Aufenthaltstitel pruefung
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Wenn es um Aufenthaltstitel Prüfung in Fachanwalt Migrationsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Mandant fragt welcher Aufenthaltstitel für ihn passt oder hat Ablehnung der Ausländerbehoerde erhalten
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: AufenthG §§ 4, 5, 7, 8, 9, 16a-16g, 18a-18g, 19c, 25, 27-36, 50, 53-55, 58, 60, 60a-60d, 81, 84, 95; AsylG §§ 13, 24-30, 34-38, 71, 74, 77; FreizügG/EU §§ 2-5; StAG §§ 4, 5, 8-10, 12a, 25, 30; AsylbLG §§ 1, 3, 6; VwGO §§ 74, 80, 123; Dublin-III-VO Art. 3, 17, 21-29; einschlägige EU-Richtlinien/GEAS-Normstand live prüfen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Mandant fragt welcher Aufenthaltstitel für ihn passt oder hat Ablehnung der Ausländerbehoerde erhalten. Prüfraster Aufenthaltstitel nach AufenthG Visum § 6 Aufenthaltserlaubnis §§ 7 ff. ICT-Karte Blaue Karte EU § 18b Niederlassungserlaubnis § 9 Familiennachzug §§ 27 ff. AufenthG. Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen § 5 AufenthG Lebensunterhalt Sprachnachweis Identität. Versagungs- und Ausweisungsinteressen § 11 AufenthG. Output Aufenthaltstitel-Prüf-Memo mit Erteilungsvoraussetzungen-Checkliste und Klagewegen. Abgrenzung: fachanwalt-migrationsrecht-aufenthaltstitel-antrag für den Antrag selbst.
Aufenthaltstitel-Prüfung
Kaltstart-Rückfragen
- Was ist die Staatsangehörigkeit des Mandanten, wie alt ist er, und welcher Aufenthaltsstatus besteht aktuell (Datum, Ablauf)?
- Was ist der Aufenthaltszweck — Erwerbstätigkeit, Studium, Forschung, Familiennachzug, Asyl oder humanitärer Aufenthalt?
- Ist der Lebensunterhalt ohne öffentliche Mittel gesichert (Nettoeinkommen, SGB-II-Regelbedarf im Vergleich)?
- Bestehen Vorstrafen, laufende Ermittlungsverfahren, oder ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 AufenthG?
- Liegt ein gültiger Pass vor (§ 3 AufenthG), und ist die Identität im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG geklärt?
- Mit welchem Visum / zu welchem Zweck ist der Mandant eingereist — Visumserfordernis nach § 5 Abs. 2 AufenthG erfüllt?
- Sind Sprachnachweise vorhanden (A1 für Ehegattennachzug § 30, B1 für Niederlassungserlaubnis § 9)?
- Bei humanitärem Aufenthalt: Welche Schutzanerkennung liegt vor (GFK, subsidiär, national § 60 AufenthG)?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtlicher Rahmen
Titel-Übersicht
| Aufenthaltszweck | Titel | Norm |
|---|---|---|
| Schengen-Visum (max. 90 Tage) | Visum Typ C | § 6 Abs. 1 AufenthG |
| Nationales Visum (über 90 Tage) | Visum Typ D | § 6 Abs. 3 AufenthG |
| Berufsausbildung | AE Ausbildung | § 16a AufenthG |
| Studium | AE Studium | § 16b AufenthG |
| Fachkräfte-Beschäftigung | AE Beschäftigung | § 18a AufenthG |
| Hochqualifizierte / Blaue Karte EU | Blaue Karte EU | § 18b AufenthG |
| Forschung | AE Forschung | § 18d AufenthG |
| Intra-Corporate-Transfer | ICT-Karte | § 19 AufenthG |
| Selbständigkeit | AE Selbständige | § 21 AufenthG |
| Familiennachzug zu Deutschen | AE | § 28 AufenthG |
| Ehegattennachzug zu Drittstaatsangehörigen | AE Ehe | § 30 AufenthG |
| Kindernachzug | AE Kind | §§ 32–34 AufenthG |
| Asylberechtigt | AE § 25 Abs. 1 | § 25 Abs. 1 AufenthG |
| GFK-Flüchtling | AE § 25 Abs. 2 Alt. 1 | § 25 Abs. 2 AufenthG |
