Dsv kein risiko dokumentation
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⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wenn es um Dsv Kein Risiko Dokumentation in Fachanwalt It Recht geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.
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Erstellt die interne Dokumentation eines Datenschutzvorfalls, der nicht an die Aufsichtsbehörde gemeldet wird, weil voraussichtlich kein Risiko für die Rechte und Freiheiten besteht
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Erstellt die interne Dokumentation eines Datenschutzvorfalls, der nicht an die Aufsichtsbehörde gemeldet wird, weil voraussichtlich kein Risiko für die Rechte und Freiheiten besteht. Behandelt: Pflichtangaben nach Art. 33 Abs. 5 DSGVO; Sachverhalt; Auswirkungen; Abhilfemaßnahmen; Begründung der Nichtmeldung; Risikoabwägung mit Faktoren; Aufbewahrungsfristen; Vorlage für Aufsichtsbehörde auf Anforderung. Output: vollständige Dokumentationsvorlage. Abgrenzung: keine Behördenmeldung; keine Benachrichtigung.
Kein-Risiko-Dokumentation nach Art. 33 Abs. 5 DSGVO
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Auf welchen Tatsachen beruht die Einschätzung kein Risiko?
- Welche Risikoabmilderung war vor dem Vorfall wirksam (Verschlüsselung, Pseudonymisierung)?
- Welche Anzahl Betroffener und welche Datenkategorien?
- Welche Aufbewahrungsfrist gilt für die Dokumentation?
- Wer prüft die Dokumentation mit (DSB, Anwalt)?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Beweislast bei Nichtmeldung erfüllen; Bußgeldverteidigung)
Rechtsgrundlagen
- Art. 33 Abs. 5 DSGVO Dokumentationspflicht für jeden Vorfall.
- Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaftspflicht.
- Erwägungsgrund 85 DSGVO Voraussichtlich-kein-Risiko-Ausnahme.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; insbesondere zur Beweislastverteilung bei Nichtmeldung vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 33 Abs. 5; Art. 5 Abs. 2 DSGVO; Erwägungsgrund 85.
Praxisformulierung — Inhaltsraster
- Sachverhalt: was ist passiert; wann; in welchem System.
- Auswirkungen: welche Datenkategorien; welche Betroffenenanzahl; welche Identifizierbarkeit.
- Risikoabwägung: Faktoren mit Reasoning vor Conclusion; warum voraussichtlich kein Risiko.
- Abhilfemaßnahmen: was wurde getan; was wird getan; bis wann.
- Verzicht auf Meldung: begründete Conclusion mit Bezug auf Risikobewertung.
- Verzicht auf Benachrichtigung: begründete Conclusion zu Art. 34 DSGVO.
- Aufbewahrung: drei Jahre Mindestempfehlung; im Verfahrensverzeichnis verlinken.
Abgrenzung zu anderen Skills
-
dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. -
dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. -
dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab. -
dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. -
dsv-interne-dokumentation-art-33-abs-5deckt die Dokumentation auch für gemeldete Faelle ab.