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Fachanwalt iwr embargo pruefung russland

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fachanwalt-internationales-wirtschaftsrecht/skills/fachanwalt-iwr-embargo-pruefung-russland

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Embargo-Prüfung Russland-Sanktionen in Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.

SKILL.md

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Embargo-Prüfung Russland-Sanktionen

Kaltstart-Rückfragen

  1. Wer ist Geschäftspartner — natürliche Person, Unternehmen oder öffentliche Stelle? Sitz in Russland, Belarus oder Drittland (Umgehungsrisiko)?
  2. Welche Branche — Energie, Verteidigung, Dual-Use-Technologie, Finanzdienstleistungen, Transportmittel? Begründung: Sektor-Sanktionen VO 833/2014 sind branchenspezifisch.
  3. Handelt es sich um ein Neugeschäft oder ein laufendes Vertragsverhältnis? Wurde bereits KYC durchgeführt?
  4. Liegt ein Waren-, Dienstleistungs- oder Finanzgeschäft vor? Konkrete Warennummern (HS-Code, CN-Code)?
  5. Besteht Konzernverbindung zu russischem oder belarussischem Unternehmen — wer ist wirtschaftlich Berechtigter (UBO)?
  6. Wurde bisher ein Sanktionslistenabgleich durchgeführt? Gibt es Treffer oder Anhaltspunkte für Treffer?
  7. Wann soll das Geschäft abgeschlossen werden? Bei Dringlichkeit: BAFA-Voranfrage und Gesprächstermin prüfen.
  8. Besteht Cyber-Versicherung oder Directors-&-Officers-Versicherung mit Sanktionsklausel?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

EU-Verordnungen (unmittelbar geltendes Recht)

VerordnungInhaltStand
VO (EU) 833/2014Sektor-Sanktionen gegen Russland (Energie, Dual-Use, Technologie, Dienstleistungen, Finanzen)Mehrfach erweitert; zuletzt durch 16. Paket (VO (EU) 2025/395 v. 24.02.2025) und 17. Paket (Mai 2025)
VO (EU) 269/2014Personen- und Entitaetensanktionen (Listungen)Laufend aktualisiert; aktuelle Konsolidierung beachten
VO (EU) 765/2006Belarus-SanktionenErweitert
VO (EU) 2022/328Erweiterung Medien-Sanktionen (RT, Sputnik)In Kraft

Konsolidierte Fassung VO 833/2014: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2014/833 16. Paket (VO (EU) 2025/395 vom 24.02.2025): https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2025/395/oj — u. a. Aluminium-Importverbot, Erweiterung Schattenflotte-Liste (Anhang XLII), neue Sorgfaltspflichten Art. 12gb VO 833/2014 ab 26.05.2025 fuer Anhang XLVIII. 17. Paket (Beschluss des Rates vom 20.05.2025): https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2025/05/20/russia-s-war-of-aggression-against-ukraine-eu-agrees-17th-package-of-sanctions/ — ca. 189 zusaetzliche Schattenflotte-Schiffe; ueber 45 weitere Eintraege militaerischer Versorger; Listungsumfang VO 269/2014 nun ueber 2.400 Eintraege. Chronologische Uebersicht GTAI: https://www.gtai.de/de/trade/eu/zoll/chronologische-uebersicht-ueber-eu-sanktionen-gegenueber-russland-817424

Deutsches Umsetzungsrecht

  • § 7 AWG — Verbot Verfügung und Bereitstellung eingefrorenen Vermögens.
  • § 18 AWG — Strafvorschrift: vorsätzlicher Verstoß bis 5 Jahre Freiheitsstrafe; fahrlässiger Verstoß Bußgeld bis 500.000 EUR.
  • § 22 AWV — Meldepflichten; § 42 AWV — BAFA-Genehmigungsverfahren.
  • § 43 GwG — Geldwäsche-Meldepflicht bei Sanktionsverdacht über FIU.
  • Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und Außenwirtschaftsverordnung (AWV) als nationale Vollzugsgrundlage.

Leitentscheidungen

  • BAFA-Musterentscheidungen zu Art. 5a VO 833/2014 (Dienstleistungsverbote) — laufend aktualisiert.

