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Fachanwalt migrationsrecht geas reform grenzverfahren 2024

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⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um GEAS-Reform: EU-Grenzverfahren 2024 in Fachanwalt Migrationsrecht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.

SKILL.md

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GEAS-Reform: EU-Grenzverfahren 2024

Kaltstart-Rückfragen

  1. Aus welchem Herkunftsland stammt der Mandant — liegt die Anerkennungsquote der letzten fünf Jahre unter 20 % (Grenzverfahren-Pflicht nach Art. 42 GVO 2024/1349)?
  2. An welchem Eingangsort wurde die Person aufgegriffen (Flughafen, Landgrenze, Seehafen, Grenz-Aufnahmezentrum)?
  3. Datum des Schutzgesuchs — ist die 7-Tage-Rechtsbehelfsfrist noch offen oder bereits abgelaufen?
  4. Sind besondere Schutzbedürfnisse bekannt (Minderjährig, Schwanger, Trauma, chronische Krankheit, Folteropfer)?
  5. Liegt ein individueller Verfolgungsgrund vor, der von der statistischen Niedrig-Quote des Herkunftslandes abweicht?
  6. Wurde die Anhörung ordnungsgemäß durchgeführt (ausreichende Dauer, qualifizierter Dolmetscher, Dialekt korrekt)?
  7. Wurden Verfahrensgarantien beachtet (Rechtsbelehrung in verstandener Sprache, Recht auf Anwalt, Dolmetscher)?
  8. Besteht Haftgefahr oder Unterbringung im Grenz-Aufnahmezentrum aktuell?

  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtlicher Rahmen

GEAS-Reform-Verordnungen (anwendbar ab 12.06.2026)

VerordnungInhalt
VO (EU) 2024/1348Asylverfahrensverordnung (AVO); ersetzt RL 2013/32/EU; harmonisierte Verfahrensnormen
VO (EU) 2024/1349Grenzverfahrensverordnung (GVO); Pflicht-Grenzverfahren für Niedrig-Quote-Länder
VO (EU) 2024/1351Asyl- und Migrationsmanagementverordnung (AMVO); Solidaritätsmechanismus
VO (EU) 2024/1356Screening-Verordnung; Erstidentifikation, biometrische Daten
VO (EU) 2024/1347Qualifikationsverordnung; ersetzt RL 2011/95/EU
VO (EU) 2024/1358EURODAC-Verordnung (Fingerabdruck-Datenbank erweitert)
VO (EU) 2024/1359Krisen- und Höhere-Gewalt-Verordnung

Nationales Recht (parallel anwendbar)

NormInhalt
§§ 18–20 AsylGFlughafenverfahren (bleibt für DE-spezifische Aspekte; wird durch GVO ergänzt)
§ 36 AsylGNotfrist eine Woche bei offensichtlich unbegründetem Antrag
§ 34a AsylGAbschiebungsanordnung statt -androhung
§ 75 AsylGAufenthaltsgestattung
§ 80 AsylGRechtsbehelfsverfahren im Asylprozess
§ 83b AsylGKostenfreiheit des Asylverfahrens vor VG

Leitentscheidungen

AktenzeichenGericht/DatumInhalt
C-458/24 (Daraa)EuGH, Urt. v. 05.03.2026Dublin III: Zuständigkeit geht auf ersuchenden Mitgliedstaat über, wenn binnen 6 Monaten nicht überstellt wird; einseitige Aussetzung des Dublin-Rücknahmeverfahrens (hier: Italien Ende 2022) bewirkt nicht automatisch Zuständigkeitswechsel — Verifikation curia.europa.eu.
1 BvL 3/22BVerfG, Beschl. v. 14.11.2024PolG NRW Observation/Bildaufnahmen ohne hinreichende Eingriffsschwelle verfassungswidrig — Verifikation bundesverfassungsgericht.de.

Grenzverfahren GVO 2024/1349 — Prüfschema

SchrittInhaltNorm
1Herkunftsland-Anerkennungsquote ermitteln (< 20 %?)Art. 42 GVO
2Ausnahmegründe prüfen: UMA, Familien mit Kindern, Vulnerable, KrankeArt. 42 Abs. 3 GVO
3Sicherheitsrisiko-Tatbestand vorhanden? (Identitätstäuschung, Ordnungsgefährdung)Art. 42 Abs. 1 lit. b GVO
4Verfahren im Grenz-Aufnahmezentrum — Fiktion der Nicht-Einreise aktiv?Art. 43 AVO
5Entscheidungsfrist 12 Wochen kontrollierenArt. 41 GVO
6Anhörungsqualität prüfen (Dauer, Dolmetscher, Vollständigkeit)Art. 12–15 AVO
7Verfahrensgarantien geprüft (Rechtsbelehrung in verstandener Sprache)Art. 8 AVO
8Bescheid ergangen? → 7-Tage-Rechtsbehelfsfrist beginntArt. 68 AVO
9Eilantrag § 80 V VwGO innerhalb 7 Tage§§ 80, 123 VwGO
11Vulnerabilität in Eilantrag geltend machen — Übergang reguläres VerfahrenArt. 42 Abs. 3 GVO
12Bei Erfolg: Übergang in reguläres Asylverfahren; Aufenthaltsgestattung§ 75 AsylG
13Refoulement-Verbot in jedem Stadium geltend machenArt. 33 GFK, Art. 3 EMRK
14EURODAC-Daten prüfen (frühere Registrierung in EU?)VO (EU) 2024/1358
15Dublin-III parallel: Solidaritätsmechanismus AMVO 2024/1351 beachtenArt. 11 ff. AMVO

