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Fachanwalt insolvenz sanierungsrecht anfechtungsklage verwalter

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⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Anfechtungsklage des Insolvenzverwalters in Fachanwalt Insolvenz- und Sanierungsrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.

SKILL.md

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Anfechtungsklage des Insolvenzverwalters

Kaltstart

  1. Welche Rechtshandlungen sollen eingeklagt werden, einzeln mit Datum, Betrag und Empfänger?
  2. Ist der Zeitpunkt nach § 140 InsO geklärt oder nur das Buchungsdatum bekannt?
  3. Welche Norm trägt jede einzelne Handlung: § 130, § 131, § 132, § 133, § 134 oder § 135 InsO?
  4. Welche Belege gibt es zu Zahlungsunfähigkeit, Kenntnis, Gegenleistung und Gläubigerbenachteiligung?
  5. Ist § 142 InsO als Verteidigung zu erwarten?
  6. Gibt es eine Gegenleistung nach § 144 InsO?
  7. Sind Verjährung und Hemmung nach § 146 InsO und BGB geprüft?
  8. Ist die Klage wirtschaftlich sinnvoll oder ist ein Vergleich besser?

Klagefähigkeitsgate

Keine Klage ohne:

  • Eröffnungsbeschluss und Verwalterstellung.
  • Insolvenzantrag und Eröffnungsdatum.
  • transaktionsscharfe Darstellung.
  • Tatbestand je Zahlung oder Sicherheit.
  • Beleg für Zahlungsunfähigkeit und Kenntnis, soweit erforderlich.
  • Zinsgrund nach § 143 Abs. 1 S. 3 InsO.
  • Prüfung von § 142 und § 144 InsO.

Tatbestandstabelle

NormSchwerpunktFrist oder ZeitraumKenntnis
§ 130 InsOkongruente Deckungdrei Monate vor Antrag oder nach AntragKenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder des Antrags
§ 131 InsOinkongruente Deckungletzter Monat, zweiter/dritter Monatbei Nr. 1 keine; bei Nr. 2 Zahlungsunfähigkeit; bei Nr. 3 Kenntnis der Benachteiligung
§ 132 InsOunmittelbar nachteilige Handlungdrei Monateje nach Fallgruppe
§ 133 Abs. 1 InsOVorsatzzehn JahreKenntnis des Vorsatzes
§ 133 Abs. 2 InsODeckungshandlung bei Vorsatzvier JahreKenntnis des Vorsatzes
§ 133 Abs. 4 InsOentgeltlicher Vertrag mit nahestehender Personzwei JahreVorsatzkenntnis oder Ausschluss prüfen
§ 134 InsOunentgeltliche Leistungvier Jahrekeine Kenntnis nötig
§ 135 InsOGesellschafterdarlehenSicherheit zehn Jahre, Befriedigung ein Jahrkeine Kenntnis nötig
§ 142 InsOBargeschäftVerteidigungbei § 133 zusätzlich erkannte Unlauterkeit

KI-Vorarbeit

KI darf vor der Klage:

  • Kandidaten aus Kontoauszügen, OPOS und E-Mails extrahieren.
  • Zahlungsvorgänge nach Datum, Empfänger, Betrag und Quelle normalisieren.
  • mögliche Normen vorschlagen.
  • Beleglücken und Human-Review-Punkte markieren.

KI darf nicht:

  • § 133-Vorsatz oder Kenntnis als bewiesen behaupten.
  • Dreiecksverhältnisse final rechtlich auflösen.
  • fehlende Belege durch Plausibilität ersetzen.

Klagegerüst

An das Landgericht [Ort]

Klage

des [Name], Insolvenzverwalter über das Vermögen der [Schuldnerin],
Kläger,

gegen

[Name und Anschrift],
Beklagte.

Anträge:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR [Betrag] nebst Zinsen seit [Datum] zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Begründung:

I. Verfahren und Anfechtungsbefugnis
[Eröffnung, Verwalterbestellung, Massebezug]

II. Rechtshandlungen
| Datum | Betrag | Vorgang | Quelle | Tatbestand |
| ... |

III. Zahlungsunfähigkeit und Kenntnis
[Liquiditätsstatus, Zahlungseinstellung, Empfängerwissen, Gegenindizien]

IV. Rechtliche Würdigung je Tatbestand
[§ 130/131/133/134/135 getrennt]

V. Rechtsfolge
[§ 143 Rückgewähr, Zinsen nur Verzug oder § 291 BGB, § 144 Gegenleistung]

Gegnerverteidigung antizipieren

EinwandReaktion
BargeschäftGleichwertigkeit, Unmittelbarkeit, § 133-Unlauterkeit prüfen
keine Kenntniskonkrete Kenntnisbelege oder zwingende Umstände darlegen
Sanierungsversuchbei § 133 Untauglichkeit und Kenntnis beweisen
Liquiditätsstatus unsubstantiiertEinzelposten, Kontoauszüge und Fälligkeiten belegen
VerjährungErmittlungszeitraum und Kenntnisstand des Verwalters dokumentieren
Gegenleistung§ 144 InsO sauber behandeln

Leitlinien (verifiziert; bei Verwendung Aktenzeichen über offene Quellen prüfen)

Output

AbschnittStatus
Klageantrag[...]
Sachverhaltstabelle[...]
Beweismittel[...]
stärkster Tatbestand[...]
größtes Prozessrisiko[...]
Vergleichskorridor[...]

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Klageentwurf nur nach Originalprüfung von Gesetz, Akte und aktueller Rechtsprechung verwenden.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

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