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Fachanwalt insolvenz sanierungsrecht glaeubigerantrag

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⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Fachanwalt Insolvenz Sanierungsrecht Glaeubigerantrag in Fachanwalt Insolvenz- und Sanierungsrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.

SKILL.md

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Mandantenfragen beim Kaltstart

  1. Wie hoch ist die Forderung des Mandanten gegen die Schuldnerin – liegt Fälligkeit und Vollstreckbarkeit vor?
  2. Wurden alle außergerichtlichen Maßnahmen ausgeschöpft (Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckung)?
  3. Liegen Indizien für Zahlungsunfähigkeit vor (Zahlungsstockungen, Rücklastschriften, offene Vollstreckungen, Brancheninformationen)?
  4. Handelt es sich um eine juristische Person – dann auch Überschuldung § 19 InsO möglich?
  5. Besteht ein Eigeninteresse über die Forderungsbeitreibung hinaus (z.B. Hauptgläubiger, Sicherungsinteressen)?
  6. Sollen sofortige Sicherungsmaßnahmen (§ 21 InsO: vorläufiger Insolvenzverwalter, Zustimmungsvorbehalt, ZV-Einstellung) beantragt werden?
  7. Ist das Rechtsschutzbedürfnis gegeben – liegt keine bloße Druckausübung vor?
  8. Sind Verfahrenskosten gedeckt: kann der Mandant ggf. gemäß § 26 Abs. 1 InsO Kostenvorschuss leisten?
  9. Ist die Forderung vorläufig vollstreckbar tituliert, wurde bereits vollstreckt oder ist die Vollstreckung vorläufig eingestellt?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

NormInhalt
§ 14 InsOGläubigerantrag: Glaubhaftmachung Forderung und Eröffnungsgrund; Rechtsschutzbedürfnis
§ 14 Abs. 2 InsOAnhörung der Schuldnerin vor Eröffnungsbeschluss
§ 17 InsOZahlungsunfähigkeit: Schuldner kann fällige Zahlungspflichten nicht erfüllen; 10%-Schwelle BGH
§ 18 InsODrohende Zahlungsunfähigkeit: nur Eigenantrag, nicht für Gläubigerantrag
§ 19 InsOÜberschuldung: nur bei juristischen Personen; negatives Reinvermögen + fehlende Fortführungsprognose
§ 21 InsOSicherungsmaßnahmen: vorläufiger IV, allgemeines Verfügungsverbot, Zustimmungsvorbehalt, ZV-Einstellung
§ 22 InsOAufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
§ 26 InsOAbweisung mangels Masse: wenn keine kostendeckenden Mittel vorhanden; Kostenvorschuss durch Gläubiger
§ 27 InsOEröffnungsbeschluss: Datum, Stunde, Verwalterbestellung
§ 294 ZPOGlaubhaftmachung: eidesstattliche Versicherung, Urkunden

Leitentscheidungen

GerichtAZDatumKernaussage
BGHIX ZR 229/2223.01.2025Zahlungsunfähigkeit objektiv; streitige nicht titulierte Forderung nach objektiver Rechtslage; vorläufig vollstreckbare fällige Forderung bei eingeleiteter Vollstreckung nominal in die Liquiditätsbilanz; keine Prozessrisikoquote
BGHIX ZR 129/2218.04.2024Liquiditätsstatus muss gegenüber außenstehenden Dritten einzelpostenfähig belegt sein; pauschale Summen können einfach bestritten werden
BGHII ZR 139/2311.03.2025Beschluss über eine Nichtzulassungsbeschwerde: materieller Bestand der Verbindlichkeit ist maßgeblich; kein eigenständiges Grundsatzurteil
BGHIX ZB 38/2422.05.2025Vorläufige Einstellung der Vollstreckung kann die Belegwirkung eines Titels für den Insolvenzantrag entkräften