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — GEAS-Reform Grenzverfahren 2024Strategiepapier; Template unten
Variante A — Inhaftierungsrisiko am GrenzverfahrenArt. 11 VerfahrensVO Inhaftierung; Habeas-Corpus-Antrag
Variante B — Nationalitaet ohne Sicherheitsland-VermutungArt. 50 AsylVfVO; individuelle Pruefung beantragen
Variante C — Unbegleiteter MinderjaehrigerBesondere Garantien Art. 24 VerfahrensVO; Vormundschaft

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatzbausteine

Baustein 1 — Eilantrag § 80 Abs. 5 VwGO im Grenzverfahren (vollständig)

An das Verwaltungsgericht [Ort]                    [Datum]

Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
gem. § 80 Abs. 5 VwGO i.V.m. § 34a Abs. 2 AsylG

In dem Verfahren
[Name, Geburtsdatum, Herkunftsland, Anschrift Grenz-Aufnahmezentrum]
./. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BAMF

beantragen wir:

1. Die aufschiebende Wirkung der mit diesem Schreiben erhobenen
   Klage gegen den Bescheid des BAMF vom [Datum], Az. [...],
   wird angeordnet.

2. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, von aufenthalts-
   beendenden Maßnahmen bis zur rechtskräftigen Entscheidung
   im Hauptsacheverfahren abzusehen.

Begründung:

I. Sachverhalt

Der Antragsteller / die Antragstellerin reiste am [Datum] über
[Einreiseort] in das Bundesgebiet ein. Er/sie ist [Staatsangehörigkeit]
und stellte am [Datum] einen Asylantrag. Das BAMF hat den Antrag
mit Bescheid vom [Datum] im Grenzverfahren nach VO (EU) 2024/1349
als [offensichtlich unbegründet / unzulässig] abgelehnt.

II. Verfahrensfehler im Grenzverfahren GVO 2024/1349

1. Unzureichende Anhörung: Die Anhörung vom [Datum] dauerte nur
   [X Minuten]. Der zentrale Verfolgungsgrund [konkret beschreiben]
   wurde nicht vollständig erörtert. Dies verstößt gegen Art. 12
   AVO (EU) 2024/1348, der eine angemessene Anhörungsdauer garantiert.

2. Dolmetscher-Mangel: Der eingesetzte Dolmetscher beherrschte nicht
   den Dialekt [Bezeichnung] unseres Mandanten. Dies führte zu
   Missverständnissen bei der Schilderung der Verfolgungsgeschichte
   [konkrete Stelle im Protokoll S. X].

3. Vulnerabilität nicht berücksichtigt: Der Antragsteller / die
   Antragstellerin leidet an [PTBS / körperlicher Erkrankung /
   Traumafolgen — konkret]. Dies wurde dem BAMF nicht zur Kenntnis
   gebracht. Vulnerable Personen sind nach Art. 42 Abs. 3 GVO
   2024/1349 vom Pflicht-Grenzverfahren ausgenommen.

4. Rechtsbelehrung fehlerhaft: Die Belehrung über Rechtsbehelfs-
   möglichkeiten erfolgte nicht in einer dem Antragsteller
   verständlichen Sprache (Art. 8 Abs. 2 AVO 2024/1348).

III. Materieller Schutzanspruch

[Verfolgungshandlungen mit Datum/Ort/Akteur, Verfolgungsgrund
GFK § 3 AsylG oder subsidiärer Schutz § 4 AsylG; kein staatlicher
Schutz verfügbar; keine innerstaatliche Fluchtalternative]

IV. Anordnungsgrund — Irreparabilität

Bei Vollziehung der Abschiebung droht [konkrete Verfolgungsgefahr].
Dies verletzt:
- Art. 33 GFK (Non-Refoulement-Verbot)
- Art. 4 EU-Grundrechte-Charta
Eine Rückkehr ist irreversibel.

V. Formale Fristenwahrung

Der Bescheid wurde am [Datum] zugestellt. Die 7-Tage-Frist
nach Art. 68 AVO 2024/1348 läuft am [Datum + 7] ab.
Dieser Antrag wird fristgerecht gestellt.

