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Einbuergerung

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Wenn es um Antrag auf Einbuergerung nach StAG in Fachanwalt Migrationsrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Antrag auf Einbuergerung nach StAG

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: AufenthG §§ 4, 5, 7, 8, 9, 16a-16g, 18a-18g, 19c, 25, 27-36, 50, 53-55, 58, 60, 60a-60d, 81, 84, 95; AsylG §§ 13, 24-30, 34-38, 71, 74, 77; FreizügG/EU §§ 2-5; StAG §§ 4, 5, 8-10, 12a, 25, 30; AsylbLG §§ 1, 3, 6; VwGO §§ 74, 80, 123; Dublin-III-VO Art. 3, 17, 21-29; einschlägige EU-Richtlinien/GEAS-Normstand live prüfen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Antrag auf Einbuergerung nach StAG. Anspruchseinbuergerung § 10 StAG fuenf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt unbefristeter Aufenthaltstitel ausreichende Deutschkenntnisse B1 Lebensunterhaltssicherung Einbuergerungstest Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung kein Ausweisungsinteresse. Mehrstaatigkeit nach Reform 2024 grundsätzlich zulässig § 12 StAG. Ermessenseinbuergerung § 8 StAG. Untätigkeitsklage § 75 VwGO.

Einbürgerung

Kaltstart-Rückfragen

  1. Wie lange hält sich der Mandant rechtmäßig in Deutschland auf — genaues Datum des ersten rechtmäßigen Aufenthaltstitels? Begründung: Fünfjahresfrist § 10 StAG.
  2. Welcher Aufenthaltstitel liegt aktuell vor — Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Freizügigkeitsrecht?
  3. Sprachkenntnisse — liegt Zertifikat B1 oder höher vor (welches Institut, Datum)?
  4. Sicherung des Lebensunterhalts — Arbeitnehmer, Selbstständiger, Rentenempfänger; Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe in den letzten zwei Jahren?
  5. Vorstrafen — Bundeszentralregisterauszug angefordert? Welche Eintragungen?
  6. Soll die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten werden (Mehrstaatigkeit — nach StAG-Reform 27.06.2024 grundsätzlich zulässig § 12 StAG n. F.)?
  7. Liegt besondere Integrationsleistung vor — Ehrenamt, herausragende berufliche Leistungen, die eine Verkürzung auf vier oder drei Jahre ermöglichen?
  8. Ist der Mandant verheiratet mit einer deutschen Staatsangehörigen — dann § 9 StAG (drei Jahre Aufenthalt, zwei Jahre Ehe)?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Anspruchsgrundlagen

Anspruchseinbürgerung § 10 StAG

  • § 10 Abs. 1 StAG — Anspruch auf Einbürgerung wenn: (1) rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt seit fünf Jahren (seit StARModG 27.06.2024, vorher acht Jahre); (2) Bekenntnis zur fdGO; (3) Lebensunterhalt selbst sichergestellt; (4) keine Vorstrafen über Bagatellgrenze § 12a StAG; (5) Deutsch B1-Kenntnisse; (6) unbefristeter Aufenthaltstitel oder Freizügigkeitsrecht; (7) Einbürgerungstest bestanden; (8) Aufgabe etwaiger Vorgängerstaatsangehörigkeit grundsätzlich nicht mehr erforderlich (§ 12 StAG n. F.).
  • § 10 Abs. 3 StAG a. F. — Verkürzung auf drei Jahre bei besonderer Integrationsleistung wurde durch 6. Änderungsgesetz zum StAG zum 30.10.2025 gestrichen; auf Anträge, die nicht bis dahin beschieden wurden, gilt neues Recht.
  • § 12 StAG n. F. (seit 27.06.2024) — Mehrstaatigkeit grundsätzlich zulässig; Aufgabe der Vorgängerstaatsangehörigkeit nicht mehr gefordert.
  • § 12a StAG — Straf-Bagatellgrenze: Geldstrafe bis 90 Tagessätze, Freiheitsstrafe auf Bewährung bis 1 Jahr (einmalig) unschädlich; Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel nach JGG unbeachtlich.
  • § 9 StAG — Einbürgerung Ehegatten Deutscher: drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt + zwei Jahre bestehende Ehe + allgemeine Voraussetzungen.
  • § 8 StAG — Ermessenseinbürgerung: öffentliches Interesse oder besondere Härte; subsidiär.
  • § 4 Abs. 3 StAG — Geburtserwerb: in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt.
  • § 16 StAG — Aushändigung Einbürgerungsurkunde.

