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Fachanwalt migrationsrecht familiennachzug

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⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Familiennachzug in Fachanwalt Migrationsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Fachanwalt Migrationsrecht Familiennachzug; Arbeitsfeld: Fachanwalt Migrationsrecht.

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Familiennachzug

Zweck

Visum / Aufenthaltstitel für Familienangehörige eines in Deutschland lebenden Ausländers / Deutschen.

1) Eingangs-Abfrage

  1. Wer ist der "Stamm-Inhaber" — Deutscher, EU-Bürger, Drittstaater?
  2. Welche Familienangehörige (Ehegatte, Kinder, Eltern)?
  3. Aufenthaltstitel des Stamm-Inhabers?
  4. Wohnraum / Einkommen Stamm-Inhaber?
  5. Sprachkenntnis Antragsteller?
  6. Heimatland und deutsche Botschaft zustaendig?

2) Familiennachzug nach Konstellation

Ehegatten-Nachzug § 30 AufenthG

  • Stamm-Inhaber: Niederlassungserlaubnis oder bestimmte Aufenthaltstitel
  • Ehegatte: 18 Jahre, A1-Sprachkenntnis
  • Lebensunterhaltssicherung (Einkommen)
  • Wohnraum

Kinder-Nachzug § 32 AufenthG

  • Bis 16. Lebensjahr: Standardweg
  • 16-17 Jahre: Voraussetzungen wie Ehegatte
  • A1-Pflicht ab 16

Eltern-Nachzug § 36 II AufenthG

  • Nur bei außergewoehnlicher Härte
  • Sehr restriktiv

Familiennachzug zu Schutzbedürftigen

  • Anerkannte Fluechtlinge: vereinfachter Nachzug § 36a AufenthG
  • Subsidiaer Schutzbedürftige: § 36a AufenthG, monatliches Kontingent 1.000
  • Bei Volljaehrigkeit Kind nach Anerkennung Eltern: § 36 I AufenthG

3) Voraussetzungen Lebensunterhaltssicherung § 5 I Nr. 1 AufenthG

Standard

  • Netto-Einkommen Stamm-Inhaber muss reichen für:
    • Eigenen Lebensunterhalt
    • Lebensunterhalt aller mitnachziehenden
  • Mietkosten + Sozialhilfe-Bedarfssatz als Maßstab

Ausnahmen

  • Schutzbedürftige im Erstjahr
  • Familienzusammenführung mit deutschen Staatsangehörigen § 28 AufenthG (geringere Anforderungen)

4) Sprachkenntnis A1

Pflicht

  • Bei Ehegatten-Nachzug
  • Prüfung Goethe / TELC / OESD
  • Vor Visum-Antrag

Ausnahmen

  • Schutzbedürftige
  • Behinderung
  • EU-Bürger-Familienangehörige
  • Klage gegen schwer erfuellbare Anforderung (EGMR-Linie)

5) Visum-Verfahren

Antrag deutsche Botschaft

  • Mit Anlagen
  • Termin meist 4-12 Wochen Wartezeit
  • Beschleunigtes Verfahren BeschAusG (Beauftragten-Verfahren) seit 2020

Beschleunigtes Verfahren § 81a AufenthG

  • Antrag durch AG / Familie in Deutschland
  • Ausländerbehoerde stimmt vorab zu
  • Visum-Erteilung beschleunigt

Visum-Ablehnung

  • Klage VG Berlin (zuständiges Gericht bei Visum)
  • Eilantrag § 123 VwGO

6) Workflow

Phase 1 — Vorbereitung

  • Lebensunterhalt + Wohnraum kalkulieren
  • Sprachkurs Antragsteller buchen
  • Dokumente sammeln (Heiratsurkunde, Geburts-, Schul-)

Phase 2 — Antrag

  • Botschaft im Heimatland
  • Begleitung durch Anwalt empfohlen
  • Bei Schwellen-Land: Vorabzustimmung Ausländerbehoerde

Phase 3 — Visum erteilt

  • Einreise innerhalb der Frist
  • Bei Ausländerbehoerde Aufenthaltstitel beantragen
  • Aufenthaltstitel zum gleichen Zweck § 28 / 30 / 32 AufenthG

