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Inso p245a schlechterstellung bei naturlichen personen

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Prüft Paragraf 245a InsO als besondere Vergleichsannahme bei Insolvenzplänen natürlicher Personen. Ermittelt Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse am Abstimmungstag, bildet das Ohne-Plan-Szenario mit oder ohne zulässigen Restschuldbefreiungsantrag und liefert Schlechterstellungsrechnung, Belegmatrix und gerichtsfesten Planbaustein.From its SKILL.md

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1. Schlechterstellung bei natürlichen Personen

1.1 Direktstart

Lies Insolvenzplan, Gruppenübersicht, Vergleichsrechnung, Abstimmungsunterlagen, Antrag auf Restschuldbefreiung, Einkommensnachweise, Vermögensverzeichnis, Unterhaltspflichten und Verfahrenschronologie. Beginne mit einer Vergleichsrechnung; frage nur nach fehlenden Werten, die das Ergebnis verändern können.

1.2 Normfunktion

Paragraf 245a InsO ist keine allgemeine Absolute-Priority-Regel und kein eigener Cram-down-Tatbestand. Die Norm konkretisiert bei einem Schuldner, der eine natürliche Person ist, die voraussichtliche Schlechterstellung nach Paragraf 245 Absatz 1 Nummer 1 InsO. Über Paragraf 251 Absatz 2 Satz 2 InsO gilt sie auch beim individuellen Minderheitenschutz entsprechend.

Im Zweifel sind zwei Annahmen zu verwenden:

  1. Die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse am Tag der Abstimmung bleiben für die Verfahrensdauer und den anschließenden Zeitraum maßgeblich, in dem Insolvenzgläubiger ihre Restforderungen unbeschränkt geltend machen können.
  2. Hat der Schuldner einen zulässigen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, wird im Zweifel angenommen, dass die Restschuldbefreiung mit Ablauf der Abtretungsfrist des Paragrafen 287 Absatz 2 InsO erteilt wird.

1.3 Eingangstore

FrageErgebnisBeleg
Ist der Schuldner eine natürliche Person?[ja/nein][Eröffnungsbeschluss oder Stammdaten]
Wird die Zustimmungsfiktion nach Paragraf 245 InsO geprüft?[ja/nein][Abstimmungsergebnis]
Oder liegt ein Antrag nach Paragraf 251 InsO vor?[ja/nein][Widerspruch, Antrag und Protokoll]
Ist ein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt und zulässig?[ja/nein/offen][Antrag und gerichtliche Verfügung]
Welcher Zeitpunkt war für die Abstimmung maßgeblich?[Datum][Protokoll]

Ohne natürliche Person oder ohne Schlechterstellungsprüfung nach Paragraf 245 beziehungsweise 251 InsO ist Paragraf 245a InsO nicht das richtige Werkzeug.

1.4 Tatsachenmatrix am Abstimmungstag

BereichIst-ZustandMonatlicher oder einmaliger WertBelegStreitpunkt
Nettoeinkommen und variable Bezüge[Angabe][EUR][Abrechnung][offen]
Selbständige Einkünfte[Angabe][EUR][Auswertung und Bescheid][offen]
Pfändbarer Betrag[Berechnung][EUR][Berechnungsblatt][offen]
Unterhaltsberechtigte Personen[Angabe][Auswirkung][Urkunde und Zahlung][offen]
Verwertbares Vermögen[Gegenstand][EUR][Bewertung][offen]
Absonderungsrechte und Kosten[Angabe][EUR][Vertrag und Abrechnung][offen]
Neuerwerb und erwartbare Änderungen[Angabe][EUR][Vertrag oder Prognose][offen]

Änderungen gegenüber dem Abstimmungstag nicht frei erfinden. Wer von den gesetzlichen Zweifelsannahmen abweichen will, muss die konkrete Entwicklung und ihre belastbare Grundlage offenlegen.

1.5 Vergleichsrechnung

Rechne mindestens:

  1. Planleistung je betroffener Gruppe und je widersprechendem Beteiligten.
  2. Ohne-Plan-Erlös aus vorhandener Masse nach Kosten und Absonderung.
  3. Erwartete pfändbare Bezüge während des maßgeblichen Zeitraums.
  4. Wirkung eines zulässigen Restschuldbefreiungsantrags auf die Durchsetzbarkeit restlicher Forderungen.
  5. Sensitivität für nachweisbar absehbare Änderungen von Einkommen, Vermögen oder Unterhalt.
  6. Differenz aus Planwert und Ohne-Plan-Wert ohne Saldierung ungleichartiger Vorteile.
Planwert des Beteiligten                         [EUR]
Ohne-Plan-Verteilung aus vorhandener Masse       [EUR]
Pfändbare Bezüge im Vergleichszeitraum            [EUR]
Sonstige belegte Erlöse                           [EUR]
Abzüglich Kosten und vorrangige Belastungen       [EUR]
Ohne-Plan-Wert gesamt                             [EUR]
Differenz Planwert minus Ohne-Plan-Wert            [EUR]
Ergebnis                                          [nicht schlechter/schlechter/offen]

1.6 Plan- und Gerichtsbaustein

Der Schuldner ist eine natürliche Person. Für die Prüfung nach
Paragraf [245 Absatz 1 Nummer 1 / 251] InsO wird gemäß Paragraf 245a
InsO im Zweifel von den Einkommens-, Vermögens- und
Familienverhältnissen am Abstimmungstag [Datum] ausgegangen.

Ein zulässiger Antrag auf Restschuldbefreiung [liegt vor/liegt nicht
vor/ist aus folgenden Gründen noch offen]. [Bei zulässigem Antrag: Für
die Vergleichsrechnung wird im Zweifel die Erteilung mit Ablauf der
Abtretungsfrist nach Paragraf 287 Absatz 2 InsO zugrunde gelegt.]

Die Planleistung beträgt [EUR]. Der ohne Plan voraussichtlich
erreichbare Wert beträgt nach Abzug von [Kosten und Belastungen] [EUR].
Die Berechnung beruht auf den Anlagen [Bezeichnungen]. Offene
Sensitivitäten bestehen bei [Punkte].

1.7 Fehlerbremsen

  1. Paragraf 245a InsO nicht als allgemeines Obstruktionsverbot bezeichnen; dieses steht in Paragraf 245 InsO.
  2. Restschuldbefreiung nur bei zulässigem Antrag in die gesetzliche Zweifelsannahme einbeziehen.
  3. Abtretungsfrist, Verfahrensdauer und Zeitraum unbeschränkter Restforderungsdurchsetzung nicht vermischen.
  4. Pfändbares Einkommen nicht aus Bruttoeinkommen oder pauschalen Quoten ableiten.
  5. Familienverhältnisse und Unterhaltspflichten am Abstimmungstag belegen.
  6. Gruppen-Cram-down nach Paragraf 245 InsO und individuellen Minderheitenschutz nach Paragraf 251 InsO getrennt prüfen.
  7. Vergleichsannahme und tatsächlich bewiesene abweichende Entwicklung kenntlich machen.

1.8 Quelle

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