Dsv meldung art 33 pflichtangaben
Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fachanwalt-it-recht/skills/dsv-meldung-art-33-pflichtangaben
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill dsv-meldung-art-33-pflichtangabenAssembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.
What its author says it does
Copied from the file, not written here
Wenn es um Erstellt eine vollständige Meldung nach Art in Fachanwalt It Recht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
SKILL.md
7.8 KB, as published. Nobody here has run it
Erstellt eine vollständige Meldung nach Art
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Erstellt eine vollständige Meldung nach Art. 33 DSGVO an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb der 72-Stunden-Frist. Behandelt: Pflichtangaben nach Art. 33 Abs. 3 lit. a-d DSGVO — Art der Verletzung; Kategorien und ungefähre Zahl der Betroffenen und Datensätze; Name und Kontakt des Datenschutzbeauftragten; wahrscheinliche Folgen; ergriffene oder vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen; Begründung Verspätung Art. 33 Abs. 1 Satz 2; Form schriftlich oder per Online-Formular; schrittweise Übermittlung Art. 33 Abs. 4. Output: Fließtext-Meldung in der Reihenfolge der Berliner Formularstruktur I bis VI. Abgrenzung: keine behörden-spezifischen Eingabewege; keine Benachrichtigung Art. 34.
Meldung nach Art. 33 DSGVO — Pflichtangaben generisch
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Welche Aufsichtsbehörde ist zuständig (Sitzland-Prinzip nach Art. 55; Lead Authority Art. 56)?
- Welches Online-Formular oder welcher Postweg ist vorgegeben?
- Welche Fristberechnung — wann begann die qualifizierte Kenntnis?
- Liegen Daten Art. 9 DSGVO oder § 203 StGB-Geheimnisse vor?
- Ist eine vorläufige Meldung sinnvoll und welche Nachmeldungen sind geplant?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Behördentauglicher Erstmelde-Text in 72 h; Vermeidung von Rückfragen)
Rechtsgrundlagen
- Art. 33 Abs. 1 DSGVO Meldepflicht binnen 72 Stunden.
- Art. 33 Abs. 3 DSGVO Pflichtangaben.
- Art. 33 Abs. 4 DSGVO schrittweise Übermittlung.
- Art. 33 Abs. 5 DSGVO Dokumentationspflicht.
- Art. 55; 56 DSGVO Zuständigkeit.
- § 51 BlnDSG / Landesdatenschutzgesetze für öffentliche Stellen.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; aktuelle Bußgeldfälle wegen unvollständiger oder verspäteter Meldungen vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 33 Abs. 1; Art. 33 Abs. 3 lit. a-d; Art. 33 Abs. 4; Art. 33 Abs. 5; Art. 55; Art. 56 DSGVO; § 51 BlnDSG.
Berliner Struktur als Goldstandard
Die Meldeformular-Vorlage der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit deckt strukturell alle Pflichtangaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO ab und wird als inhaltliche Prüfliste verwendet. Die Meldung gliedert sich in sechs Bloecke:
I. Wo ist die Datenpanne passiert?
- Verantwortliche Stelle (Unternehmen, Verein, Praxis, Behörde) — Name, Anschrift, Webseite, Branche.
- Angaben zur meldenden Person — Name, Funktion, dienstliche E-Mail, Telefon.
II. Was ist passiert?
- Art der Datenpanne (Vertraulichkeit, Integritaet, Verfuegbarkeit; konkrete Kategorie).
- Beschreibung — was ist passiert; welche Fehler oder Sicherheitsluecken; welche technischen Systeme und Dienste.
- Auftragsverarbeiter beteiligt — falls ja Name und Anschrift.
- Beginn und Dauer der Datenpanne; ggf. fruehestmoeglichen Zeitpunkt.
- Datum der Kenntnisnahme (loest 72-Stunden-Frist aus).
