Softwarefehler mangelhaftung pruefen
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wenn es um Strukturierte Prüfung bei mangelhafter Software mit Vertragstyp-Einordnung in Fachanwalt It Recht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
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Strukturierte Prüfung bei mangelhafter Software mit Vertragstyp-Einordnung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Strukturierte Prüfung bei mangelhafter Software mit Vertragstyp-Einordnung. Anwendungsfall Software versagt und Mandant braucht Einordnung ob Kauf- Werk- oder Dienstvertragsrecht gilt. Normen §§ 433 ff. BGB Kauf §§ 631 ff. BGB Werkvertrag §§ 535 ff. BGB Miete SaaS §§ 611 ff. BGB Dienst § 438 BGB Verjährung zwei Jahre Kauf § 634a BGB fuenf Jahre Werk. Prüfraster Vertragstyp Mangelbegriff Pflichtenhefte Spezifikation Nachbesserung Minderung Rücktritt Open-Source-GPL-Compliance. Output Mangel-Prüfprotokoll mit Vertragstyp-Einordnung Anspruchskette und Klagestrategie. Abgrenzung zu fachanwalt-it-recht-software-mangel und fachanwalt-it-recht-saas-vertrag-verhandlung.
Softwarefehler — Mangelhaftung prüfen
Kaltstart-Rückfragen
- Was ist Gegenstand des Vertrages — Standardsoftware (ERP, Office, Antivirussoftware), Individualsoftware (Eigenentwicklung, Customizing), SaaS (cloud-basiert, Abonnement) oder Beratungsleistung? Begründung: Vertragstyp bestimmt Mängelregime.
- Wann wurde geliefert / in Betrieb genommen / abgenommen (§ 640 BGB bei Werkvertrag)? Verjährungsbeginn?
- Was ist der konkrete Mangel — Bug (Fehlfunktion), Performance-Problem, Schnittstellen-Defekt, Sicherheitslücke, fehlende Dokumentation, Datenmigrations-Fehler?
- Gibt es ein Pflichtenheft, eine Spezifikation oder ein SLA, das die geschuldete Funktionalität beschreibt?
- Wurden Mangelrügen erhoben (§ 377 HGB bei beidseitig kaufmännischem Geschäft: unverzüglich nach Entdeckung)?
- Welche Nachbesserungsversuche wurden unternommen — wie viele, in welcher Frist?
- Handelt es sich um ein B2C-Vertragsverhältnis (§§ 327 ff. BGB Digitale-Produkte-Regime)?
- Liegt Open-Source-Komponente vor — welche Lizenz (GPL, AGPL, MIT, Apache)?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Vertragstypen und anwendbare Mängelregeln
| Konstellation | Vertragstyp | Mangelnorm | Verjährung |
|---|---|---|---|
| Standardsoftware auf Datenträger (Kauf) | Kaufrecht §§ 433 ff. BGB | § 434 BGB | 2 Jahre § 438 BGB ab Übergabe |
| Individualsoftware-Erstellung | Werkvertrag §§ 631 ff. BGB | § 633 BGB | 2 Jahre § 634a BGB ab Abnahme; 5 Jahre bei Bauwerk-Bezug |
| Customizing / Anpassung | Werkvertrag §§ 631 ff. BGB | § 633 BGB | 2 Jahre § 634a BGB |
| B2C digitale Inhalte / SaaS | §§ 327–327u BGB (seit 01.01.2022) | § 327e BGB | § 327j BGB |
| Wartungsvertrag mit Erfolgspflicht | Werkvertrag § 631 BGB | § 633 BGB | 2 Jahre ab Abnahme |
| Beratung / Implementierung | Dienstvertrag § 611 BGB | § 280 Abs. 1 BGB | 3 Jahre §§ 195, 199 BGB |
Zentrale Normen
- § 433 BGB — Kaufvertrag; Übergabe und Verschaffung mangelfreier Sache Pflicht.
- § 434 BGB (n. F. seit 01.01.2022) — Sachmangel: Abs. 1 subjektive Anforderungen (vereinbarte Beschaffenheit); Abs. 2 objektive Anforderungen (übliche Beschaffenheit vergleichbarer Software).
- § 439 BGB — Nacherfüllung; Verkäufer Wahlrecht Neulieferung oder Nachbesserung; Ausnahme wenn beide Arten unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich.
- § 440 BGB — Fehlschlagen der Nachbesserung nach Zweiversuchsregel (§ 440 Satz 2 BGB).
- § 633 BGB — Werkvertrag Mangelbegriff; Abs. 2 analog zu § 434 BGB.
- § 635 BGB — Werkvertrag Nacherfüllung; Unternehmer Wahlrecht.
