Fachanwalt iwr brussels ia zustaendigkeit
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wenn es um Brüssel-Ia-VO Internationale Zuständigkeit in Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.
SKILL.md
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Brüssel-Ia-VO Internationale Zuständigkeit
Zweck
Prüfung, welches EU-Gericht international zustaendig ist (VO (EU) 1215/2012, Brüssel-Ia).
1) Eingangs-Abfrage
- Sitz Kläger und Beklagter?
- Streitgegenstand (Vertrag, Delikt, Verbraucher, Arbeitnehmer, Sachenrecht)?
- Erfüllungsort der Hauptleistung?
- Gerichtsstands-Vereinbarung vorhanden?
- Eilbedürftigkeit?
2) Allgemeiner Gerichtsstand Art. 4 VO
- Beklagter-Wohnsitz / Sitz in EU-Mitgliedstaat
- Bei juristischer Person: Satzungssitz, Hauptverwaltung, Hauptniederlassung (Art. 63)
- Standard für alle Streitigkeiten
3) Besonderer Gerichtsstand Art. 7
Vertragsrecht Art. 7 Nr. 1
- Erfüllungsort der vertraglichen Leistung
- Lit. b: Bei Warenkauf — Lieferort
- Lit. b: Bei Dienstleistungs-Vertrag — Erbringungsort
- Bei anderen Verträgen: charakteristische Leistung
Deliktsrecht Art. 7 Nr. 2
- Tatort der unerlaubten Handlung
- Erfolgsort UND Handlungsort
- BGH-Linie und EuGH-Linie
Niederlassungs-Streitigkeit Art. 7 Nr. 5
- Streitigkeit aus Betrieb einer Zweigniederlassung
- Sitz der Niederlassung
4) Verbraucherschutz Art. 17-19
Verbraucher
- Vertrag für privaten Zweck
- Beruflicher Empfänger ausgeschlossen
Klagestand Verbraucher
- Art. 18 I: Verbraucher kann am eigenen Wohnsitz klagen
- Verbraucher-Klage gegen Unternehmer am eigenen Wohnsitz
Klage gegen Verbraucher
- Art. 18 II: Nur am Wohnsitz des Verbrauchers
"Targeting Test" Art. 17 I c)
- Unternehmer richtet Aktivitäten gezielt auf Mitgliedstaat des Verbrauchers
- Website in Sprache, Waehrung, Versand-Adresse
5) Arbeitnehmerschutz Art. 20-23
- AN kann an Sitz des AG oder gewoehnlichem Arbeitsort klagen
- AG kann nur am Wohnsitz des AN klagen
- Gerichtsstands-Klausel nur nachtraeglich wirksam
6) Gerichtsstands-Vereinbarung Art. 25
Voraussetzungen
- Schriftform oder elektronisch (mit Bestätigung)
- Beide Parteien zustimmen
- Geltend für kuenftige Streitigkeiten
Asymmetrische Klauseln
- "A klagt nur in DE, B kann in DE oder am Sitz von A klagen"
7) Ausschließliche Zuständigkeit Art. 24
Sachenrecht Immobilien
- Lage der Sache
Gesellschafts-Beschlüsse
- Sitz der Gesellschaft
Eintragungen Register
- Sitz Register-Gericht
8) Workflow
Schritt 1 — Sachverhaltsanalyse
- Vertraglich, deliktisch, sachenrechtlich?