Prüfschema

Nr.VoraussetzungNormNachweis
1Aufenthaltsdauer 5 Jahre rechtmäßig§ 10 Abs. 1 StAGAZR-Auskunft; Aufenthaltstitel
2Unbefristeter Aufenthaltstitel / Freizügigkeit§ 10 Abs. 1 Nr. 2 StAGAE; NE; Freizügigkeitsbescheinigung
3Bekenntnis fdGO§ 10 Abs. 1 Nr. 1 StAGSchriftliche Erklärung
4Lebensunterhalt gesichert§ 10 Abs. 1 Nr. 3 StAGGehaltsabrechnungen; Steuerbescheide; keine SGB-II-Bezüge
5Keine Bagatell-Überschreitung§ 12a StAGFührungszeugnis Bundeszentralregister
6Deutschkenntnisse B1§ 10 Abs. 1 Nr. 6 StAGBAMF-anerkanntes Zertifikat
7Einbürgerungstest bestanden§ 10 Abs. 1 Nr. 7 StAGBAMF-Testbescheinigung
8Kein Ausweisungsinteresse§ 10 Abs. 1 Nr. 5 StAGFührungszeugnis; Auskunft Verfassungsschutz
9Mehrstaatigkeit§ 12 StAG n. F.Grundsätzlich kein Aufgabeerfordernis
10ZuständigkeitLandesrechtEinbürgerungsbehörde am Wohnort

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — EinbuergerungsantragAntragsunterlagen; Template unten
Variante A — Mehrstaatigkeit erwuenscht§ 12 StAG Ausnahme Hinnahme Mehrstaatigkeit prüfen
Variante B — Vorstrafen im Register§ 11 StAG Ausschlussgrund prüfen; Tilgungsfrist
Variante C — Einbuergerung beschleunigt erwaegen§ 10 Abs. 3 StAG besondere Integrationsleistungen

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatzbausteine

Einbürgerungsantrag (Vorlage)

An die Einbuergerungsbehoerde [Ort]

Antrag auf Einbuergerung gemaess § 10 StAG

Mandant: [Name, Geburtsdatum, Staatsangehoerigkeit, Anschrift, Az.]

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht stellen wir Antrag auf Einbuergerung in
den deutschen Staatsverband.

I. Begründung

1. Aufenthaltsdauer
 Rechtmäßiger gewoehnlicher Aufenthalt seit [Datum] —
 Dauer [X Jahre Y Monate] (Anlage K1: AZR-Auskunft).

2. Aufenthaltstitel
 Niederlassungserlaubnis § 9 AufenthG seit [Datum]
 (Anlage K2: Aufenthaltstitel).

3. Lebensunterhalt
 Erwerbstaetigkeit als [Beruf] bei [Arbeitgeber],
 Bruttomonatseinkommen EUR [Betrag]; keine öffentlichen
 Leistungen in den letzten 24 Monaten
 (Anlage K3-K5: Gehaltsabrechnungen; Steuerbescheide).

4. Sprachkenntnisse
 Zertifikat [Institut] Niveau B1 vom [Datum]
 (Anlage K6).

5. Einbuergerungstest
 Bestanden am [Datum] bei [BAMF-Testzentrum]
 (Anlage K7).

6. Bekenntnis fdGO
 Beigefuegte Erklaerung (Anlage K8).

7. Straffreiheit
 Fuehrungszeugnis ohne relevante Eintraege
 (Anlage K9).

8. Mehrstaatigkeit
 Gemaess § 12 StAG n.F. (Reform 27.06.2024) wird die
 Beibehaltung der [Staatsangehoerigkeit] beantragt.