Phase 4 — Bei Ablehnung

  • Klage VG Berlin
  • Eilantrag bei dringender Familien-Sache

7) Schutz Art. 6 GG / Art. 8 EMRK

Familienleben

  • Verfassungsrechtlicher Schutz
  • Prüfung Verhältnismaessigkeit Ablehnung

Kindeswohl

  • Bei Kindern besondere Prüfung
  • EGMR-Linie zur Familienzusammenführung

8) Typische Fehler

  1. A1-Sprachkenntnis unvollständig nachgewiesen
  2. Lebensunterhalts-Kalkulation falsch
  3. Termin Botschaft zu spaet — Wartezeit unterschaetzt
  4. Vorabzustimmung Ausländerbehoerde versäumt bei beschleunigtem Verfahren
  5. Klage-Frist 1 Monat versäumt

9) Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen § 28 AufenthG

Vereinfacht

  • Keine Lebensunterhalts-Pflicht
  • Sprachkenntnis erforderlich (mit Ausnahmen)
  • Standard-Weg für deutsch-ausländische Ehepaare

10) BVerwG-/EuGH-Linien

Anschluss

  • fachanwalt-migrationsrecht-orientierung — Triage
  • aufenthaltstitel-pruefung (Power-Tool) — Prüfraster
  • fachanwalt-migrationsrecht-einbuergerung — bei Staatsangehoerigkeit

Vertiefung: Aktuelle Rechtsprechung

  • Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.

Normen-Kette Familiennachzug

  • §§ 27, 28, 29, 30, 32, 36 AufenthG — Grundsatz Familiennachzug, Deutschennachzug, allgemeiner Nachzug, Ehegatten, Kinder, Eltern
  • § 36a AufenthG — Familiennachzug zu subsidiaer Schutzberechtigten (Kontingent 1.000/Monat)
  • § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG — Lebensunterhaltssicherung als Regelerteilungsvoraussetzung
  • § 81a AufenthG — beschleunigtes Fachkraefte-Visum-Verfahren
  • Art. 6 GG / Art. 8 EMRK — verfassungsrechtlicher Familien- und Privatlebensschutz
  • EU-Familienzusammenf.-RL 2003/86/EG — Rechtsanspruch auf Nachzug bei Fluechtlingen

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Output-Template: Antragsschreiben Visum Familiennachzug

Adressat: Deutsche Botschaft [LAND], Visumstelle Tonfall: Sachlich-begruendend, auf Anspruchsgrundlage hinweisend

[KANZLEI]
[ADRESSE]

Deutsche Botschaft [HAUPTSTADT/LAND]
Visumstelle
[ADRESSE]

Re: Visumsantrag Familiennachzug fuer [ANTRAGSTELLER NAME, geb. DATUM]
    zu [STAMMINHABER NAME, AufenthaltsstT/NE, wohnhaft ADRESSE D]
    Visumantrag-Nr.: [falls vorhanden]

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten [STAMMINHABER NAME] und zeigen die anwaltliche Begleitung
des Visumsantrags fuer [FAMILIENANGEHOERIGE(R)] an.

I. SACHVERHALT
[NAME STAMMINHABER] lebt seit [DATUM] in Deutschland (Aufenthaltstitel:
[Art und Gueltigkeit], Anlage 1). Er beantragt Familiennachzug fuer
seine Ehegattin / sein Kind [NAME].

II. ANSPRUCHSGRUNDLAGE
§ [28 / 30 / 32] AufenthG in Verbindung mit Art. 6 GG.

III. VORAUSSETZUNGEN LIEGEN VOR
a) Lebensunterhalt: Netto-Einkommen [BETRAG EUR] (Einkommensnachweise
   Anlage 2). Der Bedarf fuer 2 Personen betraegt nach Sozialrechtssaetzen
   ca. [BETRAG] EUR. Deckung gegeben.
b) Wohnraum: [Groesse m2] — ausreichend fuer [X] Personen (Anlage 3: Mietvertrag).
c) Sprachkenntnis: A1-Zertifikat Anlage 4. [ODER: Ausnahme wegen ...]
d) Keine Ausweisungsinteressen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG).

IV. ANLAGEN
1. Aufenthaltstitel / Niederlassungserlaubnis
2. Einkommensnachweise letzter 3 Monate
3. Mietvertrag / Wohnraumnachweis
4. A1-Zertifikat
5. Heiratsurkunde / Geburtsurkunde (beglaubigt und apostilliert)
[...]

Wir bitten um zeitnahe Bearbeitung und stehen fuer Rueckfragen zur Verfuegung.

[KANZLEI], [ORT], [DATUM]
[RA-NAME]
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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