Inso p017 zahlungsunfahigkeit
Wenn es um Inso P017 Zahlungsunfahigkeit in Fachanwalt Insolvenz- und Sanierungsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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§ 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit) im Mandat prüfen: Normzweck, Tatbestand, Belege, Rechtsfolge, Fristen, Schnittstellen und sichere Quellenprüfung.
Arbeitsbereich
Inso P003e Unternehmensgruppe P004b ordnet den Fall über die tragenden Prüfungslinien: § 3e InsO (Unternehmensgruppe) im Mandat prüfen, § 4b InsO (Rückzahlung und Anpassung der gestundeten, § 4c InsO (Aufhebung der Stundung) im Mandat prüfen. Arbeite zuerst die tragende Rechtsfrage heraus; Nebenaspekte werden nur verarbeitet, soweit sie Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder das konkrete Arbeitsprodukt tatsächlich beeinflussen.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: Zuerst den im Skilltitel bezeichneten InsO- oder StaRUG-Tatbestand im aktuellen Gesetzestext prüfen. Eröffnungsantrag nach Paragraf 13 InsO, Gläubigerantrag nach Paragraf 14 InsO und Antragspflicht organschaftlicher Vertreter nach Paragraf 15a InsO strikt trennen; Steuerrecht, IDW-Standards oder Auslandsrecht nur bei einer konkreten Schnittstelle ergänzen.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit) im Mandat prüfen: Normzweck, Tatbestand, Belege, Rechtsfolge, Fristen, Schnittstellen und sichere Quellenprüfung.
§ 17 InsO — Zahlungsunfähigkeit
Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
§ 17 InsO — Zahlungsunfähigkeitund löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Normkontext
- Paragraph: § 17 InsO
- Überschrift: Zahlungsunfähigkeit
- Systematische Umgebung: Zweiter Teil Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte / Erster Abschnitt Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
- Amtlicher Ausgangspunkt: aktueller Wortlaut der InsO; vor verbindlicher Ausgabe live gegen
gesetze-im-internet.deprüfen. - Praxisverdichtung: Insolvenzgrund, Antrag, Zulässigkeit, Glaubhaftmachung, Sicherung, Eilmaßnahmen
Prüfprogramm
- Zulässigkeit und Begründetheit des Insolvenzantrags trennen
- Insolvenzgrund, Antragsrecht und Glaubhaftmachung aktenfest machen
- Sicherungsmaßnahmen und Haftungsfolgen sofort mitdenken
- Zahlungsunfähigkeit als objektiven Zustand prüfen: kurzfristig nicht zu behebender Zahlungsmittelmangel gegenüber tatsächlich bestehenden und fälligen Verbindlichkeiten.
- Nicht titulierte streitige Verbindlichkeiten nach objektiver Rechtslage einordnen, nicht nach bloßem Bestreiten und nicht nach prozentualem Prozessrisiko.
- Vorläufig vollstreckbare Titel mit eingeleiteter Vollstreckung in Höhe des Nennwerts berücksichtigen.
Paragraphenspezifische Leitfragen
- Wer stellt den Antrag und mit welchem rechtlichen Interesse?
- Welche Tatsachen belegen Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung?
- Welche Sicherungsanordnung ist verhältnismäßig und eilbedürftig?
- Den Begriff „Zahlungsunfähigkeit“ nicht isoliert auslegen, sondern in Ablauf, Beteiligtenrolle und wirtschaftliche Insolvenzfolge übersetzen.
- Bei streitiger Auslegung zuerst den aktuellen Gesetzeswortlaut und frei zugängliche Rechtsprechung prüfen; keine Fundstelle aus Erinnerung erfinden.
- Wenn die Geschäftsleitung eine Forderung herausnimmt, verlange Aktennotiz, Gegenbeweis, Gutachtenstand und klare Zuordnung, wer im Haftungsprozess das Nichtbestehen belegen kann.
Leitanker streitige Forderungen
BGH IX ZR 229/22 vom 23.01.2025: Für nicht titulierte streitige Forderungen kommt es auf die objektive Rechtslage an. Besteht und ist die Forderung fällig, ist sie einzustellen; besteht sie objektiv nicht oder ist sie nicht fällig, kann sie keine Zahlungsunfähigkeit begründen. Ein Rechtsirrtum über die Forderung trägt nur eng, vor allem bei lang umstrittener und höchstrichterlich ungeklärter Rechtsfrage; bloße Vertragsauslegung der eigenen Vereinbarung genügt regelmäßig nicht.
Akten- und Belegarbeit
Fordere nicht pauschal „alle Unterlagen“ an, sondern genau die Stücke, die § 17 InsO tragen oder widerlegen können:
- Liquiditätsstatus
- OPOS-Liste
- Bankauszüge
- Steuerrückstände
- Sozialversicherungsrückstände
- Antragsentwurf
Arbeitsausgabe
- Kurzvermerk: Normzweck, Tatbestand, fehlende Tatsachen, Rechtsfolge, Risikoampel.
- Mandantenfassung: klare Handlungsempfehlung mit Fristen, Belegen und nächstem Schritt.
- Gerichts-/Verwalterfassung: knapper, beleggestützter Vortrag ohne Literaturblindzitate.
- Red-Team-Block: Gegenargumente, Beweisprobleme, Zuständigkeits- oder Formrisiken.
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