Dsv benachrichtigung art 34 ausnahmen
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wenn es um Prüft die Ausnahmen von der Benachrichtigungspflicht nach Art in Fachanwalt It Recht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
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Prüft die Ausnahmen von der Benachrichtigungspflicht nach Art
Direktstart: lesen, entscheiden, liefern
Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
- Frist oder Sofortrisiko.
- erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
- tragende Tatsachen aus dem Material.
- bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.
Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.
Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.
Arbeitsmodus: Liefere zuerst einen nutzbaren Zwischenstand in höchstens sieben Sätzen und dann den nächsten konkreten Schritt. Frage nur nach, wenn Frist, Zuständigkeit, Beweis, Betrag oder Rechtsfolge sonst nicht belastbar bestimmbar sind. Tabellen nur für Fristen, Belege, Beträge, Varianten oder Streitstoff.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Prüft die Ausnahmen von der Benachrichtigungspflicht nach Art. 34 Abs. 3 DSGVO. Behandelt: lit. a technische und organisatorische Maßnahmen (insb. Verschlüsselung) die Daten unverständlich machen; lit. b nachträgliche Maßnahmen die hohes Risiko nicht mehr eintreten lassen; lit. c unverhältnismäßiger Aufwand mit öffentlicher Bekanntmachung als Ersatz; Darlegungs- und Beweislast; Behördenakzeptanz. Output: Ausnahmenprüfungs-Memo mit Begründung. Abgrenzung: keine Schwellenwertentscheidung.
Ausnahmen von der Benachrichtigungspflicht nach Art. 34 Abs. 3 DSGVO
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Welche Verschlüsselung war wirksam und entspricht dem Stand der Technik?
- Welche nachträglichen Maßnahmen reduzieren das Risiko nachweisbar?
- Welcher Aufwand wäre für die individuelle Benachrichtigung tatsächlich angefallen?
- Welche öffentliche Bekanntmachung kommt als Ersatz in Betracht?
- Welche Beweise dokumentieren die Ausnahme?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (rechtssichere Nichtbenachrichtigung; saubere Akte)
Rechtsgrundlagen
- Art. 34 Abs. 3 lit. a DSGVO technische Schutzmaßnahmen.
- Art. 34 Abs. 3 lit. b DSGVO nachträgliche Maßnahmen.
- Art. 34 Abs. 3 lit. c DSGVO unverhältnismäßiger Aufwand und öffentliche Bekanntmachung.
- Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaftspflicht.
- Erwägungsgrund 86 DSGVO.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu lit. a Verschlüsselungsstandards und lit. c unverhältnismäßiger Aufwand vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 34 Abs. 3 lit. a-c; Art. 5 Abs. 2 DSGVO; Erwägungsgrund 86.
Praxisformulierung — Ausnahmenprüfung
lit. a: Verschlüsselung nachweisen — Algorithmus, Schlüsselverwaltung, Stand der Technik (BSI-Empfehlungen). Reasoning vor Conclusion.
lit. b: Nachträgliche Maßnahmen mit Wirksamkeitsnachweis dokumentieren.
lit. c: Aufwandsabschätzung mit Vergleich zum Risiko; öffentliche Bekanntmachung Format und Reichweite.
Beweislast: liegt beim Verantwortlichen — schriftlich dokumentieren mit Datum und Verantwortlichem.
Abgrenzung zu anderen Skills
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dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. -
dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. -
dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab. -
dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. -
dsv-pressemitteilung-krisenkommunikationdeckt die öffentliche Bekanntmachung ab.