Dsv vvt update nach vorfall
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⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wenn es um Steuert die Aktualisierung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten nach Art in Fachanwalt It Recht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
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Steuert die Aktualisierung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten nach Art
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Steuert die Aktualisierung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO im Nachgang eines Datenschutzvorfalls. Behandelt: Identifikation der betroffenen Verarbeitungen; Anpassung der technischen und organisatorischen Maßnahmen; neue Risikoeinschätzung; Auftragsverarbeiter-Update; Aufbewahrungsfristen; Verknüpfung mit Vorfallregister Art. 33 Abs. 5. Output: Update-Checkliste mit Pflichtfeldern. Abgrenzung: kein neues VVT; keine DSFA.
Aktualisierung des Verfahrensverzeichnisses nach Datenschutzvorfall
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Welche VVT-Einträge sind durch den Vorfall berührt?
- Welche TOM müssen aktualisiert werden?
- Sind neue Auftragsverarbeiter hinzugekommen (Forensiker, Hotline)?
- Welche Aufbewahrungsfristen ändern sich (Logs, Vorfallakten)?
- Wer pflegt das VVT und genehmigt die Änderung?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Rechenschaftspflicht erfüllen; Bußgeldverteidigung; saubere Audit-Spur)
Rechtsgrundlagen
- Art. 30 DSGVO VVT.
- Art. 32 DSGVO TOM.
- Art. 33 Abs. 5 DSGVO Vorfallregister.
- Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaftspflicht.
- Art. 24 DSGVO Verantwortung.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; insbesondere zur Vorlagepflicht des VVT auf Behördenanforderung vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 5 Abs. 2; Art. 24; Art. 30; Art. 32; Art. 33 Abs. 5 DSGVO.
Praxisformulierung — Update-Checkliste
Schritt 1: Vorfall einer Verarbeitung VVT-ID zuordnen.
Schritt 2: TOM-Liste aktualisieren — was war wirksam, was nicht, was wurde nachgerüstet.
Schritt 3: Risikobewertung in VVT überarbeiten.
Schritt 4: Auftragsverarbeiter-Eintrag pflegen — neue Subunternehmer dokumentieren.
Schritt 5: Aufbewahrungsfristen anpassen; Vorfallakte mit Aufbewahrungsende eintragen.
Schritt 6: Versionsstand mit Datum und Bearbeiter speichern; alte Version revisionssicher archivieren.
Abgrenzung zu anderen Skills
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dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. -
dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. -
dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab. -
dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. -
dsv-dsfa-update-nach-vorfalldeckt die Datenschutz-Folgenabschätzung ab. -
dsv-interne-dokumentation-art-33-abs-5deckt das Vorfallregister ab.