- Sitze beider Parteien
- Erfüllungsort
Schritt 2 — Gerichtsstands-Prüfung
- Allgemein Art. 4 (Beklagter-Sitz)
- Besonderer Stand Art. 7
- Bei Verbraucher: Art. 17-19
- Vereinbarung Art. 25 vorrangig
Schritt 3 — Klage-Strategie
- Gerichts-Wahl (Forum-Shopping bei mehreren Gerichtsstaenden)
- Sprache des Verfahrens
- Vollstreckungs-Erleichterung im Empfängerstaat
9) Anerkennung / Vollstreckung
- Art. 36: Urteil eines MS wird in anderem MS ohne Anerkennungsverfahren anerkannt
- Art. 39: Vollstreckung ohne Vollstreckungserklärung
- Versagungs-Gründe Art. 45 / 46 begrenzt
10) Drittstaaten
- Nicht Bruessel-Ia (VO (EU) Nr. 1215/2012: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2012/1215)
- Nationales IZPR (§§ 12 ff. ZPO bei DE): https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__12.html
- Haager Uebereinkommen ueber Gerichtsstandsvereinbarungen 2005 (HGUe; EU-Vertragsstaat seit 01.10.2015): https://www.hcch.net/en/instruments/conventions/full-text/?cid=98
- HAVUe 2019 (Haager Uebereinkommen ueber die Anerkennung und Vollstreckung auslaendischer Urteile in Zivil- und Handelssachen; EU-Beitritt 29.08.2022; in Kraft fuer EU + Ukraine seit 01.09.2023; Daenemark nicht gebunden gem. Art. 27 HAVUe): https://www.hcch.net/en/instruments/conventions/full-text/?cid=137
- Brexit-Folge: UK seit 01.01.2021 nicht mehr Bruessel-Ia-Vertragsstaat; UK hat HAVUe am 12.01.2024 unterzeichnet und am 27.06.2024 ratifiziert; in Kraft fuer UK seit 01.07.2025: https://www.hcch.net/en/news-archive/details/?varevent=1085
11) Typische Fehler
- Verbraucher-Eigenschaft übersehen -> falsche Zuständigkeit
- Erfüllungsort falsch bestimmt bei Wahllieferung
- Targeting-Test ignoriert bei Online-Verkauf
- Gerichtsstands-Klausel ohne Schriftform -> unwirksam
- Asymmetrische Klausel ungenau gestaltet -> Streit
12) EuGH-/BGH-Linien
Anschluss
fachanwalt-iwr-cisg-anwendbarkeit— bei materiellem Warenkauffachanwalt-iwr-embargo-pruefung-russland— bei Sanktions-Prüfunginternationales-privatrecht— bei IPR-Themen
Vertiefung: Triage und Output-Template Bruessel Ia
Triage — Bevor losgelegt wird, klaere:
- Haben beide Parteien Wohnsitz/Sitz in EU-Mitgliedstaaten? → Art. 4 Bruessel Ia (Beklagter-Domizil)
- Liegt Gerichtsstandsvereinbarung Art. 25 Bruessel Ia vor? → Ausschliessliche Zustaendigkeit
- Liegt Verbraucher- oder Arbeitnehmervertrag vor? → Art. 17-22 Bruessel Ia schutzspeziell
- Schiedsklausel statt Gerichtsstandsklausel? → Art. 1 Abs. 2 lit. d Bruessel Ia: nicht erfasst
- Ist eine auslaendische Entscheidung anzuerkennen? → Art. 36 ff. Bruessel Ia
Ergaenzende Leitsaetze Bruessel Ia
Output-Template Gerichtsstand-Memo Bruessel Ia
Adressat: Mandant — Tonfall: klar erklaerend, ergebnisorientiert
GERICHTSSTAND-MEMO (Bruessel Ia)
Parteien: [KLAEGER, SITZ] ./. [BEKLAGTER, SITZ]
Streitgegenstand: [VERTRAG / DELIKT]
1. Beklagter hat Sitz in EU: JA → Art. 4 Bruessel Ia gilt
2. Gerichtsstandsvereinbarung (Art. 25): [JA: [GERICHT] / NEIN]
3. Besonderer Gerichtsstand (Art. 7):
Vertrag Art. 7 Nr. 1: Erfuellungsort = [LAND/GERICHT]
Delikt Art. 7 Nr. 2: Schadensort = [LAND/GERICHT]
4. Verbraucher (Art. 17-19): [JA → Wohnsitz Verbraucher / NEIN]
5. Empfohlenes Gericht: [GERICHT, ORT, ZUSTAENDIGKEIT]
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.