Prüfschema

Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

SchrittPrüfpunktNormRechtsfolge
1Antragsberechtigung: jeder Insolvenzgläubiger; Forderung gegen Schuldner§ 14 Abs. 1 InsOFehlt Gläubigerstellung → Antrag unzulässig
2Glaubhaftmachung Forderung: Titel, Urkunden, eidesstattliche Versicherung§ 14 Abs. 1, § 294 ZPOOhne Glaubhaftmachung → Antrag unzulässig
3Glaubhaftmachung Eröffnungsgrund§§ 17, 19 InsOZU oder Überschuldung (nur jur. Person); drohende ZU nicht ausreichend für Gläubigerantrag
4Titel- und StreitforderungscheckParagraf 14, 17 InsOTitel, Fälligkeit, Vollstreckungsstand, Einstellungsbeschluss und materielle Einwendungen getrennt darstellen
5Liquiditätsstatus substantiierenParagraf 14, 17 InsOKeine Summenbehauptung: Einzelposten, Fälligkeit, Rechtsgrund und Beleg mit Anlagenlog
5aStreitige Forderung angreifen oder verteidigenParagraf 14, 17 InsOObjektive Rechtslage, Beweislast und Gegenbeleg prüfen; bloßes Bestreiten genügt nicht gegen substantiierten Forderungsvortrag
6Überschuldung Paragraf 19: nur jur. Person; negatives Reinvermögen + fehlende FortführungsprognoseParagraf 19 InsOBeide Voraussetzungen kumulativ
7Anhörung der Schuldnerin Paragraf 14 Absatz 2Paragraf 14 Absatz 2 InsOPflicht des Gerichts; keine Voraussetzung des Gläubigers
8Sicherungsmaßnahmen Paragraf 21 InsO beantragenParagraf 21 InsOSofortschutz: ZV-Einstellung, vorläufiger IV, Zustimmungsvorbehalt
9Massekostenprüfung Paragraf 26 InsOParagraf 26 InsOMasseunzulänglichkeit → Abweisung; Kostenvorschuss durch Gläubiger möglich
10Eröffnungsbeschluss Paragraf 27 InsOParagraf 27 InsOVerwalterbestellung, Insolvenzbeschlag Paragraf 80 InsO

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — Glaeeubigerantrag auf Insolvenzeroffnung stellenVollstaendiger Antrag § 14 InsO nach Baustein unten
Variante A — Schuldnerin stellt GegenantragWiderspruchs-Baustein unten; Zahlungsunfaehigkeit belegen
Variante B — Mandant will schnell Geld sehenVorlaeufige Insolvenzverwaltung beantragen; Aussondern pruefen
Variante C — laufende Zwangsvollstreckung parallelKoordination Insolvenzeröffnung und ZV; Moratoriumswirkung § 21 InsO

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatz-Bausteine

Vollständiger Gläubigerantrag § 14 InsO

An das Amtsgericht [Ort] – Insolvenzgericht –

Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 14 InsO

Antragstellerin (Gläubigerin):
[Firma GmbH], [Anschrift], vertreten durch Geschäftsführer [Name]
– nachfolgend: Gläubigerin –

Schuldnerin:
[Firma UG/GmbH/AG], [Anschrift], HR-Nr. [XX], AG [Ort]
– nachfolgend: Schuldnerin –

I. Antrag
Die Gläubigerin beantragt, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin
zu eröffnen.

Hilfsweise: Für den Fall mangelnder Masse beantragt die Gläubigerin, einen Kosten-
vorschuss gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 InsO in Höhe von [Betrag] EUR einzahlen zu dürfen,
um das Verfahren zu ermöglichen.

II. Glaubhaftmachung der Forderung (§ 14 Abs. 1 InsO)
Die Gläubigerin hat gegen die Schuldnerin eine Forderung in Höhe von [Betrag] EUR aus
[Warenlieferung/Darlehen/Dienstleistung] gemäß [Vertragsdatum], fällig seit [Datum].

Belege: Rechnung Anlage K1, Mahnschreiben Anlage K2, Zahlungsbefehl/Urteil Anlage K3.
Die Forderung ist trotz mehrfacher Mahnung (zuletzt [Datum]) nicht beglichen worden.

III. Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrundes (§ 17 InsO)
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig (§ 17 InsO). Maßstab BGH-Linie zur Liquiditätsbilanz und Zahlungseinstellung (vor Antrag konkrete Aktenzeichen über dejure.org / openjur.de mit Datum verifizieren). Konkrete Indizien:
a) Liquiditätsstatus zum Stichtag: Unterdeckung > 10 % (vgl. ständige BGH-Linie);
b) Rücklastschriften der Schuldnerin vom [Datum], Anlage K4;
c) Vollstreckungsversuche anderer Gläubiger (Pfändungsprotokolle Anlage K5);
d) Eigene eidesstattliche Versicherung der Gläubigerin über Zahlungsverweigerung, Anlage K6.

