Dsv massenbenachrichtigung
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⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wenn es um Steuert die Massenbenachrichtigung tausender oder Millionen Betroffener nach Art in Fachanwalt It Recht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.
SKILL.md
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Steuert die Massenbenachrichtigung tausender oder Millionen Betroffener nach Art
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Steuert die Massenbenachrichtigung tausender oder Millionen Betroffener nach Art. 34 DSGVO. Behandelt: Versandlogistik E-Mail-Welle; Brief-Welle; Push und SMS; Adressqualität; Bounces; Sprachvarianten; Hotline-Dimensionierung; Pressewelle; Hilfsdienste wie Schufa-Auskunft. Output: Versandplan, Skalierungsraster, Q&A-Matrix. Abgrenzung: keine individuelle Benachrichtigung; keine Behördenmeldung.
Massenbenachrichtigung bei großem Datenschutzvorfall
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Welche Adressdaten liegen in welcher Qualität vor?
- Welche Sprachen müssen abgedeckt werden?
- Welche Hotline-Kapazität ist erforderlich?
- Welche Versanddienstleister sind vertraglich gebunden?
- Welche regulatorischen Anforderungen an Massenversand bestehen (E-Privacy)?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (zuverlässige Erreichung der Betroffenen; saubere Logistik)
Rechtsgrundlagen
- Art. 34 Abs. 1 DSGVO Benachrichtigung.
- Art. 34 Abs. 2 DSGVO Pflichtinhalte.
- Art. 12 Abs. 1 DSGVO klare einfache Sprache.
- § 7 UWG Werbung im Geschäftsverkehr (nicht anwendbar auf Pflichtinformation).
- Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaftspflicht.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu Sammelklagen nach Massendatenpannen vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 12 Abs. 1; Art. 34 Abs. 1; Art. 34 Abs. 2; Art. 5 Abs. 2 DSGVO.
Praxisformulierung — Versandplan
Welle 1: E-Mail an alle Adressaten mit valider E-Mail-Adresse — Versand über DSGVO-konformen Dienstleister; Bounce-Handling automatisiert.
Welle 2: Brief an alle Adressaten ohne E-Mail oder mit Bounce — innerhalb von sieben Tagen.
Welle 3: öffentliche Bekanntmachung über Webseite und Pressemeldung — als Auffangnetz.
Hotline: 24/7 in der ersten Woche; 8-20 Uhr ab Woche zwei; mehrsprachig.
Q&A-Matrix: 20-30 Fragen mit abgestimmten Antworten.
Abgrenzung zu anderen Skills
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dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. -
dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. -
dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab. -
dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. -
dsv-pressemitteilung-krisenkommunikationdeckt Pressekommunikation ab.