Fachanwalt it recht datenschutz folgenabschaetzung
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wenn es um Datenschutz-Folgenabschätzung in Fachanwalt It Recht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
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Datenschutz-Folgenabschätzung
Kaltstart-Rückfragen
- Welche konkrete Verarbeitungstätigkeit wird geplant — Zweck, Datenkategorien, Empfänger, Drittlandsbezug?
- Werden besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO oder Daten zu strafrechtlichen Verurteilungen Art. 10 DSGVO verarbeitet?
- Erfolgt automatisierte Entscheidung, Profiling oder systematische Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche?
- Liegt die Verarbeitung auf der Muss-Liste der Datenschutzkonferenz oder der zuständigen Landesaufsicht?
- Wer ist Verantwortlicher und wer Auftragsverarbeiter — liegt AVV nach Art. 28 DSGVO vor?
Anspruchsgrundlagen und Pflichten
- DSFA-Pflicht bei voraussichtlich hohem Risiko Art. 35 Abs. 1 DSGVO; Beispielfälle Art. 35 Abs. 3 DSGVO.
- Vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde Art. 36 DSGVO bei verbleibendem hohem Risiko trotz Schutzmaßnahmen.
- Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten Art. 35 Abs. 2 DSGVO.
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Art. 30 DSGVO.
- Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Art. 6 DSGVO bzw. Art. 9 DSGVO.
Beweislast und Frist
- Verantwortlicher trägt die Rechenschaftspflicht Art. 5 Abs. 2 DSGVO und muss DSFA dokumentieren.
- Konsultation Art. 36 DSGVO: Aufsichtsbehörde antwortet innerhalb von acht Wochen, verlängerbar um sechs Wochen.
- Sanktionen bei Pflichtverstoß bis zu 10 Mio. Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes Art. 83 Abs. 4 DSGVO.
Prüfschema DSFA
1. Schwellwertanalyse — DSFA-Pflicht ja/nein
2. Systematische Beschreibung der Verarbeitung
3. Notwendigkeit und Verhaeltnismaessigkeit Art. 35 Abs. 7 lit. b DSGVO
4. Risikobewertung fuer Betroffene (Eintrittswahrscheinlichkeit x Schwere)
5. Geplante Abhilfemassnahmen TOM Art. 32 DSGVO
6. Restrisiko hoch — Konsultation Art. 36 DSGVO
7. Dokumentation in Verarbeitungsverzeichnis Art. 30 DSGVO
8. Periodische Ueberpruefung
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Schreibvorlage Konsultationsanfrage Art. 36 DSGVO
An die Aufsichtsbehoerde fuer den Datenschutz [Land]
Konsultation nach Art. 36 DSGVO — Az. (intern) [...]
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Verantwortlicher zeigen wir gemaess Art. 36 Abs. 1 DSGVO an dass die
geplante Verarbeitungstaetigkeit [Bezeichnung] trotz der getroffenen
Abhilfemassnahmen ein verbleibendes hohes Risiko fuer die Rechte und
Freiheiten natuerlicher Personen aufweist.
Beigefuegt sind nach Art. 36 Abs. 3 DSGVO:
- Verantwortlichkeiten (Verantwortlicher Auftragsverarbeiter DSB)
- Zwecke und Mittel der Verarbeitung
- Schutzmassnahmen Art. 32 DSGVO
- Ergebnisse der DSFA nach Art. 35 Abs. 7 DSGVO
- Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO
Wir bitten um schriftliche Empfehlung innerhalb der Frist des Art. 36
Abs. 2 DSGVO.
Mit freundlichen Gruessen
Übergabe
- Bei Konsultationspflicht: Versand an Aufsicht und Eintrag der Achtwochen-Frist.
- DSFA in Datenschutzakte ablegen und an DSB übergeben.
- Bei Verstoß-Erkennung Meldung Art. 33 DSGVO innerhalb 72 Stunden prüfen.
Faktische Updates (Stand 05/2026)
- FRIA (Art. 27 KI-VO) — ab 02.08.2026: Bei Hochrisiko-KI-Systemen muessen bestimmte Betreiber (oeffentliche Stellen, oeffentlich-finanzierte Dienste, Kreditscoring, Krankenversicherungs-Risikobewertung) eine Grundrechte-Folgenabschaetzung durchfuehren. Integriert mit DSFA moeglich, rechtlich aber eigenstaendig.
- EDSA-Stellungnahme 28/2024 zu KI-Modellen: Bei KI-Modellen, die mit personenbezogenen Daten trainiert wurden, sind Anonymitaet, Pseudonymisierung, Modellausgaben mit Personenbezug und Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) zu pruefen. Quelle: edpb.europa.eu.
- Aktualisierte BfDI/LfDI-Blacklists Art. 35 Abs. 4 DSGVO: vor jeder DSFA aktuelle Listen live pruefen.
- NIS-2 / DORA Schnittstelle: Bei Hochrisiko-Verarbeitungen mit IT-Sicherheits-Bezug parallele Cyber-Risikobewertung dokumentieren.
Triage zu Beginn
- Welche EDSA-Kriterien sind erfüllt? (Mindestens 2 für DSFA-Pflicht)
- Steht die Verarbeitung auf der BfDI- oder DSK-Blacklist?
- Liegt ein KI-System vor? (FRIA nach Art. 27 KI-VO parallel zur DSGVO-DSFA)
- Ergebnis: DSFA PFLICHT / DSFA EMPFOHLEN / KEINE DSFA?
Output-Template — DSFA-Kurzprotokoll
Adressat: DSB / Aufsichtsbehörde — Tonfall: sachlich-juristisch
DSFA-Kurzprotokoll [DATUM]
Verarbeitungsvorgang: [BEZEICHNUNG]
Verantwortlicher: [NAME]
DSFA-Pflicht: JA (EDSA-Kriterien: [LISTE]) / NEIN
Risikobewertung (Vor Maßnahmen):
- Wahrscheinlichkeit: hoch / mittel / gering
- Schwere: hoch / mittel / gering
Maßnahmen: [LISTE]
Restrisiko: AKZEPTABEL / VORAB-KONSULTATION Art. 36 DSGVO erforderlich
Genehmigt von: [FUNKTION, NAME]
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.