Workflow kaltstart und routing
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wenn es um Kaltstart und Routing in Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht geht: klärt Rolle, Ziel, Frist, Unterlagen und den passenden nächsten Fachskill; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
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Kaltstart und Routing
Aufgabe
Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.
Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:
- Wer fragt in welcher Rolle?
- Was ist das gewünschte Ergebnis?
- Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
- Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
Arbeitsworkflow
- Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
- Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
- Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
- Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
Routing-Karte für Auslandsbezug
- Vertragsstatut: Rom I-VO 593/2008 (vertragliche Schuldverhältnisse); Art. 3 Rechtswahl; Art. 4 ohne Wahl; Art. 5–8 Sonderkollisionsregeln (Beförderung, Verbraucher, Versicherung, Arbeit).
- Außervertragliches: Rom II-VO 864/2007 (Delikt, Bereicherung, GoA, c.i.c.).
- Gerichtsstand: Brüssel Ia-VO 1215/2012 (EU); Lugano-Übereinkommen (EFTA — CH/NO/IS); Haager Gerichtsstandsübereinkommen 2005 (UK seit 2021 wieder Vertragspartei nach Brexit); ansonsten nationales IZPR (§§ 12 ff. ZPO).
- Anerkennung & Vollstreckung: EU intern Brüssel Ia automatisch; Drittstaat über §§ 328, 722, 723 ZPO; Schiedssprüche New Yorker Übereinkommen + §§ 1061 ff. ZPO.
- CISG / UN-Kaufrecht: Anwendbar bei B2B-Warenkauf zwischen Vertragsstaaten (Art. 1 CISG), wenn nicht abbedungen.
- Außenwirtschaft & Sanktionen: AWG/AWV; EU-Sanktionsregelungen (z. B. VO 833/2014 Russland, VO 359/2011 Iran); US-Sekundärsanktionen via OFAC.
- Lieferkettensorgfalt: LkSG (DE), CSDDD (EU-Richtlinie 2024/1760, Umsetzung bis 2027), CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung.
- Schiedsverfahren: UNCITRAL Model Law-orientierte ZPO §§ 1025 ff.; ICC, DIS, LCIA, SCC; institutionelle Verfahrensordnung anwendbar.
Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
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