Familiennachzug
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Wenn es um Familiennachzug in Fachanwalt Migrationsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Familiennachzug; Arbeitsfeld: Fachanwalt Migrationsrecht.From its SKILL.md
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Mandant will Ehegatten Kinder oder Eltern nach Deutschland holen und fragt nach Voraussetzungen und Verfahren
Direktstart: lesen, entscheiden, liefern
Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
- Frist oder Sofortrisiko.
- erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
- tragende Tatsachen aus dem Material.
- bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.
Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.
Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.
Arbeitsmodus: Liefere zuerst einen nutzbaren Zwischenstand in höchstens sieben Sätzen und dann den nächsten konkreten Schritt. Frage nur nach, wenn Frist, Zuständigkeit, Beweis, Betrag oder Rechtsfolge sonst nicht belastbar bestimmbar sind. Tabellen nur für Fristen, Belege, Beträge, Varianten oder Streitstoff.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: AufenthG §§ 4, 5, 7, 8, 9, 16a-16g, 18a-18g, 19c, 25, 27-36, 50, 53-55, 58, 60, 60a-60d, 81, 84, 95; AsylG §§ 13, 24-30, 34-38, 71, 74, 77; FreizügG/EU §§ 2-5; StAG §§ 4, 5, 8-10, 12a, 25, 30; AsylbLG §§ 1, 3, 6; VwGO §§ 74, 80, 123; Dublin-III-VO Art. 3, 17, 21-29; einschlägige EU-Richtlinien/GEAS-Normstand live prüfen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Mandant will Ehegatten Kinder oder Eltern nach Deutschland holen und fragt nach Voraussetzungen und Verfahren. Prüfraster §§ 27-36 AufenthG Familiennachzug Lebensunterhalt Wohnraum Sprachkenntnisse A1. Beschleunigtes Visum-Verfahren Familiennachzug zu Schutzbedürftigen nach § 36a AufenthG. Normen § 27 AufenthG Grundsatz § 28 AufenthG Ehegatten § 32 AufenthG Kinder. Output Nachzugs-Prüf-Memo Antragscheckliste Visum-Entwurf Klage-Option bei Ablehnung. Abgrenzung: fachanwalt-migrationsrecht-aufenthaltstitel-antrag für eigenständige Titelerteilung.
Familiennachzug
1) Eingangs-Abfrage
- Wer ist der "Stamm-Inhaber" — Deutscher, EU-Bürger, Drittstaater?
- Welche Familienangehörige (Ehegatte, Kinder, Eltern)?
- Aufenthaltstitel des Stamm-Inhabers?
- Wohnraum / Einkommen Stamm-Inhaber?
- Sprachkenntnis Antragsteller?
- Heimatland und deutsche Botschaft zuständig?
2) Familiennachzug nach Konstellation
Ehegatten-Nachzug § 30 AufenthG
- Stamm-Inhaber: Niederlassungserlaubnis oder bestimmte Aufenthaltstitel
- Ehegatte: 18 Jahre, A1-Sprachkenntnis
- Lebensunterhaltssicherung (Einkommen)
- Wohnraum
Kinder-Nachzug § 32 AufenthG
- Bis 16. Lebensjahr: Standardweg
- 16-17 Jahre: Voraussetzungen wie Ehegatte
- A1-Pflicht ab 16
Eltern-Nachzug § 36 II AufenthG
- Nur bei außergewoehnlicher Härte
- Sehr restriktiv
Familiennachzug zu Schutzbedürftigen
- Anerkannte Fluechtlinge: vereinfachter Nachzug § 36a AufenthG
- Subsidiaer Schutzbedürftige: § 36a AufenthG, monatliches Kontingent 1.000
- Bei Volljaehrigkeit Kind nach Anerkennung Eltern: § 36 I AufenthG
3) Voraussetzungen Lebensunterhaltssicherung § 5 I Nr. 1 AufenthG
Standard
- Netto-Einkommen Stamm-Inhaber muss reichen für:
- Eigenen Lebensunterhalt
- Lebensunterhalt aller mitnachziehenden
- Mietkosten + Sozialhilfe-Bedarfssatz als Maßstab
Ausnahmen
- Schutzbedürftige im Erstjahr
- Familienzusammenführung mit deutschen Staatsangehörigen § 28 AufenthG (geringere Anforderungen)
4) Sprachkenntnis A1
Pflicht
- Bei Ehegatten-Nachzug
- Prüfung Goethe / TELC / OESD
- Vor Visum-Antrag
Ausnahmen
- Schutzbedürftige
- Behinderung
- EU-Bürger-Familienangehörige
- Klage gegen schwer erfuellbare Anforderung (EGMR-Linie)
5) Visum-Verfahren
Antrag deutsche Botschaft
- Mit Anlagen
- Termin meist 4-12 Wochen Wartezeit
- Beschleunigtes Verfahren BeschAusG (Beauftragten-Verfahren) seit 2020
Beschleunigtes Verfahren § 81a AufenthG
- Antrag durch AG / Familie in Deutschland
- Ausländerbehoerde stimmt vorab zu
