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Informationstechnologierecht tatbestand beweis

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fachanwalt-it-recht/skills/informationstechnologierecht-tatbestand-beweis

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Informationstechnologierecht: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage in Fachanwalt It Recht geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix.

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Informationstechnologierecht: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Informationstechnologierecht: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage.

Spezialwissen: Informationstechnologierecht: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage

  • Normen-/Quellenanker: DSGVO, BDSG, TTDSG, TKG, DDG, DSA, DMA, EU, KI, VO.

Fallweichen

Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

  1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
  2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
  3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
  4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
  5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

Arbeitsworkflow

  1. Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
  2. Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld IT-Recht prüfen.
  3. Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
  4. Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
  5. Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

IT-Recht Tatbestände und Beweisfragen

  • § 631 BGB Werkvertrag (Software): Erfolg = mangelfreies Werk gemäß Pflichtenheft; Abnahme § 640 BGB; Verjährung 2 Jahre § 634a Abs. 1 Nr. 1.
  • Beweislast bis Abnahme: Unternehmer (auf Mangelfreiheit); nach Abnahme: Besteller (auf Mangel).
  • §§ 535 ff. BGB analog SaaS: Dauerhafte Bereitstellung; Mietminderung bei Mängeln; Pflichtmaßstab Verfügbarkeit aus SLA.
  • § 433 BGB Standard-Software: Kauf; Mängelhaftung §§ 434 ff., Beschränkung in B2B-AGB möglich, aber § 309 Nr. 7 BGB-Grenzen.
  • §§ 305 ff. BGB AGB-Kontrolle: Einbeziehung (§ 305 Abs. 2/3), Inhaltskontrolle (§ 307 ff.), Klauselverbote § 308 (mit Wertungsmöglichkeit), § 309 (ohne).
  • § 14 UrhG: Urheberpersönlichkeitsrecht; bei Software-Lizenzierung § 69c UrhG (Verwertungsrechte).
  • Beweismittel: Pflichtenheft, Abnahmeprotokoll, Testberichte, Kommunikationsverlauf, SLA-Logs, Quellcode-Hash, Versionskontrolle.

Praxis-Tipp

Bei Software-Werkverträgen ist die Abnahme (§ 640 BGB) der entscheidende Wendepunkt der Beweislast. Wer keinen formalen Abnahmevorgang dokumentiert, riskiert konkludente Abnahme nach langer Nutzung — was Mängelrechte erheblich erschwert. Empfehlung: Abnahmebescheid mit konkretem Datum, Beteiligten und Vorbehalten.

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