Inso p015a antragspflicht bei juristischen personen und rechtsfa
Wenn es um Inso P015a Antragspflicht Bei Juristischen Personen Und Rechtsfa in Fachanwalt Insolvenz- und Sanierungsrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill inso-p015a-antragspflicht-bei-juristischen-personen-und-rechtsfaAssembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.
SKILL.md
6.6 KB, ~2.0k tokens by cl100k_base, as published. Nobody here has run it
§ 15a InsO (Antragspflicht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften) im Mandat prüfen: Normzweck, Tatbestand, Belege, Rechtsfolge, Fristen, Schnittstellen und sichere Quellenprüfung.
Arbeitsbereich
Inso P003e Unternehmensgruppe P004b ordnet den Fall über die tragenden Prüfungslinien: § 3e InsO (Unternehmensgruppe) im Mandat prüfen, § 4b InsO (Rückzahlung und Anpassung der gestundeten, § 4c InsO (Aufhebung der Stundung) im Mandat prüfen. Arbeite zuerst die tragende Rechtsfrage heraus; Nebenaspekte werden nur verarbeitet, soweit sie Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder das konkrete Arbeitsprodukt tatsächlich beeinflussen.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: Zuerst den im Skilltitel bezeichneten InsO- oder StaRUG-Tatbestand im aktuellen Gesetzestext prüfen. Eröffnungsantrag nach Paragraf 13 InsO, Gläubigerantrag nach Paragraf 14 InsO und Antragspflicht organschaftlicher Vertreter nach Paragraf 15a InsO strikt trennen; Steuerrecht, IDW-Standards oder Auslandsrecht nur bei einer konkreten Schnittstelle ergänzen.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: § 15a InsO (Antragspflicht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften) im Mandat prüfen: Normzweck, Tatbestand, Belege, Rechtsfolge, Fristen, Schnittstellen und sichere Quellenprüfung.
§ 15a InsO — Antragspflicht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften
Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
§ 15a InsO — Antragspflicht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaftenund löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Normkontext
- Paragraph: § 15a InsO
- Überschrift: Antragspflicht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften
- Systematische Umgebung: Zweiter Teil Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte / Erster Abschnitt Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
- Amtlicher Ausgangspunkt: aktueller Wortlaut der InsO; vor verbindlicher Ausgabe live gegen
gesetze-im-internet.deprüfen. - Praxisverdichtung: Insolvenzgrund, Antrag, Zulässigkeit, Glaubhaftmachung, Sicherung, Eilmaßnahmen
Prüfprogramm
- Zulässigkeit und Begründetheit des Insolvenzantrags trennen
- Insolvenzgrund, Antragsrecht und Glaubhaftmachung aktenfest machen
- Sicherungsmaßnahmen und Haftungsfolgen sofort mitdenken
- Bei Zahlungsunfähigkeit die Passivseite objektiv prüfen: nicht titulierte streitige Forderungen nur herausnehmen, wenn Bestand oder Fälligkeit tragfähig widerlegt sind.
- Herausgenommene Forderungen in einer Geschäftsleiterakte dokumentieren: Vertrag, Rechnung, Einwand, Gegenbeweis, Gutachtenstand, Beschluss und Restrisiko.
- Vorläufig vollstreckbare Titel bei eingeleiteter Vollstreckung mit Nennwert in die Frist- und Antragspflichtrechnung aufnehmen.
Paragraphenspezifische Leitfragen
- Wer stellt den Antrag und mit welchem rechtlichen Interesse?
- Welche Tatsachen belegen Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung?
- Welche Sicherungsanordnung ist verhältnismäßig und eilbedürftig?
- Antragsrecht, Form, Glaubhaftmachung, Anlagen und Eilbedürftigkeit als Zulässigkeitsblock prüfen.
- Bei streitiger Auslegung zuerst den aktuellen Gesetzeswortlaut und frei zugängliche Rechtsprechung prüfen; keine Fundstelle aus Erinnerung erfinden.
Leitanker Geschäftsleiterhaftung
BGH IX ZR 229/22 vom 23.01.2025 verschärft die Dokumentationsarbeit: Zahlungsunfähigkeit bleibt objektiv; die Geschäftsleitung kann sich nicht darauf verlassen, dass ein bloßes Bestreiten die Forderung aus dem Liquiditätsstatus entfernt. Ein finales Gutachten kann den vertretbaren Kenntnisstand stützen, muss aber mit dem materiellen Gegenbeweis verzahnt werden.
Akten- und Belegarbeit
Fordere nicht pauschal „alle Unterlagen“ an, sondern genau die Stücke, die § 15a InsO tragen oder widerlegen können:
- Liquiditätsstatus
- OPOS-Liste
- Bankauszüge
- Steuerrückstände
- Sozialversicherungsrückstände
- Antragsentwurf
Arbeitsausgabe
- Kurzvermerk: Normzweck, Tatbestand, fehlende Tatsachen, Rechtsfolge, Risikoampel.
- Mandantenfassung: klare Handlungsempfehlung mit Fristen, Belegen und nächstem Schritt.
- Gerichts-/Verwalterfassung: knapper, beleggestützter Vortrag ohne Literaturblindzitate.
- Red-Team-Block: Gegenargumente, Beweisprobleme, Zuständigkeits- oder Formrisiken.
What ships with it
Read from the repository
Just SKILL.md. No reference files, no scripts.