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Dsv dsfa update nach vorfall

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fachanwalt-it-recht/skills/dsv-dsfa-update-nach-vorfall

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Aktualisiert die Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art in Fachanwalt It Recht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.

SKILL.md

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Aktualisiert die Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Aktualisiert die Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO im Nachgang eines Datenschutzvorfalls. Behandelt: Erforderlichkeit der DSFA bei voraussichtlich hohem Risiko; Anpassung der Risikoanalyse; Abhilfemaßnahmen; Konsultation der Aufsichtsbehörde nach Art. 36 DSGVO bei verbleibendem hohem Risiko; Verknüpfung mit VVT und Vorfallregister. Output: DSFA-Update-Vorlage mit Pflichtfeldern. Abgrenzung: keine neue DSFA; kein Verfahrensverzeichnis.

Datenschutz-Folgenabschätzung nach Datenschutzvorfall aktualisieren

Triage — kläre vor der Bearbeitung

  1. Gab es bisher eine DSFA für die betroffene Verarbeitung?
  2. Welche Risiken haben sich realisiert oder offenbart?
  3. Welche Abhilfemaßnahmen sind nachhaltig wirksam?
  4. Bleibt nach Maßnahmen ein hohes Risiko bestehen?
  5. Ist Konsultation Art. 36 DSGVO erforderlich?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (rechtskonforme Fortführung der Verarbeitung; Behördenkonsens)

Rechtsgrundlagen

  • Art. 35 DSGVO DSFA.
  • Art. 36 DSGVO vorherige Konsultation.
  • Art. 32 DSGVO TOM.
  • Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaftspflicht.
  • BfDI- und LDA-DSFA-Listen (Black- und Whitelist).

Aktuelle Rechtsprechung

Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu Anforderungen an die DSFA-Aktualisierung nach Vorfall vor Ausgabe verifizieren.

Zentrale Normen

Art. 5 Abs. 2; Art. 32; Art. 35; Art. 36 DSGVO.

Praxisformulierung — DSFA-Update-Felder

  1. Beschreibung der Verarbeitung mit Bezug auf VVT.
  2. Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit.
  3. Bewertung der Risiken — vorher und nachher.
  4. Geplante Maßnahmen — vor und nach Vorfall.
  5. Konsultation der Aufsichtsbehörde nach Art. 36 DSGVO erforderlich ja/nein mit Begründung.
  6. Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten.
  7. Versionsstand mit Datum und Bearbeiter.

Abgrenzung zu anderen Skills

  • dsv-aufnahme-statusinformation bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.

  • dsv-meldung-art-33-pflichtangaben deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.

  • dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene deckt die Benachrichtigung Betroffener ab.

  • dsv-bussgeldverteidigung-art-83 und dsv-schadensersatz-art-82 decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.

  • dsv-vvt-update-nach-vorfall deckt das VVT ab.

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