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Dsv pressemitteilung krisenkommunikation

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⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Dsv Pressemitteilung Krisenkommunikation in Fachanwalt It Recht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.

SKILL.md

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Entwirft eine Pressemitteilung und begleitende Krisenkommunikation bei einem Datenschutzvorfall mit öffentlicher Wahrnehmung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Entwirft eine Pressemitteilung und begleitende Krisenkommunikation bei einem Datenschutzvorfall mit öffentlicher Wahrnehmung. Behandelt: rechtliche Pflichten aus Art. 34 Abs. 3 lit. c DSGVO (öffentliche Bekanntmachung); Inhalt; Tonfall; Vermeidung von Selbstbelastung; Abstimmung mit Aufsichtsbehörde; Q&A für Pressestelle; Social-Media-Steuerung. Output: Pressemitteilung mit Q&A. Abgrenzung: keine individuelle Benachrichtigung; keine Pressepressespiegel.

Pressemitteilung und Krisenkommunikation bei Datenschutzvorfall

Triage — kläre vor der Bearbeitung

  1. Ist die öffentliche Bekanntmachung Pflicht (Art. 34 Abs. 3 lit. c) oder freiwillig?
  2. Welche Medien sind bereits aktiv und welche Fragen kommen?
  3. Welcher Tonfall passt zum Mandanten (Konzern, Mittelstand, Praxis)?
  4. Welche Aussagen müssen mit Behörde und Versicherer abgestimmt werden?
  5. Welche Social-Media-Kanäle erfordern eigene Botschaften?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Vertrauenserhalt; keine Selbstbelastung; Sammelklagen-Schutz)

Rechtsgrundlagen

  • Art. 34 Abs. 1 DSGVO Benachrichtigung Betroffener.
  • Art. 34 Abs. 3 lit. c DSGVO öffentliche Bekanntmachung als Ersatz.
  • Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO Transparenz.
  • § 824 BGB Kreditgefährdung.

Aktuelle Rechtsprechung

Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu Sammelklagen und immateriellen Schadensersatzansprüchen nach öffentlicher Bekanntmachung vor Ausgabe verifizieren.

Zentrale Normen

Art. 5 Abs. 1 lit. a; Art. 34 Abs. 1; Art. 34 Abs. 3 lit. c DSGVO; § 824 BGB.

Praxisformulierung — Pressemitteilung-Bausteine

Headline: sachlich; keine Schuldzuweisung; keine Verharmlosung.

Lead: Was, wann, wer, wie viele.

Body: Welche Maßnahmen wurden bereits getroffen; welche Empfehlungen für Betroffene; welche Anlaufstelle (Hotline, E-Mail); welche Behördenkommunikation läuft.

Tonfall: matter-of-factly; verantwortungsbewusst; ohne unverbindliche Beruhigung.

Q&A: zehn bis fünfzehn Standardfragen mit abgestimmten Antworten für Pressestelle und Hotline.

Sperrfristen: erst nach Information der Betroffenen oder gleichzeitig veröffentlichen.

Abgrenzung zu anderen Skills

  • dsv-aufnahme-statusinformation bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.

  • dsv-meldung-art-33-pflichtangaben deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.

  • dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene deckt die Benachrichtigung Betroffener ab.

  • dsv-bussgeldverteidigung-art-83 und dsv-schadensersatz-art-82 decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.

  • dsv-kommunikationssperre deckt die internen Sprachregelungen ab.

  • dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene deckt die individuelle Benachrichtigung ab.

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