- Betroffene Datenarten — Namen; Adressen; E-Mail-Adressen; Standort; Geburtsdatum; Passwoerter; Personalausweisnummer; Pass; Steuernummer; Bankdaten; wirtschaftliche Verhältnisse; Straftaten; politische Meinungen; religioese Ueberzeugungen; Gewerkschaftszugehoerigkeit; Gesundheit; Sexualitaet; ethnische Herkunft; Biometrie; Identifikationsnummern; Fotos/Videos; unbekannt.
- Art. 9 DSGVO-Daten ja/nein/nicht bekannt.
- Kategorien betroffener Personen — Mitarbeiter; Nutzer; Kunden; Patienten; Politiker; Kinder/Minderjaehrige; Personen öffentlichen Lebens; andere.
- Anzahl betroffener Personen (Obergrenze).
- Anzahl betroffener Datensaetze.
- Wahrscheinliche Folgen für Betroffene — Geheimnisoffenbarung; wirtschaftliche Nachteile; finanzieller Schaden; Blossstellung; Rufschaedigung; Verlust des Arbeitsplatzes; Existenzgefaehrdung; Lebensgefaehrdung; Diskriminierung; gesellschaftliche Nachteile; Identitaetsdiebstahl; Aufhebung Pseudonymisierung; andere.
III. Welche Gegenmassnahmen wurden ergriffen oder werden vorgeschlagen?
- Bereits eingeleitete und geplante Gegenmassnahmen zur Schadensminderung und zur kuenftigen Verhinderung.
- Vorbestehende technische und organisatorische Maßnahmen sowie Begruendung, weswegen sie nicht ausgereicht haben.
- Information der Betroffenen ja/nein; wie und wann; welche Empfehlungen; bei nein Begruendung zu Art. 34 DSGVO.
IV. Sonstige Mitteilungen an die Aufsichtsbehoerde
- Andere Behörden eingeschaltet (mit Aktenzeichen).
- Strafanzeige (Dienststelle, Aktenzeichen).
- Sonstige Hinweise.
V. Dokumente
- Forensischer Untersuchungsbericht.
- Auflistung der technischen und organisatorischen Maßnahmen.
- Muster Benachrichtigungsschreiben Art. 34 DSGVO.
- Schlüsselmaterial (PGP).
VI. Abschluss
- Vorlaeufige Meldung ja/nein; bei vorläufiger Meldung Ergaenzung binnen 14 Tagen.
Diese sechs Bloecke werden in jeder Behörden-spezifischen Meldung adressiert; die Reihenfolge kann je nach Formular variieren.
Praxisformulierung — Meldungstext Reihenfolge Meldung-vor-Bewertung
Die Meldung wird als Fließtext oder als ausgefülltes Online-Formular eingereicht. Reihenfolge der Inhalte:
- Verantwortliche Stelle und meldende Person (Block I).
- Was ist passiert — Beschreibung der Verletzung; Beginn und Kenntnisnahme; Datenarten; Anzahl Betroffener und Datensätze; wahrscheinliche Folgen (Block II).
- Welche Gegenmaßnahmen wurden ergriffen oder werden vorgeschlagen — einschließlich vorbestehender TOM und deren Schwächen (Block III).
- Sonstige Mitteilungen — andere Behörden, Strafanzeige, sonstige Hinweise (Block IV).
- Beilagen — forensischer Bericht, TOM-Liste, Muster Benachrichtigungsschreiben (Block V).
- Abschluss — vorläufig oder endgültig; Ergänzung binnen 14 Tagen (Block VI).
Erst nach der Meldung folgt die anwaltliche Einschätzung zu Meldepflicht, Benachrichtigungspflicht und Bußgeldrisiken — getrennt vom Meldetext.
Output ist Text, kein Code, kein JSON.
Abgrenzung zu anderen Skills
-
dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. -
dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. -
dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab. -
dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. -
Behördenspezifische Eingabewege und Adressen siehe dsv-meldung-bfdi / dsv-meldung-baylda / dsv-meldung-ldi-nrw etc.