Dsv verdacht vs festgestellt
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⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wenn es um Bewertet, ob der Mandant bereits Kenntnis von einer Verletzung im Sinne Art in Fachanwalt It Recht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
SKILL.md
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Bewertet, ob der Mandant bereits Kenntnis von einer Verletzung im Sinne Art
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Bewertet, ob der Mandant bereits Kenntnis von einer Verletzung im Sinne Art. 33 Abs. 1 DSGVO hat oder ob noch bloßer Verdacht vorliegt. Behandelt: Abgrenzung Verdacht und Kenntnis; angemessene Sicherheit der Feststellung; Pflicht zur unverzüglichen Aufklärung; Erwägungsgrund 87; Dokumentationspflichten in der Verdachtsphase; Risiko einer verspäteten Meldung. Output: Memo zur Einordnung und Begründung des Fristbeginns. Abgrenzung: keine eigene Meldung; keine Risikobewertung.
Verdacht versus festgestellte Verletzung — Kenntnisbegriff Art. 33 DSGVO
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Worauf basiert der Verdacht — Logeintrag, Anruf, Drittmeldung, Pressebericht?
- Welche internen Prüfungen wurden bereits durchgeführt?
- Liegen objektive Anhaltspunkte für eine Verletzung vor oder reine Spekulation?
- Wie lange dauert die Aufklärung voraussichtlich?
- Welche Sofortmaßnahmen sind während der Aufklärung sinnvoll?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Rechtssicherheit beim Fristbeginn; keine voreilige Falschmeldung)
Rechtsgrundlagen
- Art. 33 Abs. 1 DSGVO Meldung ab Kenntniserlangung.
- Erwägungsgrund 87 DSGVO unverzügliche Feststellung mit angemessener Sicherheit.
- Art. 33 Abs. 5 DSGVO Dokumentationspflicht auch in der Verdachtsphase.
- Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaftspflicht.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu Maßstäben angemessener Sicherheit der Feststellung und Reichweite der Aufklärungspflicht vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 33 Abs. 1; Art. 33 Abs. 5; Art. 5 Abs. 2 DSGVO; Erwägungsgrund 87.
Praxisformulierung — Einordnungsraster
Phase Verdacht: kein Fristbeginn; Dokumentation der eingeleiteten Aufklärungsschritte.
Phase qualifizierte Kenntnis: Fristbeginn 72 Stunden; Festlegung des Zeitpunkts.
Maßstab: ein verständiger Verantwortlicher würde von einer Verletzung ausgehen — Reasoning zuerst dann Conclusion.
Dokumentationsbausteine: was wurde wann wahrgenommen; welche Prüfungen wurden eingeleitet; welche Ergebnisse haben den Verdacht zur Kenntnis verdichtet.
Abgrenzung zu anderen Skills
dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab.dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.