II. Fristen

Wir bitten um Eingangsbestaetigung und zuegige Bescheidung.
Wir behalten uns vor, nach drei Monaten ohne Bescheidung
Untaetigkeitsklage nach § 75 VwGO zu erheben.

Anlagen: K1–K9 (siehe Aufstellung)

[Unterschrift, Anwalt]

Widerspruch gegen Einbürgerungsversagung

An die Einbuergerungsbehoerde [Ort]

Widerspruch gemaess § 70 VwGO

gegen den Bescheid vom [Datum], Az. [Az.], zugestellt am [Datum]
(Klagefrist: [Datum + 1 Monat])

I. Antrag
Der Bescheid wird aufgehoben. Die Einbuergerungsbehoerde wird
verpflichtet, [Mandant] einzubürgern.

II. Begründung
Der Versagungsgrund [z.B. fehlende Lebensunterhaltssicherung]
liegt nicht vor, weil [konkrete Widerlegung].

[Unterschrift]

--- vor Versand klären ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast und Darlegungslast

FrageLastNachweis
Alle EinbürgerungsvoraussetzungenAntragsteller — § 82 AufenthG analog, MitwirkungspflichtVollständige Dokumentenmappe
LebensunterhaltssicherungAntragsteller — positiv belegenGehaltsabrechnungen; Kontoauszüge; Steuerbescheide
Keine AusweisungsinteressenBehörde trägt Feststellungslast für VersagungsgründeVerfassungsschutz-Auskunft; Führungszeugnis
Mehrstaatigkeit rechtlich zulässigKein Nachweis erforderlich — § 12 StAG n. F.Eigentumsrecht auf früheren Pass bleibt

Fristen und Verjährung

FristDauerNorm
Gesetzliche BescheidungsfristKeine; angemessene Bearbeitungszeit 6–24 Monate
UntätigkeitsklageNach 3 Monaten ohne Bescheidung§ 75 VwGO
Klagefrist bei Ablehnung (Widerspruch)1 Monat ab Bekanntgabe§ 70 Abs. 1 VwGO
Klagefrist bei Ablehnung (VG ohne Vorverfahren)1 Monat ab Bekanntgabe§ 74 Abs. 1 VwGO
Aufhebung Einbürgerung bei Täuschung5 Jahre ab Einbürgerung§ 35 StAG

Typische Gegenargumente und Reaktion

VersagungsgrundReaktion
Lebensunterhalt nicht gesichertNachweise Arbeitseinkommen; Steuerbescheide; Prognoseentscheidung
Strafeinträge über Bagatellgrenze§ 12a StAG genau prüfen — Bagatellgrenze 90 Tagessätze; Tilgungsfristen BZR beachten
B1-Zertifikat fehltNachholen; Ausnahmen für Ältere oder Kranke prüfen § 10 Abs. 6 StAG
Verfassungsfeindliche Betätigung§ 10 Abs. 1 Nr. 5 StAG — Distanzierungserfordernis; konkrete Belege verlangen
Nichterfüllung AufenthaltsdauerAnrechenbare Zeiten prüfen (z. B. anerkannter Flüchtlingsstatus)

Streitwert und Kosten

  • Einbürgerungsgebühr: 255 EUR pro Person (zzgl. 51 EUR je minderjähriges Kind); § 52 StAG n. V. m. allgemeiner Einbürgerungsgebührenordnung.
  • Anwaltshonorar Verwaltungsrecht: Zeithonorar 150–300 EUR/h; bei gerichtlichem Verfahren RVG nach Streitwert 15.000 EUR (typisch VG-Streitwert Einbürgerung).
  • AG-Kosten bei Untätigkeitsklage Streitwert 15.000 EUR: ca. 576 EUR erste Instanz VG.

