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Dsv stakeholder mapping

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fachanwalt-it-recht/skills/dsv-stakeholder-mapping

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Dsv Stakeholder Mapping in Fachanwalt It Recht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.

SKILL.md

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Kartiert alle internen und externen Stakeholder eines Datenschutzvorfalls inklusive Informationsbedarf, Zeitpunkt und Verantwortlicher

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Kartiert alle internen und externen Stakeholder eines Datenschutzvorfalls inklusive Informationsbedarf, Zeitpunkt und Verantwortlicher. Behandelt: Geschäftsleitung; Datenschutzbeauftragter; IT-Sicherheit; Betriebsrat; Auftragsverarbeiter; gemeinsam Verantwortliche; Cyberversicherung; Aufsichtsbehörde; Strafverfolgungsbehörden; Betroffene; Großkunden mit Vertragsklauseln; Presse; Sozialmedien. Output: Stakeholder-Matrix mit Eskalations- und Informationsplan. Abgrenzung: keine konkreten Schreiben.

Stakeholder-Mapping nach Datenschutzvorfall

Triage — kläre vor der Bearbeitung

  1. Welche Vertragsbeziehungen verlangen frühzeitige Information (Banken, Großkunden, Auftragsverarbeiter)?
  2. Welche Aufsichtsbehörde ist primär, welche zusätzlich (Sektoraufsicht BaFin, BSI § 8b BSIG)?
  3. Ist der Konzern grenzüberschreitend tätig — Lead-Authority nach Art. 56 DSGVO?
  4. Gibt es Betriebsrat und welche Beteiligungsrechte?
  5. Welche Sozialmedien-Kanäle hat der Mandant?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (kein Stakeholder vergessen; keine Doppelkommunikation)

Rechtsgrundlagen

  • Art. 26 DSGVO gemeinsam Verantwortliche.
  • Art. 28 DSGVO Auftragsverarbeiter.
  • Art. 33 DSGVO Meldepflicht.
  • Art. 56 DSGVO federführende Aufsichtsbehörde.
  • § 8b BSIG Meldepflicht bei kritischen Infrastrukturen.

Aktuelle Rechtsprechung

Nicht aus Modellwissen; insbesondere zur Abgrenzung gemeinsam Verantwortlicher und reiner Auftragsverarbeitung vor Ausgabe verifizieren.

Zentrale Normen

Art. 26; Art. 28; Art. 33; Art. 56 DSGVO; § 8b BSIG; § 109 TKG.

Praxisformulierung — Stakeholder-Matrix-Spalten

Stakeholder; Rolle; Pflicht oder freiwillig; Zeitpunkt; Verantwortlicher intern; Format der Information; abgestimmte Kernbotschaft; Eskalationsstufe.

Abgrenzung zu anderen Skills

  • dsv-aufnahme-statusinformation bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.
  • dsv-meldung-art-33-pflichtangaben deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.
  • dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene deckt die Benachrichtigung Betroffener ab.
  • dsv-bussgeldverteidigung-art-83 und dsv-schadensersatz-art-82 decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.

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