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Software mangel

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fachanwalt-it-recht/skills/software-mangel

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Prüfung von Softwaremangelansprüchen nach Kauf-Werk- oder Dienstvertragsrecht in Fachanwalt It Recht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.

SKILL.md

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Prüfung von Softwaremangelansprüchen nach Kauf-Werk- oder Dienstvertragsrecht

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Prüfung von Softwaremangelansprüchen nach Kauf-Werk- oder Dienstvertragsrecht. Anwendungsfall Software funktioniert nicht wie vereinbart und Mandant will Nachbesserung Minderung Rücktritt oder Schadensersatz. Normen §§ 433 ff. BGB Kaufrecht §§ 631 ff. BGB Werkvertragsrecht § 634 Nr. 1-4 BGB Gewaehlmaengel §§ 438 634a BGB Verjährung. Prüfraster Vertragstyp Mangelbegriff Spezifikation Nachbesserungsfrist Selbstvornahme Minderung Rücktritt Schadensersatz Open-Source-Compliance. Output Mangelanalyse-Protokoll mit Vertragstyp-Einordnung Gewaehlmaengelauswahl und Klageschrift-Baustein. Abgrenzung zu fachanwalt-it-recht-saas-vertrag-verhandlung und softwarefehler-mangelhaftung-prüfen.

Software-Mangel

Kaltstart-Rückfragen

  1. Handelt es sich um Standardsoftware (Kaufrecht), Individualentwicklung (Werkvertrag) oder SaaS/Cloud-Bereitstellung (Mietvertrag § 535 BGB)?
  2. Wurde das Werk bzw. die Software bereits abgenommen oder geliefert? Liegt ein Übergabeprotokoll vor?
  3. Welche konkreten Funktionen fehlen oder funktionieren nicht wie zugesagt? Liegt ein Lasten-/Pflichtenheft vor?
  4. Wurde dem Lieferanten bereits eine Nacherfüllungsfrist gesetzt und welche Reaktion erfolgte?
  5. Ist der Mandant Verbraucher oder Unternehmer? Welche AGB-Klauseln gelten?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Anspruchsgrundlagen

  • Standardsoftware: Kaufrecht — Sachmangel § 434 BGB (objektive und subjektive Anforderungen), Rechtsmangel § 435 BGB.
  • Individualsoftware: Werkvertrag — Mangel § 633 BGB, Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln bei Abnahme.
  • SaaS/Cloud: Mietrecht § 535 BGB — fortlaufende Gebrauchsgewährung, Mangel § 536 BGB führt zu Minderung kraft Gesetzes.
  • Nacherfüllungspflicht: § 439 BGB (Kauf) bzw. § 635 BGB (Werk) — Nachbesserung oder Neulieferung.
  • Sekundäre Rechte nach erfolglosem Fristablauf: Rücktritt § 437 Nr. 2 i.V.m. § 323 BGB, Minderung § 441 BGB, Schadensersatz § 437 Nr. 3 i.V.m. §§ 280, 281 BGB.

Beweislast und Frist

  • Käufer/Besteller trägt nach Gefahrübergang bzw. Abnahme die Beweislast für den Mangel.
  • Verbrauchsgüterkauf: Beweislastumkehr § 477 BGB für ein Jahr ab Gefahrübergang (vor 01.01.2022: sechs Monate).
  • Verjährung Kaufrecht: zwei Jahre § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB; Werkvertrag bei nicht-Bauleistung: zwei Jahre § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB.
  • Bei arglistig verschwiegenem Mangel: Regelverjährung § 438 Abs. 3 BGB bzw. § 634a Abs. 3 BGB.

Prüfschema

1. Vertragstyp bestimmen (Kauf / Werk / Miete-SaaS)
2. Sollbeschaffenheit aus Lasten/Pflichtenheft und Vertrag ableiten
3. Istbeschaffenheit aus Tests und Logs dokumentieren
4. Soll/Ist-Abweichung = Mangel
5. Nacherfuellungsfrist setzen (zwei bis vier Wochen je nach Komplexitaet)
6. Bei Fristablauf: Ruecktritt oder Minderung oder Schadensersatz
7. Verjährung im Kalender notieren
  • Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — Software-Mangel geltend machenMangelruege; Template unten
Variante A — Mandant will weiter mit Anbieter arbeitenNacherfuellung § 439 BGB bevorzugen; Klage als letztes Mittel
Variante B — SLA-Verletzung statt MangelVertragsstrafe prüfen; anderes Skill
Variante C — Open-Source-Komponenten betroffenLizenz-Compliance prüfen; Schadensersatz nach allg. Delikt

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schreibvorlage Mängelrüge mit Fristsetzung

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft ruegen wir die nachfolgend
beschriebenen Maengel der gelieferten Software [Produktbezeichnung,
Versionsnummer]:

1. [Mangel 1 — Soll laut Pflichtenheft Ziff. X / Ist laut Test-Protokoll vom ...]
2. [Mangel 2 — ...]
3. [Mangel 3 — ...]

Wir fordern Sie auf bis spaetestens [Datum, mindestens zwei Wochen] die
Maengel im Wege der Nacherfuellung gemaess § 439 BGB / § 635 BGB zu
beseitigen.

Nach fruchtlosem Fristablauf werden wir vom Vertrag zuruecktreten den
Kaufpreis zurueckverlangen sowie Schadensersatz statt der Leistung
geltend machen (§§ 437 Nr. 2 und Nr. 3 BGB i.V.m. §§ 323 280 281 BGB).

Mit freundlichen Gruessen

--- vor Versand klären ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Übergabe

  • Bei Fristablauf ohne Nacherfüllung: Übergang in forderungsmanagement-klagewerkstatt zur Klageerhebung.
  • Bei laufendem SaaS: parallel Minderungsmitteilung an Vermieter nach § 536 BGB.
  • Verjährungsfrist im Aktenkalender notieren.

Triage zu Beginn

  1. Vertragstyp: Kauf / Werk / Miete / Dienst / Kombination?
  2. Standard- oder Individualsoftware?
  3. Liegt ein Sachmangel (§ 434 BGB) oder Rechtsmangel (§ 435 BGB) vor?
  4. Fristsetzung zur Nacherfüllung bereits erfolgt? Frist abgelaufen?

Output-Template — Software-Mangel-Memo

Adressat: Gericht / Gegenseite — Tonfall: sachlich-juristisch

Software-Mangel-Memo [DATUM]
Parteien: [AUFTRAGGEBER] vs. [AUFTRAGNEHMER/ANBIETER]
Vertragstyp: Kauf § 433 BGB / Werkvertrag § 631 BGB / Miete § 535 BGB
Software: [BEZEICHNUNG, VERSION]

Mangel:
Beschreibung: [KONKRETE BESCHREIBUNG]
Rechtsgrundlage: § 434 Abs. [X] BGB / § 633 Abs. [X] BGB / § 536 BGB

Ansprüche:
1. Nacherfüllung (§ 439 / § 635 BGB): Frist gesetzt am [DATUM]; Ablauf [DATUM]
2. Bei Fristablauf: Rücktritt § 437 Nr. 2 / § 634 Nr. 3 BGB / Minderung / Schadensersatz

Streitwert: [BETRAG EUR]
Verjährung: § 438 BGB 2 Jahre ab Ablieferung / § 195 BGB 3 Jahre (§ 634a BGB)

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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