[Bei jur. Person alternativ § 19 InsO:]
Die Schuldnerin ist überschuldet (§ 19 InsO): Der letzte Jahresabschluss [Jahr] weist ein
negatives Eigenkapital von [Betrag] EUR aus. Eine positive Fortführungsprognose ist nach
[Sachverhalt] nicht gegeben.

IV. Sicherungsmaßnahmen (§ 21 InsO)
Es wird beantragt:
a) Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters;
b) Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbots gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO;
c) Einstellung aller laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO.

Begründung: Es besteht Gefahr der Vermögensverschiebung: [konkrete Hinweise].

V. Rechtsschutzbedürfnis
Der Antrag dient nicht der Druckausübung, sondern der geordneten Befriedigung sämtlicher
Gläubiger. Außergerichtliche Einigung ist an [Datum] gescheitert.

[Ort, Datum]
[Anwalt/Gläubiger]

Anlagen: K1–K6

Widerspruchsschreiben Schuldnerin gegen Gläubigerantrag

An das Amtsgericht [Ort] – Insolvenzgericht –, Az. [XX IN YY/ZZ]

Stellungnahme der Schuldnerin gemäß § 14 Abs. 2 InsO

I. Die Schuldnerin widerspricht dem Antrag.

II. Keine Zahlungsunfähigkeit
Die behauptete Zahlungsstockung beruht auf einer [streitigen Gegenforderung/
Zahlungsausstand Dritter]. Aktuelle Liquidität: [Kontoauszüge Anlage S1].
Liquiditätslücke <10% (Nachweis Anlage S2).

III. Forderung bestritten
Die Forderung der Antragstellerin ist wegen [Sachmangel/Aufrechnung] nicht fällig.
Beweis: Anlage S3. Soweit die Antragstellerin auf einen Titel verweist, ist zusätzlich
darzustellen, ob Vollstreckungsvoraussetzungen bestehen, ob tatsächlich vollstreckt wird
oder ob die Vollstreckung vorläufig eingestellt ist.

IV. Antrag auf Zurückweisung
Das Gericht möge den Eröffnungsantrag zurückweisen.

--- vor Versand klaeren ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast

FrageBeweislast
Gläubigerstellung + ForderungshöheGläubigerin: Glaubhaftmachung § 294 ZPO (kein Vollbeweis nötig)
Zahlungsunfähigkeit § 17 InsOGläubigerin: Indiziennachweis; Schuldnerin kann durch Liquiditätsplan widerlegen
Überschuldung § 19 InsOGläubigerin: Jahresabschluss, Gutachten; Schuldnerin: positive Fortführungsprognose
RechtsschutzbedürfnisGläubigerin muss positiv darlegen; Schuldnerin kann Missbrauch geltend machen
Massekostendeckung § 26 InsOGericht prüft von Amts wegen; Gläubigerin kann Kostenvorschuss anbieten

Fristen

VerfahrensschrittFrist
AntragstellungJederzeit; keine Vorfrist; aber: Gläubiger trägt Kosten bei Abweisung § 26 InsO
Anhörung Schuldnerin § 14 Abs. 2 InsOGericht setzt Frist (i.d.R. 1–2 Wochen)
Sicherungsmaßnahmen § 21 InsOSofort nach Antragstellung möglich (ohne Anhörung in Eilfällen)
Eröffnungsbeschluss § 27 InsONach Anhörung; Gericht soll unverzüglich entscheiden
Anfechtungsfristen nach EröffnungAb Eröffnung läuft Verjährung für Verwalter
Kostenvorschuss § 26 InsOGericht setzt angemessene Frist zur Einzahlung
Beschwerde gegen Abweisung § 34 InsO2 Wochen ab Zustellung