| Subsidiärer Schutz | AE § 25 Abs. 2 Alt. 2 | § 25 Abs. 2 AufenthG |
| Humanitärer Aufenthalt | AE § 25 Abs. 5 | § 25 Abs. 5 AufenthG |
| Nachhaltige Integration | AE | § 25b AufenthG |
| Gut integrierte Jugendliche | AE | § 25a AufenthG |
| Härtefall | AE | § 23a AufenthG |
| Niederlassungserlaubnis | NE | § 9 AufenthG |
| Daueraufenthalt-EU | DA-EU | § 9a AufenthG |
Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen § 5 AufenthG
| Voraussetzung | Inhalt | Ausnahmen |
|---|---|---|
| § 5 Abs. 1 Nr. 1 | Lebensunterhalt gesichert ohne öffentliche Mittel | § 28 Abs. 1 Satz 3 (Familienangehörige Deutscher) |
| § 5 Abs. 1 Nr. 1a | Identität und Staatsangehörigkeit geklärt | Asyl: Sonderregelungen |
| § 5 Abs. 1 Nr. 2 | Kein Ausweisungsinteresse § 54 AufenthG | Ermessensprüfung § 53 AufenthG |
| § 5 Abs. 1 Nr. 4 | Pass- und Passersatzpflicht erfüllt | Ausnahmen AufenthV |
| § 5 Abs. 2 | Mit dem erforderlichen Visum eingereist | § 39 AufenthV-Ausnahmen |
Leitentscheidungen
| Aktenzeichen | Gericht/Datum | Inhalt |
|---|---|---|
| BVerwGE 162, 130 | BVerwG, 09.09.2021 | Ausweisungsinteresse; Ermessensabwägung; Bleibeinteressen |
Prüfschema (15 Schritte)
| Schritt | Prüfpunkt | Grundlage |
|---|---|---|
| 1 | Aufenthaltszweck identifizieren und Spezialnorm auswählen | §§ 16–26 AufenthG |
| 2 | Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen § 5 AufenthG vollständig prüfen | § 5 Abs. 1, 2 |
| 4 | Identität und Pass prüfen | § 3, § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG |
| 5 | Ausweisungsinteresse § 54 prüfen (Strafregister, Ermittlungsverfahren) | §§ 53–55 AufenthG |
| 6 | Visumserfordernis: richtiges Visum bei Einreise? | § 5 Abs. 2, § 39 AufenthV |
| 7 | Zustimmungserfordernis BA § 39 AufenthG; BeschV-Ausnahmen | §§ 18 ff. AufenthG, BeschV |
| 8 | Sprachnachweis erforderlich? (A1, B1) | § 30, § 9 AufenthG |
| 9 | Einreise- und Aufenthaltsverbot § 11 vorhanden? | § 11 AufenthG |
| 10 | Spezifische Voraussetzungen der Spezialnorm prüfen | Jeweilige Norm |
| 11 | Frist Fiktionswirkung § 81 Abs. 4 sichern | § 81 Abs. 4 AufenthG |
| 12 | Wohnraum und Krankenversicherung | § 5, § 2 Abs. 3 AufenthG |
| 13 | Einbürgerungsperspektive prüfen (StARModG 2024) | § 10 StAG |
| 14 | Unterlagen-Liste erstellen (Checkliste nach Zweck) | § 82 AufenthG |
| 15 | Antrag stellen; Fiktionsbescheinigung beantragen | § 81 Abs. 5 AufenthG |
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — Aufenthaltstitel-Prüfung | Prüf-Protokoll; Template unten |
| Variante A — Aufenthalts-Änderung durch Familienstand | Abgeleitetes Aufenthaltsrecht prüfen; Familiennachzug |
| Variante B — Niederlassungserlaubnis angestrebt | § 9 AufenthG Voraussetzungen prüfen; Sprachkenntnisse |
| Variante C — Aufenthaltsrecht durch EU-Freizuegigkeit | FreizuegG/EU statt AufenthG; andere Rechtslage |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatzbausteine
Baustein 1 — Anschreiben Antrag auf Aufenthaltserlaubnis § 25b AufenthG (nachhaltige Integration)
An die Ausländerbehörde [Ort]
Betreff: Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG
(nachhaltige Integration) für [Name, Geburtsdatum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht beantragen wir die Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG.
