensunterhalt: Netto [BETRAG EUR] vs. Bedarf [BETRAG] — [GESICHERT / NICHT GESICHERT]
b) Identitaet: [GEKLARERT — Pass gueltig bis DATUM / NICHT GEKLARERT]
c) Ausweisungsinteresse: [KEINES / Vorstrafen: DETAILS]
d) Visumserfordernis: [ERFUELLT — mit Visum Typ X eingereist / PROBLEM: ...]
e) Sprachnachweis: [A1 / B1 vorhanden: Anlage X / FEHLT]

IV. PRUEFUNG SPEZIALNORM
[§ X AufenthG: Voraussetzungen 1, 2, 3 — gegeben / nicht gegeben]

V. ERGEBNIS
[ ] Titel erteilbar — Antrag stellen bis [DATUM]
[ ] Titel erteilbar mit folgenden Massnahmen: [...]
[ ] Titel nicht erteilbar — Widerspruch / Klage VG pruefen

VI. NAECHSTE SCHRITTE
1. [Schritt mit Frist und Verantwortlichen]
2. Antrag bei Auslaenderbehoerde: [TERMIN]
3. PKH/Beratungshilfe: [ja / nein — Antrag gestellt?]
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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