Inso p245a schlechterstellung bei naturlichen personen
Prüft Paragraf 245a InsO als besondere Vergleichsannahme bei Insolvenzplänen natürlicher Personen. Ermittelt Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse am Abstimmungstag, bildet das Ohne-Plan-Szenario mit oder ohne zulässigen Restschuldbefreiungsantrag und liefert Schlechterstellungsrechnung, Belegmatrix und gerichtsfesten Planbaustein.From its SKILL.md
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill inso-p245a-schlechterstellung-bei-naturlichen-personenAssembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.
SKILL.md
6.1 KB, ~1.9k tokens by cl100k_base, as published. Nobody here has run it
1. Schlechterstellung bei natürlichen Personen
1.1 Direktstart
Lies Insolvenzplan, Gruppenübersicht, Vergleichsrechnung, Abstimmungsunterlagen, Antrag auf Restschuldbefreiung, Einkommensnachweise, Vermögensverzeichnis, Unterhaltspflichten und Verfahrenschronologie. Beginne mit einer Vergleichsrechnung; frage nur nach fehlenden Werten, die das Ergebnis verändern können.
1.2 Normfunktion
Paragraf 245a InsO ist keine allgemeine Absolute-Priority-Regel und kein eigener Cram-down-Tatbestand. Die Norm konkretisiert bei einem Schuldner, der eine natürliche Person ist, die voraussichtliche Schlechterstellung nach Paragraf 245 Absatz 1 Nummer 1 InsO. Über Paragraf 251 Absatz 2 Satz 2 InsO gilt sie auch beim individuellen Minderheitenschutz entsprechend.
Im Zweifel sind zwei Annahmen zu verwenden:
- Die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse am Tag der Abstimmung bleiben für die Verfahrensdauer und den anschließenden Zeitraum maßgeblich, in dem Insolvenzgläubiger ihre Restforderungen unbeschränkt geltend machen können.
- Hat der Schuldner einen zulässigen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, wird im Zweifel angenommen, dass die Restschuldbefreiung mit Ablauf der Abtretungsfrist des Paragrafen 287 Absatz 2 InsO erteilt wird.
1.3 Eingangstore
| Frage | Ergebnis | Beleg |
|---|---|---|
| Ist der Schuldner eine natürliche Person? | [ja/nein] | [Eröffnungsbeschluss oder Stammdaten] |
| Wird die Zustimmungsfiktion nach Paragraf 245 InsO geprüft? | [ja/nein] | [Abstimmungsergebnis] |
| Oder liegt ein Antrag nach Paragraf 251 InsO vor? | [ja/nein] | [Widerspruch, Antrag und Protokoll] |
| Ist ein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt und zulässig? | [ja/nein/offen] | [Antrag und gerichtliche Verfügung] |
| Welcher Zeitpunkt war für die Abstimmung maßgeblich? | [Datum] | [Protokoll] |
Ohne natürliche Person oder ohne Schlechterstellungsprüfung nach Paragraf 245 beziehungsweise 251 InsO ist Paragraf 245a InsO nicht das richtige Werkzeug.
1.4 Tatsachenmatrix am Abstimmungstag
| Bereich | Ist-Zustand | Monatlicher oder einmaliger Wert | Beleg | Streitpunkt |
|---|---|---|---|---|
| Nettoeinkommen und variable Bezüge | [Angabe] | [EUR] | [Abrechnung] | [offen] |
| Selbständige Einkünfte | [Angabe] | [EUR] | [Auswertung und Bescheid] | [offen] |
| Pfändbarer Betrag | [Berechnung] | [EUR] | [Berechnungsblatt] | [offen] |
| Unterhaltsberechtigte Personen | [Angabe] | [Auswirkung] | [Urkunde und Zahlung] | [offen] |
| Verwertbares Vermögen | [Gegenstand] | [EUR] | [Bewertung] | [offen] |
| Absonderungsrechte und Kosten | [Angabe] | [EUR] | [Vertrag und Abrechnung] | [offen] |
| Neuerwerb und erwartbare Änderungen | [Angabe] | [EUR] | [Vertrag oder Prognose] | [offen] |
Änderungen gegenüber dem Abstimmungstag nicht frei erfinden. Wer von den gesetzlichen Zweifelsannahmen abweichen will, muss die konkrete Entwicklung und ihre belastbare Grundlage offenlegen.
1.5 Vergleichsrechnung
Rechne mindestens:
- Planleistung je betroffener Gruppe und je widersprechendem Beteiligten.
- Ohne-Plan-Erlös aus vorhandener Masse nach Kosten und Absonderung.
- Erwartete pfändbare Bezüge während des maßgeblichen Zeitraums.
- Wirkung eines zulässigen Restschuldbefreiungsantrags auf die Durchsetzbarkeit restlicher Forderungen.
- Sensitivität für nachweisbar absehbare Änderungen von Einkommen, Vermögen oder Unterhalt.
- Differenz aus Planwert und Ohne-Plan-Wert ohne Saldierung ungleichartiger Vorteile.
Planwert des Beteiligten [EUR]
Ohne-Plan-Verteilung aus vorhandener Masse [EUR]
Pfändbare Bezüge im Vergleichszeitraum [EUR]
Sonstige belegte Erlöse [EUR]
Abzüglich Kosten und vorrangige Belastungen [EUR]
Ohne-Plan-Wert gesamt [EUR]
Differenz Planwert minus Ohne-Plan-Wert [EUR]
Ergebnis [nicht schlechter/schlechter/offen]
1.6 Plan- und Gerichtsbaustein
Der Schuldner ist eine natürliche Person. Für die Prüfung nach
Paragraf [245 Absatz 1 Nummer 1 / 251] InsO wird gemäß Paragraf 245a
InsO im Zweifel von den Einkommens-, Vermögens- und
Familienverhältnissen am Abstimmungstag [Datum] ausgegangen.
Ein zulässiger Antrag auf Restschuldbefreiung [liegt vor/liegt nicht
vor/ist aus folgenden Gründen noch offen]. [Bei zulässigem Antrag: Für
die Vergleichsrechnung wird im Zweifel die Erteilung mit Ablauf der
Abtretungsfrist nach Paragraf 287 Absatz 2 InsO zugrunde gelegt.]
Die Planleistung beträgt [EUR]. Der ohne Plan voraussichtlich
erreichbare Wert beträgt nach Abzug von [Kosten und Belastungen] [EUR].
Die Berechnung beruht auf den Anlagen [Bezeichnungen]. Offene
Sensitivitäten bestehen bei [Punkte].
1.7 Fehlerbremsen
- Paragraf 245a InsO nicht als allgemeines Obstruktionsverbot bezeichnen; dieses steht in Paragraf 245 InsO.
- Restschuldbefreiung nur bei zulässigem Antrag in die gesetzliche Zweifelsannahme einbeziehen.
- Abtretungsfrist, Verfahrensdauer und Zeitraum unbeschränkter Restforderungsdurchsetzung nicht vermischen.
- Pfändbares Einkommen nicht aus Bruttoeinkommen oder pauschalen Quoten ableiten.
- Familienverhältnisse und Unterhaltspflichten am Abstimmungstag belegen.
- Gruppen-Cram-down nach Paragraf 245 InsO und individuellen Minderheitenschutz nach Paragraf 251 InsO getrennt prüfen.
- Vergleichsannahme und tatsächlich bewiesene abweichende Entwicklung kenntlich machen.
1.8 Quelle
What ships with it
Read from the repository
Just SKILL.md. No reference files, no scripts.