Voraussetzungen nach § 25b Abs. 1 AufenthG sind erfüllt:
1. Mindestaufenthalt: Ununterbrochener rechtmäßiger oder geduldeter
Aufenthalt seit [Datum] — mindestens acht Jahre
(sechs Jahre bei Kindern/Alleinerziehenden). Belegt durch
Anlage A1 (Ausländerbehördennachweis).
2. Lebensunterhaltssicherung: Monatliches Nettoeinkommen
EUR [Betrag] aus Beschäftigung bei [Arbeitgeber]. Überschreitet
SGB-II-Regelbedarf für [Personen] (EUR [Betrag]) deutlich.
Anlage A2: Lohnabrechnungen.
3. Mündliche Deutschkenntnisse A2: [Sprachzertifikat, Datum]
Anlage A3.
4. Kein Bezug von SGB-II-/SGB-XII-Leistungen seit [Datum]:
Bescheinigung Jobcenter Anlage A4.
5. Keine Ausweisungsinteressen § 54 AufenthG: Führungszeugnis
ohne Eintrag Anlage A5.
Wir bitten um Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung und
Terminbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
[Rechtsanwalt/-anwältin]
Baustein 2 — Widerspruch gegen Versagung wegen Lebensunterhalt
An die Ausländerbehörde [Ort]
Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid vom [Datum], Az. [...]
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht erheben wir Widerspruch.
Begründung:
Die Behörde hat den Lebensunterhalt als nicht gesichert abgelehnt.
Diese Einschätzung ist unzutreffend.
gegeben, wenn das Nettoeinkommen den nach SGB II maßgeblichen Bedarf
aller Familienmitglieder übersteigt. Maßgeblich sind:
Regelbedarf nach SGB II für [Personen]: EUR [Betrag]
Kosten der Unterkunft (angemessen): EUR [Betrag]
Krankenversicherungsbeiträge: EUR [Betrag]
Gesamtbedarf: EUR [Betrag]
Demgegenüber steht das monatliche Nettoeinkommen von EUR [Betrag]
(Anlage W1: Lohnabrechnungen). Der Überschuss beträgt EUR [Betrag].
Die Behörde hat [Unterhaltspflichten / Abzüge] fehlerhaft berechnet.
Korrekte Berechnung: [Darstellung].
Wir beantragen: Aufhebung des Ablehnungsbescheides und Erteilung
des Aufenthaltstitels.
Mit freundlichen Grüßen
[Rechtsanwalt/-anwältin]
Baustein 3 — Blaue Karte EU § 18b Abs. 2 AufenthG
An die Ausländerbehörde [Ort]
Antrag auf Erteilung der Blauen Karte EU § 18b Abs. 2 AufenthG
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht beantragen wir die Erteilung der Blauen
Karte EU nach § 18b Abs. 2 AufenthG.
Voraussetzungen sind erfüllt:
1. Hochschulabschluss: [Universität, Land, Jahr, Fach].
Abschluss-Zeugnis mit Übersetzung: Anlage B1.
Anabin-Datenbank-Prüfung: Anlage B2 (Gleichwertigkeitsnachweis).
2. Konkreter Arbeitsplatz: Arbeitsvertrag mit [Arbeitgeber] vom
[Datum] (Anlage B3). Bruttojahresgehalt EUR [Betrag].
Aktueller Schwellenwert 2025 (§ 18b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG):
EUR 45300 (Regelberuf) / EUR 41041 (Mangelberuf) —
bitte aktuellen Wert aus BMAS-Bekanntmachung prüfen.
3. Zustimmungsfreiheit: Blaue Karte EU ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 2
BeschV zustimmungsfrei.
4. Allgemeine Voraussetzungen § 5 AufenthG: Pass Anlage B4,
Krankenversicherung Anlage B5, Führungszeugnis Anlage B6.
