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Dsv paragraf 203 stgb berufsgeheimnis

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⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Bewertet einen Datenschutzvorfall bei Berufsgeheimnisträgern nach Paragraf 203 StGB in Fachanwalt It Recht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.

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Bewertet einen Datenschutzvorfall bei Berufsgeheimnisträgern nach § 203 StGB

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Bewertet einen Datenschutzvorfall bei Berufsgeheimnisträgern nach § 203 StGB. Behandelt: Ärzte; Rechtsanwälte; Steuerberater; Wirtschaftsprüfer; Psychotherapeuten; Sozialarbeiter; berufsmäßige Gehilfen; mitwirkende Personen nach § 203 Abs. 3 StGB; Reichweite der Schweigepflicht; Verhältnis zur DSGVO; Anzeige- und Benachrichtigungspflichten; Risiken bei Cloud-Auslagerung; berufsrechtliche Folgen. Output: Memo zu Strafbarkeitsrisiko und Pflichten. Abgrenzung: keine berufsrechtliche Verteidigung; keine Strafanzeige.

§ 203 StGB Berufsgeheimnis im Datenschutzvorfall

Triage — kläre vor der Bearbeitung

  1. Welcher Berufsgeheimnisträger ist betroffen?
  2. Wurde das Geheimnis offenbart oder unbefugt zugänglich gemacht?
  3. Lag Vorsatz oder Fahrlässigkeit vor?
  4. Sind mitwirkende Personen nach § 203 Abs. 3 StGB beteiligt — Cloud-Anbieter, Praxisverwaltungssystem?
  5. Welche Schweigepflichtsentbindung der Betroffenen liegt vor?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Strafbarkeitsrisiko vermeiden; Berufszulassung sichern)

Rechtsgrundlagen

  • § 203 Abs. 1 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen.
  • § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB mitwirkende Personen.
  • § 203 Abs. 4 StGB Offenbarungstatbestände.
  • Art. 33 DSGVO Meldepflicht (zusätzlich zur strafrechtlichen Bewertung).
  • § 43a Abs. 2 BRAO anwaltliche Verschwiegenheit.

Aktuelle Rechtsprechung

Nicht aus Modellwissen; insbesondere zur Reichweite des § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB bei IT-Dienstleistern vor Ausgabe verifizieren.

Zentrale Normen

§ 203 Abs. 1; § 203 Abs. 3; § 203 Abs. 4 StGB; Art. 33 DSGVO; § 43a Abs. 2 BRAO.

Praxisformulierung — Strafbarkeitsraster

Tathandlung: Offenbaren / unbefugt Zugänglichmachen.

Täterkreis: § 203 Abs. 1 StGB Katalog; § 203 Abs. 3 mitwirkende Personen.

Schuld: Vorsatz / Fahrlässigkeit (§ 203 Abs. 1 setzt Vorsatz voraus; fahrlässige Offenbarung nicht strafbar, aber berufsrechtlich relevant).

Berufsrecht: zusätzliche Meldung an Kammer; Disziplinarverfahren möglich.

Abgrenzung zu anderen Skills

  • dsv-aufnahme-statusinformation bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.

  • dsv-meldung-art-33-pflichtangaben deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.

  • dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene deckt die Benachrichtigung Betroffener ab.

  • dsv-bussgeldverteidigung-art-83 und dsv-schadensersatz-art-82 decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.

  • dsv-art-9-besondere-kategorien deckt sensible Daten ab.

  • dsv-sozialdaten-sgb deckt Sozialdaten ab.

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