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Inso p015b zahlungen bei zahlungsunfahigkeit und uberschuldung v

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Wenn es um Paragraf 15b InsO (Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung in Fachanwalt Insolvenz- und Sanierungsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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SKILL.md

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§ 15b InsO (Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

Arbeitsbereich

Inso P003e Unternehmensgruppe P004b ordnet den Fall über die tragenden Prüfungslinien: § 3e InsO (Unternehmensgruppe) im Mandat prüfen, § 4b InsO (Rückzahlung und Anpassung der gestundeten, § 4c InsO (Aufhebung der Stundung) im Mandat prüfen. Arbeite zuerst die tragende Rechtsfrage heraus; Nebenaspekte werden nur verarbeitet, soweit sie Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder das konkrete Arbeitsprodukt tatsächlich beeinflussen.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: Zuerst den im Skilltitel bezeichneten InsO- oder StaRUG-Tatbestand im aktuellen Gesetzestext prüfen. Eröffnungsantrag nach Paragraf 13 InsO, Gläubigerantrag nach Paragraf 14 InsO und Antragspflicht organschaftlicher Vertreter nach Paragraf 15a InsO strikt trennen; Steuerrecht, IDW-Standards oder Auslandsrecht nur bei einer konkreten Schnittstelle ergänzen.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: § 15b InsO (Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Verjährung) im Mandat prüfen: Normzweck, Tatbestand, Belege, Rechtsfolge, Fristen, Schnittstellen und sichere Quellenprüfung.

§ 15b InsO — Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Verjährung

Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel § 15b InsO — Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Verjährung und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
  • Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Normkontext

  • Paragraph: § 15b InsO
  • Überschrift: Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Verjährung
  • Systematische Umgebung: Zweiter Teil Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte / Erster Abschnitt Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
  • Amtlicher Ausgangspunkt: aktueller Wortlaut der InsO; vor verbindlicher Ausgabe live gegen gesetze-im-internet.de prüfen.
  • Praxisverdichtung: Insolvenzgrund, Antrag, Zulässigkeit, Glaubhaftmachung, Sicherung, Eilmaßnahmen

Prüfprogramm

  • Zulässigkeit und Begründetheit des Insolvenzantrags trennen
  • Insolvenzgrund, Antragsrecht und Glaubhaftmachung aktenfest machen
  • Sicherungsmaßnahmen und Haftungsfolgen sofort mitdenken
  • Insolvenzreifedatum nicht aus Bauchgefühl bestimmen: Liquiditätsstatus, objektiv bestehende und fällige Passiva, Titel- und Vollstreckungsstand sowie herausgenommene streitige Forderungen getrennt belegen.
  • Keine prozentuale Kürzung streitiger Forderungen nach Prozessrisiko vornehmen; entweder materiell bestehend und fällig oder materiell nicht zu passivieren.
  • Für die Verteidigung des Geschäftsleiters Gutachten, Beschlüsse und ex-ante-Unterlagen separat auswerten, ohne die objektive Insolvenzreife zu verwischen.

Paragraphenspezifische Leitfragen

  • Wer stellt den Antrag und mit welchem rechtlichen Interesse?
  • Welche Tatsachen belegen Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung?
  • Welche Sicherungsanordnung ist verhältnismäßig und eilbedürftig?
  • Den Begriff „Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Verjährung“ nicht isoliert auslegen, sondern in Ablauf, Beteiligtenrolle und wirtschaftliche Insolvenzfolge übersetzen.
  • Bei streitiger Auslegung zuerst den aktuellen Gesetzeswortlaut und frei zugängliche Rechtsprechung prüfen; keine Fundstelle aus Erinnerung erfinden.

Leitanker Zahlungsklage

BGH IX ZR 229/22 vom 23.01.2025 ist für die Stichtagsarbeit mitzulesen: Die Zahlungsunfähigkeit setzt tatsächlich bestehende und fällige Verbindlichkeiten voraus; bei titulierten und vollstreckten Forderungen wirkt der Titel auf die Beweisführung und führt zum Ansatz des Nennwerts. Für den Geschäftsleiter ist der Rechtsirrtum nur eng entlastend.

Akten- und Belegarbeit

Fordere nicht pauschal „alle Unterlagen“ an, sondern genau die Stücke, die § 15b InsO tragen oder widerlegen können:

  • Liquiditätsstatus
  • OPOS-Liste
  • Bankauszüge
  • Steuerrückstände
  • Sozialversicherungsrückstände
  • Antragsentwurf

Arbeitsausgabe

  • Kurzvermerk: Normzweck, Tatbestand, fehlende Tatsachen, Rechtsfolge, Risikoampel.
  • Mandantenfassung: klare Handlungsempfehlung mit Fristen, Belegen und nächstem Schritt.
  • Gerichts-/Verwalterfassung: knapper, beleggestützter Vortrag ohne Literaturblindzitate.
  • Red-Team-Block: Gegenargumente, Beweisprobleme, Zuständigkeits- oder Formrisiken.

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