Mit freundlichen Grüßen
[Rechtsanwalt/-anwältin]
--- vor Versand klären ---
- Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
- Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
- Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
Beweislast
| Position | Träger | Beweismittel |
|---|---|---|
| Lebensunterhaltssicherung | Antragsteller (§ 82 AufenthG) | Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, Steuerbescheid |
| Identität und Staatsangehörigkeit | Antragsteller | Pass, Geburtsurkunde, Heimatstaatsdokumente |
| Kein Ausweisungsinteresse | Antragsteller (negativ) | Führungszeugnis, Behördenauskunft |
| Fiktionswirkung Rechtzeitigkeit | Antragsteller | Eingangsbestätigung, Postnachweis, Faxbericht |
| Versagungsgrundlage § 11 | Behörde | Aktenlage, Verwaltungsakte |
| Hochschulabschluss Gleichwertigkeit | Antragsteller | Anabin-Nachweis, KMK-Bescheid, ENIC-Dokument |
| Ermessen bei Ausweisungsinteresse | Behörde muss abwägen | Begründungspflicht § 39 VwVfG |
Fristen und Verjährung
| Frist | Grundlage | Inhalt |
|---|---|---|
| Vor Ablauf AE | § 81 Abs. 4 AufenthG | Verlängerungsantrag für Fiktionswirkung |
| Vier Wochen | § 74 Abs. 1 VwGO | Klagefrist gegen Ablehnungsbescheid |
| Fünf Jahre | § 9 Abs. 2 AufenthG | Mindestaufenthalt für Niederlassungserlaubnis |
| Acht Jahre | § 10 Abs. 1 StAG | Regelaufenthalt für Einbürgerung (seit StARModG 2024) |
| Fünf Jahre | § 10 Abs. 1 StAG | Einbürgerung bei besonderen Integrationsleistungen |
| 60 Monate | § 9 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG | Rentenversicherungsbeiträge für Niederlassungserlaubnis |
Typische Gegenargumente
| Behörden-Argument | Rechtliche Gegenstrategie |
|---|---|
| "Visumserfordernis nicht erfüllt" | § 39 AufenthV-Ausnahmen: Nr. 1 (Familienangehörige Deutscher), Nr. 3 (humanitäre Gründe), Nr. 5 |
| "Ausweisungsinteresse § 54 vorhanden" | Abwägung § 53 Abs. 1 AufenthG; Bleibeinteressen § 55 qualifiziert prüfen |
| "Hochschulabschluss nicht anerkannt" | KMK-Bescheid beantragen; anabin-Datenbank; ENIC-NARIC-Netzwerk |
| "§ 11 Einreise-/Aufenthaltsverbot" | Befristungsantrag nach § 11 Abs. 4 AufenthG; humanitäre Ausnahme |
| "§ 25b — Lebensunterhalt nicht eigenständig" | § 25b Abs. 1 Nr. 3 AufenthG: Stufenmodell; Ausnahme bei unverschuldeter Hilfsbedürftigkeit |
Streitwert / Kosten
| Position | Richtwert |
|---|---|
| Streitwert Klage AE | EUR 5000 (pauschal, NW-VGH-Streitwertliste) |
| Streitwert Klage NE | EUR 10000 (NE = höherwertiger Titel) |
| Verwaltungsgebühr AE-Erteilung | EUR 100 (§ 45 AufenthV) |
| Verwaltungsgebühr NE | EUR 113 (§ 45 AufenthV) |
| Blaue Karte EU | EUR 100 (§ 45 AufenthV) |
| Gerichtskosten VG | Nach GKG; ca. EUR 300 bis 600 erster Instanz |
| Anwaltskosten | Nach RVG, Streitwert EUR 5000; ca. EUR 800 bis 1200 netto |
| PKH/VKH | § 114 ZPO i.V.m. § 166 VwGO; bei geringem Einkommen bewilligbar |
Strategische Empfehlung
| Fallkonstellation | Empfehlung |
|---|---|
| NE-Antrag (§ 9 AufenthG) fast erreichbar | Fehlende Rentenbeiträge freiwillig nachzahlen; B1-Kurs abschließen; Termin rechtzeitig buchen |
| Visumserfordernis nicht erfüllt | § 39 AufenthV-Ausnahmen prüfen; sonst Ausreise und Visumantrag Deutschen Botschaft |
| § 25b-Antrag | Lückenlose Aufenthaltshistorie dokumentieren; Integrationsnachweise sammeln |
| Einbürgerungsperspektive | StARModG 2024: Regelaufenthalt 5 Jahre (statt 8); doppelte Staatsangehörigkeit möglich |
| Antrag kurz vor Ablauf | Sofortiger Antrag + Fiktionsbescheinigung; Arbeitgeber informieren |
| Ausweisungsinteresse vorhanden | Frühzeitig Ermessensabwägung anstoßen; Bleibeinteressen dokumentieren |
Einbürgerungsperspektive (StARModG 2024)
Das Staatsangehörigkeitsreformgesetz (StARModG) vom 27.06.2024 hat die Einbürgerungsvoraussetzungen erheblich geändert:
| Merkmal | Alte Regelung | Neue Regelung (ab 27.06.2024) |
|---|---|---|
| Regelaufenthalt | 8 Jahre | 5 Jahre (§ 10 Abs. 1 StAG) |
| Besondere Integration | 6 Jahre | 3 Jahre (§ 10 Abs. 3 StAG) |
| Doppelte Staatsangehörigkeit | Grundsätzlich nicht | Zulässig (§ 10 Abs. 6 StAG) |
| Sprachnachweis | B1 | B1 (unverändert) |
| Lebensunterhalt eigenständig | Ja | Ja (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG) |
Hinweis: Die frühere Verkürzung auf drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen wurde durch das Sechste Gesetz zur Änderung des StAG (30.10.2025) ohne Übergangsregelung gestrichen — auf alle nach diesem Datum noch nicht beschiedenen Anträge findet die neue Rechtslage Anwendung.
