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Fachanwalt insolvenz krypto verwertung

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht/skills/fachanwalt-insolvenz-krypto-verwertung

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Fachanwalt Insolvenz Krypto Verwertung in Fachanwalt Insolvenz- und Sanierungsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.

SKILL.md

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Mandantenfragen beim Kaltstart

  1. Hält die Schuldnerin Krypto-Assets bei einer Custodial-Exchange (z.B. Binance, Coinbase) oder in einer Self-Custody-Wallet (Hardware-Wallet, MetaMask)?
  2. Liegt ein Treuhandverhältnis oder ein Darlehensverhältnis mit der Exchange vor – welche AGB-Klausel ist einschlägig?
  3. Sind die Private Keys bekannt oder sind Multi-Sig-Konstellationen mit Dritten vorhanden?
  4. Ist die Schuldnerin bereit, gemäß § 97 InsO alle Zugangsdaten zu offenbaren, oder verweigert sie die Auskunft?
  5. Welche Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum, Stablecoins, NFTs) und in welchem Volumen?
  6. Gibt es steuerliche Hintergründe: Spekulationsgewinne/verluste, Jahresfrist § 23 EStG, BMF-Schreiben 22.11.2024?
  7. Wurden Krypto-Transfers in der Krise vorgenommen, die der Anfechtung (§§ 130 ff. InsO) unterliegen könnten?
  8. Soll eine forensische Blockchain-Analyse (Chainalysis, Elliptic) für die Wallet-Rekonstruktion eingesetzt werden?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

NormInhalt
§ 35 InsOMassebegriff: alle vermögenswerten Rechte des Schuldners bei Verfahrenseröffnung und später erworben; Krypto-Assets gehören zur Masse
§ 47 InsOAussonderungsrecht: Gläubiger kann Herausgabe verlangen wenn Gegenstand nicht zur Masse gehört (Treuhand → Aussonderung)
§ 80 InsOVerwaltungs- und Verfügungsbefugnis: mit Verfahrenseröffnung auf Insolvenzverwalter übergegangen
§ 97 InsOAuskunfts- und Mitwirkungspflicht des Schuldners: vollständige Offenbarung aller Vermögenswerte inkl. digitaler Assets und Zugangsdaten
§ 98 InsOErzwingungshaft: Haft bis zu 6 Monate bei Verweigerung der Auskunft über § 97 InsO
§ 129 ff. InsOInsolvenzanfechtung: Krypto-Transfers in Anfechtungszeitraum prüfen
§ 148 InsOInbesitznahme der Masse: Pflicht des Verwalters, alle Massegegenstände sicherzustellen, auch digitale
§ 159 InsOVerwertung der Insolvenzmasse: Pflicht zur Verwertung innerhalb angemessener Frist
§ 23 EStGPrivate Veräußerungsgeschäfte: 1-Jahres-Haltefrist für Krypto (BMF-Schreiben 22.11.2024)

Leitentscheidungen

GerichtAZDatumKernaussage
US SDNY (FTX)22-110682022/2023FTX-Linie: Kundenvermögen bei Custodial-Exchange als Sondervermögen nur wenn Treuhandverhältnis eindeutig belegt

