Fachanwalt insolvenz sanierungsrecht anfechtungsklage verwalter
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wenn es um Anfechtungsklage des Insolvenzverwalters in Fachanwalt Insolvenz- und Sanierungsrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.
SKILL.md
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Anfechtungsklage des Insolvenzverwalters
Kaltstart
- Welche Rechtshandlungen sollen eingeklagt werden, einzeln mit Datum, Betrag und Empfänger?
- Ist der Zeitpunkt nach § 140 InsO geklärt oder nur das Buchungsdatum bekannt?
- Welche Norm trägt jede einzelne Handlung: § 130, § 131, § 132, § 133, § 134 oder § 135 InsO?
- Welche Belege gibt es zu Zahlungsunfähigkeit, Kenntnis, Gegenleistung und Gläubigerbenachteiligung?
- Ist § 142 InsO als Verteidigung zu erwarten?
- Gibt es eine Gegenleistung nach § 144 InsO?
- Sind Verjährung und Hemmung nach § 146 InsO und BGB geprüft?
- Ist die Klage wirtschaftlich sinnvoll oder ist ein Vergleich besser?
Klagefähigkeitsgate
Keine Klage ohne:
- Eröffnungsbeschluss und Verwalterstellung.
- Insolvenzantrag und Eröffnungsdatum.
- transaktionsscharfe Darstellung.
- Tatbestand je Zahlung oder Sicherheit.
- Beleg für Zahlungsunfähigkeit und Kenntnis, soweit erforderlich.
- Zinsgrund nach § 143 Abs. 1 S. 3 InsO.
- Prüfung von § 142 und § 144 InsO.
Tatbestandstabelle
| Norm | Schwerpunkt | Frist oder Zeitraum | Kenntnis |
|---|---|---|---|
| § 130 InsO | kongruente Deckung | drei Monate vor Antrag oder nach Antrag | Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder des Antrags |
| § 131 InsO | inkongruente Deckung | letzter Monat, zweiter/dritter Monat | bei Nr. 1 keine; bei Nr. 2 Zahlungsunfähigkeit; bei Nr. 3 Kenntnis der Benachteiligung |
| § 132 InsO | unmittelbar nachteilige Handlung | drei Monate | je nach Fallgruppe |
| § 133 Abs. 1 InsO | Vorsatz | zehn Jahre | Kenntnis des Vorsatzes |
| § 133 Abs. 2 InsO | Deckungshandlung bei Vorsatz | vier Jahre | Kenntnis des Vorsatzes |
| § 133 Abs. 4 InsO | entgeltlicher Vertrag mit nahestehender Person | zwei Jahre | Vorsatzkenntnis oder Ausschluss prüfen |
| § 134 InsO | unentgeltliche Leistung | vier Jahre | keine Kenntnis nötig |
| § 135 InsO | Gesellschafterdarlehen | Sicherheit zehn Jahre, Befriedigung ein Jahr | keine Kenntnis nötig |
| § 142 InsO | Bargeschäft | Verteidigung | bei § 133 zusätzlich erkannte Unlauterkeit |
KI-Vorarbeit
KI darf vor der Klage:
- Kandidaten aus Kontoauszügen, OPOS und E-Mails extrahieren.
- Zahlungsvorgänge nach Datum, Empfänger, Betrag und Quelle normalisieren.
- mögliche Normen vorschlagen.
- Beleglücken und Human-Review-Punkte markieren.
KI darf nicht:
- § 133-Vorsatz oder Kenntnis als bewiesen behaupten.
- Dreiecksverhältnisse final rechtlich auflösen.
- fehlende Belege durch Plausibilität ersetzen.
Klagegerüst
An das Landgericht [Ort]
Klage
des [Name], Insolvenzverwalter über das Vermögen der [Schuldnerin],
Kläger,
gegen
[Name und Anschrift],
Beklagte.
Anträge:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR [Betrag] nebst Zinsen seit [Datum] zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Begründung:
I. Verfahren und Anfechtungsbefugnis
[Eröffnung, Verwalterbestellung, Massebezug]
II. Rechtshandlungen
| Datum | Betrag | Vorgang | Quelle | Tatbestand |
| ... |
III. Zahlungsunfähigkeit und Kenntnis
[Liquiditätsstatus, Zahlungseinstellung, Empfängerwissen, Gegenindizien]
IV. Rechtliche Würdigung je Tatbestand
[§ 130/131/133/134/135 getrennt]
V. Rechtsfolge
[§ 143 Rückgewähr, Zinsen nur Verzug oder § 291 BGB, § 144 Gegenleistung]
Gegnerverteidigung antizipieren
| Einwand | Reaktion |
|---|---|
| Bargeschäft | Gleichwertigkeit, Unmittelbarkeit, § 133-Unlauterkeit prüfen |
| keine Kenntnis | konkrete Kenntnisbelege oder zwingende Umstände darlegen |
| Sanierungsversuch | bei § 133 Untauglichkeit und Kenntnis beweisen |
| Liquiditätsstatus unsubstantiiert | Einzelposten, Kontoauszüge und Fälligkeiten belegen |
| Verjährung | Ermittlungszeitraum und Kenntnisstand des Verwalters dokumentieren |
| Gegenleistung | § 144 InsO sauber behandeln |
Leitlinien (verifiziert; bei Verwendung Aktenzeichen über offene Quellen prüfen)
- BGH IX ZR 72/20 vom 06.05.2021 — Aus der bloßen Zahlungsunfähigkeit allein kein Schluss auf Vorsatz iSd § 133 Abs. 1 InsO.
- BGH, Urteil vom 18.04.2024 - IX ZR 129/22: Ein außenstehender Dritter darf einen nur pauschal aufgestellten und nicht mit Einzelpositionen oder Belegen unterlegten Liquiditätsstatus grundsätzlich einfach bestreiten. Die Entscheidung ist ein Darlegungsanker zu Paragraf 17 InsO, kein pauschaler Beleg für geringere Anfechtungsrisiken. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=18.04.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+129/22
- BGH IX ZR 239/22 vom 18.04.2024 — Deckungslücke, Zahlungseinstellung und Benachteiligungsvorsatz konkret beweisen; die zur Zahlungseinstellung herangezogenen Verbindlichkeiten tragen die Prognose dauerhafter Gläubigerbenachteiligung regelmäßig nicht allein. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=18.04.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+239/22
- BGH IX ZR 122/23 vom 05.12.2024 — Konkretisierung der Unlauterkeit nach § 142 Abs. 1 Hs. 2 InsO; bei Bargeschäft im Rahmen der Vorsatzanfechtung muss gezielt schädigendes Verhalten konkret nachgewiesen werden. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=05.12.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+122/23
- Weitere BGH-Entscheidungen vor Klageeinreichung über dejure.org / openjur.de / bundesgerichtshof.de mit Datum, Aktenzeichen und Randnummer verifizieren.
Output
| Abschnitt | Status |
|---|---|
| Klageantrag | [...] |
| Sachverhaltstabelle | [...] |
| Beweismittel | [...] |
| stärkster Tatbestand | [...] |
| größtes Prozessrisiko | [...] |
| Vergleichskorridor | [...] |
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Klageentwurf nur nach Originalprüfung von Gesetz, Akte und aktueller Rechtsprechung verwenden.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) --><!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.