Strategische Empfehlung

SituationEmpfehlung
Alle Voraussetzungen erfülltVollständige Antragstellung mit allen Nachweisen; Untätigkeitsklage nach 3 Monaten
Sprachkenntnisse fehlenVHS-Kurs B1 empfehlen; erst antragen nach bestandenem Test
Vorstrafen grenzwertig§ 12a StAG genau prüfen; Tilgungsfristen abwarten
Ehegatte Deutscher§ 9 StAG bevorzugen — kürzere Fristen
Mehrstaatigkeit erwünschtSeit 27.06.2024 kein Problem mehr — § 12 StAG n. F.

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-migrationsrecht-aufenthaltstitel-antrag — Aufenthaltstitel vor Einbürgerung
  • asyl-anhoerung-vorbereiten — bei Anerkennungsstatus als Voraussetzung

Quellen

  • StAG §§ 4, 8–16, 12, 12a, 35, 40a; StARModG 27.06.2024
  • VwGO §§ 70, 74, 75
  • Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder Tabellenfundstellen aus Modellwissen; nur Nutzerquelle, amtliche/freie Quelle oder lizenzierte Live-Verifikation verwenden.
  • Marx Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht

Output-Template: Einbuergerungsantrag

Adressat: Einbuergerungsbehoerde [ORT] Tonfall: Foermlich-sachlich, vollstaendige Darlegung der Voraussetzungen

[KANZLEI]
[ADRESSE]

Einbuergerungsbehoerde [ORT / LANDRATSAMT / KREISFREIE STADT]
[ADRESSE]

EINBUERGERUNGSANTRAG

Antragsteller: [NAME, geb. DATUM, STAATSANG., ANSCHRIFT]
Bevollmaechtigte: [KANZLEI] (Vollmacht Anlage 1)

Hiermit beantragen wir die Einbuergerung des o.g. Mandanten gemaess
§ [10 / 9 / 8] StAG.

I. VORAUSSETZUNGEN (§ 10 StAG)
a) Aufenthaltsdauer: Rechtmäßiger Aufenthalt seit [DATUM] = [X] Jahre
 (Nachweis: Aufenthaltstitel-Uebersicht Anlage 2).
b) Aufenthaltstitel: [NE / DA-EU / unbefristete AE] Anlage 3.
c) Bekenntnis fdGO: Unterschriebene Erklaerung Anlage 4.
d) Lebensunterhalt: Erwerbstaetig seit [DATUM]; Netto-Einkommen EUR [X]
 Anlage 5; kein SGB-II-Bezug in den letzten 2 Jahren.
e) Straffreiheit: Fuehrungszeugnis O Anlage 6; kein Verstoß gegen § 12a StAG.
f) Sprachkenntnisse: B1-Zertifikat [INSTITUT, DATUM] Anlage 7.
g) Einbuergerungstest: Bescheinigung BAMF Anlage 8.
h) Mehrstaatigkeit: Beibehaltung [NATIONALITAET] — gemaess § 12 StAG n.F.
 (seit 27.06.2024) zulaessig ohne Antrag auf Beibehaltung.
 [ODER: Entlassungsurkunde aus [STAAT] liegt vor Anlage 9.]

II. BESONDERHEITEN (falls zutreffend)
[§ 9 StAG — Ehegatte Deutscher seit DATUM; Eheurkunde Anlage X]
[Besondere Integrationsleistungen — Beschreibung]

III. ANLAGEN (Checkliste)
1. Vollmacht Kanzlei
2. Aufenthaltstitel-Uebersicht (alle Titel seit Einreise)
3. Aktueller Aufenthaltstitel
4. fdGO-Bekenntnis (ausgefuelltes Formular Behörde)
5. Einkommensnachweise (letzte 3 Monate), Steuerbescheide
6. Fuehrungszeugnis (aktuell, hoechstens 3 Monate alt)
7. Sprachzertifikat B1
8. Einbuergerungstest-Bescheinigung BAMF
9. Geburtsurkunde (Apostille und Uebersetzung)
10. Reisepass (gueltig)
[11. Heiratsurkunde bei § 9 StAG]

Untaetigkeitsklage: Falls keine Entscheidung innerhalb von 3 Monaten,
behalten wir uns Klage nach § 75 VwGO vor.

[KANZLEI], [ORT], [DATUM]
[RA-NAME]
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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