Prüfschema

Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

SchrittPrüfpunktNormRechtsfolge
1Massezugehörigkeit: Krypto-Assets des Schuldners zur Masse? Immer ja sofern im Eigentum§ 35 InsOMasse; Verwalter erhält Verfügungsbefugnis § 80 InsO
2Custodial-Exchange: Treuhand oder Darlehen? AGB der Exchange prüfen§ 47 InsOTreuhand → Aussonderungsrecht Kunde; Darlehen → kein Aussonderungsrecht, Quote-Gläubiger
3Zugangsdaten: Private Keys offenbart? § 97 InsO-Auskunft verlangt?§ 97 InsOMitwirkungspflicht; bei Verweigerung § 98 InsO Erzwingungshaft
4Multi-Sig-Konstellationen: wer hat weitere Schlüssel? Co-Signatäre identifizieren§ 97 InsOAuskunftspflicht erstreckt sich auf alle Konstellationen; ggf. Klage auf Mitwirkung Dritter
5Forensische Rekonstruktion: Chainalysis/Elliptic-Analyse auf Blockchain für unbekannte Wallets§ 148 InsOVerwalter-Pflicht: lückenlose Inventarisierung; externe Spezialisten beauftragen
6Bewertung zum Eröffnungsstichtag: Börsenkurs (gewichteter Durchschnitt) aller relevanten Exchanges§§ 35, 148 InsOBilanziell maßgeblich; Volatilitätsrisiko dokumentieren
7Steuerliche Folgen prüfen: Veräußerungsgewinn/-verlust § 23 EStG; Jahresfrist; BMF-Schreiben§ 23 EStGMasseverbindlichkeit bei steuerpflichtigem Gewinn § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO
8Anfechtungsprüfung: Krypto-Transfers in Anfecht.-Frist§§ 130 ff. InsORückgewährpflicht § 143 InsO
9Verwertungsstrategie wählen: Börse, OTC, Auktion, Sachausschüttung§ 159 InsOOptimale Verwertung für Masse; Berichtspflicht Gläubigerausschuss

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — Krypto-Assets in Insolvenz verwertenAuskunfts-/Zwangsverfahren und Verwertungsstrategievermerk unten
Variante A — Schuldner kooperiert freiwilligDirektuebertragung Wallet; schnellere Verwertung
Variante B — Kurs-Volatilitaet hochVerwertungszeitpunkt strategisch waehlen; Absicherung pruefen
Variante C — Multi-Sig mit DrittbeteiligungEinstweilige Verfuegung-Baustein unten; Dritter muss kooperieren

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatz-Bausteine

Aufforderung zur Auskunft nach § 97 InsO (Krypto)

An [Schuldner/Geschäftsführer]

Insolvenzverfahren über das Vermögen der [Firma], AG [Ort], Az. [XX IN YY/ZZ]

Sehr geehrte(r) [Name],

ich bin als Insolvenzverwalter nach § 80 InsO zur vollständigen Inbesitznahme der
Insolvenzmasse verpflichtet (§ 148 InsO).

Gemäß § 97 Abs. 1 InsO sind Sie verpflichtet, mir alle Informationen zu offenbaren,
die für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sind. Dies umfasst ausdrücklich:

1. Alle Kryptowährungs-Wallets (Bitcoin, Ethereum, sonstige Token/NFTs), die Sie oder
   die Schuldnerin halten oder gehalten haben (ab [24 Monate vor Antrag]);
2. Sämtliche Private Keys, Seed-Phrases (12/24 Wörter), Hardware-Wallet-PINs sowie
   alle Zugangsdaten zu Custodial-Exchanges und Brokern;
3. Alle Multi-Sig-Arrangements einschließlich der Identität der weiteren Co-Signatäre;
4. Alle Transaktionen der letzten [4 Jahre] (Anfechtungsfrist § 133 InsO).

Ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum [Datum, 7 Tage]. Bei Nichterfüllung beantrage
ich gemäß § 98 Abs. 2 InsO beim Insolvenzgericht die Anordnung von Erzwingungshaft.

Antrag auf Erzwingungshaft § 98 InsO

An das Insolvenzgericht [Amtsgericht Ort], Az. [XX IN YY/ZZ]

Antrag auf Anordnung von Erzwingungshaft gemäß § 98 Abs. 2 InsO

I. Sachverhalt
Der Schuldner [Name] verweigert seit [Datum] trotz Aufforderung vom [Datum] (Anlage K1)
die Herausgabe der Private Keys zu Kryptowährungs-Wallets mit einem geschätzten Wert
von [Betrag] EUR (Gutachten Anlage K2).

II. Rechtsgrundlage
§ 98 Abs. 2 InsO ermächtigt das Gericht, auf Antrag des Verwalters Haft zur Erzwingung
der Auskunft anzuordnen, wenn der Schuldner die nach § 97 InsO bestehende Pflicht verletzt.

III. Antrag
Das Gericht möge gemäß § 98 Abs. 2 InsO die Verhaftung des Schuldners [Name],
geb. [Datum], [Anschrift], für die Dauer von bis zu [3] Monaten anordnen, bis die
vollständigen Zugangsdaten übergeben werden.