Prüfschema

Nr.PrüfschrittNormErgebnis
1Identifikation Geschäftspartner und UBOVO 269/2014 Art. 2Listung vorhanden?
2Abgleich EU-Konsolidierte SanktionslisteArt. 2 VO 269/2014Direkt- oder Umgehungstreffer?
3Sektor-Sanktionen Branche prüfenArt. 2a–5k VO 833/2014Energie/Tech/Dual-Use betroffen?
4Waren-Prüfung CN/HS-Code gegen AnhängeAnhänge II, VII, XI, XIII, XVI VO 833/2014Ware gelistet?
5Dienstleistungsverbote Art. 5n VO 833/2014Art. 5n VO 833/2014Rechts-/Steuer-/Beratungsleistungen?
6Finanzsanktionen — Banken, SWIFT, ZahlungsverkehrArt. 5 VO 833/2014Finanzinstitut sanktioniert?
7BAFA-Genehmigungspflicht und -möglichkeit§ 42 AWVHumanitäre Ausnahme, Altvertrag?
8Umgehungsrisiko — Drittstaaten UBOArt. 12 VO 833/2014Wasserfall auf Russland?
9GwG-Meldepflicht bei Verdacht§ 43 GwGFIU-Meldung erforderlich?
10Vertragliche Sanktionsklausel vorhanden?ParteiwahlFristloses Recht zur Beendigung?
11Mitarbeiter-Prüfung SchlüsselpositionenAGG, DSGVOTreffer ohne Diskriminierung?
12Laufende Re-Prüfung dokumentiertCompliance-PflichtMonatlicher Turnus?

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — Embargo-Pruefung Russland-GeschaeftSanktions-Compliance-Gutachten; Template unten
Variante A — Bestehendes Geschaeft muss abgewickelt werdenWinddown-Beratung; Genehmigungsantrag BAFA pruefen
Variante B — Dual-Use-Produkt betroffenAusfuhrgenehmigung pruefen (AWG / EG-Dual-Use-VO); Customs-Compliance einbinden
Variante C — Sanktionsverstoss bereits eingetretenVoluntary Self-Disclosure; Strafbarkeitsrisiko § 18 AWG einschaetzen

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatzbausteine

Sanktions-Klausel im Handelsvertrag

§ [X] Sanktionskonformitaet

1. Jede Partei sichert zu, dass sie keine Person oder Entitaet ist,
die in einer Sanktionsliste der EU, der USA (OFAC), der UN oder
sonstiger anwendbarer Sanktionsbehoerden aufgefuehrt ist, und dass
sie nicht direkt oder indirekt durch eine solche Person oder Entitaet
kontrolliert wird.

2. Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag ohne Frist und ohne
Schadensersatzpflicht zu beenden, wenn
a) die andere Partei in eine Sanktionsliste aufgenommen wird oder
b) die Erfullung des Vertrages nach Massgabe anwendbarer Sanktions-
vorschriften rechtswidrig wird oder einem ernsthaften Sanktions-
risiko fuer eine der Parteien ausgesetzt wird.

3. Die sanktionsbedingte Vertragsbeendigung gilt nicht als
Ruecktritt nach §§ 323 ff. BGB und loest keine Leistungs-
storungsrechte aus. Bereits erbrachte Leistungen sind nach den
Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung § 812 BGB
abzuwickeln.

Endverwendungserklarung (Kurzform)

Endverwendungserklaerung gemaess Artikel [X] VO (EU) 833/2014

Wir, [Unternehmen, Adresse], bestaetigen hiermit:

1. Die gelieferten Waren [Beschreibung, CN-Code] werden
ausschliesslich fuer eigene gewerbliche Zwecke verwendet.

2. Die Waren werden nicht an natuerliche oder juristische Personen
in der Russischen Foderation oder der Republik Belarus weitergegeben
und nicht in diese Lander re-exportiert.

3. Die Waren werden nicht fuer militarische Zwecke oder zur
Unterstutzung der russischen Ruestungsindustrie verwendet.

Ort, Datum: [...]
Unterschrift: [...]
Position: [...]

