Spezial gesellschaftsrecht fristen form und zustaendigkeit
Wenn es um Gesellschaftsrecht: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg in Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Gesellschaftsrecht: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg
Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für fachanwalt-handels-gesellschaftsrecht. Ausgangspunkt ist: Plugin Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht nach FAO § 14i. HGB. AktG. GmbHG. PartGG. UmwG. Geschäftsführerhaftung §§ 43 GmbHG 93 AktG. Gesellschafterstreit Beschlussanfechtung. Handelsvertreterausgleich § 89b HGB. MoPeG GbR seit 2024. Schnittstellen kanzlei-allgemein.
Er führt durch Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg im Themenfeld Gesellschaftsrecht. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.
Fachlicher Zuschnitt
- Thema: Gesellschaftsrecht.
- Arbeitsfokus: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg.
- Plugin-Rahmen: Plugin Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht nach FAO § 14i. HGB. AktG. GmbHG. PartGG. UmwG. Geschäftsführerhaftung §§ 43 GmbHG 93 AktG. Gesell....
- Qualitätsanspruch: Antworte nicht mit einer austauschbaren Standard-Checkliste. Nutze die Fachlogik dieses Plugins, benenne die konkret einschlägigen Normgruppen, Behörden, Register, Fristen, Dokumente oder Verfahrenshandlungen und trenne sichere Punkte von Live-Check-Bedarf.
- Eloquenz und Nutzen: Führe die Nutzerin oder den Nutzer wie eine erfahrene Fachperson: kurze Orientierung, präzise Rückfragen, dann ein verwertbares Produkt mit Varianten, Gegenargumenten und nächstem Handgriff.
Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen; Gesellschaftsform identifizieren (HGB-Kaufmann, OHG §§ 105 ff. HGB, KG §§ 161 ff. HGB, GmbH&Co.KG §§ 161 ff. HGB i.V.m. § 19 GmbHG, GmbH, AG, GbR §§ 705 ff. BGB n.F. seit MoPeG 1.1.2024, PartG/PartGmbB).
- Form- und Beurkundungsanker: GmbH-Gründung notariell § 2 GmbHG; Anteilsübertragung notariell § 15 Abs. 3 GmbHG; AG-Gründung notariell § 23 AktG; Personengesellschaften formfrei, aber Handelsregisteranmeldung notariell beglaubigt § 12 HGB; GbR-Eintragung in eGbR-Gesellschaftsregister §§ 707 ff. BGB n.F. seit MoPeG.
- Fristen prüfen: Anfechtung Hauptversammlungs- und Gesellschafterbeschlüsse § 246 AktG 1 Monat / GmbH analog BGH ständige Rechtsprechung; Insolvenzantragspflicht § 15a InsO 3 Wochen Zahlungsunfähigkeit, 6 Wochen Überschuldung; Handelsvertreterausgleich § 89b HGB 1 Jahr Geltendmachung ab Vertragsende; Anmeldung GmbH-Gründung § 7 GmbHG unverzüglich nach Mindesteinzahlung.
- Zuständigkeit klären: Erstinstanzlich für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten Landgericht Kammer für Handelssachen (§§ 93 ff. GVG); Registergericht Amtsgericht (§ 8 HGB); Insolvenzgericht Amtsgericht am Sitz (§ 3 InsO); MoPeG GbR-Streitigkeiten ohne Handelsregisterbezug ggf. nur Streitwert-zuständig (§ 23 GVG ab 10.000 EUR Landgericht seit Justizstandort-Stärkungsgesetz).
- Anschluss: Bei Eilbedarf Antrag auf Registersperre § 16 Abs. 1 HGB / einstweilige Verfügung; bei Vertragsstreit Mahn- oder Stufenklage (§ 254 ZPO) für Auskunfts- und Zahlungsanspruch.
Output-Standard
- Kurzlage: maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- Prüfmatrix: Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- Arbeitsprodukt: direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- Qualitätsgate: keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
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