- § 637 BGB — Selbstvornahme Werkvertrag; Vorschussanspruch.
- § 536 BGB — Mietvertrag Mangelbegriff: Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder erheblich gemindert.
- §§ 327–327u BGB — Digitale-Produkte-Richtlinie B2C: Aktualisierungspflicht § 327f BGB, Sachmangel § 327e BGB, Beweislastumkehr § 327k BGB ein Jahr.
- § 377 HGB — Untersuchungs- und Rügeobliegenheit bei beidseitig kaufmännischem Handelsgeschäft: unverzüglich nach Lieferung bei offensichtlichem Mangel, nach Entdeckung bei verborgenem Mangel; Verlust Mängelrechte bei Versäumnis.
Prüfschema
| Nr. | Prüfschritt | Norm | Kernfrage |
|---|---|---|---|
| 1 | Vertragstyp bestimmen | §§ 433, 535, 631, 611, 327 BGB | Kauf, Miete, Werk, Dienst, Digitale Produkte? |
| 2 | B2C-Regime Digitale Produkte | §§ 327 ff. BGB | Verbraucher? Digitaler Inhalt oder digitale Dienstleistung? |
| 3 | Mangelbegriff prüfen | §§ 434, 536, 633 BGB | Vereinbarte / übliche Beschaffenheit; konkret nachweisbarer Fehler |
| 4 | Pflichtenhefte und SLA auswerten | § 434 Abs. 1 BGB | Vereinbarte Beschaffenheit dokumentiert? |
| 5 | Rügeobliegenheit HGB | § 377 HGB | Beidseitig kaufmännisch? Unverzüglich gerügt? |
| 6 | Abnahme (bei Werkvertrag) | § 640 BGB | Abnahme ausdrücklich oder konkludent erfolgt? Vorbehalt erklärt? |
| 7 | Nacherfüllung und Fehlschlagen | §§ 439, 635, 440 BGB | Wie viele Versuche? Unzumutbarkeit? |
| 8 | Sekundärrechte prüfen | §§ 437, 636, 636, 638 BGB | Minderung, Rücktritt, Schadensersatz, Selbstvornahme |
| 9 | Verjährung | §§ 438, 634a BGB | 2 Jahre (Kauf/Werk) ab Übergabe/Abnahme; 5 Jahre Bauwerk; 3 Jahre SaaS |
| 10 | AGB-Kontrolle | §§ 305 ff., 309 BGB | Haftungsfreizeichnung, verkürzte Verjährung, Pauschalschadensersatz wirksam? |
| 11 | Open-Source-Compliance | GPL, AGPL, MIT | Lizenzbedingungen eingehalten? Copyleft ausgelöst? |
| 12 | DSGVO-Sicherheitsmangel | Art. 32 DSGVO | Sicherheitslücke = Mangel + DSGVO-Pflicht? |
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — Software-Mangel geltend machen | Mangelruege; Template unten |
| Variante A — Mandant will weiter mit Anbieter arbeiten | Nacherfuellung § 439 BGB bevorzugen; Klage als letztes Mittel |
| Variante B — SLA-Verletzung statt Mangel | Vertragsstrafe prüfen; anderes Skill |
| Variante C — Open-Source-Komponenten betroffen | Lizenz-Compliance prüfen; Schadensersatz nach allg. Delikt |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatzbausteine
Mangelrüge mit Fristsetzung (Käufer / Besteller)
An [Verkäufer / Auftragnehmer]
Mangelrüge und Fristsetzung zur Nacherfüllung
Wir ruegen nachfolgende Maengel an der Softwarelieferung / dem
Softwarewerk vom [Datum]:
1. [Bug-Beschreibung: System stuerzt bei Ausfuehren von Funktion X
ab; Fehlermeldung: [Code]; reproduzierbar bei: [Umgebung]]
2. [Performance: Antwortzeit bei 10 parallelen Nutzern > 30 Sekunden;
vereinbart laut Pflichtenheft Punkt 4.2: < 3 Sekunden]
3. [Schnittstelle Y funktioniert nicht: Schnittstellendokumentation
laut Spezifikation vom [Datum] nicht erfullt]
Die Maengel unterschreiten die vereinbarte Beschaffenheit gemaess
Pflichtenheft vom [Datum] sowie die objektive Beschaffenheit
vergleichbarer Software am Markt.
Wir fordern Sie auf, die vorgenannten Maengel zu beseitigen
(Nacherfuellung gemaess § 635 BGB / § 439 BGB) bis spaetestens
[Datum, Frist: 3–6 Wochen je nach Schwere].