Meldeschreiben Bundesbank bei Treffer

An: Deutsche Bundesbank, Zentrale
z.Hd. Sanktionsmeldestelle

Meldung gemaess § 7 AWG iVm Art. 2 VO (EU) 269/2014

I. Identitat des Betroffenen
Name: [...]
Geburtsdatum / Registernummer: [...]
Sanktions-ID: [...]

II. Eingefrorenes Vermoegen
Art: [Kontoguthaben / Beteiligung / sonstige Vermogenswerte]
Betrag / Wert: EUR [...]
Gehalten bei: [Kreditinstitut / Vermogensverwalter]

III. Entdeckungszeitpunkt und -umstand
[Datum und Sachverhalt]

IV. Bisherige Massnahmen
Kontoeinfrierung am [Datum]. Keine weiteren Verfugungen seit
Entdeckung.

Mit freundlichen Gruessen
[Kreditinstitut / Unternehmen]

--- vor Versand klaeren ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast und Darlegungslast

FrageLastAnmerkung
Listung der GegenparteiBehörde / Gericht von Amts wegenListungsregister ist öffentlich
Gutgläubigkeit des UnternehmensUnternehmenNachweis durch dokumentierten Abgleich
UBO-IdentifikationUnternehmenHandelsregister, Transparenzregister, GwG § 11
Kausalität SanktionsverstoßStaatsanwaltschaft (Strafrecht); Behörde (AWV)Umkehr bei grobem Fahrlässigkeit
Einhaltung BAFA-AuflagenBAFA-AdressatDokumentation der Auflagenerfüllung

Fristen und Verjährung

PflichtFristAnker
Meldung Kontoeinfrierung BundesbankUnverzüglich nach Entdeckung§ 7 AWG iVm VO 269/2014
FIU-Meldung GeldwäscheverdachtUnverzüglich § 43 GwG§ 43 Abs. 1 GwG
BAFA-Antrag vor LieferungVor dem Rechtsgeschäft§ 42 AWV
Selbstanzeige AWG-VerstoßKeine Frist, aber entlastendStrafzumessung
Verjährung § 18 AWG (Strafrecht)5 Jahre (höhere Strafe: 10 Jahre)§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB
Verjährung Bußgeld AWG fahrlässig5 Jahre§ 31 OWiG

Typische Gegenargumente und Reaktion

EinwandReaktion
Liste nicht aktuell bei VertragsschlussTagesaktueller Abgleich dokumentieren; BAFA-Hinweis auf Sorgfaltspflicht beachten
UBO nicht erkennbar — VerschachtelungTransparenzregister + externe KYC-Dienstleister einsetzen; Gegenpartei zur UBO-Offenlegung verpflichten (Vertragsklausel)
Humanitäre Ausnahme greiftArt. 5a Abs. 3 VO 833/2014 — Nachweis durch Lieferschein und Endverwendungserklärung
Altvertrag vor SanktionsdatumÜbergangsregelungen prüfen; BAFA-Genehmigung für Restabwicklung beantragen
Dienstleistungsverbot Art. 5n VO 833/2014 unbekanntAnwaltsleistungen mit direktem Auftrag eines gelisteten Unternehmens grundsätzlich verboten; Ausnahme für laufende Gerichtsverfahren

Streitwert und Kosten

  • Bußgeld fahrlässiger Verstoß AWG: bis 500.000 EUR (§ 19 AWG Abs. 3).
  • Strafrahmen § 18 AWG: Freiheitsstrafe bis 5 Jahre bei Vorsatz; bis 10 Jahre bei bewaffneten Konflikten.
  • BAFA-Gebühren für Exportgenehmigung: 100–5.000 EUR je nach Komplexität.
  • Schadensersatz Vertragspartner bei unberechtigter Sanktionsvertragsbeendigung: Differenzschaden + entgangener Gewinn.
  • RVG: anwaltliche Beratung und Compliance-Prüfung nach Zeithonorar sinnvoll (§ 3a RVG); keine Streitwertgebühren bei reiner Präventivberatung.

