Eigenverwaltung schutzschirm paragraf 270b inso
Wenn es um vorläufige Eigenverwaltung nach Paragraf 270b InsO oder den Schutzschirm nach Paragraf 270d InsO geht: trennt Zugang, Eigenverwaltungsplanung, Bescheinigung, Planfrist und Abbruchrisiken; liefert eine belastbare Antrags- und Entscheidungsmappe.From its SKILL.md
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Vorläufige Eigenverwaltung und Schutzschirm
Worum es geht
Der Verzeichnisname bleibt aus Kompatibilitätsgründen bestehen. Materiell sind zwei Verfahren strikt zu trennen: Paragraf 270b InsO regelt die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung; Paragraf 270d InsO regelt die Vorbereitung einer Sanierung unter einem Schutzschirm.
Normenanker
- Paragraf 270a InsO: Antrag und vollständige Eigenverwaltungsplanung, insbesondere sechsmonatiger Finanzplan.
- Paragraf 270b InsO: Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bei vollständiger, schlüssiger und tatsachengerechter Planung.
- Paragraf 270c InsO: Befugnisse und Maßnahmen im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren.
- Paragraf 270d InsO: Schutzschirm bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber nicht bei Zahlungsunfähigkeit; Bescheinigung und Planvorlagefrist von höchstens drei Monaten.
- Paragraf 270e und 270f InsO: Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung und Anordnung der Eigenverwaltung im eröffneten Verfahren.
- Paragraf 15a, 17 und 19 InsO: objektiver Insolvenzgrund, unverzügliche Antragspflicht und Höchstfristen.
Prüfpfad
- Insolvenzgrund stichtagsgenau bestimmen: Zahlungsunfähigkeit schließt den Schutzschirm aus, nicht aber zwingend die vorläufige Eigenverwaltung. Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit getrennt belegen.
- Verfahrensziel wählen: Nur vorläufige Eigenverwaltung oder zusätzlich Schutzschirm mit Insolvenzplan? Die Entscheidung mit Gläubigerstruktur, Finanzierung und Sanierungskonzept begründen.
- Eigenverwaltungsplanung prüfen: Sechsmonats-Finanzplan, Verfahrenskonzept, Verhandlungsstand, Compliance-Vorkehrungen und Mehr-/Minderkosten nach Paragraf 270a InsO vollständig ablegen.
- Schutzschirmbescheinigung prüfen: Ausstellerqualifikation, Unabhängigkeit, Insolvenzgrund und fehlende offensichtliche Aussichtslosigkeit nach Paragraf 270d Absatz 1 InsO dokumentieren.
- Gerichtliche Weichen vorbereiten: Vorschlag des vorläufigen Sachwalters, Gläubigerausschuss, Masseverbindlichkeiten, Vollstreckungsschutz und Planvorlagefrist in einer Antragsmatrix zusammenführen.
- Abbruchrisiken überwachen: Eintritt der Zahlungsunfähigkeit unter dem Schutzschirm unverzüglich anzeigen; Mängel der Planung, Gläubigernachteile und Aufhebungsgründe mit Verantwortlichem und Kontrolltermin versehen.
Entscheidungs- und Quellenhygiene
- Rechtsprechung nur einsetzen, wenn Gericht, Entscheidungsdatum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen.
- Keine BeckRS-, juris- oder Kommentar-Fundstellen blind übernehmen. Fehlt eine verifizierte Entscheidung, ausdrücklich mit Normtext, Systematik, Beweislast und offenem Recherchepunkt arbeiten.
- Bei divergierenden Obergerichten die regionale Zuständigkeit, den Instanzenzug und den Stand höchstrichterlicher Klärung kenntlich machen.
Arbeitsprodukt
- Vergleichsmatrix
vorläufige Eigenverwaltung / Schutzschirm / Regelverfahren / StaRUGmit Zugangsvoraussetzungen und Ausschlussgründen. - Vollständigkeitsprüfung der Eigenverwaltungsplanung und der Schutzschirmbescheinigung.
- Antragsmappe mit Finanzplan, Sanierungskonzept, Sachwaltervorschlag, Gläubigerbild, Planmeilensteinen und gerichtsfähigem Belegverzeichnis.
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