Anschluss-Skills
fachanwalt-migrationsrecht-aufenthaltstitel-antrag— konkreter Antragsprozessfachanwalt-migrationsrecht-einbuergerung— Einbürgerungsmandatasyl-anhoerung-vorbereiten— bei Asylverfahren als Ausgangslagefachanwalt-migrationsrecht-geas-reform-grenzverfahren-2024— bei Grenzverfahren
Quellen
Stand 05/2026. AufenthG, AsylG, BeschV und Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Mandat tagesaktuell prüfen. Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
- AufenthG — gesetze-im-internet.de
- BeschV — gesetze-im-internet.de
- BVerwG-Migrationsrechtsprechung — bverwg.de
- EuGH-Curia — curia.europa.eu
- BAMF Glossar / GEAS — bamf.de
Aktuelle Linie zur Dublin-Zuständigkeit: EuGH, Urt. v. 05.03.2026 — C-458/24 (Daraa) — Zuständigkeitsübergang auf ersuchenden Mitgliedstaat nach Ablauf 6-Monatsfrist; einseitige Aussetzung der Rücknahme bewirkt keinen automatischen Übergang.
Output-Template: Aufenthaltstitel-Prüfungsmemo
Adressat: Mandant oder Kanzlei-intern Tonfall: Sachlich-beratend, klare Handlungsempfehlung
AUFENTHALTSTITEL-PRUEFUNGSMEMO
Kanzlei: [KANZLEI]
Mandant: [NAME, geb. DATUM, Staatsang.]
Datum: [DATUM]
Aktenzeichen Auslaenderbehoerde: [AZ falls vorhanden]
I. AKTUELLER STATUS
Vorhandener Titel: [§ X AufenthG, gueltig bis DATUM]
Ablauf: [DATUM — Antrag rechtzeitig gestellt? Fiktionswirkung § 81 Abs. 4: ja/nein]
II. BEANTRAGTER / ANGESTREBTER TITEL
Angestrebter Titel: [§ X AufenthG]
Begründung Zweck: [BESCHAEFTIGUNG / STUDIUM / FAMILIENNACHZUG / HUMAN.]
III. ALLGEMEINE ERTEILUNGSVORAUSSETZUNGEN § 5 AufenthG
a) Lebensunterhalt: Netto [BETRAG EUR] vs. Bedarf [BETRAG] — [GESICHERT / NICHT GESICHERT]
b) Identitaet: [GEKLARERT — Pass gueltig bis DATUM / NICHT GEKLARERT]
c) Ausweisungsinteresse: [KEINES / Vorstrafen: DETAILS]
d) Visumserfordernis: [ERFUELLT — mit Visum Typ X eingereist / PROBLEM: ...]
e) Sprachnachweis: [A1 / B1 vorhanden: Anlage X / FEHLT]
IV. PRUEFUNG SPEZIALNORM
[§ X AufenthG: Voraussetzungen 1, 2, 3 — gegeben / nicht gegeben]
V. ERGEBNIS
[ ] Titel erteilbar — Antrag stellen bis [DATUM]
[ ] Titel erteilbar mit folgenden Massnahmen: [...]
[ ] Titel nicht erteilbar — Widerspruch / Klage VG pruefen
VI. NAECHSTE SCHRITTE
1. [Schritt mit Frist und Verantwortlichen]
2. Antrag bei Auslaenderbehoerde: [TERMIN]
3. PKH/Beratungshilfe: [ja / nein — Antrag gestellt?]
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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