Gegenargumente und Reaktion

GegenargumentRechtliche GrundlageReaktion Gläubiger
Zahlungsunfähigkeit liege nicht vor§ 17 InsOLiquiditätsstatus zum Stichtag konkret darstellen; Indizien iSd ständiger BGH-Linie zur Zahlungseinstellung
Forderung bestritten oder Gegenforderung erhobenParagraf 14 Absatz 1 InsOMateriellen Bestand, Fälligkeit und Aufrechnungslage darstellen; bei Titel Vollstreckungsstand und etwaige Einstellungsentscheidung belegen
Vorläufig vollstreckbarer Titel, aber Schuldner bestreitet weiterParagraf 17 InsOBei laufender Vollstreckung Nennwertansatz in der Liquiditätsbilanz begründen; keine Prozessrisikoquote bilden
Vollstreckung aus Titel vorläufig eingestelltParagraf 14 InsOBelegwirkung des Titels nicht überschätzen; zusätzlich Forderungsbestand und Eröffnungsgrund aus anderen Tatsachen glaubhaft machen
Stundung bestreitend Forderung fälligBGH-Linie zur echten StundungBeweis konkret echter Stundungsvereinbarung; faktische Duldung beseitigt Fälligkeit nicht (Verifikation Az. über dejure.org)
Masselosigkeit § 26 InsO§ 26 InsOKostenvorschuss anbieten; Forderung aus Masseverbindlichkeit nach § 55 InsO bei Eröffnung sichergestellt
Überschuldung bestritten (positive Fortführungsprognose)§ 19 InsOGegengutachten anfordern; Bankgespräche und Finanzierungszusagen als Belege; Prognosezeitraum 12 Monate (SanInsKG endete 31.12.2023)
Schuldnerin leitet außergerichtliche Sanierung ein§§ 17 ff. InsOKeine automatische Rücknahme des Antrags; Gläubiger kann Verfahren fortsetzen; Vergleich verhandeln

Streitwert und Kosten

Verfahrenskosten bei Gläubigerantrag: Gerichtsgebühren nach GKG Anlage 1 Nr. 2310 (Insolvenzeröffnungsverfahren); bei Abweisung trägt der Gläubiger die Kosten (§ 26 InsO, § 91 ZPO analog).

Kostenvorschuss § 26 InsO: typisch 3.000–15.000 EUR; deckt vorläufigen Verwalter + Gerichtskosten. Bei späterer Eröffnung wird Vorschuss erstattet (Masseverbindlichkeit).

Anwaltliche Vergütung: Gebühr nach RVG; Beratungsgebühr 190–8.500 EUR je nach Streitwert (§§ 13, 14 RVG); bei Gerichtsverfahren 1,3 Verfahrensgebühr + 1,2 Terminsgebühr.

Haftungsrisiko: Gläubiger, der mutwillig oder leichtfertig Antrag stellt, haftet nach § 14 Abs. 3 InsO für Schaden der Schuldnerin.

Strategische Empfehlung

SituationEmpfehlung
Forderung tituliert, Vollstreckung erfolglosGläubigerantrag stellen; Indizien für ZU aus Vollstreckungsprotokollen
Mehrere Gläubiger haben gleichartige SituationKoordination mit anderen Gläubigern vor Antragstellung; Lead-Gläubiger festlegen
Schuldnerin bietet kurzfristige ZahlungVergleich mit Zahlungsplan prüfen; § 14-Antrag als Druckmittel wirksam
Schuldnerin versucht § 270d-SchutzschirmGläubigerantrag ist weiter zulässig; Schutzschirm schließt Gläubigerantrag nicht aus
Masselosigkeit befürchtetKostenvorschuss § 26 InsO anbieten; sichert Verfahrensdurchführung + Anfechtungsrecht des Verwalters
Gesellschafter der Schuldnerin haften persönlich (GbR, OHG)Simultane Pfändung Gesellschaftervermögen erwägen
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen InsolvenzverschleppungGläubigerantrag unabhängig von Strafverfahren; ggf. koordinieren

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht-insolvenzanfechtung — nach Eröffnung: Anfechtung von Vorauszahlungen
  • fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht-anfechtungsklage-verwalter — Verwalter-Klagestrategie
  • fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht-restrukturierungsplan — Alternative StaRUG-Verfahren vor Antragstellung
  • fachanwalt-handels-gesellschaftsrecht-geschaeftsfuehrerhaftung — GF-Haftung § 15a InsO parallel prüfen

Quellen

  • InsO §§ 14, 17, 18, 19, 21, 22, 26, 27
  • BGH-Linie zur Zahlungsunfähigkeit (Liquiditätsbilanz, 10 %-Schwelle, Zahlungseinstellung): konkrete Aktenzeichen vor Ausgabe über dejure.org / openjur.de mit Datum verifizieren.
  • BGH II ZR 206/22 vom 23.07.2024 — Fortwirkende Haftung des ausgeschiedenen Geschäftsführers (für Antragsbegründung bei Wechsel der Geschäftsleitung). https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=23.07.2024&Aktenzeichen=II+ZR+206/22
  • Literatur nur bei vom Nutzer bereitgestellter oder lizenziert live geprüfter Quelle.

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