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Dsv massenbenachrichtigung

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fachanwalt-it-recht/skills/dsv-massenbenachrichtigung

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Steuert die Massenbenachrichtigung tausender oder Millionen Betroffener nach Art in Fachanwalt It Recht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.

SKILL.md

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Steuert die Massenbenachrichtigung tausender oder Millionen Betroffener nach Art

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Steuert die Massenbenachrichtigung tausender oder Millionen Betroffener nach Art. 34 DSGVO. Behandelt: Versandlogistik E-Mail-Welle; Brief-Welle; Push und SMS; Adressqualität; Bounces; Sprachvarianten; Hotline-Dimensionierung; Pressewelle; Hilfsdienste wie Schufa-Auskunft. Output: Versandplan, Skalierungsraster, Q&A-Matrix. Abgrenzung: keine individuelle Benachrichtigung; keine Behördenmeldung.

Massenbenachrichtigung bei großem Datenschutzvorfall

Triage — kläre vor der Bearbeitung

  1. Welche Adressdaten liegen in welcher Qualität vor?
  2. Welche Sprachen müssen abgedeckt werden?
  3. Welche Hotline-Kapazität ist erforderlich?
  4. Welche Versanddienstleister sind vertraglich gebunden?
  5. Welche regulatorischen Anforderungen an Massenversand bestehen (E-Privacy)?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (zuverlässige Erreichung der Betroffenen; saubere Logistik)

Rechtsgrundlagen

  • Art. 34 Abs. 1 DSGVO Benachrichtigung.
  • Art. 34 Abs. 2 DSGVO Pflichtinhalte.
  • Art. 12 Abs. 1 DSGVO klare einfache Sprache.
  • § 7 UWG Werbung im Geschäftsverkehr (nicht anwendbar auf Pflichtinformation).
  • Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaftspflicht.

Aktuelle Rechtsprechung

Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu Sammelklagen nach Massendatenpannen vor Ausgabe verifizieren.

Zentrale Normen

Art. 12 Abs. 1; Art. 34 Abs. 1; Art. 34 Abs. 2; Art. 5 Abs. 2 DSGVO.

Praxisformulierung — Versandplan

Welle 1: E-Mail an alle Adressaten mit valider E-Mail-Adresse — Versand über DSGVO-konformen Dienstleister; Bounce-Handling automatisiert.

Welle 2: Brief an alle Adressaten ohne E-Mail oder mit Bounce — innerhalb von sieben Tagen.

Welle 3: öffentliche Bekanntmachung über Webseite und Pressemeldung — als Auffangnetz.

Hotline: 24/7 in der ersten Woche; 8-20 Uhr ab Woche zwei; mehrsprachig.

Q&A-Matrix: 20-30 Fragen mit abgestimmten Antworten.

Abgrenzung zu anderen Skills

  • dsv-aufnahme-statusinformation bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.

  • dsv-meldung-art-33-pflichtangaben deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.

  • dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene deckt die Benachrichtigung Betroffener ab.

  • dsv-bussgeldverteidigung-art-83 und dsv-schadensersatz-art-82 decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.

  • dsv-pressemitteilung-krisenkommunikation deckt Pressekommunikation ab.

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