- Visum-Erteilung beschleunigt
Visum-Ablehnung
- Klage VG Berlin (zuständiges Gericht bei Visum)
- Eilantrag § 123 VwGO
6) Workflow
Phase 1 — Vorbereitung
- Lebensunterhalt + Wohnraum kalkulieren
- Sprachkurs Antragsteller buchen
- Dokumente sammeln (Heiratsurkunde, Geburts-, Schul-)
Phase 2 — Antrag
- Botschaft im Heimatland
- Begleitung durch Anwalt empfohlen
- Bei Schwellen-Land: Vorabzustimmung Ausländerbehoerde
Phase 3 — Visum erteilt
- Einreise innerhalb der Frist
- Bei Ausländerbehoerde Aufenthaltstitel beantragen
- Aufenthaltstitel zum gleichen Zweck § 28 / 30 / 32 AufenthG
Phase 4 — Bei Ablehnung
- Klage VG Berlin
- Eilantrag bei dringender Familien-Sache
7) Schutz Art. 6 GG / Art. 8 EMRK
Familienleben
- Verfassungsrechtlicher Schutz
- Prüfung Verhältnismaessigkeit Ablehnung
Kindeswohl
- Bei Kindern besondere Prüfung
- EGMR-Linie zur Familienzusammenführung
8) Typische Fehler
- A1-Sprachkenntnis unvollständig nachgewiesen
- Lebensunterhalts-Kalkulation falsch
- Termin Botschaft zu spaet — Wartezeit unterschaetzt
- Vorabzustimmung Ausländerbehoerde versäumt bei beschleunigtem Verfahren
- Klage-Frist 1 Monat versäumt
9) Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen § 28 AufenthG
Vereinfacht
- Keine Lebensunterhalts-Pflicht
- Sprachkenntnis erforderlich (mit Ausnahmen)
- Standard-Weg für deutsch-ausländische Ehepaare
10) BVerwG-/EuGH-Linien
Anschluss
fachanwalt-migrationsrecht-orientierung— Triageaufenthaltstitel-pruefung(Power-Tool) — Prüfrasterfachanwalt-migrationsrecht-einbuergerung— bei Staatsangehoerigkeit
Vertiefung: Aktuelle Rechtsprechung
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Normen-Kette Familiennachzug
- §§ 27, 28, 29, 30, 32, 36 AufenthG — Grundsatz Familiennachzug, Deutschennachzug, allgemeiner Nachzug, Ehegatten, Kinder, Eltern
- § 36a AufenthG — Familiennachzug zu subsidiaer Schutzberechtigten (Kontingent 1.000/Monat)
- § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG — Lebensunterhaltssicherung als Regelerteilungsvoraussetzung
- § 81a AufenthG — beschleunigtes Fachkraefte-Visum-Verfahren
- Art. 6 GG / Art. 8 EMRK — verfassungsrechtlicher Familien- und Privatlebensschutz
- EU-Familienzusammenf.-RL 2003/86/EG — Rechtsanspruch auf Nachzug bei Fluechtlingen
Output-Template: Antragsschreiben Visum Familiennachzug
Adressat: Deutsche Botschaft [LAND], Visumstelle Tonfall: Sachlich-begruendend, auf Anspruchsgrundlage hinweisend
[KANZLEI]
[ADRESSE]
Deutsche Botschaft [HAUPTSTADT/LAND]
Visumstelle
[ADRESSE]
Re: Visumsantrag Familiennachzug für [ANTRAGSTELLER NAME, geb. DATUM]
zu [STAMMINHABER NAME, AufenthaltsstT/NE, wohnhaft ADRESSE D]
Visumantrag-Nr.: [falls vorhanden]
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten [STAMMINHABER NAME] und zeigen die anwaltliche Begleitung
des Visumsantrags für [FAMILIENANGEHOERIGE(R)] an.
I. SACHVERHALT
[NAME STAMMINHABER] lebt seit [DATUM] in Deutschland (Aufenthaltstitel:
[Art und Gueltigkeit], Anlage 1). Er beantragt Familiennachzug für
seine Ehegattin / sein Kind [NAME].
II. ANSPRUCHSGRUNDLAGE
§ [28 / 30 / 32] AufenthG in Verbindung mit Art. 6 GG.
III. VORAUSSETZUNGEN LIEGEN VOR
a) Lebensunterhalt: Netto-Einkommen [BETRAG EUR] (Einkommensnachweise
Anlage 2). Der Bedarf für 2 Personen betraegt nach Sozialrechtssaetzen
ca. [BETRAG] EUR. Deckung gegeben.
b) Wohnraum: [Groesse m2] — ausreichend für [X] Personen (Anlage 3: Mietvertrag).
c) Sprachkenntnis: A1-Zertifikat Anlage 4. [ODER: Ausnahme wegen ...]
d) Keine Ausweisungsinteressen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG).
IV. ANLAGEN
1. Aufenthaltstitel / Niederlassungserlaubnis
2. Einkommensnachweise letzter 3 Monate
3. Mietvertrag / Wohnraumnachweis
4. A1-Zertifikat
5. Heiratsurkunde / Geburtsurkunde (beglaubigt und apostilliert)
[...]
Wir bitten um zeitnahe Bearbeitung und stehen für Rueckfragen zur Verfuegung.
[KANZLEI], [ORT], [DATUM]
[RA-NAME]
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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