Dsv kommunikationssperre
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⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wenn es um Dsv Kommunikationssperre in Fachanwalt It Recht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.
SKILL.md
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Etabliert eine interne und externe Kommunikationssperre nach einem Datenschutzvorfall, um voreilige Aussagen, Beweismittelvernichtung und Sammelklagenrisiken zu vermeiden
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Etabliert eine interne und externe Kommunikationssperre nach einem Datenschutzvorfall, um voreilige Aussagen, Beweismittelvernichtung und Sammelklagenrisiken zu vermeiden. Behandelt: Single-Point-of-Contact-Regelung; interne Sprachregelung; Holdingstatement; Kunden-Hotline; Pressekontakte; Mitarbeiterinformation; Betriebsrat-Beteiligung; Sozialmedien. Output: Kommunikationssperre-Memo und Sprachregelung. Abgrenzung: keine Pressemitteilung; keine Krisen-PR.
Kommunikationssperre nach Datenschutzvorfall
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Ist der Vorfall bereits öffentlich oder droht öffentliche Wahrnehmung in Stunden oder Tagen?
- Wer ist Single Point of Contact für Anfragen?
- Welche Betriebsratspflichten bestehen bei Mitarbeiterinformation?
- Welche Verträge verpflichten zu Vorabinformationen an Großkunden?
- Welche Aufsichtsbehörde ist zuständig und welche eigene Pressepolitik hat sie?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Ordnung im Chaos; keine voreiligen Festlegungen)
Rechtsgrundlagen
- Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaftspflicht.
- Art. 34 Abs. 2 DSGVO Inhalt der Benachrichtigung — kein Übermaß und keine voreiligen Festlegungen.
- § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG Mitbestimmung Ordnung des Betriebs.
- § 80 Abs. 1 BetrVG Aufgaben des Betriebsrats.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; aktuelle Entscheidungen zu Auskunftsansprüchen Betroffener im laufenden Vorfall vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 5 Abs. 2; Art. 34 Abs. 2 DSGVO; § 80; § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
Praxisformulierung — Sprachregelung Holdingstatement
Wir prüfen derzeit einen Vorfall im Bereich [Bezeichnung]. Datenschutz und Sicherheit unserer Kunden haben für uns höchste Priorität. Sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen, informieren wir die zuständige Aufsichtsbehörde und die Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen. Bis dahin bitten wir um Verständnis, dass wir keine Spekulationen kommentieren.
Abgrenzung zu anderen Skills
dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab.dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.