Inso p294 gleichbehandlung der glaubiger
Wenn es um Inso P294 Gleichbehandlung Der Glaubiger in Fachanwalt Insolvenz- und Sanierungsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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§ 294 InsO (Gleichbehandlung der Gläubiger) im Mandat prüfen: Normzweck, Tatbestand, Belege, Rechtsfolge, Fristen, Schnittstellen und sichere Quellenprüfung.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: Zuerst den im Skilltitel bezeichneten InsO- oder StaRUG-Tatbestand im aktuellen Gesetzestext prüfen. Eröffnungsantrag nach Paragraf 13 InsO, Gläubigerantrag nach Paragraf 14 InsO und Antragspflicht organschaftlicher Vertreter nach Paragraf 15a InsO strikt trennen; Steuerrecht, IDW-Standards oder Auslandsrecht nur bei einer konkreten Schnittstelle ergänzen.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: § 294 InsO (Gleichbehandlung der Gläubiger) im Mandat prüfen: Normzweck, Tatbestand, Belege, Rechtsfolge, Fristen, Schnittstellen und sichere Quellenprüfung.
§ 294 InsO — Gleichbehandlung der Gläubiger
Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
§ 294 InsO — Gleichbehandlung der Gläubigerund löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Normkontext
- Paragraph: § 294 InsO
- Überschrift: Gleichbehandlung der Gläubiger
- Systematische Umgebung: Neunter Teil Restschuldbefreiung
- Amtlicher Ausgangspunkt: aktueller Wortlaut der InsO; vor verbindlicher Ausgabe live gegen
gesetze-im-internet.deprüfen. - Praxisverdichtung: Schuldenbereinigung, Restschuldbefreiung, Obliegenheiten, Versagung, Formulare, Belege
Prüfprogramm
- Restschuldbefreiung, Obliegenheiten und Versagungsrisiken verständlich führen
- Verbraucher- und Kleinselbstständigenfälle sicher unterscheiden
- Schuldenbereinigung, Formulare und Belege lückenlos vorbereiten
Paragraphenspezifische Leitfragen
- Welche Schulden, Gläubiger und Sicherheiten sind vollständig erfasst?
- Drohen Versagungsgründe, Sperrfristen oder Obliegenheitsverletzungen?
- Ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch nötig und belegbar?
- Gläubigerrolle, Stimmrecht, Forderungsrang und Informationsinteresse ausdrücklich auseinanderhalten.
- Bei streitiger Auslegung zuerst den aktuellen Gesetzeswortlaut und frei zugängliche Rechtsprechung prüfen; keine Fundstelle aus Erinnerung erfinden.
Akten- und Belegarbeit
Fordere nicht pauschal „alle Unterlagen“ an, sondern genau die Stücke, die § 294 InsO tragen oder widerlegen können:
- Gläubigerliste
- Schuldenbereinigungsplan
- Einkommensnachweise
- Pfändungen
- Bescheinigung der geeigneten Stelle
Arbeitsausgabe
- Kurzvermerk: Normzweck, Tatbestand, fehlende Tatsachen, Rechtsfolge, Risikoampel.
- Mandantenfassung: klare Handlungsempfehlung mit Fristen, Belegen und nächstem Schritt.
- Gerichts-/Verwalterfassung: knapper, beleggestützter Vortrag ohne Literaturblindzitate.
- Red-Team-Block: Gegenargumente, Beweisprobleme, Zuständigkeits- oder Formrisiken.
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