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist behalten wir uns vor:
- Minderung des Werklohns / Kaufpreises
- Ruecktritt vom Vertrag
- Schadensersatz statt der Leistung §§ 437 Nr. 3, 281 BGB /
§§ 636, 281 BGB
- Selbstvornahme und Vorschussklage § 637 BGB (Werkvertrag)
[Unterschrift]
Anlagen: Fehlerprotokoll, Screenshots, Log-Auszuge
Klage auf Vorschuss für Selbstvornahme § 637 BGB
Klageschrift
Klager: [Auftraggeber]
Beklagter: [Auftragnehmer]
I. Antrag
Der Beklagte wird verurteilt, an den Klager EUR ____ nebst Zinsen
in Hoehe von 5 Prozentpunkten uber dem Basiszinssatz seit
Klagehangigkeit zu zahlen (Vorschuss Selbstvornahme § 637 BGB).
II. Sachverhalt
[Vertragsschluss, Lieferung, Maengel, Fristsetzung, Fehlschlagen]
III. Rechtliche Wuerdigung
Der Beklagte hat den Werkvertrag vom [Datum] erfullt; die abge-
nommene Software weist nachfolgende Maengel auf: [Auflistung].
Nach zweimaliger erfolgsloser Nachbesserung [Datum 1, Datum 2] ist
die Nacherfuellung gemaess § 637 BGB i.V.m. § 440 Satz 2 BGB als
endgueltig fehlgeschlagen anzusehen.
Die Kosten der Fremdfirma [X] zur Mängelbehebung betragen
gemaess Kostenvoranschlag (Anlage K4) EUR ____.
[Unterschrift]
--- vor Versand klären ---
- Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
- Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
- Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
Beweislast und Darlegungslast
| Frage | Beweislast | Hinweis |
|---|---|---|
| Vorliegen des Mangels | Käufer / Besteller | Pflichtenheft; Sachverständiger; Fehlerprotokoll |
| Mangel bei Übergabe vorhanden | Käufer; Ausnahme § 477 BGB (B2C: Beweislastumkehr 1 Jahr); § 327k BGB (Digitale Produkte: 1 Jahr) | Zeitnähe zur Übergabe wichtig |
| Fristsetzung + Fehlschlagen | Käufer / Besteller | Schriftnachweis Rüge + Nachbesserungsversuche |
| Unzumutbarkeit Fristsetzung | Käufer | Gravierende Mängel, Unzuverlässigkeit |
| AGB-Inhaltskontrolle | Gericht von Amts wegen | § 306 BGB |
| Open-Source-Lizenzverletzung | Kläger (Lizenzgeber) | Auskunftsanspruch § 242 BGB vorgelagert |
Fristen und Verjährung
| Frist | Dauer | Anker |
|---|---|---|
| Mangelrüge HGB (kaufmänn.) | Unverzüglich nach Entdeckung | § 377 HGB |
| Verjährung Kaufrecht | 2 Jahre ab Übergabe | § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB |
| Verjährung Werkvertrag | 2 Jahre ab Abnahme | § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB |
| Verjährung Werk-Bauwerk | 5 Jahre ab Abnahme | § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB |
| Verjährung SaaS Miete | 3 Jahre § 195 BGB (Regelverjährung) | §§ 195, 199 BGB |
| Verjährung Digitale Produkte | 2 Jahre (Kauf-analog) | § 327j BGB |
| Beweislastumkehr § 477 BGB B2C | 1 Jahr ab Übergabe | § 477 Abs. 1 BGB |
| Fristsetzung Nacherfüllung | Angemessen: typisch 3–8 Wochen | § 323 Abs. 1 BGB |
Typische Gegenargumente und Reaktion
| Einwand | Reaktion |
|---|---|
| Rüge zu spät § 377 HGB | Prüfen ob Mangel erst nach Produktivbetrieb erkennbar (verborgener Mangel); dann Rügefrist nach Entdeckung |
| Keine Abnahme erklärt — Verjährung noch nicht begonnen | Konkludente Abnahme bei Ingebrauchnahme ohne wesentliche Rüge (§ 640 Abs. 1 S. 3 BGB) kann Verjährung starten |
| Pflichtenheft deckt Mangel nicht | Objektive Beschaffenheit § 434 Abs. 2 BGB: übliche Beschaffenheit vergleichbarer Software als Auffangtatbestand |
| Zweiversuchsregel nicht erfüllt | § 440 Satz 2 BGB — zwei Nachbesserungsversuche grundsätzlich ausreichend; auch einseitiger Wechsel auf Lieferung möglich § 439 Abs. 1 BGB |
| Pauschalschadensersatz im Vertrag | § 309 Nr. 5 BGB — unwirksam wenn überhöht; Angemessenheit durch Interessenabwägung |
Streitwert und Kosten
- Streitwert: Kaufpreis / Werklohn (Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung); bei Minderung Differenz.