Mit freundlichen Grüßen
[Rechtsanwalt/-anwältin, Kanzlei, Adresse]

Baustein 2 — Widerspruch gegen Zuordnung zum Grenzverfahren

An das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Az. [...]

Widerspruch gegen Einordnung ins Grenzverfahren
gem. VO (EU) 2024/1349

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht von [Name] widersprechen wir der
Einordnung des Asylverfahrens als Pflicht-Grenzverfahren nach
VO (EU) 2024/1349.

Begründung:

1. Ausnahmetatbestand Art. 42 Abs. 3 GVO liegt vor:
   Unser Mandant / unsere Mandantin ist [Minderjährig / Familie
   mit Kind unter X Jahren / medizinisch vulnerabel — konkret].
   Das Grenzverfahren ist daher unzulässig.

2. Individuelle Schutzgründe: Die statistisch niedrige Anerkennungs-
   quote des Herkunftslandes [X %] entbindet das BAMF nicht von
   der Einzelfallprüfung. Der individuelle Verfolgungsgrund [konkret]
   ist von der statistischen Quote nicht erfasst.

Wir beantragen:
Übergang in das reguläre Asylverfahren und Gewährung der
Aufenthaltsgestattung nach § 75 AsylG.

Mit freundlichen Grüßen
[Rechtsanwalt/-anwältin]

--- vor Versand klaeren ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast

PositionTrägerBeweismittel
Anerkennungsquote Herkunftsland < 20 %BAMFEurostat-Daten, Kommissions-Liste
Ausnahmetatbestand VulnerabilitätAntragsteller (darlegen)Attest, Geburtsnachweis, Erklärung
Individuelle VerfolgungsgefahrAntragstellerEigener Vortrag, Dokumente, Zeugen
Systemische Mängel im Grenz-Aufnahme-SystemAntragstellerUNHCR-Berichte, CPT-Berichte, NGO-Dokus
Verfahrensfehler AnhörungAntragstellerProtokoll, Aufzeichnungen, eigene Notizen
Refoulement-Risiko im HerkunftslandAntragstellerAA-Lagebericht, UNHCR-Empfehlung, Berichte

Fristen und Verjährung

FristGrundlageInhalt
SofortGVO Art. 42Ausnahme Vulnerabilität geltend machen vor/während Anhörung
12 WochenArt. 41 GVO 2024/1349Entscheidungspflicht im Grenzverfahren; Verlängerung möglich
7 TageArt. 68 AVO 2024/1348Rechtsbehelfsfrist nach Bescheid im Grenzverfahren
1 Woche§ 36 Abs. 3 AsylGParallele nationale Klagefrist bei offensichtl. unbegründetem Antrag
6 MonateArt. 20 Dublin-III VOBAMF-Frist für Überstellungsersuchen an Erstland
UnbefristetArt. 33 GFKNon-Refoulement-Verbot gilt absolut zu jedem Zeitpunkt

Typische Gegenargumente der Behörde

Behörden-ArgumentRechtliche Gegenstrategie
"7-Tage-Frist abgelaufen"Zustelldatum genau klären; faktische Unmöglichkeit fristgerechter Beauftragung eines Anwalts im Grenz-Aufnahmezentrum
"Kein Vulnerabilitäts-Attest vorhanden"BAMF hat Amtsermittlungspflicht (§ 24 AsylG); Nachholen des Attests und Ergänzungsschreiben
"Refoulement-Risiko nicht konkret"UNHCR-Berichte, AA-Lagebericht, EGMR-Entscheidungen zum Herkunftsland vorlegen
"Systemische Mängel im DE-Grenzverfahren nicht belegt"CPT-Berichte, Ombudsmann-Berichte, NGO-Dokumentationen verwenden
"Übergang ins reguläre Verfahren nur bei formaler Ausnahme"Art. 17 Dublin-III Humanitäre Klausel; Grundrechts-Charta Art. 4, 47

Streitwert / Kosten

PositionRichtwert
Streitwert AsylklageEUR 5000 (§ 52 GKG pauschal)
Gerichtskosten VGIn der Regel gerichtskostenfrei (§ 83b AsylG)
Eilverfahren § 80 Abs. 5 VwGOHälfte Hauptsache-Streitwert; PKH beantragen
PKH-BewilligungRegelmäßig bei mittellosen Mandanten; Antrag gleichzeitig stellen
AnwaltshonorarWahlanwalt ca. EUR 500 bis 1500 (erste Instanz); PKH-Beiordnung
BAMF-VerfahrenKostenfrei; kein Gebührentatbestand AsylG

