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Anfechtungsklage verwalter

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Wenn es um Anfechtungsklage Verwalter in Fachanwalt Insolvenz- und Sanierungsrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md

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Anfechtungsklage des Insolvenzverwalters nach §§ 129-147 InsO vorbereiten: Tatbestand je Rechtshandlung, § 130/131/133/134/135, Bargeschäft § 142, Rückgewähr § 143, Gegenleistung § 144, Verjährung § 146, Beweislast, KI-Kandidatenmatrix und Gegnerverteidigung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: Zuerst den im Skilltitel bezeichneten InsO- oder StaRUG-Tatbestand im aktuellen Gesetzestext prüfen. Eröffnungsantrag nach Paragraf 13 InsO, Gläubigerantrag nach Paragraf 14 InsO und Antragspflicht organschaftlicher Vertreter nach Paragraf 15a InsO strikt trennen; Steuerrecht, IDW-Standards oder Auslandsrecht nur bei einer konkreten Schnittstelle ergänzen.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Anfechtungsklage des Insolvenzverwalters nach §§ 129-147 InsO vorbereiten: Tatbestand je Rechtshandlung, § 130/131/133/134/135, Bargeschäft § 142, Rückgewähr § 143, Gegenleistung § 144, Verjährung § 146, Beweislast, KI-Kandidatenmatrix und Gegnerverteidigung. Output: Klagegerüst mit Beleg- und Risikoplan.

Anfechtungsklage des Insolvenzverwalters

Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Anfechtungsklage des Insolvenzverwalters und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
  • Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Einstieg

  1. Welche Rechtshandlungen sollen eingeklagt werden, einzeln mit Datum, Betrag und Empfänger?
  2. Ist der Zeitpunkt nach § 140 InsO geklärt oder nur das Buchungsdatum bekannt?
  3. Welche Norm trägt jede einzelne Handlung: § 130, § 131, § 132, § 133, § 134 oder § 135 InsO?
  4. Welche Belege gibt es zu Zahlungsunfähigkeit, Kenntnis, Gegenleistung und Gläubigerbenachteiligung?
  5. Ist § 142 InsO als Verteidigung zu erwarten?
  6. Gibt es eine Gegenleistung nach § 144 InsO?
  7. Sind Verjährung und Hemmung nach § 146 InsO und BGB geprüft?
  8. Ist die Klage wirtschaftlich sinnvoll oder ist ein Vergleich besser?

Klagefähigkeitsgate

Keine Klage ohne:

  • Eröffnungsbeschluss und Verwalterstellung.
  • Insolvenzantrag und Eröffnungsdatum.
  • transaktionsscharfe Darstellung.
  • Tatbestand je Zahlung oder Sicherheit.
  • Beleg für Zahlungsunfähigkeit und Kenntnis, soweit erforderlich.
  • Zinsgrund nach § 143 Abs. 1 S. 3 InsO.
  • Prüfung von § 142 und § 144 InsO.

Tatbestandstabelle

NormSchwerpunktFrist oder ZeitraumKenntnis
§ 130 InsOkongruente Deckungdrei Monate vor Antrag oder nach AntragKenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder des Antrags
§ 131 InsOinkongruente Deckungletzter Monat, zweiter/dritter Monatbei Nr. 1 keine; bei Nr. 2 Zahlungsunfähigkeit; bei Nr. 3 Kenntnis der Benachteiligung
§ 132 InsOunmittelbar nachteilige Handlungdrei Monateje nach Fallgruppe
§ 133 Abs. 1 InsOVorsatzzehn JahreKenntnis des Vorsatzes
§ 133 Abs. 2 InsODeckungshandlung bei Vorsatzvier JahreKenntnis des Vorsatzes
§ 133 Abs. 4 InsOentgeltlicher Vertrag mit nahestehender Personzwei JahreVorsatzkenntnis oder Ausschluss prüfen
§ 134 InsOunentgeltliche Leistungvier Jahrekeine Kenntnis nötig
§ 135 InsOGesellschafterdarlehenSicherheit zehn Jahre, Befriedigung ein Jahrkeine Kenntnis nötig
§ 142 InsOBargeschäftVerteidigungbei § 133 zusätzlich erkannte Unlauterkeit

KI-Vorarbeit

KI darf vor der Klage:

  • Kandidaten aus Kontoauszügen, OPOS und E-Mails extrahieren.
  • Zahlungsvorgänge nach Datum, Empfänger, Betrag und Quelle normalisieren.
  • mögliche Normen vorschlagen.
  • Beleglücken und Human-Review-Punkte markieren.

KI darf nicht:

  • § 133-Vorsatz oder Kenntnis als bewiesen behaupten.
  • Dreiecksverhältnisse final rechtlich auflösen.
  • fehlende Belege durch Plausibilität ersetzen.

Klagegerüst

An das Landgericht [Ort]

Klage

des [Name], Insolvenzverwalter über das Vermögen der [Schuldnerin],
Kläger,

gegen

[Name und Anschrift],
Beklagte.

Anträge:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR [Betrag] nebst Zinsen seit [Datum] zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Begründung:

I. Verfahren und Anfechtungsbefugnis
[Eröffnung, Verwalterbestellung, Massebezug]

II. Rechtshandlungen
| Datum | Betrag | Vorgang | Quelle | Tatbestand |
| ... |

III. Zahlungsunfähigkeit und Kenntnis
[Liquiditätsstatus, Zahlungseinstellung, Empfängerwissen, Gegenindizien]

IV. Rechtliche Würdigung je Tatbestand
[§ 130/131/133/134/135 getrennt]

V. Rechtsfolge
[§ 143 Rückgewähr, Zinsen nur Verzug oder § 291 BGB, § 144 Gegenleistung]

Gegnerverteidigung antizipieren

EinwandReaktion
BargeschäftGleichwertigkeit, Unmittelbarkeit, § 133-Unlauterkeit prüfen
keine Kenntniskonkrete Kenntnisbelege oder zwingende Umstände darlegen
Sanierungsversuchbei § 133 Untauglichkeit und Kenntnis beweisen
Liquiditätsstatus unsubstantiiertEinzelposten, Kontoauszüge und Fälligkeiten belegen
VerjährungErmittlungszeitraum und Kenntnisstand des Verwalters dokumentieren
Gegenleistung§ 144 InsO sauber behandeln

Leitlinien (verifiziert; bei Verwendung Aktenzeichen über offene Quellen prüfen)

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