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Dsv rechtsprechung immaterieller schaden bgh olg

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⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Analysiert die deutsche Rechtsprechung zum immateriellen Schadensersatz nach Art in Fachanwalt It Recht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.

SKILL.md

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Analysiert die deutsche Rechtsprechung zum immateriellen Schadensersatz nach Art

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Analysiert die deutsche Rechtsprechung zum immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO im Lichte der EuGH-Vorgaben. Behandelt: BGH-Entscheidungen zur Substantiierung; OLG-Linien zur Bagatellschwelle; OLG-Entscheidungen zur Beweislast bei Kontrollverlust; LG-Streuung bei Datenleck-Massenklagen; Schmerzensgeldgrößen; Kausalitäts-anforderungen. Output: Rechtsprechungs-Übersicht mit Begründungslinien. Abgrenzung: keine konkrete Verteidigung.

Triage — kläre vor der Bearbeitung

  1. Welche Sachverhaltskonstellation liegt vor (Kontrollverlust; Phishing-Folge; Identitätsdiebstahl)?
  2. Welche OLG-Region ist relevant?
  3. Welche EuGH-Entscheidungen sind seit C-300/21 ergangen?
  4. Welche Schmerzensgeldgrößen werden zugesprochen?
  5. Welche Beweisanforderungen stellt das Gericht?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (rechtssichere Argumentation; passende Präzedenzen)

Rechtsgrundlagen

  • Art. 82 DSGVO Schadensersatz.
  • EuGH C-300/21 Österreichische Post Auslegung Schadensbegriff.
  • EuGH C-687/21 Saturn geringe Schwelle für Schadenseintritt.
  • EuGH C-456/22 Gemeinde Ummendorf keine Bagatellgrenze für Schaden, aber Substantiierung erforderlich.
  • BGH VI ZR-Rechtsprechung zur immateriellen Schadenshöhe.

Aktuelle Rechtsprechung

Nicht aus Modellwissen; jede zitierte Entscheidung vor Ausgabe über bundesgerichtshof.de; openjur.de; eur-lex.europa.eu verifizieren mit Aktenzeichen Datum und Tenor.

Zentrale Normen

Art. 82 DSGVO; § 253 Abs. 2 BGB; EuGH C-300/21; C-687/21; C-456/22.

Praxisformulierung — Übersichtsraster

Spalte 1: Aktenzeichen und Gericht; Spalte 2: Datum; Spalte 3: Sachverhaltstyp; Spalte 4: Schadenshöhe zugesprochen; Spalte 5: tragende Argumente; Spalte 6: Quelle.

Verifikationsschritt: vor jeder Zitation prüfen — wegen Quellenregel keine Zitate aus Modellwissen.

Abgrenzung zu anderen Skills

  • dsv-aufnahme-statusinformation bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.

  • dsv-meldung-art-33-pflichtangaben deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.

  • dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene deckt die Benachrichtigung Betroffener ab.

  • dsv-bussgeldverteidigung-art-83 und dsv-schadensersatz-art-82 decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.

  • dsv-schadensersatz-art-82 deckt die konkrete Verteidigung ab.

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