Strategische Empfehlung

FallkonstellationEmpfehlung
Niedrig-Quote-Land, keine AusnahmeIndividuelle Verfolgungsgefahr detailliert belegen; Eilantrag innerhalb 7 Tage
Vulnerable PersonSofort Attest beschaffen; Ausnahme Art. 42 Abs. 3 GVO schriftlich geltend machen
Anhörungsqualität mangelhaftProtokoll analysieren; Ergänzungsschreiben + Eilantrag mit Verfahrensrüge
7-Tage-Frist fast abgelaufenEilantrag formlos vorab per Fax; Begründung nachliefern
Dublin-III parallelFamilienangehörige in DE? → Art. 8–11 Dublin-III; 6-Monatsfrist BAMF prüfen
Mandant im Grenz-AufnahmezentrumHaftrecht prüfen; Besuchserlaubnis beantragen; Vollmacht sofort sichern

Anschluss-Skills

  • asyl-anhoerung-vorbereiten — reguläres BAMF-Verfahren nach Übergang
  • fachanwalt-migrationsrecht-aufenthaltstitel-antrag — nach positivem Bescheid
  • fachanwalt-migrationsrecht-einbuergerung — langfristige Perspektive
  • aufenthaltstitel-pruefung — humanitärer Aufenthalt § 25 AufenthG bei subsidiärem Schutz

Quellen

Stand 05/2026. GEAS-Anwendbarkeit ab 12.06.2026. Für die deutsche Umsetzung greifen AsylG-Änderungen, AufenthG und AsylbLG. Stichtagsregelung Art. 79 Abs. 3 AVV-VO (EU) 2024/1348: Verfahrensrecht gilt nur für ab dem 12.06.2026 eingereichte Anträge; Altanträge unterliegen weiterhin RL 2013/32/EU. Materielles Statusrecht der Qualifikations-VO (EU) 2024/1347 gilt mangels Übergangsregelung ab 12.06.2026 auch in laufenden Altverfahren.

Weitere Rechtsprechung im Schriftsatz live verifizieren; keine Aktenzeichen aus Modellwissen.

Output-Template: Eilantrag GEAS-Grenzverfahren (§ 36 AsylG / Art. GVO 2024/1349)

Adressat: Verwaltungsgericht [ORT] (zustaendig fuer Grenzverfahren) Tonfall: Hochdringend; 7-Tage-Frist betonend

[KANZLEI]
[ADRESSE]

Verwaltungsgericht [ORT]
[ADRESSE]

EILANTRAG — AUFSCHIEBENDE WIRKUNG
(§ 36 Abs. 3 AsylG, Art. 47 GVO 2024/1349)

Antragsteller: [NAME, geb. DATUM, STAATSANG.]
Ort der Unterbringung: [Grenz-Aufnahmezentrum / Flughafen / ...]
Aktenzeichen BAMF: [AZ]
Beantragter Schutz: [GFK § 3 AsylG / subsidiaer § 4 AsylG]
Bescheid-Datum: [DATUM] — Rechtsbehelfsfrist 7 Tage laeuft bis: [DATUM]

Prozessbevollmaechtigte: [KANZLEI, ADRESSE, beA-ID]

ANTRAG:
Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid des BAMF
vom [DATUM], Az. [AZ], wird angeordnet.

Hilfsweise: Dem Antragsgegner wird untersagt, den Antragsteller
abzuschieben bis zur Entscheidung ueber diesen Antrag.

BEGRUENDUNG:

A. GRENZVERFAHREN-ZULAESSIGKEIT ZWEIFELHAFT
Der Antragsteller stammt aus [HERKUNFTSLAND]. Anerkennungsquote laut
EU-Daten: [X%]. Die Einbeziehung in das Pflicht-Grenzverfahren nach
Art. 42 GVO 2024/1349 ist [nicht gerechtfertigt / rechtswidrig weil]:
- Besondere Schutzbeduerftigkeit Art. 42 Abs. 3 GVO: [TRAUMATISIERUNG /
  MINDERJAEHRIGKEIT / CHRONISCHE ERKRANKUNG — Attest Anlage K1]
- Individuelle Verfolgungs-Konstellation weicht von Statistik ab: [...]

B. VERFAHRENSFEHLER
- [Anhörung unzureichend / Dolmetscher falsch / Sprache falsch]
- [Rechtsbelehrung nicht in verstaendlicher Sprache gemaess Art. 11 AVO 2024/1348]

C. AUSSICHT IM HAUPTSACHEVERFAHREN
[Kurzbegründung warum Klage Erfolg hat]

D. FOLGENABWAEGUNG
Bei Vollzug droht irreversible Abschiebung in einen Staat, in dem
[konkrete Gefährdung]. Keine Rückkehrmöglichkeit bis Verfahrensabschluss.

Anlagen: K1 Attest, K2 Anhörungsprotokoll, K3 BAMF-Bescheid

[KANZLEI], [ORT], [DATUM]
[RA-NAME]
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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