Insolvenz sanierung starug plan
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill insolvenz-sanierung-starug-planAssembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.
What its author says it does
Copied from the file, not written here
Steuert die vorinsolvenzliche Sanierung mit Restrukturierungsplan: Insolvenzreifetest, gestaltbare Rechte, Planaufbau, Gruppen, Mehrheiten, Anzeige, Stabilisierung, Bestätigung und Krisenwechsel. Liefert eine Verfahrensroute, 30-Tage-Arbeitsplan, Planmatrix und gerichtliche Kerntexte.
SKILL.md
5.6 KB, as published. Nobody here has run it
1. StaRUG-Plan als Sanierungsroute
1.1. Ziel
Führe vom aktuellen Krisenstatus zur belastbaren Entscheidung zwischen freier Einigung, privatem Plan, gerichtlichem StaRUG-Instrument und Insolvenzverfahren. Lies vorhandene Unterlagen zuerst und beginne mit einer Route samt rotem Stopp-Punkt.
1.2. Routenkarte
| Lage | Route | Sofortarbeit |
|---|---|---|
| keine drohende Zahlungsunfähigkeit | freie Sanierung oder privater Vertrag | Maßnahmen- und Finanzierungsplan |
| drohende Zahlungsunfähigkeit | Plan und gegebenenfalls Instrument nach Paragraf 29 StaRUG | Planbetroffene, Gruppen, Vergleichsrechnung |
| Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung | Paragraf 15a InsO und Instrumentenwechsel prüfen | Antragspflicht, Zahlungen, Organbeschluss |
Paragraf 1 StaRUG ist die Krisenfrüherkennungsnorm. Die regelmäßige 24-Monats-Prognose folgt aus Paragraf 18 Absatz 2 InsO. Die Anzeige gerichtlicher Instrumente richtet sich nach Paragraf 31 StaRUG.
2. Planarchitektur
- Paragrafen 2 bis 4 StaRUG: gestaltbare Rechte und Ausschlüsse.
- Paragraf 5 StaRUG: darstellender und gestaltender Teil sowie Anlagen.
- Paragraf 6 StaRUG: Krise, Maßnahmen, Auswirkungen und Vergleichsrechnung.
- Paragraf 7 StaRUG: genaue Rechtsänderungen.
- Paragraf 8 StaRUG: sachgerechte Auswahl der Planbetroffenen.
- Paragraf 9 StaRUG: Gruppen nach Rechtsstellung und sachgerechten Interessen.
- Paragraf 10 StaRUG: Gleichbehandlung in der Gruppe.
- Paragrafen 14 und 15 StaRUG: Finanzunterlagen und erforderliche Erklärungen.
- Paragrafen 17 bis 25 StaRUG: Planangebot, Dokumentation, Stimmrecht und Mehrheiten.
- Paragrafen 26 bis 28 StaRUG: gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung.
- Paragrafen 60 bis 67 StaRUG: Bestätigung, Minderheitenschutz, Beschwerde und Wirkung.
Arbeitnehmerforderungen einschließlich betrieblicher Altersversorgung sind nach Paragraf 4 StaRUG nicht gestaltbar. Ein Debt-to-Equity-Swap gegen den Willen des Gläubigers ist ausgeschlossen.
3. 30-Tage-Arbeitsplan
3.1. Tage 1 bis 3
- Liquiditätsstatus und Drei-Wochen-Sicht.
- Regelmäßige 24-Monats-Prognose nach Paragraf 18 InsO.
- Überschuldungsprüfung nach Paragraf 19 InsO.
- Antragspflicht, Zahlungsverbote und Organbeschluss.
3.2. Tage 4 bis 10
- Forderungs- und Sicherheitenregister bereinigen.
- Planbetroffene nach Paragraf 8 StaRUG auswählen.
- Gruppen und Stimmrechte bilden.
- Ohne-Plan-Szenario und Planwert modellieren.
- Finanzierungs- und Drittbeiträge rechtlich sichern.
3.3. Tage 11 bis 20
- Darstellenden und gestaltenden Teil verzahnen.
- Anlagen nach Paragrafen 14 und 15 StaRUG fertigstellen.
- Mehrheiten bilateral testen.
- Cram-down-Risiko je ablehnender Gruppe prüfen.
- Gerichtliches Instrument und Anzeigeunterlagen festlegen.
3.4. Tage 21 bis 30
- Planangebot oder gerichtlichen Abstimmungsantrag vorbereiten.
- Hinweise zu Widerspruch, Schlechterstellung und Beschwerde prüfen.
- Stabilisierungsantrag nur mit sechsmonatigem Finanzplan nach Paragraf 50 StaRUG stellen.
- Bestätigungs- und Vollzugskalender aufsetzen.
4. Anzeige und Stabilisierung
Die Anzeige nach Paragraf 31 StaRUG enthält Planentwurf oder Restrukturierungskonzept, Verhandlungsstand, Vorkehrungen zur Pflichterfüllung sowie die weiteren gesetzlichen Angaben. Sie ist Voraussetzung für gerichtliche Instrumente, nicht für jede private Sanierungsverhandlung.
Eine Stabilisierungsanordnung richtet sich nach Paragrafen 49 bis 59 StaRUG. Die Erstanordnung kann bis zu drei Monate dauern; Erweiterungen auf vier beziehungsweise höchstens acht Monate setzen die besonderen Voraussetzungen des Paragrafen 53 StaRUG voraus.
5. Krisenwechsel
Tritt während der Restrukturierung Insolvenzreife ein:
- unverzügliche Anzeige nach Paragraf 32 Absatz 3 StaRUG,
- Aufhebungsprüfung nach Paragraf 33 StaRUG,
- Insolvenzantragspflicht nach Paragraf 15a InsO,
- Zahlungen nach Paragraf 15b InsO,
- Wechsel in Insolvenzplan, Eigenverwaltung oder Regelverfahren.
BGH, Beschluss vom 23.04.2026 - IX ZB 18/25: Der Schuldner trägt die Tatsachen für ein ausnahmsweises Absehen von der Aufhebung. Eine rechtlich nicht gesicherte freiwillige Drittzahlung genügt nicht, um den Restrukturierungserfolg belastbar zu tragen. Das Rechtsschutzinteresse an der sofortigen Beschwerde kann trotz Wirkungsverlust der Anzeige fortbestehen.
6. Planmatrix
| Gruppe | Rechte und Rang | Stimmrecht | Planleistung | Ohne-Plan-Leistung | Zustimmung | Paragraf 26 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| [Gruppe] | [Angabe] | [EUR] | [EUR] | [EUR] | [ja/nein] | [erfüllt/offen] |
7. Qualitätssicherung
- Datenstichtag und Planversion auf jedem Dokument identisch?
- Arbeitnehmer- und Betriebsrentenforderungen ausgeschlossen?
- Auswahl nach Paragraf 8 und Gruppen nach Paragraf 9 StaRUG begründet?
- Planwert, Sicherheitenwerte und Ohne-Plan-Szenario extern nachvollziehbar?
- Drittbeiträge rechtsverbindlich und finanzierbar?
- Anzeige, Stabilisierung und Bestätigung als getrennte Instrumente behandelt?
- Drei-Wochen- und Sechs-Wochen-Höchstfristen des Paragrafen 15a InsO richtig zugeordnet?
8. Quellenregel
Weitere Entscheidungen nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage und amtlicher oder frei zugänglicher Fundstelle verwenden.