- Vorschuss Selbstvornahme § 637 BGB: Höhe des Kostenvoranschlags.
- Gerichtskosten: GKG-Anlage 1 Tabelle 1200 (Zivilsache erste Instanz); bei 50.000 EUR = ca. 1.638 EUR.
- RVG Anwalt: 1,3-fache Verfahrensgebühr + 1,2-fache Terminsgebühr; bei 50.000 EUR ca. 3.500 EUR netto.
- Sachverständigenkosten IT: 150–350 EUR/h; Gesamtgutachten 5.000–30.000 EUR.
- Prozesskostenhilfe: für natürliche Personen ohne Vermögen §§ 114 ff. ZPO; Streitwertklausel prüfen.
Strategische Empfehlung
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Frischer Mangel — Nachbesserung offen | Schriftliche Mangelrüge + angemessene Frist; Frist im Kalender |
| Verjährung droht in 3 Monaten | Sofort Klage oder Güteantrag § 204 BGB zur Hemmung |
| Sicherheitslücke | Parallel DSGVO-Pflichten prüfen; Mangelrüge + sofortige Gefahrenabwehr |
| Open-Source-Lizenzverletzung | Abmahnverfahren (GPL = GNU GPL Enforcement Coalition); Auskunft vor Schadensersatz |
| SaaS-Ausfall | Minderung Miete § 536 BGB; bei dauerhafter Unterschreitung SLA Sonderkündigungsrecht |
Anschluss-Skills
fachanwalt-it-recht-saas-vertrag-verhandlung— SLA und AVV-Prüfungcyber-incident-response-72h— bei Sicherheitslücke und Datenpannefachanwalt-it-recht-ki-vo-hochrisiko-konformitaetsbewertung— bei KI-Software
Quellen
- BGB §§ 280, 327–327u, 433–453, 535–548, 631–650
- HGB § 377
- DSGVO Art. 32
- Marly Praxishandbuch Softwarerecht, 8. Aufl.
- Schneider IT-Recht, 5. Aufl.
Triage zu Beginn
- Welcher Vertragstyp liegt vor — Kauf, Werkvertrag, SaaS-Miete, Digitale Produkte B2C (§§ 327 ff. BGB)?
- Wann war Lieferung / Abnahme — laeuft Verjährungsfrist (2 Jahre Kauf/Werk, 3 Jahre SaaS)?
- Wurde eine Mangelruege erhoben — bei kaufmaennischem Geschäft § 377 HGB unverzueglich?
- Wie viele Nachbesserungsversuche gab es — Zweiversuchsregel § 440 Satz 2 BGB erfuellt?
- Liegt eine Open-Source-Komponente vor — welche Lizenz (GPL, AGPL, MIT, Apache)?
- Ist die Sicherheitsluecke datenschutzrelevant — parallel DSGVO-Meldepflicht Art. 33 prüfen?
Output-Template — Mangelruege mit Fristsetzung
Adressat: Verkaeuer / Auftragnehmer — Tonfall: sachlich-juristisch
[KANZLEI]
[ADRESSE]
[DATUM]
[NAME MANDANT] ./. [GEGNER]
[AKTENZEICHEN]
Betreff: Mangelruege und Fristsetzung zur Nacherfuellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten [NAME MANDANT]. Die am [DATUM LIEFERUNG] geleistete
Software / das am [DATUM ABNAHME] abgenommene Softwarewerk weist
nachfolgende Maengel auf:
1. [MANGELBESCHREIBUNG 1: Funktion, Fehlermeldung, Reproduzierbarkeit]
2. [MANGELBESCHREIBUNG 2: Performance-Wert IST vs. SOLL laut Pflichtenheft Pkt. X]
3. [MANGELBESCHREIBUNG 3: Sicherheitsluecke — CVE-Nummer falls bekannt]
Die Maengel unterschreiten die vereinbarte Beschaffenheit gemaess
Pflichtenheft / Spezifikation vom [DATUM] sowie die objektive
Beschaffenheit vergleichbarer Software (§ 434 Abs. 2 BGB / § 633 Abs. 2 BGB).
Wir setzen Frist zur Nacherfuellung bis [DATUM] (Frist: [ZEITRAUM]).
Nach Fristablauf behalten wir vor: Minderung, Ruecktritt, Schadensersatz
(§§ 437, 636 BGB) sowie Selbstvornahme mit Vorschussklage (§ 637 BGB).
[KANZLEI], [DATUM]
Anlagen: Fehlerprotokoll, Screenshots, Log-Auszuege (Anlage K1–K3)
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
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1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.