Verwertungsstrategie-Vermerk

VERMERK: Verwertung Krypto-Assets

Verfahren: [XX IN YY/ZZ], Schuldnerin: [Firma]
Stand: [Datum], Verwalter: [Name]

I. Inventar (Stand Eröffnung [Datum]):
   - Bitcoin: [X BTC] @ [Kurs EUR] = [EUR]
   - Ethereum: [X ETH] @ [Kurs EUR] = [EUR]
   - Sonstige Token: [Details]

II. Bewertung Eröffnungsstichtag:
   Gewichteter Börsenkurs Coinbase/Kraken/Binance (24h-VWAP): [Datum, Kurs]

III. Empfohlene Verwertungsstrategie:
   Option A – Börsenverkauf: Sofortliquidation; Marktrisiko bei Großmengen
   Option B – OTC-Block-Trade: für Volumina >50 BTC; reduziert Slippage
   Option C – Auktion (Bieterverfahren): geeignet für NFTs und illiquide Altcoins
   Option D – Sachausschüttung an Gläubiger: nur wenn Gläubigerausschuss zustimmt

IV. Steuerliche Folgen:
   Veräußerung innerhalb 1 Jahresfrist → Masseverbindlichkeit (§ 23 EStG, § 55 InsO)
   Steuerberater [Name] einbinden; Vorauszahlung reservieren.

--- vor Versand klaeren ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast

FrageBeweislast
Massezugehörigkeit Krypto-AssetsVerwalter: einfach (§ 35 InsO weit); Schuldner kann Treuhand-Ausnahme geltend machen
Aussonderungsrecht § 47 InsO (Custodial)Gläubiger/Kontoinhaber: AGB der Exchange belegen Treuhandstruktur
Vollständigkeit Auskunft § 97 InsOSchuldner: muss von sich aus vollständig offenbaren; Verwalter kann Forensik als Gegenbeweis
Bewertung EröffnungsstichtagVerwalter: Börsenpreise dokumentieren; ggf. Gutachter für exotische Coins
Steuerfreiheit (Haltefrist > 1 Jahr)Schuldner/Masse: Nachweis Anschaffungsdatum durch Blockchain-Transaktionshistorie
Anfechtbarkeit Krypto-TransferVerwalter: Blockchain-Beleg + Zeitstempel + Kenntnis ZU

Fristen

VerfahrensschrittFrist
Auskunft § 97 InsOSofort nach Verwalterbestellung; Fristsetzung 7–14 Tage
Inbesitznahme § 148 InsOUnverzüglich nach Eröffnung
Verwertung § 159 InsOInnerhalb angemessener Frist; bei Preisverfall sofortige Sicherung nötig
Anfechtung Krypto-Transfers § 130 InsO3 Monate vor Antragstellung
Anfechtung § 133 InsO4 Jahre vor Antragstellung
Verjährung nach Paragraf 146 InsORegelmäßige BGB-Verjährung; Entstehung, Jahresendbeginn, Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis und Hemmung nach Paragrafen 195 und 199 BGB konkret berechnen
Steuer § 23 EStG Jahresfrist12 Monate ab Anschaffung; bei Überschreitung steuerfrei

Gegenargumente und Reaktion

GegenargumentRechtliche GrundlageReaktion
Custodial-Exchange hält Coins als Treuhand§ 47 InsO, AGB-AnalyseExchange-AGB genau lesen; Celsius/FTX-Linie unterscheiden; Gutachter beauftragen
Private Key verloren/vergessen§ 97 InsOForensik-Dienstleister beauftragen; bei Verdacht auf vorsätzliche Verschleierung → § 98 InsO
Krypto-Assets im Ausland (Offshore-Exchange)§ 35 InsO, MLATInternationale Rechtshilfe (MLAT); INTERPOL-Finanzermittler einschalten; Anfechtungsklage auch gegen ausländische Exchange
Coins bereits verwertet vor Eröffnung§§ 130 ff. InsOAnfechtung des Transfers; Blockchain-Forensik zeigt Transaktion
NFT-Wertbestimmung unklar§ 159 InsOSpezialisiertes Auktionshaus (Christie's, OpenSea Business); ggf. Sachverständiger

Streitwert und Kosten

Streitwert richtet sich nach dem Wert der Krypto-Assets zum Eröffnungsstichtag (Börsenkurs). Bei Aussonderungsstreitigkeiten: Wert der streitigen Coins. Anfechtungsklagen: Wert der angefochtenen Transaktion.