Strategische Empfehlung

SituationEmpfehlung
Neugeschäft mit Russland-BezugVor Vertragsschluss vollständige KYC und Sanktionslisten-Check; Vertrag nur mit Sanktionsklausel
Bestandsvertrag nach neuer ListungSofortiger Geschäftsstopp; BAFA-Voranfrage; Meldung Bundesbank bei Vermögenseinfrierung
Drittland-Geschäft mit Re-Export-RisikoEndverwendungserklärung + Red-Flag-Prüfung (Hochrisikoländer: TR, AE, AM, KZ)
Mitarbeiter mit DoppelstaatsangehörigkeitKYC gemäß AGG (keine Diskriminierung) + Sanktionslisten-Check; bei Treffer Arbeitsrechtsprüfung
Strafverfolgung drohtSofort Anwalt; Selbstanzeige prüfen; Kooperation mit BAFA

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-internationales-wirtschaftsrecht-schiedsklausel — Streitbeilegung bei Sanktionsstreit
  • geldwaeschepraevention-aml-kyc — vertiefte GwG-Prüfung
  • fachanwalt-strafrecht-insolvenzantrag-staatsanwaltschaft — wenn Unternehmen in Krise durch Sanktionen

Quellen

Normen-Kette Embargo-Pruefung

  • VO (EU) 833/2014 Art. 2a–5k, Art. 12g — Sektor- und Dienstleistungsverbote, Re-Export-Pflichten
  • VO (EU) 269/2014 Art. 2–4 — Personensanktionen, Asset-Freeze, Bereitstellungsverbot
  • § 7 AWG — Verbote bei eingefrorenen Vermoegen; § 18 AWG — Straftatbestand Embargoverstoß
  • § 43 GwG — Verdachtsmeldepflicht an FIU bei Sanktionstreffer
  • § 134 BGB — Nichtigkeit des Rechtsgeschaefts bei Verstoß gegen gesetzliches Verbot
  • § 31 OWiG — Verjährung der Verbandsgeldbuße; § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB — Strafverfolgungsverjährung 5 Jahre

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Output-Template: Sanktionsrechtliches Pruefungsmemo

Adressat: Geschaftsfuehrung / Compliance-Abteilung des Mandanten Tonfall: Sachlich-juristisch, handlungsorientiert

VERTRAULICH – ANWALTLICHES PRUEFUNGSMEMO
Kanzlei: [KANZLEI]
Datum: [DATUM]
Re: Sanktionsrechtliche Pruefung Geschaeftsvorgang [REF-NUMMER]

I. AUSGANGSLAGE
Mandantin: [FIRMENNAME], [SITZ]
Geschaeftspartner: [NAME/FIRMA], UBO: [NAME falls identifiziert]
Geschaeftstyp: [Waren- / Dienstleistungs- / Finanzgeschaeft]
Waren/Dienstleistung: [Beschreibung, CN-Code falls Ware]

II. SCREENINGERGEBNISSE (Stand: [DATUM DES ABGLEICHS])
a) EU Konsolidierte Sanktionsliste: [Kein Treffer / Treffer: ANGABE]
b) OFAC SDN-Liste: [Kein Treffer / Treffer: ANGABE]
c) UK HMT-Liste: [Kein Treffer / Treffer: ANGABE]
d) Sektor-Check VO 833/2014: [Betroffen / Nicht betroffen — Begruendung]
e) Dual-Use EG 428/2009: [Genehmigungspflichtig / Nicht genehmigungspflichtig]

III. ERGEBNIS UND HANDLUNGSEMPFEHLUNG
[ ] Geschaeft sanktionsrechtlich unbedenklich — empfohlene Massnahmen: [...]
[ ] Geschaeft genehmigungsbedurftig — BAFA-Antrag erforderlich vor [DATUM]
[ ] Geschaeft verboten — sofortiger Stopp; BAFA-Voranfrage; ggf. FIU-Meldung

IV. BEGLEITENDE MASSNAHMEN
- Sanktionsklausel in Vertrag einfuegen: Ja / bereits vorhanden / nicht moeglich
- Endverwendungserklaerung einholen: Ja / nicht erforderlich
- Re-Export-Klausel Art. 12g VO 833/2014: Ja / nicht erforderlich
- Wiederholter Abgleich bis Vertragsende: Monatlich / quartalsweise

V. DOKUMENTATIONSARCHIV
Dokumente zu diesem Vorgang sind 10 Jahre aufzubewahren (§ 18 AWG Verjährung).
Abgelegt unter: [ARCHIVPFAD / AKTENZEICHEN]

[KANZLEI], [ORT], [DATUM]
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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