agentsclimarketplace

Inso p151 verzeichnis der massegegenstande

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht/skills/inso-p151-verzeichnis-der-massegegenstande

Wenn es um Inso P151 Verzeichnis Der Massegegenstande in Fachanwalt Insolvenz- und Sanierungsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

Install
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill inso-p151-verzeichnis-der-massegegenstande

Assembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.

SKILL.md

5.4 KB, ~1.6k tokens by cl100k_base, as published. Nobody here has run it

§ 151 InsO (Verzeichnis der Massegegenstände) im Mandat prüfen: Normzweck, Tatbestand, Belege, Rechtsfolge, Fristen, Schnittstellen und sichere Quellenprüfung.

Arbeitsbereich

Inso P134 Unentgeltliche P135 ordnet den Fall über die tragenden Prüfungslinien: § 134 InsO (Unentgeltliche Leistung) im Mandat prüfen, § 135 InsO (Gesellschafterdarlehen) im Mandat prüfen, § 136 InsO (Stille Gesellschaft) im Mandat prüfen. Arbeite zuerst die tragende Rechtsfrage heraus; Nebenaspekte werden nur verarbeitet, soweit sie Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder das konkrete Arbeitsprodukt tatsächlich beeinflussen.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: Zuerst den im Skilltitel bezeichneten InsO- oder StaRUG-Tatbestand im aktuellen Gesetzestext prüfen. Eröffnungsantrag nach Paragraf 13 InsO, Gläubigerantrag nach Paragraf 14 InsO und Antragspflicht organschaftlicher Vertreter nach Paragraf 15a InsO strikt trennen; Steuerrecht, IDW-Standards oder Auslandsrecht nur bei einer konkreten Schnittstelle ergänzen.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: § 151 InsO (Verzeichnis der Massegegenstände) im Mandat prüfen: Normzweck, Tatbestand, Belege, Rechtsfolge, Fristen, Schnittstellen und sichere Quellenprüfung.

§ 151 InsO — Verzeichnis der Massegegenstände

Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel § 151 InsO — Verzeichnis der Massegegenstände und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
  • Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Normkontext

  • Paragraph: § 151 InsO
  • Überschrift: Verzeichnis der Massegegenstände
  • Systematische Umgebung: Vierter Teil Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse / Erster Abschnitt Sicherung der Insolvenzmasse
  • Amtlicher Ausgangspunkt: aktueller Wortlaut der InsO; vor verbindlicher Ausgabe live gegen gesetze-im-internet.de prüfen.
  • Praxisverdichtung: Massezugehörigkeit, Sicherungsrechte, Verwertung, Aussonderung, Absonderung, Aufrechnung

Prüfprogramm

  • Massezugehörigkeit, Sicherungsrechte und Verwertungsbefugnis sauber trennen
  • Aussonderung, Absonderung, Aufrechnung und Masseverbindlichkeit nicht vermischen
  • Verwertung wirtschaftlich und prozessfest dokumentieren

Paragraphenspezifische Leitfragen

  • Gehört der Vermögenswert zur Masse oder steht ein Aussonderungsrecht entgegen?
  • Wer trägt Kosten, Nutzen und Verwertungsrisiko?
  • Blockiert ein dingliches Recht, Registereintrag oder Vertrag die Verwertung?
  • Den Begriff „Verzeichnis der Massegegenstände“ nicht isoliert auslegen, sondern in Ablauf, Beteiligtenrolle und wirtschaftliche Insolvenzfolge übersetzen.
  • Bei streitiger Auslegung zuerst den aktuellen Gesetzeswortlaut und frei zugängliche Rechtsprechung prüfen; keine Fundstelle aus Erinnerung erfinden.

Akten- und Belegarbeit

Fordere nicht pauschal „alle Unterlagen“ an, sondern genau die Stücke, die § 151 InsO tragen oder widerlegen können:

  • Inventar
  • Eigentumsnachweise
  • Sicherheitenvertrag
  • Grundbuch-/Registerauszug
  • Bewertungsgutachten
  • Verwertungsangebot

Arbeitsausgabe

  • Kurzvermerk: Normzweck, Tatbestand, fehlende Tatsachen, Rechtsfolge, Risikoampel.
  • Mandantenfassung: klare Handlungsempfehlung mit Fristen, Belegen und nächstem Schritt.
  • Gerichts-/Verwalterfassung: knapper, beleggestützter Vortrag ohne Literaturblindzitate.
  • Red-Team-Block: Gegenargumente, Beweisprobleme, Zuständigkeits- oder Formrisiken.

What ships with it

Read from the repository

Just SKILL.md. No reference files, no scripts.

Keep looking

Skills are one crate of 326,059. Ordering is by how many stacks a row turns up in, so the top of any crate is what has actually been picked rather than what has the most stars.