Forensik-Kosten (Chainalysis, Elliptic): 10.000–50.000 EUR je nach Umfang; Masseverbindlichkeit § 54 Nr. 2 InsO.

OTC-Broker-Provision: 0.5–1.5% des Transaktionsvolumens.

Steuerberatungskosten für Krypto-Abschluss: Masseverbindlichkeit (§ 54 InsO).

Erzwingungshaft-Verfahren: Gerichtsgebühren gering (ca. 150–300 EUR); Hauptkosten sind Verfahrensverzögerung.

Strategische Empfehlung

SituationEmpfehlung
Schuldner verweigert Private KeySofort § 97 InsO-Aufforderung schriftlich; Frist 7 Tage; dann Erzwingungshaft-Antrag § 98 InsO
Custodial-Exchange (Binance, Kraken) mit KundenvermögenAGB prüfen: Treuhand (→ Aussonderung) oder Darlehen (→ Quoten-Gläubiger); Freigabeantrag stellen
Große BTC-Menge (>50 BTC)OTC-Block-Trade bevorzugen; kein Börsenverkauf (Slippage, Marktbewegung); 3 Bieter minimum
NFTs mit unklarem MarktwertSpezialgutachter; Bieterverfahren mit Mindestgebot; kein Direktverkauf ohne Wertermittlung
Steuerliche HalteFrist-FrageAnschaffungsdatum Blockchain-Nachweis sicherstellen; BMF-Schreiben 22.11.2024 beachten; Steuerberater vor Verwertung
Krypto-Transfers in KriseBlockchain-Forensik (Chainalysis); Zeitstempel aus Block-Explorer; Anfechtungsklage §§ 130 ff. InsO
Multi-Sig-Wallet mit DrittenAlle Co-Signatäre identifizieren; § 97 InsO-Auskunft von GF und weiteren Signatären verlangen

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht-insolvenzanfechtung — Anfechtung von Krypto-Transfers
  • fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht-anfechtungsklage-verwalter — Klagewerkzeug, Prozessführung
  • fachanwalt-bank-kapitalmarktrecht-mica-stablecoin-art-16-bafin — regulatorische Einordnung Stablecoins
  • fachanwalt-handels-gesellschaftsrecht-dlt-pilotregime-token — Token-Qualifizierung

Quellen

  • InsO §§ 35, 47, 80, 97, 98, 148, 159
  • BMF-Schreiben v. 22.11.2024 zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen
  • US Bankruptcy Court SDNY, In re FTX Trading Ltd., 22-11068 (2022/2023)
  • Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder Tabellenfundstellen aus Modellwissen; nur Nutzerquelle, amtliche/freie Quelle oder lizenzierte Live-Verifikation verwenden.
  • Chainalysis Blockchain Analytics Platform (forensische Wallet-Analyse)

Triage — Krypto-Insolvenzeinsatz

Bevor losgelegt wird, klaere:

  1. Art der Verwahrung? Custodial (Exchange) → Aussonderungsrecht § 47 InsO pruefen (Treuhand vs. Darlehen AGB). Self-Custody → Private Keys sicherstellen § 97/98 InsO.
  2. Volumina bekannt? Forensische Blockchain-Analyse (Chainalysis/Elliptic) benoetigt?
  3. Anfechtungsrisiko? Krypto-Transfers in den letzten 4 Jahren vor Antrag → § 133 InsO.
  4. Steuerliche Lage? BMF-Schreiben 22.11.2024: Jahresfrist § 23 EStG — Haltezeit pruefen; bei Verkauf vor Jahresfrist Steuerpflicht als Masseverbindlichkeit § 55 InsO.
  5. Verjährung § 146 InsO? Anfechtungsfristen fuer Krypto-Transfers laufen ab → sofort Inventur.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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