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Dsv verdacht vs festgestellt

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fachanwalt-it-recht/skills/dsv-verdacht-vs-festgestellt

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Bewertet, ob der Mandant bereits Kenntnis von einer Verletzung im Sinne Art in Fachanwalt It Recht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.

SKILL.md

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Bewertet, ob der Mandant bereits Kenntnis von einer Verletzung im Sinne Art

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Bewertet, ob der Mandant bereits Kenntnis von einer Verletzung im Sinne Art. 33 Abs. 1 DSGVO hat oder ob noch bloßer Verdacht vorliegt. Behandelt: Abgrenzung Verdacht und Kenntnis; angemessene Sicherheit der Feststellung; Pflicht zur unverzüglichen Aufklärung; Erwägungsgrund 87; Dokumentationspflichten in der Verdachtsphase; Risiko einer verspäteten Meldung. Output: Memo zur Einordnung und Begründung des Fristbeginns. Abgrenzung: keine eigene Meldung; keine Risikobewertung.

Verdacht versus festgestellte Verletzung — Kenntnisbegriff Art. 33 DSGVO

Triage — kläre vor der Bearbeitung

  1. Worauf basiert der Verdacht — Logeintrag, Anruf, Drittmeldung, Pressebericht?
  2. Welche internen Prüfungen wurden bereits durchgeführt?
  3. Liegen objektive Anhaltspunkte für eine Verletzung vor oder reine Spekulation?
  4. Wie lange dauert die Aufklärung voraussichtlich?
  5. Welche Sofortmaßnahmen sind während der Aufklärung sinnvoll?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Rechtssicherheit beim Fristbeginn; keine voreilige Falschmeldung)

Rechtsgrundlagen

  • Art. 33 Abs. 1 DSGVO Meldung ab Kenntniserlangung.
  • Erwägungsgrund 87 DSGVO unverzügliche Feststellung mit angemessener Sicherheit.
  • Art. 33 Abs. 5 DSGVO Dokumentationspflicht auch in der Verdachtsphase.
  • Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaftspflicht.

Aktuelle Rechtsprechung

Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu Maßstäben angemessener Sicherheit der Feststellung und Reichweite der Aufklärungspflicht vor Ausgabe verifizieren.

Zentrale Normen

Art. 33 Abs. 1; Art. 33 Abs. 5; Art. 5 Abs. 2 DSGVO; Erwägungsgrund 87.

Praxisformulierung — Einordnungsraster

Phase Verdacht: kein Fristbeginn; Dokumentation der eingeleiteten Aufklärungsschritte.

Phase qualifizierte Kenntnis: Fristbeginn 72 Stunden; Festlegung des Zeitpunkts.

Maßstab: ein verständiger Verantwortlicher würde von einer Verletzung ausgehen — Reasoning zuerst dann Conclusion.

Dokumentationsbausteine: was wurde wann wahrgenommen; welche Prüfungen wurden eingeleitet; welche Ergebnisse haben den Verdacht zur Kenntnis verdichtet.

Abgrenzung zu anderen Skills

  • dsv-aufnahme-statusinformation bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.
  • dsv-meldung-art-33-pflichtangaben deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.
  • dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene deckt die Benachrichtigung Betroffener ab.
  • dsv-bussgeldverteidigung-art-83 und dsv-schadensersatz-art-82 decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.

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